Stellenangebot: Wiss. Ref. für die Enquetekommission V „Familienpolitik in NRW“

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Die Piratenfraktion im Landtag NRW ist eine junge Fraktion aus 19 Landtagsabgeordneten und sucht zur Unterstützung ihrer Arbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Dienstort Düsseldorf einen

 

Wissenschaftlichen Referenten beliebigen Geschlechts

für die

Enquetekommission „Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen“

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • Erarbeitung kritischer Analysen, Positionsbestimmungen, Stellungnahmen u. Konzepten u.a. zu
    • den familienpolitischen Maßnahmen auf Landes- sowie Bundesebene,
    • gendersensiblen Betrachtungen von Rollenbildern in Familien,
    • zum Potenzial landespolitischer Lösungen für aktuelle Familienbedarfe
  • die selbständige Entwicklung neuer und die Analyse vorliegender Fachbeiträge
  • die Vor- und Nachbereitung von und Teilnahme an Sitzungen der Enquetekommission
  • die Teilnahme an und Mitwirkung in Arbeitskreis- und Arbeitsgruppen-Sitzungen
  • Erledigung von fachpolitischer Korrespondenz und Telefonaten
  • die inhaltliche Vorbereitung und Auswertung von Arbeitstagungen/Fachveranstaltungen
  • Kontaktpflege, Kommunikation und Kooperation mit außerparlamentarischen Partnern

Von der Bewerberin/dem Bewerber erwarten wir:

  • einen Hochschulabschluss im Bereich Sozialwissenschaften oder vergleichbaren Disziplinen
  • möglichst Berufserfahrung in den genannten Bereichen
  • weitreichende Fach- und Branchenkenntnisse
  • fundierte Kenntnisse der kritischen politischen Diskussion zur Familienpolitik, insbesondere bezogen auf NRW, sowie von bundes- und landespolitischen Rechtsgrundlagen
  • die Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und eigenverantwortlicher Tätigkeit
  • einen sicheren Umgang mit modernen Kommunikationstechniken
  • einen kommunikativen und teamorientierten Arbeitsstil
  • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeitgestaltung, hohe Motivation, Eigeninitiative und gute
  • rhetorische Fähigkeiten

Wir bieten Ihnen:

  • ein befristetes Angestelltenverhältnis für die Laufzeit der Enquete-Kommission (etwa 2 Jahre)
  • eine Vollzeitstelle mit regelmäßiger Wochenarbeitszeit von 40 Stunden
  • Vergütung nach Vereinbarung in Anlehnung an den TV-L
  • flexible Arbeitszeitgestaltung

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit vollständigen Unterlagen richten Sie bitte mit dem Betreff „EK Familienpolitik“ unter Angabe Ihres Gehaltswunschs per E-Mail in einem einzigen Dokument (pdf) bis spätestens zum 08.02.2015 an: piratenfraktion@landtag.nrw.de

Piratenfraktion im Landtag NRW
Fraktionsgeschäftsführer Harald Wiese
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Rückfragen beantwortet Ihnen bei Bedarf Herr Harald Wiese unter Tel. 0211-884-4624

PEGIDA, HOGESA, DÜDELDIDÜÜ – kein Fußbreit den Faschisten!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Auch in den kommenden Tagen gibt es wieder einige Demonstrationen gegen Faschismus.

Ob Köln, Düsseldorf, Bonn oder Duisburg. PEGIDA versucht weiterhin auch in NRW zu marschieren, wird aber bislang von tausenden Gegendemonstranten erfolgreich daran gehindert hier bei uns Fuß zu fassen. Im Gegenteil: Die Teilnehmerzahlen auf Seiten der Rechten sinken weiterhin.

In Essen wurde HoGeSa verboten zu marschieren und die Demo nur mit Auflagen genehmigt, woraufhin die Veranstalter die Anmeldung zurücknahmen, jetzt aber mehr oder weniger offen zu Gewalt und unkoordinierter Anreise aufrufen.

Für Euch ein kleiner Überblick über anstehende Veranstaltungen:

 

 

Für Kurzentschlossene

Mittwoch, 14.01.2015 Köln

(PEGIDA, Hauptbahnhof/Bahnhofsvorplatz, 18:30 Uhr)

Gegendemo:

Pegida? Läuft nicht in Köln 17:30 Uhr in der Trankgasse/ Ecke Kreuzblume (gegenüber Dom-Hauptportal)

Twitter: twitter.com/forCologne

Hashtag: #nokoegida #laeuftnicht

 

 

Freitag, 16.01.2015, Dortmund

Demo Gegen jeden Antisemitismus – Keine Ignoranz gegenüber antisemitischer Gewalt, 18 Uhr, Treffpunkt: Katharinentreppen

http://aa170.noblogs.org/post/2015/01/12/gegen-jeden-antisemitismus-keine-ignoranz-gegenueber-antisemitischer-gewalt/

Twitter: #nonazisdo

 

 

Sonntag, 18.01.2015, Essen

HoGeSa

Die Veranstaltung wurde abgesagt. Aber Vorsicht: Trotzdem könnten Rassisten/Nazis/Hools in Essen herumlaufen. In sozialen Netzwerken wird mehr oder weniger offen zu Gewalt gegen Antifaschisten und Polizei aufgerufen.

Gegendemo: 

Essen stellt sich quer (offiziell unterstützt durch die Piratenfraktion NRW)

Ablauf:

Treffen/Sammelplatz ab 11:30 Uhr im Bereich Markt/Marktkirche / Porschekanzel (Tram-Haltestelle „Rathaus“ 50m). Kurze Begrüßung

12:00 Uhr Beginn Demonstration von Porschekanzel, durch die Kettwiger  Straße an Burgplatz und Lichtburg vorbei, bis zum Willy-Brandt-Platz

Ca. 13:00 Uhr Eintreffen der Demonstration auf dem Willy-Brandt-Platz

13:15 Uhr Beginn der ESSQ-Kundgebung

16:00 Uhr spätestes Ende der ESSQ-Kundgebung

https://www.facebook.com/pages/Essen-stellt-sich-quer/421127221232356

 

Montag, 19.01.2015, Duisburg

(PEGIDA NRW, 18:30 Uhr, Portmouthplatz)

Gegendemo: 

Duisburger Netzwerk gegen Rechts, 17:30 Uhr, Kuhtor (Duisburg-Mitte)

https://www.facebook.com/events/762631577158427/?ref=2&ref_dashboard_filter=upcoming

https://www.facebook.com/events/1585285581706386/?ref=2&ref_dashboard_filter=upcoming

 

Montag, 19.01.2015, Düsseldorf

(Dügida, 18:30 Uhr, Düsseldorf Hauptbahnhof)

Es ist unklar, ob der nicht offizielle PEGIDA-Ableger an Düsseldorf festhält. In sozialen Netzwerken gibt es Meldungen, dass an diesem Montag Dügida nicht stattfindet, sondern in Bonn eine Veranstaltung durchgeführt wird. Dieses Hickhack zeigt eigentlich nur, wie verwirrt die Organisatoren sind.

Gegendemo:

Nodügida – Düsseldorf braucht kein Dügida, Düsseldorf HBF

https://www.facebook.com/events/1750366735189070/?ref=2&ref_dashboard_filter=upcoming

 

Freitag, 30.01.2015 Münster

(Müngida: Veranstaltung bislang nur angekündigt)

 

Gegendemo:

Münster GEGEN Pegida/MüGIDA Münster: Bunt statt braun, 14:30 Uhr, Domplatz

https://www.facebook.com/events/912587442085675/?ref=3&ref_newsfeed_story_type=regular

 

 

 

Die Uhrzeiten können sich teilweise auch noch ändern. Aktuelle Infos gibts über unseren Twitterfeed (@20Piraten oder @rwolupo)

 

Ja, das ist viel. Aber es ist jetzt wichtig, überall auf der Straße präsent zu sein um diesen rassistischen Aufmärschen keinen Platz zu bieten und Auswüchse wie in Dresden zu vermeiden.

