I. Sachverhalt
Die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG Wort) haben einen Rahmenvertrag für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Lernmaterialen geschlossen. Im Statement der KMK vom 5.Oktober 2016 heißt es:
Ab 1. Januar 2017 sind die an Hochschulen nach § 52a UrhG vorgenommenen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke und Teilen davon auf der Basis einer Einzelerfassung durch die dem Rahmenvertrag beitretenden Hochschulen selbst mit der VG WORT abzurechnen.
Die Länder tragen damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom März 2013 Rechnung. Danach ist die Vergütung künftig auf Basis einer Erfassung und Meldung der einzelnen an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen über eine von der VG Wort bereitgestellte Eingabemaske zu ermitteln.
Mit dem Beitritt zu dem Rahmenvertrag verpflichtet sich die jeweilige Hochschule zur Erfassung und Meldung werkbezogener Nutzungsdaten an die VG WORT über ein von dieser bereitgestelltes Meldeportal sowie zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die VG WORT.
Dies stellt die Hochschulen vor einen riesigen bürokratischen Aufwand, der Unmengen an Ressourcen und Geldern verschlingen wird. Dies belegt der Abschlussbericht der Universität Osnabrück, die in einem Pilotprojekt die Datenerfassung für den neu vereinbarten Rahmenvertrag mit der VG WORT für das Wintersemester 2014/15 einmal durchgespielt hat.
Dort ist in den Schlußbemerkungen zu lesen:
Den erfolgten Meldungen mit einem Kostenumfang von ca. 5.000€ (bei 0,8ct/Seite/Teilnehmer) stehen erhebliche Aufwände bei Verwaltung, Serviceeinrichtungen und Lehrenden gegenüber. So investierten Lehrende mindestens 3.900 Minuten = 65 Stunden in die reinen Meldevorgänge, zusätzliche Recherchen, Informationen und Rückfragen nicht eingerechnet. Für den laufenden Support, um Lehrende zu informieren und zu beraten, wären für die Universität Osnabrück dauerhaft ca. 25% einer qualifizierten Stelle notwendig. Weiterer Aufwand würde zukünftig durch die interne Abrechnung entstehen, die nicht Teil des Pilotprojektes war.
Diese Ergebnisse sind alarmierend und fügen dem Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig einen Schaden zu. Ungeachtet der Tatsache, dass die Bereitstellung von Lehr – und Lernmaterialen im Zuge der Wissens – und Informationsgesellschaft grundsätzlich zu überdenken ist, ist der Rahmenvertrag entgegen der sonstigen Strategie der Digitalisierung auch im Wissenschaftsbereich wesensfremd und innovationshemmend.
Mittlerweile verhandeln die Hochschulen mit der VG WORT über einen neuen Abrechnungsmodus analog der Pauschalberechnung des Jahres 2016.
II. Der Landtag stellt fest
- Der abgeschlossene Rahmenvertrag der KMK und VG WORT verschlechtert die Qualität der Lehre, weil er unnötig Ressourcen bindet.
- Die KMK hat sich durch die Verlagerung der Abrechnung auf die Hochschulen aus der Verantwortung gezogen.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf
- umgehend über die KMK eine Neuverhandlung des Rahmenvertrages mit der VG WORT zu beginnen
- die Hochschulen umfassend bei der Umsetzung zu beraten und zu unterstützen
- die notwendigen Mittel für die Vergütung der VG WORT den Hochschulen bereitzustellen
- freie Lehr – und Lernmaterialien zu fördern und die nötige Infrastruktur vorzuhalten
Videomitschnitt der kompletten Debatte: