Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz (KMK) und VG Wort gefährdet gute Lehre

Veröffentlicht am von unter Anträge.

I. Sachverhalt

Die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG Wort) haben einen Rahmenvertrag für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Lernmaterialen geschlossen. Im Statement der KMK vom 5.Oktober 2016 heißt es:

Ab 1. Januar 2017 sind die an Hochschulen nach § 52a UrhG vorgenommenen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke und Teilen davon auf der Basis einer Einzelerfassung durch die dem Rahmenvertrag beitretenden Hochschulen selbst mit der VG WORT abzurechnen.

Die Länder tragen damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom März 2013 Rechnung. Danach ist die Vergütung künftig auf Basis einer Erfassung und Meldung der einzelnen an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen über eine von der VG Wort bereitgestellte Eingabemaske zu ermitteln.

Mit dem Beitritt zu dem Rahmenvertrag verpflichtet sich die jeweilige Hochschule zur Erfassung und Meldung werkbezogener Nutzungsdaten an die VG WORT über ein von dieser bereitgestelltes Meldeportal sowie zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die VG WORT.

Dies stellt die Hochschulen vor einen riesigen bürokratischen Aufwand, der Unmengen an Ressourcen und Geldern verschlingen wird. Dies belegt der Abschlussbericht der Universität Osnabrück, die in einem Pilotprojekt die Datenerfassung für den neu vereinbarten Rahmenvertrag mit der VG WORT für das  Wintersemester 2014/15 einmal durchgespielt hat.

Dort ist in den Schlußbemerkungen zu lesen:

Den erfolgten Meldungen mit einem Kostenumfang von ca. 5.000€ (bei 0,8ct/Seite/Teilnehmer) stehen erhebliche Aufwände bei Verwaltung, Serviceeinrichtungen und Lehrenden gegenüber. So investierten Lehrende mindestens 3.900 Minuten = 65 Stunden in die reinen Meldevorgänge, zusätzliche Recherchen, Informationen und Rückfragen nicht eingerechnet. Für den laufenden Support, um Lehrende zu informieren und zu beraten, wären für die Universität Osnabrück dauerhaft ca. 25% einer qualifizierten Stelle notwendig. Weiterer Aufwand würde zukünftig durch die interne Abrechnung entstehen, die nicht Teil des Pilotprojektes war.

Diese Ergebnisse sind alarmierend und fügen dem Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig einen Schaden zu. Ungeachtet der Tatsache, dass die Bereitstellung von Lehr – und Lernmaterialen im Zuge der Wissens – und Informationsgesellschaft grundsätzlich zu überdenken ist, ist der Rahmenvertrag entgegen der sonstigen Strategie der Digitalisierung auch im Wissenschaftsbereich wesensfremd und innovationshemmend.

Mittlerweile verhandeln die Hochschulen mit der VG WORT über einen neuen Abrechnungsmodus analog der Pauschalberechnung des Jahres 2016.

II. Der Landtag stellt fest

  • Der abgeschlossene Rahmenvertrag der KMK und VG WORT verschlechtert die Qualität der Lehre, weil er unnötig Ressourcen bindet.
  • Die KMK hat sich durch die Verlagerung der Abrechnung auf die Hochschulen aus der Verantwortung gezogen.

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • umgehend über die KMK eine Neuverhandlung des Rahmenvertrages mit der VG WORT zu beginnen
  • die Hochschulen umfassend bei der Umsetzung zu beraten und zu unterstützen
  • die notwendigen Mittel für die Vergütung der VG WORT den Hochschulen bereitzustellen
  • freie Lehr – und Lernmaterialien zu fördern und die nötige Infrastruktur vorzuhalten

Videomitschnitt der kompletten Debatte:

Versucht die Landesregierung Kooperationen der NRW-Hochschulen mit der Bertelsmann-Stiftung zu verschleiern?

Veröffentlicht am von unter Homepage, Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (A10), Pressemitteilungen.

Dr. Joachim Paul, Hochschulpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, erklärt:

In einem Schreiben des Landesministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) an die Hochschulen in NRW, das der Piratenfraktion vorliegt, wird um die freundliche Mithilfe der Hochschulen gebeten, die Beantwortung der Großen Anfrage der Piratenfraktion (Drucksache 16/11660) zu unterstützen. Bemerkenswert ist, dass das Ministerium ausschließlich die Zeiträume 2005 bis 2006 angefragt und dann den Hinweis geben hat, dass alle weiteren Daten nicht mehr in die ministeriale Aufsicht gehören.

Weiterlesen »

Urteil des Bundesverfassungsgericht sofort umsetzen. Akkreditierung rechtssicher gestalten und staatliche Verantwortung für die Hochschulen endlich wahrnehmen

Veröffentlicht am von unter Anträge.