Wir brauchen keine Rassisten oder Neo-Nazis.

 

 

Passt auf den Gegendemos auf euch auf, die Rassisten können nicht mit Niederlagen umgehen und sind oft sehr aggressiv.

 

 

PS: Und wenn ihr schon dabei seid, unterstützt doch direkt die passende Petition von change.org

NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

KutschatyBei Twitter ist er nicht, und sein Facebook-Profil hat er abschalten lassen: Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Jetzt beschreibt er im aktuellen SPIEGEL seine Pläne für ein „Recht auf digitalen Neustart“. Und offenbart damit ein trauriges Maß an Internet-Halbwissen.

Das Netz besteht nicht nur aus Google. Inhalte, welche Google in seinem Suchindex löschen muss, sind nicht verschwunden: Sie sind lediglich in einer der Suchmaschinen unter einer der denkbaren Suchanfragen nicht mehr auffindbar. Mit seiner Forderung beschwört der NRW-Justizminster einen Datenschutz erster und zweiter Klasse herauf: Einen Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet erstreckt, und einen, der sich auf Suchergebnisse bezieht, also Auflistungen von Referenzen auf Inhalte. Oder kurz gesagt: Ein neues Recht, dass zuvor legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen. An den ursprünglichen Inhalten ändert sich dadurch jedenfalls nichts, und auch nicht an der grundsätzlichen Auffindbarkeit von Inhalten unter anderen Suchphrasen.

Das vom Minister geforderte Gesetz hat der EU-Gerichtshof mit seinem sogenannten „Recht auf Vergessen“ vorweggenommen, als er im vergangenen Mai Google dazu verpflichtete, Inhalte des Suchindexes auf Anforderung von Bürgern zu löschen. Und auch hier schon haben Internetexperten vor den negativen Auswirkungen einer solchen, neuen Form von Suchmaschinen-Zensur gewarnt.

Ein solches Recht wird auch Begehrlichkeiten bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg damit hatte, unerwünschte Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, wird zukünftig den Weg der Suchergebnis-Zensur wählen. Einschränkungen von Presse- und Meinungsfreiheit sind zu befürchten. Kutschaty lässt sich davon allerdings nicht beeindrucken, wenn er diese Regelung nun per Bundesratsinitiative in nationales Recht umsetzen möchte.

Wenn wir ein „Recht auf Vergessen“ erreichen möchten, muss es bei den Inhalten ansetzen: Es bedarf einer Verpflichtung, dass Benutzer sozialer Medien diesen gegenüber ein uneingeschränktes Recht darauf haben, dass ihre eigenen Inhalte auf Wunsch rückstandslos von deren Systemen gelöscht werden. Dies kann zwar nicht dafür sorgen, dass einmal verbreitete und geteilte Inhalte aus dem Internet verschwinden, es setzt aber zumindest an der Quelle an, und gibt den Internetnutzern mehr Herrschaft über ihre eigenen Daten zurück – anstatt im Sekundärindex Google die Daten nur gleichsam ausblenden lassen zu wollen. Löschen ist immer wirksamer als Sperren.

Kutschaty bezeichnet im SPIEGEL-Interview die Cloud-Computing als „ungeregelten Bereich“. Das erinnert fatal an das Narrativ des rechtsfreien Raums Internet – als seien heute bestehende Gesetze auf Internet-Clouds nicht anwendbar. Wildes Durcheinanderwerfen von Fragen der Persönlichkeitsrechte, Google und Internetkriminalität, Angst vor Onlinebanking und Cybermobbing, wie er es im Interview betreibt, gemahnt an Angstmache von Sicherheitspolitik-Fanatikern. Und reflexhaftes Fordern von härteren Strafen und neuen Straftatbeständen, wie es der Minister tut, sind dann doch eher unter Aktionismus abzuheften.

Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Daten in der Cloud im Eigentum der Nutzer bleiben. Das ist aber weniger eine rechtliche, sondern mehr eine technische Frage: Wir brauchen mehr Angebote von sicher verschlüsselten Clouds, in denen hochgeladene Inhalte nur von denjenigen gelesen werden können, die über den separaten Schlüssel verfügen – und nicht einmal von den Betreibern der Clouds selbst. Es bedarf sehr viel mehr Kenntnis und Wissen über solche Techniken. Wenn überhaupt, dann sollte der Minister entsprechende Angebote fordern.

Mobbing hingegen ist ein Phänomen, welches außerhalb und innerhalb des Internets existiert. Es gibt keinen Grund, nur solches im Internet rechtlich zu verfolgen: Soweit es juristische Lücken gegen Mobbing gibt, sollten sie allgemein geschlossen werden, auch bei Mobbing am Arbeitsplatz oder auf dem Schulhof. Und es muss auch der Mut vorhanden sein, solche Vergehen zu verfolgen und zu bestrafen, hier scheint noch einiges im Argen.

Wenn man die Technik nicht versteht, sollte man unbedingt jemanden fragen, der sich damit auskennt. Gesellschaftliche Probleme kann man jedenfalls nicht alleine juristisch oder technisch lösen – die Antwort besteht in mehr Bildung und mehr Medienkompetenz. Der französische Schriftsteller und Philosoph Jean-Paul Sartre sagte einmal: „Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht“. Das Internet geht nicht mehr weg, wir alle müssen den Umgang damit lernen. Angst ist jedenfalls kein guter Ratgeber.


Der Artikel ist auch als Gastbeitrag in “Der Freitag” erschienen:

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/trauriges-halbwissen-ueber-das-internet

NRW-Justizminister Kutschaty und die Angst vor dem Internet

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Bei Twitter ist er nicht, und sein Facebook-Profil hat er abschalten lassen: Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty (SPD). Jetzt beschreibt er im aktuellen SPIEGEL seine Pläne für ein „Recht auf digitalen Neustart“. [1] Und offenbart damit ein trauriges Maß an Internet-Halbwissen.

Das Netz besteht nicht nur aus Google. Inhalte, welche Google in seinem Suchindex löschen muss, sind nicht verschwunden: Sie sind lediglich in einer der Suchmaschinen unter einer der denkbaren Suchanfragen nicht mehr auffindbar. Mit seiner Forderung beschwört der NRW-Justizminster einen Datenschutz erster und zweiter Klasse herauf: Einen Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet erstreckt, und einen, der sich auf Suchergebnisse bezieht, also Auflistungen von Referenzen auf Inhalte. Oder kurz gesagt: Ein neues Recht, dass zuvor legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen.  An den ursprünglichen Inhalten ändert sich dadurch jedenfalls nichts, und auch nicht an der grundsätzlichen Auffindbarkeit von Inhalten unter anderen Suchphrasen.

Das vom Minister geforderte Gesetz hat der EU-Gerichtshof mit seinem sogenannten „Recht auf Vergessen“ vorweggenommen, als er im vergangenen Mai Google dazu verpflichtete, Inhalte des Suchindexes auf Anforderung von Bürgern zu löschen. Und auch hier schon haben Internetexperten vor den negativen Auswirkungen einer solchen, neuen Form von Suchmaschinen-Zensur gewarnt.

Ein solches Recht wird auch Begehrlichkeiten bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg damit hatte, unerwünschte Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, wird zukünftig den Weg der Suchergebnis-Zensur wählen. Einschränkungen von Presse- und Meinungsfreiheit sind zu befürchten. Kutschaty lässt sich davon allerdings nicht beeindrucken, wenn er diese Regelung nun per Bundesratsinitiative in nationales Recht umsetzen möchte.

