Veröffentlicht am von in Anträge, Integration (A19), Kommunalpolitik (A11).

21.06.2013

Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger einführen

Dauerhaft in Deutschland lebende Menschen aus Drittstaaten müssen ein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen erhalten. Durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auch Nicht-EU-Bürger, in gleicher Weise an der Gestaltung ihrer örtlichen Lebensverhältnisse teilhaben können wie ihre Mitbürger. Ihr Ausschluss an kommunalen Wahlen und Abstimmungen lässt sich nicht rechtfertigen und ist ein Hindernis für eine langfristig erfolgreiche Integration. Die meisten anderen EU-Staaten gewähren Drittstaatsangehörigen bereits ein kommunales Wahlrecht.

Urheber: Piraten

Drucksache 16/3244

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