20. April 2016, TOP 12, ca. 18.15 Uhr

Drucksache 16/11690

I. Ausgangslage

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17.Februar 2016 eine Grundsatzentscheidung über einen Mangel an hinreichender gesetzlicher Steuerung im Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Frage der Akkreditierung von Studiengängen getroffen.

So stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass die Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach Studiengänge durch Agenturen „nach den geltenden Regelungen“ akkreditiert werden müssen,  mit dem Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar sind. Der Erste Senat hatte dies in einem Verfahren der konkreten Normenkontrolle auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Arnsberg entschieden. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht zwar Vorgaben zur Qualitätssicherung von Studienangeboten grundsätzlich nicht entgegen.

Der Gesetzgeber dürfe jedoch inhaltliche und verfahrens- und organisationsbezogene Anforderungen an eine Akkreditierung nicht aus der Hand geben, sondern habe hinreichende gesetzliche Vorgaben zu machen.

Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen darf der Gesetzgeber jedoch nicht anderen Akteuren überlassen, sondern müsse sie unter Beachtung der Eigenrationalität der Wissenschaft selbst treffen.

Das Gericht fordert die Landesgesetzgeber auf, verfassungskonforme Regelungen mit Wirkung spätestens vom 1. Januar 2018 an zu treffen.

Weiter urteilt das Gericht, § 72 Absatz 2 Satz 6 und § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31. Oktober 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 2006, Seite 474) sowie § 73 Absatz 4 und § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2014 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 2014, Seite 547) sind mit Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes unvereinbar.

Die Akkreditierung ist mit schwerwiegenden Eingriffen in die Wissenschaftsfreiheit verbunden, die der Gesetzgeber nicht anderen Akteuren überlassen darf. Um dem Gesetzesvorbehalt zu genügen, muss er dafür die notwendigen gesetzlichen Vorgaben selbst treffen.

Auch durch die sog. Weiterentwicklung des Hochschulfreiheitsgesetzes in das sog. Hochschulzukunftsgesetz wurde es versäumt, die Akkreditierungsagenturen, wie bei den freischwebenden, niemand verantwortlichen Hochschulräten mit den nötigen staatlichen Kontrollen zu belegen und sie weiter unter dem Prinzip „Kontrolle ohne Verantwortung“ bewegen zu lassen. Es besteht in den aktuellen gesetzlichen Regelungen zur Qualitätssicherung der Lehre ein „Mangel an hinreichender gesetzlicher Steuerung“.

II. Der Landtag stellt fest

  • Der Landtag hat die Normierung inhaltlicher und verfahrens- und organisationsbezogener Anforderungen an die Akkreditierung faktisch aus der Hand gegeben und auch die Gesetzesnovelle nicht zur Abhilfe genutzt.
  • Ähnlich wie bei den Akkreditierungsagenturen stellen auch die Mitwirkungs- und Aufsichtsrechte der Hochschulräte einen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar. Auch hier ist die hinreichende Teilhabe der Wissenschaft selbst nicht durch den Gesetzgeber garantiert und der Schutz vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen nicht gewährleistet.
  • Das geltende Hochschulgesetz in NRW ist mit dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG nicht vereinbar, da der Gesetzgeber wesentliche Entscheidungen über die Qualitätssicherung der Lehre, aber auch über den Schutz der Wissenschaftler/innen vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen im Wissenschaftssystem weitgehend anderen Akteuren überlassen und unter Beachtung der Eigenrationalität der Wissenschaft nicht selbst getroffen hat.
  • Der Schutz der Wissenschaftsfreiheit wird den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durch das Hochschulzukunftsgesetz nicht garantiert.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • dem Landtag unverzüglich eine Gesetzesnovelle vorzulegen, die diese verfassungswidrigen Missstände beseitigt.
  • analog zur Regelung der Verfassungsmäßigkeit der Akkreditierungsagenturen auch die mit Entscheidungsbefugnissen im Wissenschaftssystem ausgestatteten Hochschulräte im Lichte dieses Urteils erneut zu prüfen und nötige Korrekturen und die nötigen Korrekturen in die Gesetzesnovelle einzuarbeiten.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

Landesregierung paradox

Veröffentlicht am von unter Homepage, Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (A10), Pressemitteilungen, Schule und Weiterbildung (A15).

Lehrerversorgung sicherstellen und gleichzeitig Lehramtsstudierende exmatrikulieren geht nicht

Die Landesregierung muss die Lehrerversorgung sicherstellen. Gleichzeitig dürfen Lehramtsstudierende nicht exmatrikuliert werden. Die zuständigen Ministerinnen Löhrmann und Schulze müssen diesen Missstand endlich beseitigen und den Studierenden durch eine Fristverlängerung zur Beendigung des Lehramtsstudiums ein deutliches Signal gewähren.

