Donnerstag, 04. Dezember 2014
Top 7. Gesetz zur Vorlage einer verbindlichen Finanzplanung bis 2020
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU
Drucksache 16/4824
2. Lesung
Unser Redner: Dietmar Schulz
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz
Dietmar Schulz (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Wie schon bei der Einbringung des Gesetzesantrags der CDU spielt das Thema „Schuldenbremse“ insofern eine markante Rolle, als das vorgesehene Ende dieser verbindlichen Finanzplanung das Jahr 2020 ist. Das ist auch gut so. Ich referenziere da einmal auf den Kollegen Hahnen, der bei Einbringung des Antrags hier am Rednerpult sagte: Was, bitte, brauchen wir mehr als das Grundgesetz? Wir brauchen doch keine weitere verbindliche Finanzplanung; denn etwas Verbindlicheres als das Grundgesetz gibt es nicht.
Es geht hier aber gar nicht um ein Endziel hier 2020, Einhaltung der Schuldenbremse , sondern darum, wie es erreicht wird. Vor allen Dingen geht es darum, erhöhte Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Bürger, für Unternehmen, für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beamte des Landes usw. zu schaffen. Weiter geht es um Sicherheit und Planbarkeit für Wirtschaftssubjekte jedweder Art. Das ist von entscheidender Bedeutung; es beeinflusst auch die Investitionsneigung und die Binnennachfrage der Bevölkerung in höchstem Maße. Eine verbindliche Finanzplanung bis 2020 würde darüber hinaus die Glaubwürdigkeit der Landesregierung beim Abbau bzw. bei der Planung im Rahmen des Abbaupfades hinsichtlich der Neuverschuldung unterstreichen.
Jetzt komme ich zu einem ganz entscheidenden Punkt. Der Finanzminister, der heute hier im Hause vertreten wird, stellt sich egal wann vor jedes Mikrofon und auch hier ins Plenum und sagt: Die Landesregierung wird die Schuldenbremse im Jahre 2020 einhalten. Wie er das machen will, sagt er nur für die Zeit bis zum Jahr 2018. Er kann es nicht. Also ist die Frage: Was erzählt der Finanzminister? Ist das ein Glaubensbekenntnis? Ist es eine Absichtserklärung? Ist es ein Ratespiel? All das wissen wir nicht. Wir wissen nur eines: Der Nachhaltigkeitsbericht, auf den auch der Kollege Mostofizadeh hier eingegangen ist, weist relativ eindeutig aus, dass am Ende ca. 0,8 bis 1 Milliarde € fehlen werden, um das Ziel der Schuldenbremse einzuhalten. Auch die mittelfristige Finanzplanung in Nordrhein-Westfalen weist das zumindest insofern aus, als Szenarien entwickelt wurden, die über 2018 hinausgehen. Das ist doch ein ganz entscheidendes Kriterium. Wenn wir also von der Geltung des Grundgesetzes ausgehen, sollten wir diesem grundgesetzlichen Anspruch doch auch hier im Hause so weit Rechnung tragen, dass wir sagen, wie wir dieses Ziel, das der Finanzminister immer proklamiert er sagt, dass er es einhalten werde , auch tatsächlich erreichen wollen.
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Dazu gibt es eine Zwischenfrage, Herr Kollege, vom Herrn Kollegen Mostofizadeh.
Dietmar Schulz (PIRATEN): Ja, bitte schön.
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön.
Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Schulz, danke, dass Sie die Frage zulassen. Im Ausschuss ist mir ein Punkt aufgefallen, der jetzt noch einmal bei mir aufschlägt. Sie bemängeln gerade, dass der Finanzminister nicht klarstellt, wie er die Schuldenbremse einhalten will, und dass die Ausgaben so hoch sind. Warum wollen Sie dann 400 Millionen € bedingt allein durch Ihre Anträge mehr ausgeben?
Dietmar Schulz (PIRATEN): Die Frage, Herr Mostofizadeh, beantworte ich sehr gerne.
(Reiner Priggen [GRÜNE] spricht mit Ralf Witzel [FDP].)
Bitte?
(Reiner Priggen [GRÜNE]: Ich wollte Ihnen zuhören, und Herr Witzel hat mich gestört! Ich wollte nur konzentriert zuhören!)
