Qualiltät von Polizeibewerbern in NRW auf Rekordtief

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Wie aus einer Antwort der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage hervorgeht, steht es sehr schlecht um den dringend benötigten Polizeinachwuchs. Nicht nur, dass die Bewerberzahlen bei immer mehr Einstellungen nicht entsprechend mit ansteigen, sinkt auch die durchschnittliche Leistung beim Einstellungstest seit Jahren kontinuierlich.

Nun rächt sich, was ich im Landtag schon seit Jahren immer wieder kritisiere. Die Forderung nach immer mehr Einstellungen bei der Polizei wirkt sich gleichzeitig negativ auf die Qualität der Polizeianwärterinnen und -anwärter aus, denn bei den seit Jahren kontinuierlich steigenden Einstellungszahlen hat sich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber dagegen kaum verändert. Immer nur mehr Polizei zu fordern geht am Ziel vorbei, wenn gleichzeitig die Qualität darunter leidet. Denn dies schadet letztlich nur dem Rechtsstaat, dem Image der Polizei und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere in einem derart sensiblen Bereich wie der inneren Sicherheit zurecht eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistung ihrer Polizei erwarten dürfen.

Die Leistung einer Polizeibewerberin bzw. eines Polizeibewerbers bemisst sich nach dem sogenannten Rangordnungswert (ROW). Je höher dieser ist, desto weiter oben wird die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber in eine Rangliste eingetragen. Werden, wie z.B. im Jahr 2016, 1.920 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, bekommen die ersten 1.920 Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste eine Einstellungszusage. Sagt jemand ab oder kann aus sonstigen Gründen doch nicht eingestellt werden, rückt die oder der Nächste auf der Liste nach.

Während im Jahr 2010 noch so gut wie alle letztlich eingestellten Bewerberinnen und Bewerber überdurchschnittliche Leistungen erbrachten, konnte im Jahr 2016 bereits ein knappes Drittel dieser Gruppe nur unterdurchschnittliche Leistungen vorweisen, und dies obwohl seit 2010 zusätzlich auch die durchschnittliche Leistung insgesamt signifikant gesunken ist.

Diese Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommt, dass auch die Anforderungen in sportlicher und medizinischer Hinsicht (Anforderungen, die nicht in den ROW mit einfließen) ebenfalls seit Jahren herabgesetzt werden. Während die Polizei vor einigen Jahren die sportliche Leistungsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern noch selbst feststellte, reicht heute der externe Nachweis des deutschen Sportabzeichens sowie des DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen jeweils in Bronze. Und selbst dort haben sich die Anforderungen immer weiter reduziert. Musste ein männlicher, 19-29 Jahre alter Bewerber beispielsweise im Jahr 2012 eine Laufstrecke von 3.000m noch in 13:00 Min. absolvieren, hat er heute, je nach Altersstufe (inwischen gibt es drei statt wie vorher nur eine Altersgruppe im Bereich zwischen 19 und 29 Jahren), zwischen 16:50 Min. und 17:20 Min. Zeit. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun, das ist 3.000m Spazierengehen. Es gibt Anwärterinnen und Anwärter, bei denen sich nach(!) der Einstellung herausstellt, dass sie nicht einmal ihren Kopf unter Wasser tauchen können. Da frage ich mich schon manchmal, welcher Onkel denen wohl das Schwimmabzeichen bescheinigt hat, ohne dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Die Landesregierung schafft es einfach nicht, eine ausreichende Zahl an Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren. Dies ist jedoch nicht verwunderlich. Schlechte Bezahlung, schlechte Aufstiegschancen sowie schlechte Voraussetzungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig immer mehr Belastung und Aufgaben. Unter solchen Bedingungen reicht das Argument des sicheren Arbeitsplatzes allein nicht mehr aus.

Wir müssen den Polizeiberuf attraktiv und modern gestalten, um mehr Menschen dafür zu interessieren. Außerdem könnte man, indem man auch Haupt- und Realschüler wieder für den Polizeidienst zulässt, die Zahl der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig und auf einen Schlag nahezu verdoppeln. Nur weil jemand kein Abitur hat, ist er nicht automatisch ein schlechterer Polizeibeamter, zumal auch die Bewerberinnen und Bewerber dieser Schulformen letztendlich dieselben Leistungen erbringen müssten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Abitur. Zunächst müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld der eigentlichen Ausbildung die Fachhochschulreife nachholen, da es sich bei der Polizeiausbildung in NRW um ein Fachhochschulstudium handelt. Dies wäre jedoch kein großes Problem, wie entsprechende Modelle anderer Bundesländer beweisen.

Die Landesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen müssen sich die Frage stellen, was für eine Polizei sie zukünftig haben möchten. Möchten sie Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die gerade noch soeben für den Polizeidienst geeignet sind oder möchten sie lieber solche einstellen, die im vorderen Drittel des Leistungsspektrums liegen? Die derzeitige Situation jedenfalls hat nicht mehr das Geringste mit Bestenauslese zu tun. Bei gerade einmal 2.625 geeigneten Bewerbern und knapp 2.000 Einstellungen im Jahr 2016 musste so gut wie jeder genommen werden, der gerade noch irgendwie geeignet war. Zumal 203 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung im Nachhinein von sich aus zurückgezogen haben. Ich befürchte, dass das ausgerechnet 203 aus dem oberen Leistungsdrittel waren, denn solche Bewerberinnen und Bewerber bekommen natürlich auch Stellen mit deutlich besseren Konditionen in der freien Wirtschaft.

