WP005: Das Netz bietet die Möglichkeiten

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Dieser Beitrag ist Teil 4 von 9 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Der erste Antrag zum Thema digitale Gesellschaft. In der Hoffnung dass diese Kategorie am Ende auch befüllt wird…

Antragstext:

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm 2017 im Kapitel “Digitale Gesellschaft” an geeigneter Stelle einzufügen:

Das Netz bietet die Möglichkeiten

Die PIRATEN Nordrhein-Westfalen setzen sich für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet ist eine Technologie, die für jeden Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten, sowie eine stärkere, direkte soziale Vernetzung bietet, die räumlich, zeitlich und kulturell unabhängig ist. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und finanziellen Voraussetzungen abhängig, so, dass keine flächendeckende Beteiligung der Menschen am kulturellen Austausch und Wissen der Gesellschaft gewährleistet ist.

Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe des Einzelnen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

Antragsbegründung:

Keine!

Gegenrede

Ich lese erst eine Menge Prosa, und dann folgt der Satz „Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern.“

Was soll dieser Satz genau bedeuten? Soll das Land Nordrhein-Westfalen jetzt Provider werden und am Ende noch eigene Internetzugänge anbieten? Oder soll NRW jedem den Internetzugang bezahlen?

Leider hat mir dieser Antrag zu viel Prosa und keine konkrete Forderung. Daher bitte
Ablehnen!

WP004: Digitale Gesellschaft

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Dieser Beitrag ist Teil 3 von 3 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Der erste Antrag, der erste Post mit richtigem Inhalt seit langer Zeit. Na dann wollen wir mal!

Antragstext:

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, das Kapitel “Digitale Gesellschaft” in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen.

Antragsbegründung:

keine! (Platzhalter für einen ganzen Block an Anträgen, der allerdings in weiteren Einzelanträgen abgestimmt werden soll!)

Gegenrede

Ich hoffe, dass wir am Ende dieses Parteitags eine starke Antragskommission haben. Dann können wir auf solche Anträge verzichten!

WP002: Ethikunterricht statt Religionsunterricht

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Dieser Beitrag ist Teil 2 von 3 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Antragstext:

An allen öffentlichen Schulen soll ein für alle Schüler verbindlicher Ethikunterricht eingeführt werden.

Ziel soll es sein, allen Schülern das Wertefundament unserer Gesellschaft, unabhängig von religiösen Prägungen nahe zu bringen. Ferner soll in diesem Fach möglichst neutral über verschiedene Weltanschauungen informiert werden. Der derzeit stattfindende konfessionelle Religionsunterricht ist als freiwillige “AG” oder “Wahlfach” anzubieten.

Antragsbegründung:

Das Vorbild Berlin hat gezeigt, dass es einen konfessionsübergreifenden Ethikunterricht geben kann.

Gegenrede

Wer mich kennt, der weiß, dass sich ein Freund des Ethikunterrichts bin. Gerne hätte ich an einem ähnlichen Antrag mitgewirkt. Leider habe ich mit diesem Antrag das Problem, dass mir nicht klar wird, ob der Antragsteller bedacht hat, dass für eine solch tief greifende Änderung ein Eingriff in die Verfassung des Landes notwendig ist.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es möglich ist, in Gesprächen mit den Kirchen tatsächlich ein Ethikunterricht an den staatlichen Schulen in Nordrhein Westfalen einzuführen. Allerdings steht immer das Damoklesschwert im Raum, dass dann Religionsunterricht entweder in Privatschulen verlagert wird, die dann entsprechend umgewandelt aus dem Boden schießen werden oder dass die wirklich schlimmen, vor denen ich tatsächlich Angst habe, ihre Kinder in Bibelschulen und Ähnliches schicken. Auch der staatliche Islamunterricht würde dann der Beeinflussung durch Prediger in Koranschulen weichen müssen.

Davor habe ich Angst, wenn man die Forderung einfach so unkommentiert in den Raum stellt. Von daher bitte ich um

ablehnung

WP001: Trennung von Staat und Kirche

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Dieser Beitrag ist Teil 1 von 3 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Der erste Antrag, der erste Post mit richtigem Inhalt seit langer Zeit. Na dann wollen wir mal!

