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Am 26. Februar 2013 findet im Landtag NRW im Rahmen der Behandlung zweier politischer Anträge zur EU-Datenschutzreform (Antrag Rot-Grün, Änderungsantrag PIRATEN) ein Sachverständigen-Gespräch statt. Alle im Parlament vertretenen Parteien dürfen sich dafür auf fünf gemeinsame Experten einigen und jeweils einen eigenen Sachverständigen benennen. Zudem ist jede Fraktion aufgerufen, bis zum 18. Januar 2013 einen Fragenkatalog für das Gespräch einzureichen.

Wir rufen alle Interessierten auf, uns bei der Erstellung des Fragenkatalogs zu helfen: https://fraktionskeller.piratenpad.de/EUDSRL

Am 25. Januar 2012 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung) sowie einen Richtlinienvorschlag zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr vorgelegt.

Die im Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung vorgesehenen Regelungen würden bei Verabschiedung in den einzelnen Mitgliedsstaaten unmittelbar Anwendung finden und (in weiten Teilen) bestehendes Landes- und Bundesrecht ersetzen. Die Verordnung soll an die Stelle der seit 1995 geltenden Datenschutzrichtlinie 95/46/EG treten.

Die vorgesehene Richtlinie deckt die Datenverarbeitung im polizeilichen und justiziellen Bereich (u.a. Verhütung von Straftaten, Strafverfolgung, Strafvollstreckung) ab. Aufgrund der gewählten Rechtsform müsste der Gesetzesvorschlag  nach Inkrafttreten noch in nationales Recht (Landes- und Bundesrecht) umgesetzt werden. Beide Entwürfe bilden das Gesamtpaket der EU-Datenschutzreform.

Anfang Januar 2013 hat Jan Philipp Albrecht (Bündnis90/Grüne), der Berichterstatter der Datenschutzreform im Europäischen Parlament, seine Änderungsvorschläge der Öffentlichkeit präsentiert.

 

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