Wenn wir ein „Recht auf Vergessen“ erreichen möchten, muss es bei den Inhalten ansetzen: Es bedarf einer Verpflichtung, dass Benutzer sozialer Medien diesen gegenüber ein uneingeschränktes Recht darauf haben, dass ihre eigenen Inhalte auf Wunsch rückstandslos von deren Systemen gelöscht werden. Dies kann zwar nicht dafür sorgen, dass einmal verbreitete und geteilte Inhalte aus dem Internet verschwinden, es setzt aber zumindest an der Quelle an, und gibt den Internetnutzern mehr Herrschaft über ihre eigenen Daten zurück – anstatt im Sekundärindex Google die Daten nur gleichsam ausblenden lassen zu wollen. Löschen ist immer wirksamer als Sperren.

Kutschaty bezeichnet im SPIEGEL-Interview die Cloud-Computing als „ungeregelten Bereich“. Das erinnert fatal an das Narrativ des rechtsfreien Raums Internet – als seien heute bestehende Gesetze auf Internet-Clouds nicht anwendbar. Wildes Durcheinanderwerfen von Fragen der Persönlichkeitsrechte, Google und Internetkriminalität, Angst vor Onlinebanking und Cybermobbing, wie er es im Interview betreibt, gemahnt an Angstmache von Sicherheitspolitik-Fanatikern. Und reflexhaftes Fordern von härteren Strafen und neuen Straftatbeständen, wie es der Minister tut, sind dann doch eher unter Aktionismus abzuheften.

Selbstverständlich ist sicherzustellen, dass Daten in der Cloud im Eigentum der Nutzer bleiben. Das ist aber weniger eine rechtliche, sondern mehr eine technische Frage: Wir brauchen mehr Angebote von sicher verschlüsselten Clouds, in denen hochgeladene Inhalte nur von denjenigen gelesen werden können, die über den separaten Schlüssel verfügen – und nicht einmal von den Betreibern der Clouds selbst. Es bedarf sehr viel mehr Kenntnis und Wissen über solche Techniken. Wenn überhaupt, dann sollte der Minister entsprechende Angebote fordern.

Mobbing hingegen ist ein Phänomen, welches außerhalb und innerhalb des Internets existiert. Es gibt keinen Grund, nur solches im Internet rechtlich zu verfolgen: Soweit es juristische Lücken gegen Mobbing gibt, sollten sie allgemein geschlossen werden, auch bei Mobbing am Arbeitsplatz oder auf dem Schulhof. Und es muss auch der Mut vorhanden sein, solche Vergehen zu verfolgen und zu bestrafen, hier scheint noch einiges im Argen.

Wenn man die Technik nicht versteht, sollte man unbedingt jemanden fragen, der sich damit auskennt. Gesellschaftliche Probleme kann man jedenfalls nicht alleine juristisch oder technisch lösen – die Antwort besteht in mehr Bildung und mehr Medienkompetenz. Der französische Schriftsteller und Philosoph Jean-Paul Sartre sagte einmal: „Ein großer Teil der Sorgen besteht aus unbegründeter Furcht“. Das Internet geht nicht mehr weg, wir alle müssen den Umgang damit lernen. Angst ist jedenfalls kein guter Ratgeber.
[1] http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/kriminalitaet-im-netz-nrw-justizminister-kutschaty-will-strengere-gesetze-a-1012295.html

Der Artikel ist auch als Gastbeitrag in „Der Freitag“ erschienen:

https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/trauriges-halbwissen-ueber-das-internet

Hartz IV und die Folgen

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Für die Piratenpartei in NRW habe ich einen von zehn Artikeln einer 10-teiligen Reihe “#Leere Versprechungen – Hartz IV und die Folgen” geschrieben.

Die Würde des Menschen ist unantastbar …

… es sei denn, der Mensch bezieht Hartz IV! Hier gilt der Artikel 1, Absatz 1 unseres Grundgesetzes nur sehr eingeschränkt. Denn obwohl es in vielen Gegenden unseres Landes keine freien oder passenden Arbeitsstellen gibt, muss der Hartz IV Bezieher Eingliederungsvereinbarungen [1] abschließen. Schließt er sie nicht ab, kann das Jobcenter per Verwaltungsakt eine Eingliederung „erlassen“. Das Ziel, ihn damit in Arbeit zu bringen, wird damit fast nie erreicht und kann bei vielen Menschen auch gar nicht erreicht werden.

Die benötigten Arbeitsstellen gibt es oft einfach nicht. Egal wie viele Eingliederungsvereinbarungen geschlossen/erlassen werden. Machen Opel und Nokia dicht, gibt es entsprechende Arbeitsstellen in Bochum und Umgebung nicht mehr. Da kann der einzelne Mensch sich bemühen wie er will!

Hier wird also nur eine Grundlage für Sanktionen geschaffen. Das sogenannte „pflichtwidrige“ Verhalten beinhaltet aber auch, dass bereits bei einmaliger Unpünktlichkeit sanktioniert werden kann. Bei unter 25-Jährigen sogar sanktioniert werden muss. Diejenigen, die in den Jobcentern diese Sanktionen gegenüber ihren Mitmenschen durchsetzen müssen, werden genauso allein gelassen. Eine viel zu hohe Betreuungsquote von oft einem, dazu noch befristet beschäftigten Sachbearbeiter für 150 Leistungsbezieher, bei gleichzeitigem Druck des Jobcenters, seine Sanktionsquote zu erreichen, führt zu einem immens hohen Krankenstand unter den Mitarbeitern. Dazu kommen noch die hohen gesellschaftlichen Folgekosten durch juristische Auseinandersetzungen, bei denen in fast jedem zweiten Bescheid der Jobcenter gravierende Fehler festgestellt werden.

Was bringt uns also dieses System?

Abschreckung! Dieses System soll abschrecken. Jeder soll wissen, dass er vom Staat keine Hilfe, sondern Gängelung zu erwarten hat. Jeder soll sich gefälligst selbst um einen Job kümmern. Egal wie schlecht die geleistete Arbeit dann entlohnt wird, ob es sich um ein befristetes Arbeitsangebot, Leiharbeit oder Teilzeit handelt. Das führt zu einem seit 10 Jahren stagnierendem Reallohnniveau in Deutschland bei gleichzeitig rasant steigenden Unternehmensgewinnen. Und diese Gewinne zahlen einzig die Arbeitnehmer. Aktuelle Zahlen aus NRW belegen beispielsweise, dass die Zahl der Niedriglohn-Jobs von 1,3 auf 1,7 Mio. gestiegen ist.

Oder einfach ausgedrückt:
Immer mehr, immer schlechter bezahlte Menschen schaffen immer mehr Gewinn für immer weniger Menschen. Das ist das System, das hinter Hartz IV steht.
Daher fordern wir die Abschaffung aller Sanktionen im SGB II und III !

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ GG, Art. 1 Abs. 1 (da sind wir konservativ)

Quellen:

[1] Inhalte der Eingliederungsvereinbarung
Durch ein Profiling und intensive Beratung legen Sie gemeinsam mit Ihrem Fallmanager eine Strategie zur Eingliederung in Arbeit bzw. Ausbildung fest, die schriftlich festgehalten wird. Die mit der Vereinbarung verfolgten Ziele werden mit Ihnen besprochen und in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten.