Antragstext:

Die Piratenpartei NRW fordert die Kündigung aller Staatsverträge mit Kirchen.

Deutschland ist ein säkularer Staat. Die bestehenden Staatsverträge verhindern nach unserer Ansicht die gebotene Trennung von Staat und Kirche. Um Trägerschaften für soziale, medizinische oder andere Einrichtungen und Religionsunterricht zu ermöglichen sind gesonderte Verträge zu schießen.

Antragsbegründung:

Die christlichen Amtskirchen sind die einzigen Religionsgemeinschaften, mit denen derartige Verträge geschlossen sind. Jüdische, Muslimische, Buddhistische, etc. Glaubensgemeinschaften sind von solchen Verträgen ausgeschlossen. Das stellt eine Ungleichbehandlung dar.

Aus den bestehenden Staatsverträgen ergeben sich zum Teil Zusammenhänge, wie dass einer Gemeinde Leistungen zustehen, obwohl teilweise die Herkünfte dieser Leistung nicht mehr existieren (Eine Pfarrei hat Anspruch auf Kohle zum Heizen und Kochen. Das Heizen mit Kohle wurde ersetzt durch andere Heizstoffe. Das monetäre Äquivalent zu Kohle wurde in geld abgegolten. Da die Pfarrei geschlossen wurde, werden nun die Zahlungen an die Rechtsnachfolgerin geleistet).

In NRW bestehen folgende Staatsverträge mit den Kirchen:

Nordrhein-Westfalen
Vertrag des Freistaates Preußen mit den Evangelischen Landeskirchen. Vom 11. Mai 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 107)
Inkrafttreten: 29. Juni 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 123)
Vertragsgesetz vom 26. Juni 1931 (Preußische Gesetzessammlung S. 107)

sowie ergänzende Verträge zu einzelnen Fragen:

Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Lippischen Landeskirche vom 6. März 1958
Inkrafttreten: 4. Juni 1958
Vertragsgesetz vom 28. Mai 1958 GV. NW 1958 S. 205

Vertrag des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 9. September 1957
Inkrafttreten: 30. Oktober 1957
Vertragsgesetz vom 26. September 1957 (GV. NW 1957 S. 249)

Vertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche vom 29. März 1984
Inkrafttreten: 1. Januar 1985
Vertragsgesetz vom 18. September 1984 (GV. NW 1984 S. 592)

Link:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/PolitikGesellschaft/KircheReligion/Vertraege_mit_den_evangelischen_Landeskirchen.html

Gegenrede

Wie schon in dem Kommentar zu dem Antrag geschrieben habe, ist die Begründung leider sehr ungenau. Es existieren durchaus Staatsverträge mit anderen Religionsgemeinschaften, so zum Beispiel den jüdischen Gemeinden. Auch wird an einem Vertrag mit den muslimischen Verbänden gearbeitet. Ich frage mich, warum man die Staatsverträge nicht ausgemistet, sondern sofort die gänzliche Abschaffung fordert um nur einen Satz weiter dann damit zu kommen, dass man doch wieder neue Verträge schließen müsste.

Alles in allem halte ich diesen Antrag für nicht durchdacht, was inzwischen auch der Antragsteller eingesehen hat und plädiere daher zur

Enthaltung / Ablehnung

TOP 7, 08.06.2016 – LT NRW – Große Anfrage 16 der FDP zu Bürokratieabbau

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Meine Rede zu TOP 7 am 8. Juni 2016, „Mehr Chancen für jeden statt Regeln für alles – Ausmaß und Auswirkungen der kontinuierlich anwachsenden Regelungsdichte in Nordrhein-Westfalen für Bürger, Unternehmen und öffentliche Haushalte sowie Auswege aus dem Bürokratiedickicht für mehr Freiheit, Effizienz und Wachstum“ – Große Anfrage 16 der Fraktion der FDP.