 

Die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/14518 und wird ab dem 21.03.2017 in der Datenbank des Landtages NRW verfügbar sein.

Hintergründe zur #KohleDebatte: Videos, Dokumente, Links

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Am Mittwoch, 15. Februar, hat eine gewaltige Mehrheit aus FDP, CDU, SPD und den GRÜNEN unseren Antrag über ein unabhängiges Gutachten zu den Folgekosten der Braunkohle abgelehnt. Im Zuge der namentlichen Abstimmung kam es zum Eklat, weil einige der Abgeordneten sich bei der namentlichen Abstimmung nicht fotografieren oder filmen lassen wollten. Die Sitzung wurde für 15 Minuten unterbrochen, dann schmiss die Landtagspräsidentin alle Kameraleute von der Tribüne. Inklusive eines öffentlich-rechtlichen Kamerateams.

Sie griff die Piraten an, dass man doch aus der deutschen Geschichte gelernt haben solle und packte sie damit in die Nazi-Ecke. Begründet wurde das Ganze, weil die Piraten die gemachten Bilder in den sozialen Medien verbreiten wollten. Nur damit man das richtig versteht: Bei einer öffentlichen namentlichen Abstimmung, die ohnehin protokolliert wird und für jeden einsehbar ist, ist man ein Nazi, wenn man sie filmt. Wenn man aber Film-Aufnahmen verbietet und Journalisten aus dem Saal schmeißt, dann ist das Demokratie.

Dieses krude Verhältnis ist Gang und Gebe im Landtag NRW: In Ausschuss-Sitzungen dürfen Journalisten nicht filmen oder Fotos machen – selbst wenn es um solche für die Öffentlichkeit wichtigen Themen wie die Causa Wendt oder den Berlin-Attentäter Anis Amri geht. Während FDP, CDU, SPD und GRÜNE die Videoüberwachung im öffentlichen Raum immer weiter ausbauen, verstecken sie sich im Parlament und bezeichnen jene als Nazis, die diese Janusköpfigkeit anprangern.

Die Piraten haben keinen „Eklat“ verursacht, der „Eklat“ ist ein permanenter Zustand im Landtag: Sinnvolle Anträge werden ohne große Debatte schlicht abgeschmettert, in der Hoffnung, dass sowieso keiner darüber berichtet, was nach 12 Uhr im Landtag passiert. Der Live-Stream der Plenarsitzungen wird nicht offensiv beworben, es gibt kein Live-Protokoll, wo man die Abstimmungsergebnisse schnell und einfach nachvollziehbar nachschauen kann. Die Informationen werden in ellenlangen PDF-Dokumenten versteckt, die sich kein Bürger durchlesen will.

Die Fraktionen im Landtag wollen nur die Öffentlichkeit, die ihnen genehm ist. Und sie tun alles dafür, dass das so bleibt. Wenn jetzt die Piraten aus dem Landtag fliegen, hätten sie damit Erfolg.

Hier finden Sie alle wichtigen Videos und Dokumente zu dieser Abstimmung.

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Innenminister qualifiziert sich fürs Viertelfinale

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zur heutigen Sondersitzung des Innenausschusses:

„Die Fehleinschätzungen der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden unter Führung des Innenministers endeten im fatalen Anschlag in Berlin. Es hat sich nicht ausgezahlt, einen gewaltbereiten Gefährder an der langen Leine zu halten. Das war entweder naiv oder aber unnötig riskant.

Der Innenminister will – politisch vor der anstehenden Wahl noch nachvollziehbar, aber nicht in Ordnung – die Schuld dafür dem Bundesinnenminister bzw. dessen nachgeordneten Behörden zuschieben. Mit diesem erneuten Versuch qualifiziert er sich fürs Viertelfinale im ‚Verantwortungs-Pingpong‘. Das Bild, das er hierdurch im Bewusstsein der Menschen hinterlässt, ist jämmerlich.

Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen eine klare Sicherheitsstrategie, die klarmacht, dass wir Extremisten, wenn notwendig, mit der ganzen Härte der rechtlichen Möglichkeiten entgegen treten. Wir brauchen aber ebenso eine Sicherheitsstrategie, die früh auf Prävention setzt, um auch hier den Anfängen zu wehren.“

Salafismus in NRW: SPD, Grüne, FDP und CDU pfeifen auf Gewaltenteilung

Veröffentlicht am von unter Blogbeitrag, Frank Herrmann, Homepage, Innenausschuss (A09).

politiker-als-richter

Jetzt ist also das passiert, was SPD, Grüne, FDP und CDU in NRW in ihrem Antrag (PDF) gefordert hatten: Das Bundesministerium hat den Verein „Lies!“ verboten (Pressemitteilung). Es gab 190 Razzien in 10 Bundesländern, darunter viele in NRW. Die Fraktionen im Landtag werden sich nun auf die Schultern klopfen, dass sie sich dafür stark gemacht haben. Doch wenn die Zuständigkeit für ein Verbot ganz klar bei Staatsanwaltschaft und Bundesministerium liegt, darf man sich fragen: Warum haben sie diesen Antrag überhaupt gestellt?

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