Folgende Anforderungen an Sie können beispielsweise vereinbart werden:

  • festgelegte Anzahl von Bewerbungen um Arbeit bei einer bestimmten Anzahl von Firmen
  • Bewerbung bei Zeitarbeitsfirmen oder Kontaktaufnahme mit einem privaten Vermittler
  • Sichtung aktueller Stellenanzeigen und Beleg Ihrer Eigenbemühungen
  • Erstellung/Verbesserung der Bewerbungsunterlagen bzw. Teilnahme an einem Bewerbungstraining
  • Teilnahme an psychologischen/ärztlichen Untersuchungen
  • Teilnahmen an Trainingsmaßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen
  • Aufnahme einer geförderten Beschäftigung
  • Aufsuchen einer Beratungsstelle und aktive Mitarbeit an den dort vereinbarten Zielen (z.B. Schuldnerberatung, Suchtberatung etc.)
  • Mithilfe bei der Organisation von Kinderbetreuung

Andererseits können von Seiten des regionalen Jobcenters bspw. folgende Förderleistungen vereinbart werden:

  • Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen
  • Gewährung finanzieller Hilfe zur Unterstützung von Bewerbungsbemühungen
  • Aushändigung eines Vermittlungsgutschein für die Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers
  • Förderung potenzieller Arbeitgeber
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Angebot einer Arbeitsgelegenheit (1,50 € Job)
  • Herstellung des Kontaktes zur Schuldner- oder Suchtberatung
  • Förderung eines Bewerbungstrainings, einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Trainingsmaßnahme
  • Unterstützung bei der Organisation der Betreuung minderjähriger Kinder
  • Angebot psychosozialer Betreuung in Krisensituation

Bitte beachten Sie, dass es für bestimmte Leistungen gesetzliche Fördervoraussetzungen gibt!

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

Nein zu HoGeSa im Ruhrpott! Nein zu HoGeSa in Essen!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Am 18.01.2015 werden sich wieder die sogenannten „Hooligans gegen Salafisten“ zu ihrer nächsten Aktion treffen. Ebenso wie in Köln und Hannover werde ich auch dieses mal vor Ort sein und Farbe gegen Rassismus bekennen. Daher teile ich hier gerne den Aufruf des Essener Bündnisses „Essen stellt sich quer“:

Nein zu HoGeSa in Essen!
Gemeinsam gegen Rassismus und für Vielfalt in Essen!
Die sogenannten „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) haben für den 18. Januar 2015 eine Demonstration auf dem
Willy-Brandt-Platz am Essener Hauptbahnhof von 14 bis 18 Uhr angemeldet. Im Ankündigungsvideo einer Privatperson,
das im Internet kursiert, wird offen gedroht: „Wenn wir Terror haben wollen, machen wir ihn selber – und das tun wir
jetzt.“ Dies ist Ankündigung genug.
Scheinbar wenden sich „HoGeSa“ gegen Salafismus – in Wirklichkeit verbreiten sie Ausländerhass und Rassismus. Wie in
Köln und Hannover will diese Vereinigung von kriminellen Schlägern, Hooligans und Rechtsradikalen Angst erzeugen:
bedroht werden unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger anderer Herkunft sowie alle Andersdenkenden.
Wir in Essen werden uns dem Hass entgegenstellen.
Bereits am 21. September marschierten rund 80 gewaltbereite Hooligans in Essen auf. Die Gruppe hat regionale
Verbindungen zu Funktionären von Pro NRW und zur Dortmunder Partei „Die Rechte“. Von Polizei und Justiz fordern
wir ein Verbot der angekündigten rassistischen, volksverhetzenden und damit grundgesetzwidrigen Kundgebung.
Selbst wenn es zu einem Verbot des „HoGeSa“-Aufmarsches in Essen kommen sollte: Wir rufen zu gemeinsamen
friedlichen Gegenaktionen auf! In Essen ist kein Platz für rechtsradikales oder rassistisches Gedankengut und Gewalt.
Wir im Ruhrgebiet haben eine lange Einwanderungstradition und werden weiterhin am solidarischen Umgang
miteinander festhalten!
Oberbürgermeister Paß hat die Motive von „HoGeSa“ treffend zusammengefasst: „diese Kundgebung kann doch nur ein
Ziel verfolgen: Hass zu schüren gegen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die friedlich mit und unter uns in Essen leben…“
Unabhängig von den Entscheidungen der Polizei oder Justiz wegen „HoGeSa“ werden wir jedoch unser demokratisches
Recht wahrnehmen, nämlich unseren friedlichen und lautstarken Protest gegen „HoGeSa“ auf die Straße zu tragen.
Wir bitten alle demokratischen Kräfte, Bürgerinnen und Bürger von Essen, Organisationen, Verbände und Vereine,
insbesondere aus Sport, religiösen Gemeinschaften, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte, Firmen,
Jugendorganisationen und -gruppen, Flüchtlingsunterstützer, Künstler die Studierenden und politische Parteien und
Vereinigungen in Essen und NRW uns dabei zu unterstützen.

 

 

 

Steuerbescheid Einkommensteuer 2013

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Da die Zahlen für 2013 nur geschätzt waren, hier nun die aus dem kürzlich eingetroffenen Steuerbescheid für 2013:

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: 15.156 €

Einkünfte als Abgeordnete: 115.717 €

nach Abzug der Sonderausgaben bleibt Einkommen: 111.060 €
ergibt zu zahlende Steuern: 38.446 €

(Ausgaben, die nicht steuerlich absetzbar waren, fehlen hier natürlich.)

Rethinking Leibniz – Transhumanismus in der Dekonstruktion

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Es folgt der gesamte Beitrag – vorab die bibliographischen Daten plus Bezugsquelle des Buches

jbpaed2014_400Rethinking Leibniz –
Transhumanismus
in der Dekonstruktion

in: Kluge, Sven; Lohmann, Ingrid; Steffens, Gerd (Red.) –
Jahrbuch für Pädagogik 2014
– Menschenverbesserung
– Transhumanismus,
Jahrbuch für Pädagogik (Band 29),
Verlag Peter Lang, Frankfurt a.M., Berlin, Bern, Bruxelles, New York, Oxford, Wien, 2014.
393 S.,  S. 191-204

Zusammenfassung: Der Beitrag versucht, die in einem Pro-und-kontra-Schema ge­fangene Debatte um das Verhältnis zwischen Humanismus und Transhumanismus zu dekonstruieren durch Infokusnahme eben dieses Gegensatzes und seiner Vor­aussetzungen. Der Transhumanismus und seine Ideen sind insbesondere verstrickt in die durch die westliche Schriftkultur vorgegebenen Konditionen des Humanen. Damit schlagen die Einschränkungen der positivsprachlichen Einschreibungsweisen als Einschränkungen zurück auf die grundlegende Idee einer technologiebasierten selbstgesteuerten Weiterentwicklung der Menschen. Als möglicher Ausweg aus dem Dilemma der Selbstgefangenheit wird ein Rückgriff auf das Leibnizsche Projekt einer Universalsprache identifiziert, jetzt bereichert um eine neuere Reflexion der wissenschaftslogischen und philosophischen Randbedingungen der Konstruktion einer formalen Sprache, die widerspruchsfreie Beschreibungen komplexer Zusam­menhänge nicht nur in den Lebenswissenschaften erlaubt. Dabei wird auch die inter­kulturelle und damit politische Dimension des Projekts Transhumanismus gestreift.