Drucksache 16/8761 –
Antwort der Landesregierung – Drucksache 16/10351
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP
Drucksache 16/12207

Plenarprotokoll folgt …

Rassismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

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Am Mittwoch, 08.06.2016 hat die Landesregierung ihr „integriertes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ im Landtag vorgestellt. Mein Debattenbeitrag dazu:

 

 

Daniel Düngel (PIRATEN): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ist es nun, das sehnsüchtig erwartete Handlungskonzept der Landesregierung gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Wie oft haben wir als Piraten hier in diversen Ausschüssen nach Rassismusprävention und Maßnahmen gegen Nazis gefragt. Wir wurden immer wieder auf die Erarbeitung dieses Konzepts verwiesen, egal wie dringlich die Angelegenheit gerade war, und wir wurden oft vertröstet.

Ich möchte betonen, dass wir schon immer gefordert haben, dass die Zivilgesellschaft und die Antirassismus-Initiativen einzubeziehen sind, wenn es um die Erfassung, Aufklärung und Abwehr von Menschenfeindlichkeit geht. Daher, Frau Kampmann, möchte ich meinen Redebeitrag mit einem ausdrücklichen Lob ob des Weges beginnen, den die Landesregierung hier gefunden hat – ein offener Prozess mit Hilfe von Regionalkonferenzen.

Einige Punkte in Ihrem Konzept finden wir auch wirklich gut. Sie machen sich Gedanken über das gesellschaftliche Miteinander, und Sie machen sich auch Gedanken über die richtigen Begriffe und Definitionen. Das ist löblich, aber – der Kollege Stamp hat es vorhin ausführlich geschildert – konkret ist das alles eben nicht.

(Beifall von den PIRATEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Zudem ist viel zu viel Zeit ins Land gegangen. Sie agieren hier nach dem Motto: Besser spät als nie. – Aber gerade im Bereich des Rassismus und angesichts des Erstarkens der Rechten ist jede zeitliche Verzögerung fatal und kann sogar Leben kosten. Sie hat sogar schon Leben gekostet!

Sicher ist es gut, wenn ein Handlungskonzept erarbeitet wird; es ist aber nicht alles Gold, was glänzt. Wir sind spät dran, und im vorliegenden Konzept fehlen wichtige konkrete Maßnahmen, die auf den Regionalkonferenzen angesprochen wurden. Richtige Partizipation sieht anders aus, Frau Ministerin Kampmann.

(Beifall von den PIRATEN)

Die Erkenntnisse aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundes? – Fehlanzeige. Das ist erschreckend zu diesem Zeitpunkt. Das ist fatal. Nicht nur der UN-Rassismus-Ausschuss drängt seit Jahren darauf, dass die Defizite in den Sicherheitsbehörden behoben werden müssen. Er mahnte noch im letzten Jahr, dass Rassismus auch in staatlichen Institutionen und Behörden in Deutschland ein Problem sei. Aber das scheint hier niemanden außer uns zu interessieren.

Die über Jahre erfolglosen Ermittlungen bei der Aufklärung der Taten des NSU weisen deutlich auf systematische Defizite hin.

Und Sie loben Polizei und Justiz für ihre hervorragende Arbeit im Kampf gegen rechts.

Ein Ansatz, diesem Skandal Abhilfe zu schaffen, wäre endlich, auf die UNO, die Humanistische Union, Amnesty International und viele, viele weitere Akteure zu hören und unabhängige externe und zivile Beschwerde- und Ermittlungsstellen in Nordrhein-Westfalen einzurichten.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch die Teilnehmer der Regionalkonferenzen forderten insbesondere im Bereich der Sicherheitsbehörden, die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag jetzt umzusetzen. Ich lese hier beispielhaft aus den Arbeitsergebnissen der Regionalkonferenz in Köln vor. Dort wurden Polizeibeschwerdestellen, Beschwerdemanagement, Kennzeichnungspflicht usw. gefordert. All davon finde ich nichts in diesem Handlungskonzept. Dabei ist dieses Handlungskonzept – Sie hatten es eingangs gesagt – doch als Antwort auf die rassistische Mordserie des NSU ins Leben gerufen worden. Das Versagen, Wegschauen, Vertuschen der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit dem NSU und anderen Rechtsterroristen zieht sich seit Jahrzehnten durch die Länder und Bundesbehörden.

