Kommunalwahlen in Dortmund: Bundesverfassungsgericht erklärt sich für nicht zuständig
Mit Enttäuschung haben die Dortmunder Piraten heute vernommen, dass das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen den Ausschluss der Piratenpartei von der Wiederholung der Kommunalwahl in Dortmund am 26. August 2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat. Das Bundesverfassungsgericht ist der Ansicht, dass der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offensteht. Zudem vertritt es die Meinung, dass das Land „den Schutz des Wahlrechts in seinem Verfassungsraum allein und abschließend“ zu gewährleisten hat.
Torsten Sommer, Dortmunder Abgeordneter im Landtag NRW, sieht in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes immerhin etwas Positives: „Das spornt uns für die Kommunalwahl 2014 nur noch mehr an. Wir müssen die Kommunen und das Land anscheinend redemokratisieren.“
Bereits am 26. Juni 2012 hatte die Piratenfraktion im Landtag NRW einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes in das NRW-Parlament eingebracht. Dieser wurde nach der ersten Lesung einstimmig an den Ausschuss für Kommunalpolitik überwiesen.
Hier die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-064.html