Abstract: The contribution tries to deconstruct the debate about the relationship between humanism and transhumanism, which is caught inside a scheme of pros and cons, by focussing on the very contradiction and its preconditions. Transhu­manism and its ideas are particularly mired in the conditions of Human purported by the Western culture of writing. Thereby the limitations of inscriptions based on positive languages as limitations strike back on the basal idea of a technolo­gy-based and selfcontrolled advancement of humans. As a possible way out of the dilemma of self-imprisonment a recourse of the Leibnizean project of a universal language is identified, now enrichened by a newer reflection of scientific-logic and philosophical boundary conditions of the construction of a formal language, which allows consistent descriptions of complex interrelations not only suited for life sciences. Thereby also the intercultural and therefore political dimension of the project transhumanism is touched.

Keywords: Dekonstruktion, Transhumanismus, Polykontexturalität, Universalsprache, Komplexität

In einem Interview mit Nick Bostrom und David Pearce, den Gründern der World Transhumanist Association, einer nicht-kommerziellen Organisation mit der Zielsetzung, die menschlichen Fähigkeiten mittels Technologie zu verbessern, fasst der Interviewer Andrés Lomeña den Diskurs zur Begriffsbestimmung dessen, was Transhumanismus sei und bedeute, und die Kritik daran reichlich verkürzt zwischen zwei Polen zusammen, deren unterschiedliche Ansätze er als optimistisch und pes­simistisch bzw. dystopisch bezeichnet (vgl. Bostrom, Pearce 2007). Optimistisch meint hier, dass der Mensch aus eigener Kraft als Homo technicus sich selbst und seine Umgebung – gewissermaßen jenseits der alle anderen Lebewesen betreffen­den natürlichen Evolution – bewusst und zielgerichtet weiterentwickelt und opti­miert. Unter den Adjektiven „pessimistisch“ und „dystopisch“ hingegen werden alle Positionen versammelt, die in den unter dem Titel Transhumanismus zusammenge­fassten Bestrebungen eine Gefahr sehen, angefangen von der Undurchführbarkeit über das Terminator-Argument, dass die Ängste vor Maschinenherrschaft bzw. der Überflüssigkeit des Menschen zum Ausdruck bringt, das Frankenstein-Argument der Unkontrollierbarkeit eines künstlichen Supermenschen bis hin zum ethisch-mo­ralisch motivierten „Gott-spielen“-Argument. Als häufiger Kritikpunkt, oft als Vor­wurf gegen transhumanistische Bestrebungen formuliert, wird im Zusammenhang mit dem „Gott-spielen“-Argument auch die „eschatologische Vision“ genannt (vgl. Bostrom, Pearce 2007). Damit unterstellen die Kritiker den Vertretern der optimis­tischen Sicht quasi-religiöse Züge. Des Weiteren zu bemerken ist, dass Lomeña der Struktur der Debatte um den Transhumanismus durch seine verkürzte Darstellung einen Dualismus gewissermaßen durch die Hintertür beschert.

Zum Zweck der Präzisierung und der Anschlussfähigkeit an andere, in ihrer Struktur sehr analoge Debatten der letzten drei Jahrzehnte wird daher vorgeschla­gen, die beiden Positionsfelder deutlich aufzuweiten, zu öffnen, und mit den tref­fenderen Adjektiven „technikeuphorisch“ und „kulturpessimistisch“ zu belegen (vgl. Paul 2005). Denn die Frage nach dem Transhumanismus berührt zweifellos direkt die Frage nach der Technik des Menschen, nach unserer Technik, und er­öffnet somit die Möglichkeit, das einfache duale Schema aufzubrechen bzw. zu­gunsten von Neuem zu verlassen.

Bereits 1951 schrieb der Semiotiker Max Bense zur anthropologischen und ontologischen Bedeutung der Technik in seinem Aufsatz Kybernetik oder Die Me­tatechnik einer Maschine: „Beide, Intelligenz und Welt, bedingen einander; und das ist ebenso ein kybernetischer wie auch ein anthropologischer Satz.“ Bense weist damit deutlich auf die Selbstrückbezüglichkeit bzw. die Möglichkeit der Selbstrückbezüglichkeit als eine Grundbedingung des Menschlichen hin. Sein Aufsatz endet mit der Formulierung eines Auftrags: „Der Mensch als technische Existenz: das scheint mir eine der großen Aufgaben einer philosophischen Anth­ropologie von morgen zu sein.“ (Bense 1999, S. 482f).

In der konkreten Debatte zur Provokation „Transhumanismus“ wäre damit – zunächst unter Rückgriff auf Bense – ein weiteres Mal die Frage nach der Technik aufzuwerfen, und zwar einer Philosophie der Technik, die jenseits der zwischen Kulturpessimismus und technischen Allmachtsphantasien verlaufenden Frontli­nien das Grundverhältnis zwischen Konstrukteur und Konstruiertem, die wechselseitige Bedingtheit von Mensch und Technik und damit die Stellung des Menschen im Kosmos thematisiert. Diese Ebene hat die bisherige Debatte um den Transhumanismus jedoch noch nicht erreicht. Hier verharrt man wie oben gezeigt undialektisch im einfachen dualen Schema von pro und contra und ist nicht in der Lage, diese Gefangenschaft zu sehen, geschweige denn zu verlassen.

Die Verbesserung des Menschen und seiner Umgebung durch den Menschen selbst – vermittels der eigenen technischen Potenz – bis hin zur Vision der Über­windung des Todes, ist das zentrale Narrativ, gewissermaßen der Gründungsmy­thos des Transhumanismus.

In der Regel werden dabei jedoch zumindest drei weitere Kontexte oder Berei­che übersehen. Ein erster Bereich hat sich mit auf die conditio humana bezogenen Fragen zu befassen. Ein weiterer hat neben den methodisch-philosophischen auch politische und politikhistorische sowie interkulturelle Implikationen zu berück­sichtigen. Das in alle drei Bereiche hineinspielende Methodisch-Philosophische gewinnt noch einmal eine besondere Bedeutung, wenn im dritten Bereich theore­tische Einschreibungsweisen zu diskutieren sind. Alle drei Kontexte liefern signi­fikante Beiträge, das oben genannte dichotome Positionsschema gewissermaßen zu transformieren. Denn eine Reflexion des dichotomen Schemas ist unmöglich, wenn innerhalb des Schemas verblieben wird. Aus diesem Grund muss metho­disch eine weitere zu leistende Denkbewegung eingefordert werden, die sich deutlich jenseits dieser Dichotomie von Technikeuphorie und Kulturpessimismus bewegt bzw. diese selbst mit in die Behandlung des Themas hinein nimmt. Eine solche Denkbewegung muss daher eine doppelte sein, um den Anforderungen ei­ner sinnvollen Dekonstruktion der Fragestellung genüge zu leisten. Sie wendet sich einerseits kritisch gegen die Gefangenschaft im dichotomen Schema und an­dererseits sowohl gegen den Technikskeptizismus eines Günther Anders – der Mensch wird nebengeschichtlich –, und den Heidegger’schen Vorwurf der Seins­vergessenheit gegenüber Wissenschaft und Technologie, als auch gegen kritiklose Phantasmen der technologischen Mach(t)barkeit.

Darüber hinaus schließen die schon als Ziel gefassten Begriffe der Weiter­entwicklung und Optimierung weitere Fragen mit ein, die die Fragenkontexte bereichern: Warum? Damit ist die Frage nach dem bzw. einem Zweck gestellt. In welche Richtung? Unter der Vorab-Annahme des technisch Machbaren muss gefragt werden: Wie groß und wie beschaffen ist eigentlich der Möglichkeitsraum der Richtungen? Optimierung? Nach welchen Kriterien? Wer fällt Entscheidun­gen über wen? Das heißt, wie verhalten sich die Subjekte, die Designierenden und die Objekte, die Designate der Entscheidungen? Jeweils zu sich selbst, also selbstreferentiell, sowie zueinander, also heteroreferentiell? Denn die Selbstan­wendung menschlicher Technologie durch den Menschen auf den Menschen verändert zwangsläufig die Selbstverhältnisse sowie die Fremdverhältnisse des Menschen.