Also doch.Dann gehe ich gerne auf Ihre Frage ein, Herr Kollege. Die Frage, die sich hier stellt, ist doch die der Finanzplanung und nicht die Frage, wie Ausgaben des Landes hier und jetzt begründetermaßen finanziert werden. Das muss man einmal ganz klar sagen.
Denn die Anträge, die Sie noch zur dritten Lesung des Haushalts 2015 stellen werden, sind in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2018 noch gar nicht enthalten. Werden diese Ausgaben addiert, werden diese nachgebessert, oder wie sieht das aus? Was ist mit der Richterbesoldung, die möglicherweise im Februar noch hinzukommt? Was ist mit der Grundsteuer, die möglicherweise kippt?
(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])
Was ist mit der Grundsteuer nicht Grunderwerbsteuer , die möglicherweise demnächst komplett kippt, wodurch die Kommunen unter Umständen erheblich belastet werden, wodurch wiederum das Land im Hinblick auf die Verpflichtung gegenüber den Kommunen in die Pflicht genommen sein wird und darüber hinaus Mehrausgaben tätigen muss. Herr Mostofizadeh, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ihre Frage in Ehren aber, wie das finanziert werden soll, darüber unterhalten wir uns sicherlich nicht hier zu diesem Antrag, sondern an anderer Stelle. SPD und Grüne mögen sich bitte besonders Gedanken machen, was die mittelfristige Finanzplanung bis 2018 angeht, ob diese um die entsprechenden Antragshöhen und Summen, die dann in der dritten Lesung noch auf den Tisch kommen werden, entsprechend angepasst wird.
(Beifall von den PIRATEN)
Kommen wir nunmehr zurück zur Frage der Nachhaltigkeit und des Nachhaltigkeitsberichts, auf den hier rekurriert wurde. Im Nachhaltigkeitsbericht ist nämlich nichts davon zu lesen, dass die Schuldenbremse 2020 eingehalten werden kann, weil das nur dann möglich ist, wenn ein Top-Score-Szenario angenommen wird.
(Ralf Witzel [FDP]: So ist es!)
Und dieses ist abhängig davon, dass ein außerordentlich hohes wirtschaftliches Wachstum erzielt wird. Umgekehrt könnte man natürlich auch sagen: Lassen wir die Inflation galoppieren nicht wahr, Herr Witzel, das sagten Sie, glaube ich, beim letzten Mal , lassen wir die Inflation galoppieren, dann kommen wir eventuell auch dahin.
(Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
Nur das Entscheidende dürfte nach wie vor sein: Den bisherigen fiskal- und finanzpolitischen Ansätzen der Landesregierung, die man nur mit den Adjektiven flickschusternd, irrlichternd und hinterherrennend bezeichnen kann, würde eine Finanzplanung, die wenigstens als halbwegs verbindlich anzusehen ist, nur gut zu Gesicht stehen.
(Beifall von den PIRATEN und Ralf Witzel [FDP])
Solange das nicht der Fall ist, irren insbesondere die Menschen in diesem Lande umher mit ihren Investitionsentscheidungen, irren die Unternehmerinnen und Unternehmer im Lande umher mit ihren Investitionsentscheidungen und irren auch wir hier im Hause umher nicht wissend, was die Landesregierung möglicherweise noch in der Schublade hat, was denn eventuell noch an irgendwelchen Horrorszenarien hier im Hause auf das Pult kommt, von dem wir überhaupt nicht wissen, wie wir das finanzieren werden, wie Sie das vor allen Dingen finanzieren werden.
Da stellt sich also nicht die Frage, ob die Beträge, die die Piraten hier im Haushaltsverfahren bisher als Änderungsanträge gestellt haben, finanziert werden können; denn diese sind zu mehr als zwei Dritteln aus den laufenden Zusagen des Bundes heraus und auch aus den in Aussicht gestellten Finanzierungsmitteln seitens des Landeshaushaltsgesetzgebers bereits gedeckt. Vielen Dank.
Entschuldigung, an dieser Stelle möchte ich selbstverständlich darauf hinweisen, …
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, Ihre Redezeit.
Dietmar Schulz (PIRATEN): Herr Präsident, ich komme zum Ende… dass die Piratenfraktion dem Antrag der CDU hinsichtlich der Finanzplanung bis 2020 zustimmen wird. Danke schön.
(Beifall von den PIRATEN)