Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen – Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre

Veröffentlicht am von unter Anträge.

Artikel 1

Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 (GV. NRW. S.127), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 442), wird wie folgt geändert:

Artikel 31 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 15. Mai 2017 in Kraft.

Begründung

Art. 31 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen lautet:

„Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“

Dadurch sind 16- und 17-Jährige von den Wahlen zum Landtag von Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen. Dafür besteht kein überzeugender Grund mehr.

Demokratische Staaten sind u.a. durch den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, an Wahlen zu Parlamenten teilzunehmen. Der Ausschluss von Wahlen bedarf einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Eine solche ist aber beim Ausschluss der 16- und 17-Jährigen vom aktiven Wahlrecht zum Landtag nicht erkennbar. Weiterlesen »

Antrag: Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger einführen

Veröffentlicht am von unter Anträge, Integration (A19), Kommunalpolitik (A11).

21.06.2013

Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger einführen

Dauerhaft in Deutschland lebende Menschen aus Drittstaaten müssen ein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen erhalten. Durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auch Nicht-EU-Bürger, in gleicher Weise an der Gestaltung ihrer örtlichen Lebensverhältnisse teilhaben können wie ihre Mitbürger. Ihr Ausschluss an kommunalen Wahlen und Abstimmungen lässt sich nicht rechtfertigen und ist ein Hindernis für eine langfristig erfolgreiche Integration. Die meisten anderen EU-Staaten gewähren Drittstaatsangehörigen bereits ein kommunales Wahlrecht.

Urheber: Piraten

Drucksache 16/3244