Gerade zur Zeit besteht der berechtigte Verdacht, dass mit „Kriterien der Op­timierung“ vornehmlich ökonomische gemeint sein können, denn die Dominanz des orthodox ökonomischen Denkens ist weltweit allgegenwärtig und krisenhaft. Insofern ist „Optimierung“ schon zu kritisieren als ein von vornherein dem Ver­dacht eines Ideologie-unterworfenen Zwecks ausgesetzter Begriff. Ob er sich da­von durch andere Interpretationen befreien lässt, scheint fraglich.

Evolutionsprozessen hingegen – auch denen des Menschen – als Prozessen der Natur kann eine ganz prinzipielle Zweckfreiheit unterstellt werden. Zuletzt ist es der Philosoph Jean-Luc Nancy, der auf die „Zwecklosigkeit der Zwecke“ hinweist, die am Anfang aller unserer Technik steht (vgl. Nancy 2008; 2011). Oder anders gewendet: Die Zweckfreiheit in der Evolution des Menschen ist der Zweck der Freiheit.

Seit Paul Alsberg wissen wir zudem um eine weitere Möglichkeit unseres Blicks auf die techné. Der Arzt und Anthropologe führt in seinem 1922 erstmals erschienenen Werk Das Menschheitsrätsel den Begriff der Körperausschaltung ein und liefert damit neben Anpassung einen notwendigen zweiten Begriff, mit dessen Hilfe nun an eine Weichenstellung innerhalb der menschlichen Evolution gedacht werden kann (vgl. Alsberg 1922/1979). Sein gedankliches Konzept kann erfolgreich gegen die im 20. Jahrhundert sehr populäre und dominante Auffassung gewendet werden, die Technik in erster Linie als Mittel des Menschen sieht, einen Anpassungsmangel – und damit einen Zweck – gegenüber den optimal an ihre Umgebung angepassten Tieren zu kompensieren (vgl. Gehlen 1940).

Für die conditio humana ist festzuhalten, dass der Mensch im Rahmen des Humanen als sterbliches Wesen bestimmt ist. Wenn Transhumanismus nun nahe­liegenderweise das Ziel hat, eine Position zu entwickeln, die diese Bestimmung übersteigen soll, die neben Verbesserung sogar die Nicht- oder Unsterblichkeit adressiert, dann ergibt sich für die Dichotomie vom Leben und Sterben des Men­schen eine Paradoxie „insofern, als es weder dem Humanismus, der seine Kraft aus der Vergangenheit schöpft, noch dem Transhumanismus, der sich seiner Zu­kunft sicher wähnt, gelungen ist, zu bestimmen, was Leben und damit Sterben für den Menschen überhaupt bedeuten“ (Kaehr 2010a). In dieser Aussage des Philo­sophen und Logikers Rudolf Kaehr wird auf die ganz prinzipielle und nicht nur dem Zeitgeist geschuldete Verdrängung des Begriffs der Bedeutung hingewiesen und die Situation des Unfertigen, des nicht Abgeschlossenen thematisiert, in dem Sinne, dass der Humanismus seinen selbst gestellten Anspruch der Bestimmung des Menschen bislang nicht erfüllt hat, nicht vollständig erfüllen konnte.

Ganz analog kritisiert Stephen Toulmin in seiner Kosmopolis die unerkannten und daher nicht gelösten Aufgaben der Moderne und gelangt zu der Schlussfolge­rung, dass es einer neuen Humanisierung der Moderne bedarf. Seiner Auffassung nach „können wir uns weder an die Moderne in ihrer historischen Form klammern noch sie völlig ablehnen – und gewiss nicht verachten.“ Aufgabe sei es „vielmehr, unsere ererbte Moderne zu reformieren, ja richtig wiederherzustellen, indem wir sie humanisieren. Das ist keine leere Mahnung“ (Toulmin 1994, S. 288f). Eine Mahnung zu einer Re-Humanisierung also. Ganz offensichtlich stünde eine solche Rehumanisierung vor strukturell identischen Problemen wie eine Transhumani­sierung. Der Humanismus und dessen unerfüllter Anspruch verkörpert selbst das Dilemma, unter dem sich eben auch die Fragen nach Re- und Transhumanisierung versammeln.

Damit ist der Vollständigkeit halber des Weiteren für die politische Dimension unbedingt zu erwähnen, dass der Humanismus einen ideologischen Hegemoniean­spruch des Westens darstellt bzw. sich als ein solcher interpretieren lässt. Insofern ist die Frage berechtigt, ob – und wenn ja – was dieser Umstand für eine Bedeu­tung für den Transhumanismus und seine Ansätze haben könnte. Die dialektische Verschränkung von Identität und Differenz – Identität und Differenz bedingen einander – bildet das Grundmuster, über das die Selbsterfahrung des einzelnen Ich erst möglich wird, d.h. in einer Konkretheit des Beziehungsgeflechts zwischen uns Menschen. Hier bewegen wir uns mitten im politischen Raum, in dem wir „das Wir“ antreffen und damit die dynamischen Relationenfelder zwischen uns Menschen und Menschengruppen. Der Humanismus hingegen lässt diese Kon­kretheit vermissen, er setzt auf das abstrakte Prinzip Menschheit, auf eine quasi statische, von alten männlichen weißen Europäern des 19. Jahrhunderts konstru­ierte überhistorische Norm, von der aus das Wesen des Menschen bestimmbar sei. Als Momentaufnahme markiert der Humanismus somit den – nicht abgeschlos­senen – Abschluss einer historischen Entwicklung, an dessen logischem Ende ein Vorschlag für ein allgemein verbindliches ethisches Wertesystem steht. Zukünf­tigen Entwicklungen und Entfaltungen ist damit jedoch der Raum genommen. Der Humanismus mit seinem Anspruch, als denkerisches Metasystem über den Entwicklungen zu stehen, erweist sich als nicht mehr geschichtsfähig und damit nicht zukunftsfähig. Wird der Humanismus als Fanal der Freiheit zur Entfaltung des jeweils einzelnen menschlichen Individuums interpretiert, löst er sich sogleich auf in einem Selbstwiderspruch. Auch neuere, als evolutionärer Humanismus be­zeichnete Überlegungen ändern hieran nichts, denn eine Redynamisierung eines prinzipiell statischen Konzepts ist wenig mehr als Augenwischerei, sie verändert oder erweitert das Konzept als solches nicht (vgl. Paul 2013a). Der Humanismus kann die Konkretheit des Wir nicht kennen, die gerade aktuell durch das wel­tumspannende elektromagnetische Feld des Internet eine Entbindung von unserer biologisch bedingten optischen und akustischen Kommunikationsreichweite und damit eine völlig neue Qualität erfährt.

Der tiefere Grund liegt in der Konstruktion des Humanismus auf der Basis der strukturarmen klassischen Ontologie, die nur das einzelne Subjekt und die Welt kennt, jedoch nicht das Du und damit auch nicht die Verbindung von Ich und Du, das Wir. Vilém Flusser löst dies humoristisch auf, indem er dem Humanisten fol­genden Satz in den Mund legt: „Ich liebe die ganze Menschheit, es sind die Leut’, die mir auf die Nerven gehen!“ (Flusser 1999)

Dies soll hier jedoch nicht weiter verfolgt werden, da dieser Aspekt zweifellos eine ganz eigene detaillierte politologische und politikhistorische Analyse wert ist. Dennoch wird darauf zurückzukommen sein.

