Antrag für ein Sperrklauselverbot im Kommunalwahlgesetz zurückgezogen

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Kommunales, Kommunalpolitik (A11), Persönliche Blogposts, Politik.

Unser Antrag auf eine Gesetzesinitiative zur Verankerung eines Sperrklauselverbots im Kommunalwahlgesetz sollte mit einer Anhörung von externen Verfassungs- und Bürgerrechtsexperten im Februar des nächsten Jahres hier im Landtag NRW beraten und dann bis April/Mai abgestimmt werden. Diesen Verfahrensablauf hatten wir in der letzten Sitzung des Ausschuss für Kommunalpolitik so beantragt, denn es ist das Recht der antragsstellenden Fraktion, den Verfahrensablauf vorzuschlagen. Für die kommende Kommunalwahl hätte der Antrag im übrigen keine Auswirkungen, da das Kommunalwahlgesetz bereits jetzt keine Sperrklausel kennt.

Bei einem Organisations-Treffen der Sprecher des Ausschuss für Kommunalpolitik gestern wurde jedoch gegen die Stimmen der Piratenfraktion ein frühzeitiger Anhörungstermin noch in diesem Jahr und eine Frist zur Vorbereitung der Anhörung und Auswahl der Sachverständigen bis morgen, Freitag, den 8. November, festgelegt. Eine solch kurzfristige Zeitplanung für die Beratung zu einem Antrag, gegen die Stimmen der antragsstellenden Fraktion, ist sehr ungewöhnlich. Es wurde auch keine Begründung für diese eilige Zeitplanung gebracht.

Wir sehen unter diesen Umständen eine ordnungsgemässe Beratung zu unserem Antrag nicht gewährleistet und haben uns daher entschlossen, den Antrag zurückzuziehen. Eine beabsichtigte Zustimmung der anderen Fraktionen zu dem Antrag kann nach unserer Auffassung ausgeschlossen werden!

Antrag: Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger einführen

Veröffentlicht am von unter Anträge, Integration (A19), Kommunalpolitik (A11).

21.06.2013

Kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger einführen

Dauerhaft in Deutschland lebende Menschen aus Drittstaaten müssen ein aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen erhalten. Durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass auch Nicht-EU-Bürger, in gleicher Weise an der Gestaltung ihrer örtlichen Lebensverhältnisse teilhaben können wie ihre Mitbürger. Ihr Ausschluss an kommunalen Wahlen und Abstimmungen lässt sich nicht rechtfertigen und ist ein Hindernis für eine langfristig erfolgreiche Integration. Die meisten anderen EU-Staaten gewähren Drittstaatsangehörigen bereits ein kommunales Wahlrecht.

Urheber: Piraten

Drucksache 16/3244