Mittwoch, 2. Juli 2014
Top 18. Gesetz zur Offenlegung der Bezüge von Sparkassenführungskräften im Internet
Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN
Drucksache 16/4165
Unser Redner: Dietmar Schulz
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Dietmar Schulz
Präsidentin Carina Gödecke:
Ich eröffne die Aussprache. Für die gesetzeinbringende Fraktion hat Herr Kollege Schulz von den Piraten das Wort.
Dietmar Schulz (PIRATEN): Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Unser Gesetzentwurf ist ausgiebig beraten worden. Sachverständige wurden angehört und haben dabei insbesondere betont, dass es zumindest von juristischer Expertenseite keinerlei Bedenken hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt, was die Offenlegung der Bezüge von Sparkassenvorständen und Verwaltungsräten angeht. Dieses Ergebnis ist eindeutig gewesen.
Weniger eindeutig waren die Ergebnisse im Hinblick auf die Art der Veröffentlichungen. Da wurden in der Tat teilweise Bedenken geäußert. Bedenken wurden zumindest vonseiten der SPD-Fraktion aber auch hinsichtlich des Status quo geäußert, und zwar insofern, als die Veröffentlichung im „Bundesanzeiger“ zum Beispiel außerordentlich schwer auffindbar ist und die Nachforschungen mit einiger Mühe verbunden sind, sie der Öffentlichkeit bzw. dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nicht vollständig dient. Diese Klippe sollte unser Gesetzentwurf überwinden helfen.
Wir hörten in den Beratungen, dass der politische Wille einerseits nicht dahin ausgebildet werden könne. Andererseits ist aber nach wie vor zu beklagen, dass sich einzelne Sparkassenvorstände wie auch Verwaltungsräte beharrlich weigern, der Forderung nach Veröffentlichungen nach dem sogenannten Transparenzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen nachzugeben. Man muss allerdings auch schauen, was dieses Transparenzgesetz überhaupt für ein Werkzeug ist. Es ist nämlich nichts weiter als eine Krücke gegenüber einem dann tatsächlich gegebenen Gesetz, und zwar insofern, als lediglich die Pflicht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kommunen besteht, auf die entsprechenden Sparkassenorgane einzuwirken.
Damit kommen wir zu der weiteren Besonderheit, dass das in dieser Form auch nicht in der Gemeindeordnung geregelt ist. Zwar wird auf § 108 der Gemeindeordnung Bezug genommen. Dort ist allerdings nicht von Sparkassen und Anstalten des öffentlichen Rechts die Rede. § 108 GO meint explizit nur die Beteiligung von Gemeinden an privaten Unternehmen oder die Gründung derselben. Sparkassen sind davon nicht betroffen. Möglicherweise ist das ein Grund, warum die Hinwirkungspflicht nicht in dem Maße wahrgenommen wird, wie es vielleicht auch vonseiten des Finanzministeriums erwartet wird.
Das Finanzministerium bzw. die Sparkassenaufsicht schreibt stattdessen Bürgermeister der betroffenen Gemeinden Kleve, Wermelskirchen und Werne an. Und das möchte ich zitieren:
Im Rahmen der Hinwirkungspflicht haben die Träger sicherzustellen, dass nur solche Personen in den Verwaltungsrat gewählt werden, die sich vor der Wahl zu der entsprechenden individuellen Veröffentlichung für die Dauer der gesamten Wahlperiode unwiderruflich verpflichten. Eine nachträgliche Nichterfüllung der Transparenzverpflichtung führt zur Abberufung aus dem Verwaltungsrat.
Sehr verehrte Damen und Herren, diese Briefe, die hier vorliegen, die uns überreicht worden sind, sind der Ausdruck eines Demokratieverständnisses, welches wirklich zum Himmel stinkt!
(Beifall von den PIRATEN)
Es kann doch nicht sein, dass die Exekutive hergeht und Gremien auffordert, im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung irgendwelche Wahlhandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen bzw. Leute einzustellen oder rauszuschmeißen, wenn die gesetzliche Grundlage dafür nicht geschaffen wurde. Die gesetzliche Grundlage dafür könnte geschaffen werden, indem unserem Gesetzentwurf zugestimmt wird. Wird dem nicht zugestimmt, dann muss ich hier bemerken, dass es auch keine Änderungsvorschläge gab, die den Gesetzentwurf letztlich zustimmungswürdig erscheinen ließen.
Dass eine Änderung auf landesgesetzgeberischer Kompetenzebene möglich ist, haben die Experten gesagt. Daher kann ich an dieser Stelle nur noch einmal dafür werben, unserem Änderungsentwurf zuzustimmen. Ich wünsche Ihnen weiterhin einen schönen Abend. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN)
Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Kämmerling.