Darüber hinaus ist für den Raum der Einschreibungsweisen festzuhalten, dass sowohl die Theorien des Trans- und Posthumanismus als natürlich auch der Hu­manismus sich weiterhin als verstrickt in die Konditionen des Humanen erwei­sen, so wie sie durch die westliche Schriftkultur vorgegeben sind. Damit ist eine Einschreibungsweise vorbestimmt, die ganz allgemein Erörterungen aller Art in positivsprachliche Konzeptionen zwingt. Schon durch die auf den Axiomen der zweiwertigen Aristotelischen Logik basierende basale Trennung zwischen Signifikant und Signifikat, zwischen Designierendem und Designat, Operator und Operand, ist eine grundlegende hierarchische Struktur vorgegeben, die eine irreduzible Darstellung von Simultaneität und Parallelität ganz prinzipiell verun­möglicht und in die hierarchische Struktur der Sequenz, des Vorher und Nachher, der Linearität, der Linie zwingt. Erörterungen von Möglichkeitsräumen sowie die Erzeugung von Neuem sind hier verwehrt.

Dies ist nicht intuitiv und unmittelbar einzusehen, da unser Denken allzu sehr in Kausalitätsketten verhaftet ist. Zur Verdeutlichung der Problemstellung mag ein stark vereinfachter Zusammenhang aus der Biochemie der Lebensprozesse dienen. Die Erbsubstanz DNA dient der Information für die Synthese von Protei­nen aus den Aminosäuren. Es lässt sich also sagen, dass die DNA einen Opera­tor repräsentiert, der auf die Aminosäuren als Operanden prozesshaft einwirkt, so dass am Ende der Kette Eiweiße herauskommen. Umgekehrt wissen wir aber um die Möglichkeit der Reparatur des Genoms, etwa bei Schädigungen. Der Mecha­nismus des Gene-repair seinerseits besteht aus einem Einwirken von Proteinen auf die DNA-Sequenzen. Das Operator-Operanden-Verhältnis ist hier genau um­gedreht. Es gibt nun kein formal widerspruchsfreies Operator-Operanden-Modell, dass diese Vertauschung erlaubt bzw. das den Gesamtzusammenhang zwischen Genom und Proteinen umfassend beschreiben kann.

Ein gutes Beispiel für die Gefangenschaft des Denkens innerhalb dichoto­mer hierarchischer Strukturen ist die unter Transhumanisten diskutierte Idee des Transfer-Uploading. Unter Upload wird die Absicht verstanden, Geist oder Mind als die aktuellen Prozessdaten eines menschlichen Gehirns oder Nervensystems in toto auf eine z.B. siliziumbasierte Maschine zu übertragen unter Erhaltung der Identität der Person. Hier setzt man sich gleich drei Denkfallen aus.

Zunächst hierzu Nick Bostrom: „Ich denke, dass beim Uploading unter den richtigen Voraussetzungen sowohl das Bewusstsein als auch die persönliche Identität erhalten werden können. Aber ich würde mich nicht als Dualisten be­zeichnen. Ich denke, dass mein Geist derzeit auf einer Art Proteincomputer läuft. Wenn exakt die gleichen Prozesse auf einem Silikoncomputer ablaufen würden, könnte ich vermutlich überhaupt keinen Unterschied feststellen“ (Bostrom, Pe­arce 2007).

Denkfalle Dualismus: Bostrom würde sich nicht als Dualisten bezeichnen, je­doch das hier Gesagte weist ihn exakt als einen solchen aus, denn im Moment des Uploads auf die Maschine, im Moment der Übertragung wird schon zwischen dem alten Carrier, dem Körper, und dem neuen, dem Siliziumcomputer auf der einen sowie dem zu Übertragenden auf der anderen Seite getrennt. Das ist präzise der alte Leib-Seele- oder Geist-Körper-Dualismus durch die Hintertür, dieses Mal im Gewand von Software und Hardware. Die auch von Transhumanisten erklär­termaßen bevorzugte Idee des Materialismus ist hier nicht exakt durchgeführt, sondern verstrickt sich im Widerspruch. Zudem werden Identität und Materialität apriori voneinander separiert.

Denkfalle Digitalismus: Es ist von Siliziumcomputern die Rede, Maschinen also, die Analoges in digitale Codes übersetzen. Damit setzen sich die Autoren im­plizit dem Digitalismusvorwurf aus. Der Digitalismus als philosophische Schule, „digital philosophy“, deren prominenteste Vertreter die US-Amerikaner Gregory Chaitin, Rudy Rucker, Edward Fredkin und Stephen Wolfram sowie Konrad Zuse sind, postuliert, dass das Universum als ein gigantischer Turing-vollständiger zel­lulärer Automat verstanden bzw. beschrieben werden kann. Dies ist unter ver­schiedenen theoretischen Gesichtspunkten schwerlich haltbar, Fredkins Ansatz (vgl. Fredkin 1992) führt zu Widersprüchen gegenüber Einsteins allgemeiner Re­lativitätstheorie, die eine rein analoge Theorie ist, und Wolframs Ansatz benötigt sogenannte „weird universes“ (vgl. Wolfram 2002, Kap. 9). Dies soll hier aber nicht weiter ausgeführt werden.

Für die Diskussion transhumanistischer Ansätze ist insbesondere eine infor­mationstheoretische Betrachtung interessant, da sie tatsächlich mit Digitalem aus­kommt und schon dort zu Widersprüchen führt. Im Rückgriff auf die Hermeneutik Heideggers kritisierte Hubert Dreyfus in „Cybernetics as the Last State of Meta­physics“ bereits 1968 Marvin Minskys Statement „There is no reason to suppose machines have any limitations not shared by men“, indem er auf einen infiniten Regress bzw. einen circulus vitiosus hinwies (vgl. Dreyfus 1968; Kaehr 1980). Dreyfus’ Argumentationsgang kann wie folgt nachgezeichnet werden:

Nehmen wir an, dass unsere Welt aus einer indefiniten Mannigfaltigkeit von Informationseinheiten – also Bits – besteht, dann müssen auch Entscheidungen bzw. Kontexte anerkannt werden, die angeben, welche Informationen, welche Bits für bestimmte Berechnungen wichtig sind und welche nicht. Wird dies akzeptiert, dann besteht die Welt eben nicht mehr homogen nur aus Informationen, sondern auch aus Kontexten von Informationen. Dies steht im Widerspruch zur Ausgang­sannahme. Wird jedoch nun der Kontext selbst zur Information erklärt, so entsteht der Zirkelbezug, dass alles, was eine Information bestimmen soll, selbst wieder Information ist. Dies ist aber das Problem des Verhältnisses von Information und Bedeutung. Nach dem klassischen Paradigma wird nun Bedeutung auf Informa­tion reduziert, wodurch eine Binnenstruktur der Kontexte in sich zusammen fällt. Wiederum Kaehr wies deutlich darauf hin, dass jedoch „das transklassische Para­digma … auf der Irreduzibilität von Information und Bedeutung besteht.“ (Kaehr 1989) D.h. es gibt eine nichtklassische Forderung der Aufrechterhaltung der Kon­texte, wonach das Eine nicht auf das Andere zurückführbar ist. Soweit zum Ver­hältnis von Transklassik und Digitalismus (vgl. Paul 2013b).