Der NSU-Ausschuss im Bundestag untersuchte daher das Versagen auf Länder- und Bundesebene und gab dementsprechend auch Empfehlungen für die Länder ab. Wir haben das aufgegriffen. Sie haben uns das in Antworten auf viele Kleine Anfragen versprochen. Passiert ist nichts. Nein, noch schlimmer: Der Landtag beschließt in einem gemeinsamen Antrag von SPD, Grünen und Piraten genau das. Dieser Landesregierung ist das offenbar egal. Das, meine Damen und Herren, macht mich dann wirklich sauer.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich weiß nicht, liebe Landesregierung, ob Sie auf dem rechten Auge blind sind oder einfach die Hände vors Gesicht halten. Meine Kollegen fragen seit 2013 nach flüchtlings- und muslimfeindlichen Straftaten und deren Aufklärung. Die Ermittlungs- und Fahndungserfolge sind heute extrem niedrig. Die Taten werden gefährlicher, und die Anzahl an flüchtlingsfeindlichen Straftaten hat sich seit 2014 verachtfacht. Hinzu kommt, dass die offiziellen polizeilichen Statistiken die Opferzahlen immer noch schönrechnen, sei es, weil die polizeiliche Kriminalstatistik rechts immer noch reformbedürftig ist, sei es, weil die Behörden Hasskriminalität nicht erkennen. Aber auch das ist kein neues Phänomen. Gingen die Behörden 2013 von 63 Todesopfern durch Rechte seit 1990 aus, so zählte im Gegensatz dazu die Amadeu-Antonio-Stiftung 184 Todesopfer im selben Zeitraum. Wir wollten das für Nordrhein-Westfalen klären und haben eine NRW-Liste zusammengestellt bekommen. Von den 28 Todesopfern in Nordrhein-Westfalen, die die Stiftung aufzählte, waren 21 nicht in der PMK-rechts aufgenommen worden. Welch ein Hohn für die Opfer! Taschenspielertricks, die man eigentlich nur von Arbeitslosenstatistiken kennt.

Und die Justiz? – Die Justiz macht hier eine ganz schlechte Figur. Auch hier haben wir nachgefragt: Welche spezifischen Aus- und Fortbildungsprogramme existieren für Juristen zum Thema „Rechtsextremismus“? Antwort: Hier soll angeblich reichen, dass die an Staatsrechtsvorlesungen teilnehmen und dort die FdGO kennenlernen. WTF!

Wie problematisch Polizei und Behörden tatsächlich mit rechter Gewalt umgehen, zeigt auch wieder das letzte Wochenende in Dortmund. Während für ein Haufen rechter Arschlöcher ganze Stadtteile abgeriegelt werden,

(Unruhe – Michele Marsching [PIRATEN]: Das war klar, dass ihr euch darüber beklagt!)

tut die Polizei alles, um Gegendemonstranten zu schikanieren. Ich gehe davon aus, dass mein Kollege Torsten Sommer dazu noch näher ausführen wird.

Meine Damen und Herren, die Probleme Rassismus, Alltagsrassismus und rechte Gewalt, Hetze und Agitationen sind nicht neu. Vor gerade einmal zwei Wochen jährte sich der rassistische Mordanschlag von Solingen zum 23. Mal. Der Anschlag gilt als Höhepunkt einer Welle rassistischer Gewalt zu Beginn der 90er-Jahre, die im Zusammenhang mit der damaligen Asyldebatte standen.

Leider machen wir trotz Solingen, trotz Mölln usw. in den letzten Jahrzehnten weitere abscheuliche Erfahrungen. 2013, zehn Jahre nach Solingen, scheiterte das NPD-Verbotsverfahren. Warum, wissen wir alle.