Oliver Bayer, Forschungspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

„Paradoxer geht´s nicht: Eltern und Lehrer demonstrieren für mehr Lehrerstellen und von Exmatrikulation bedrohte Lehramtsstudierende stehen vor dem Landtag und verlangen eine Fristverlängerung. Die Landesregierung ist anscheinend mit der Problematik überfordert und macht auch wenig Anstalten, das Problem zu lösen.

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:

„Die Eltern und Lehrer beklagen zu Recht, dass der Unterrichtsausfall, die Umsetzung der Inklusion und die Versorgung mit Lehrkräften der Schulen ungenügend sind. Wir werden uns weiterhin für die auskömmliche finanzielle und personelle Ausstattung unserer Schulen einsetzen. Dazu gehört auch die Attraktivität des Lehrerberufes zu erhöhen.“ Weiterlesen »

Unbegrenzte Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker

Veröffentlicht am von unter Homepage, Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (A10).

Wir unterstützen die Initiative der Berliner Piraten für eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG).

Heute, am 16.10.2015, diskutiert der Bundesrat die aktuelle Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Die Piraten fordern unbegrenzte Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker. Daueraufgaben sind mit Dauerstellen zu besetzen. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind ausschließlich für eine Weiterqualifikation zulässig. Eine Weiterqualifikation bedarf einer weiteren Befristung. Dabei darf es keine grundsätzliche zeitliche Obergrenze geben. Weiterlesen »

Informationsfreiheitsgesetz muss auch für Kooperationsverträge zwischen steuerfinanzierten Hochschulen und Unternehmen gelten

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage, Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (A10), Pressemitteilungen.

Oliver Bayer, Mitglied der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Transparenz bei Forschungskooperationen zwischen Unternehmen und staatlichen Hochschulen:

Das Urteil ist ein Schlag gegen die Errungenschaften des Informationsfreiheitsgesetzes und der grundgesetzlichen Forschungsfreiheit. Die Mutlosigkeit der Landesregierung gegenüber den Lobbyinteressen, das Hochschulgesetz in diesem Punkt im Sinne der Interessen der Steuerzahler zu ändern, hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Wir fordern, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Forschungskooperationen sind wünschenswert, allerdings müssen diese bei steuerfinanzierten Hochschulen transparent und öffentlich einsehbar sein.

Unsere Themen und Erfolge im dritten Jahr im Landtag NRW: 2014/2015

Veröffentlicht am von unter Piraten wirken.

Motiv Piraten Wirken 2015 (c) Vege_fotolia„MegaBits. MegaHerz. MegaStark.“ Das Motto der Landesregierung für eine Digitalisierungsoffensive erinnert an MegaPerls®. Die Werbung verspricht maximale Kraft bei geringer Dosierung. Aber übertragen auf die Ankündigungen der Landesregierung entpuppt sich diese Verheißung als megaleer. Mit einem geringen finanziellen Einsatz die maximale Digitalisierung unseres Landes erreichen zu wollen, funktioniert nicht.

Allmählich wacht die Landesregierung aus ihrem Dornröschenschlaf auf. Aber dabei handelt sie planlos, ziellos, kraftlos. Sie klebt Piraten-Etiketten auf leere Tüten. Viele Fragen bleiben offen, vor allem in Bezug auf die Finanzierung. Zentrale Herausforderungen des digitalen Wandels wie der Breitbandausbau, die Stärkung von Medienbildung und digitalem Lernen, Datenschutz sowie Open Government und E-Government werden gar nicht bzw. nur ansatzweise oder verspätet angegangen.

Hier kommen wir ins Spiel: Wir haben in unserem dritten Jahr im Landtag NRW zahlreiche Schwerpunkte rund um eine digitale Reform gesetzt. Wir haben damit die Landesregierung vor uns hergetrieben und unter Druck gesetzt – im Sinne einer zukunftsweisenden Digital-Politik – getreu unserem Motto: Klarmachen zum Ändern! Weiterlesen »

Management nach Gutsherrenart an NRW-Hochschulen

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Abgeordnete, Homepage, Joachim Paul.

Also es ist schon seltsam. Aber eigentlich auch wieder nicht.

Da sammelt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW aufgrund einer Anfrage der Piratenfraktion vom 21.11.2012 Informationen von den Hochschulen u.a. bezgl. der Gehälter der Hochschulrektoren ein. In einigen Fällen musste bis zu 17 mal nachgefragt werden, d.h., die kleine Anfrage konnte nicht Weiterlesen »