Es wurde eine Mentalitätsänderung der Behörden versprochen. Allerdings war auch das nicht erfolgreich. Der NSU und ein Netzwerk an Rechtsterroristen konnten in den Jahren seit 1996 bis 2011 unentdeckt Migranten ermorden und Banken ausrauben. Das hatte Politik und Behörden 2011 mal wieder aufgerüttelt, aber Reformen der Sicherheitsbehörden oder Antidiskriminierungsbemühungen bleiben immer noch hinter den Erwartungen und Beschlüssen zurück.

Mehrere NSU-Untersuchungsausschüsse versuchen weiterhin, das Versagen von Politik und Sicherheitsbehörden gegen diverse Widerstände aufzuarbeiten. In Nordrhein-Westfalen war es lange Zeit einzig meine Fraktion, die einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auch für Nordrhein-Westfalen forderte. Rot-Grün und FDP waren anfangs der Meinung, dass im Bund schon genug über die Keupstraße, die Probsteigasse etc. aufgeklärt worden war. Erst als die CDU dankenswerterweise unser Anliegen unterstützte, kam der Untersuchungsausschuss zustande.

(Beifall von den PIRATEN)

Auch heute werden wieder dieselben Fehler gemacht. Statt klarer Kante gegen Rechtsterrorismus, gegen Geflüchtete und andere Gruppen zu zeigen, wurde mit dem Asylpaket II unser Asylrecht weiter kaputt gemacht.

Nach Silvester im Kölner Hauptbahnhof schreiben Sie im Entwurf zum NRW-Integrationsplan sehr viel zur Bringschuld der Neuankommenden, aber erwähnen mit keinem Wort die täglichen Angriffe gegen Menschen, die hier Schutz suchen. Das ist Ihnen bereits in der großen Anhörung zum Integrationsplan um die Ohren geflogen.

Fazit: Auch heute reagiert die Politik falsch. Sie sind es, die den Rechten das Gefühl geben, sie seien im Recht. Sie sind verantwortlich für das Erstarken der Rechten. Die AfD profitiert davon, dass die etablierten Parteien ihre Forderungen übernehmen und dann zum Teil sogar umsetzen.

Meine Damen und Herren, Sie fragen sich vielleicht, was diese recht weiten Ausführungen mit Ihrem Handlungskonzept konkret zu tun haben. Aber genau hier liegt vielleicht das Problem. Sie verstehen nicht, dass all das bereits Teil dieses Konzepts hätte sein müssen, eigentlich schon seit Jahren institutionell hätte verankert sein müssen. Dieses Handlungskonzept ist ein Erzeugnis einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Viele Handlungsfelder sind jedoch nicht zufriedenstellend abgearbeitet.

Rassismus kann nur bekämpft werden, wenn wir Menschen rechtlich und tatsächlich gleichstellen. Davon sind wir allerdings leider sehr weit entfernt. Und der Gesetzgeber verschärft die Schlechterstellung von Geflüchteten und Migranten immer weiter.

In der Anhörung zum Integrationsplan hat der Landesintegrationsrat etwas sehr Wichtiges gesagt:

„Wir müssten uns viel mehr auf Gemeinsamkeiten fokussieren. Immer wieder aber geht es in der Diskussion um Unterschiede. Aber nur Gleichstellung, Teilhabe und Gemeinsamkeit befördern Integration und bauen Rassismus ab.“

Halten wir fest: Die Konzepte liegen alle vor. Der NSU-Ausschuss des Bundestages hat Empfehlungen herausgegeben, die in Nordrhein-Westfalen nicht umgesetzt wurden. Die Opferberatung und andere zivilgesellschaftliche Organisationen sind unterfinanziert. Die seit Jahren wertvolle Antirassismusarbeit der Initiativen muss auf eine Langzeitfinanzierung umgestellt werden.

(Zuruf von der SPD)

Nicht nur in den Schulen muss mehr getan werden, insbesondere auch bei älteren Erwachsenen gibt es viele mit extrem rechtem Gedankengut.

Migrantinnen und Migranten müssen über ihre Rechte aufgeklärt werden. Sie müssen wissen, dass sie sich gegen Diskriminierung wehren dürfen und können.

Wir brauchen Beschwerdestellen bei den Behörden. Immer wieder kommt es zu Anzeigen gegen Beamte aufgrund von Diskriminierungen. Aber keiner weiß, was aus denen wird und welche Schlüsse gegebenenfalls sogar Behörden daraus ziehen.

Wir werden bei diesem Thema nicht locker lassen, denn Rassismus, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Mein Dank gilt denen – und damit schließe ich meine Ausführungen –, die alltäglich da draußen gegen rechts aufstehen und die manchmal eben auch sitzen bleiben. Das sind die, die sich trotz aller Repression für eine wirklich offene Gesellschaft einsetzen – Kein Fußbreit!

Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Düngel. – Bevor ich Frau Ministerin Löhrmann das Wort erteile, möchte ich auf ein Wort zurückkommen, das Sie, Herr Kollege Düngel, gerade gebraucht haben.

Ich glaube, wir alle hier im Hohen Haus sind uns einig in der Ablehnung des Rechts- und Linksradikalismus. Das ist auch aus den Beiträgen heute deutlich geworden. Ich möchte Sie aber doch sehr herzlich bitten, das von Ihnen benutzte Wort hier nicht im Hohen Hause zu benutzen. Das ist nicht der Stil der Arbeit und der Reden des Landtages von Nordrhein-Westfalen gerade auch im Hinblick auf zukünftige Debatten. Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von den PIRATEN: Ich hoffe, dass wir uns alle darin einig sind, dass es alles Arschlöcher waren!)

WP004: Digitale Gesellschaft

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Dieser Beitrag ist Teil 3 von 3 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Der erste Antrag, der erste Post mit richtigem Inhalt seit langer Zeit. Na dann wollen wir mal!

Antragstext:

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen, das Kapitel “Digitale Gesellschaft” in das Wahlprogramm 2017 aufzunehmen.

Antragsbegründung:

keine! (Platzhalter für einen ganzen Block an Anträgen, der allerdings in weiteren Einzelanträgen abgestimmt werden soll!)

Gegenrede

Ich hoffe, dass wir am Ende dieses Parteitags eine starke Antragskommission haben. Dann können wir auf solche Anträge verzichten!

WP002: Ethikunterricht statt Religionsunterricht

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Dieser Beitrag ist Teil 2 von 3 der Serie Antragslupe LPTNRW16.2

Antragstext:

An allen öffentlichen Schulen soll ein für alle Schüler verbindlicher Ethikunterricht eingeführt werden.

Ziel soll es sein, allen Schülern das Wertefundament unserer Gesellschaft, unabhängig von religiösen Prägungen nahe zu bringen. Ferner soll in diesem Fach möglichst neutral über verschiedene Weltanschauungen informiert werden. Der derzeit stattfindende konfessionelle Religionsunterricht ist als freiwillige “AG” oder “Wahlfach” anzubieten.

Antragsbegründung:

Das Vorbild Berlin hat gezeigt, dass es einen konfessionsübergreifenden Ethikunterricht geben kann.

Gegenrede

Wer mich kennt, der weiß, dass sich ein Freund des Ethikunterrichts bin. Gerne hätte ich an einem ähnlichen Antrag mitgewirkt. Leider habe ich mit diesem Antrag das Problem, dass mir nicht klar wird, ob der Antragsteller bedacht hat, dass für eine solch tief greifende Änderung ein Eingriff in die Verfassung des Landes notwendig ist.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es möglich ist, in Gesprächen mit den Kirchen tatsächlich ein Ethikunterricht an den staatlichen Schulen in Nordrhein Westfalen einzuführen. Allerdings steht immer das Damoklesschwert im Raum, dass dann Religionsunterricht entweder in Privatschulen verlagert wird, die dann entsprechend umgewandelt aus dem Boden schießen werden oder dass die wirklich schlimmen, vor denen ich tatsächlich Angst habe, ihre Kinder in Bibelschulen und Ähnliches schicken. Auch der staatliche Islamunterricht würde dann der Beeinflussung durch Prediger in Koranschulen weichen müssen.

Davor habe ich Angst, wenn man die Forderung einfach so unkommentiert in den Raum stellt. Von daher bitte ich um

ablehnung