Denkfalle Ortsinvarianz der Identität der Person: Diese dritte Denkfalle steht in mittelbarem Zusammenhang mit der zweiten und in unmittelbarem mit der ers­ten Denkfalle, mit der Frage nach Identität und Materialität des Menschen, sie kann jedoch separat diskutiert und verstanden werden. Im obigen Statement von Bostrom wird implizit ohne jedes Nachfragen angenommen, dass die Identität einer Person unabhängig von ihrem Ort in der Raumzeit sei. Denn eine Übertra­gung, ein Upload des Selbst vom biologischen Körper auf einen Siliziumcomputer bedeutet ja auch einen Ortswechsel. Nun ist Ort, Örtlichkeit etwas, das im line­aren Denken nur allzu leicht vernachlässigt wird, da gerade in der Physik recht häufig mit Ortsinvarianzen gerechnet wird. Und im Bereich der Computer ist es eine Selbstverständlichkeit, denn dem in Software gefassten Code ist es „egal“, auf welcher Hardware er abläuft. Verstehen wir ohne Rückgriff auf einen Dua­lismus die Identität einer Person als Eigenschaft oder Resultat der Physiologie eines bestimmten biologischen Körpers, dann ist es aber nicht selbstverständlich, davon zu abstrahieren. Diverse Untersuchungen haben gezeigt, dass ganz generell Individualität und damit Prozessidentität von Lebewesen bis „hinunter“ auf die physiologische Ebene reicht (vgl. Williams 1979).

Argumentationshilfen dazu könnten interessanterweise nicht nur aus der Bio­logie, sondern auch aus der hardwarenahen Informatik selbst kommen. Vor ei­niger Zeit stellte sich heraus, dass der von Leon Chua bereits 1971 geforderte vierte passive elektronische Baustein, der sog. Memristor (Chua 1971), technisch realisierbar ist. Der Memristor kann als geschichtsabhängiger elektrischer Wider­stand verstanden werden, er „erinnert“ sich an den Strom, der zuletzt durch ihn geflossen ist. Entwickler von Hewlett Packard sprechen nun zwar davon, dass bislang „Lernen“ nur über Software simulierbar war, es aber mit dem Memristor möglich sein soll, dass nun die Hardware selbst lernt. Dass damit aber ein Problem der Lokalisierung innerhalb der Hardware auftaucht, wurde noch nicht erkannt.

Jedoch wies Kaehr darauf hin, dass die „Materialität des Lernens“ ihre eigene Raum-Zeit-Struktur impliziere. Denn jedes Verhaltensmuster wie z.B. eine logi­sche Operation in einem solchen System ist dann auch gekennzeichnet durch den Platz im System, den es einnimmt. Insofern sind die strukturellen Gesetze durch die „memristive Materie“ gegeben und nicht etwa durch ein Programm eines the­oretischen formalen Systems „von außen“ (vgl. Kaehr 2010b, S. 6).

Nach der Betrachtung der vorderhändigen Problemstellungen und Denkfal­len ist nun zurückzukommen auf das Beschreibungsproblem und damit auf die etablierte Einschreibungsweise, so wie sie in der westlichen Schriftkultur entwi­ckelt wurde. In diesem Zusammenhang zwar implizit, aber noch nicht explizit in der Argumentation aufgetaucht ist das zentrale Problem der Selbstreferenz und ihrer formalen Beschreibung. Es wurde gesagt, dass die basale Unterscheidung zwischen Designierendem und Designat, zwischen Signifikant und Signifikat qua Struktur in die Heteroreferenz und darüber hinaus in die Hierarchie der Se­quenz, der Linie führt. Es erschließt sich unmittelbar, dass heteroreferentiell ope­rierende Systeme/Kalküle zu einer formal korrekten Behandlung von Selbstre­ferenz nicht geeignet sind. Damit ist selbst die klassische Logik hinfällig. Zur Rechtfertigung dieser Fragestellung gibt es eine ganze Reihe von Indizien aus verschiedensten Wissenschaften (vgl. Paul 2013c, S. 379ff). Stellvertretend sei hier der theoretische Physiker Walter M. Elsasser genannt, der speziell auf das bislang nicht behandelbare wissenschaftslogische Problem der formalen Unter­scheidbarkeit von Gleichheit und Selbigkeit – das Problem von Ort und Identität in anderem sprachlichen Gewand – in der Biologie in seinem Aufsatz A Form of Logic Suited for Biology hinwies (vgl. Elsasser 1981). Zu Lösungsansätzen lohnt eine Beschäftigung mit den umfangreichen Werken der Philosophen und Lo­giker Gotthard Günther und Rudolf Kaehr zum Thema Polykontexturalität, die sich allerdings einer detaillierten Behandlung in nur einem Aufsatz erfolgreich widersetzen.

Aus der neueren französischen Philosophie ist es neben dem „wilden Denker“ Deleuze vor allem Jacques Derrida, der mit einer ganz eigenen Sicht zu Serialität und Linie und ihrem Verhältnis zur Erkenntnis aufwartet und weitere Hinweise auf eine Strategie des Vorgehens auch zum Problem des Transhumanismus er­laubt: „Das rätselhafte Modell der Linie ist also gerade das, was die Philosophie, als sie ihren Blick auf das Innere ihrer eigenen Geschichte gerichtet hielt, nicht se­hen konnte. Diese Nacht hellt sich in dem Augenblick ein wenig auf, wo die Line­arität – die nicht der Verlust noch die Abwesenheit, sondern die Verdrängung des mehrdimensionalen symbolischen Denkens ist – ihre Unterdrückung lockert, weil sie allmählich die lange Zeit von ihr begünstigte technische und wissenschaftliche Ökonomie zu sterilisieren beginnt“ (Derrida 1974, S. 153).

Das Gegenteil von Sterilität ist Fruchtbarkeit, das von Verdrängung Entber­gung. Es geht also, folgen wir Derrida, um nicht mehr und nicht weniger als die Emanzipation von Wissen und Wissenschaft. Wäre das ein Weg zu einem Tran­shumanismus? Wie können wir dorthin gelangen?

Auf einen möglichen Zugang weist uns schon Ernst Cassirer hin: „Was die Loslösung des theoretischen Denkens von dem Untergrund des mythischen Be­wusstseins erschwert…, ist die Abhängigkeit, in der es sich von der Sprache be­findet… Seine volle Autonomie erlangt das theoretische Denken erst dann, wenn es sich entschließt, den letzten Schritt zu tun; wenn es sich in den Symbolen der Mathematik statt der ‚natürlichen‘ Sprache eine ‚künstliche‘ Sprache erschafft. Die natürliche Sprache bleibt immer wie mit unsichtbaren Fäden mit der mythi­schen Denk- und Vorstellungsart verknüpft“ (Cassirer 1939, S. 88).

Cassirer macht hier auch überdeutlich, dass es mit der Konstruktion einer Kunstsprache nicht um eine Entdeckung oder einen Existenzbeweis geht, sondern vielmehr um eine Willensentscheidung, um ein Entschließen, wenn man so will, um einen kreativen Akt. Die unmittelbare Assoziation hierzu ist die Leibniz’sche Konzeption einer characteristica universalis. Aber schon Leibniz erkannte unter dem Einfluß seiner Beschäftigung mit der chinesischen Kultur, dass „der Rechen­formalismus nur die äußere Seite einer viel tiefer gehenden Weltauslegung ist“ (Holz 1997, S. 122). Als Analytiker von Format kommt Leibniz zu dem Schluss, dass „über das rein zerlegende Denken […] die Einsicht in den Zusammenhang ei­ner Lebensganzheit“ zu setzen ist, „die allein mit den Mitteln der Analyse nicht zu erfassen ist. Dialektisch denken (wie wir heute sagen) heißt für ihn: die lebendige Ganzheit der Natur als Wirkungszusammenhang einsehen“ (Holz 2013, S. 32f).

Zu den Ermöglichungsbedingungen der Beschreibung solcher Wirkungszu­sammenhänge gehört aber notwendig die Option des Neuen, die in den positiv­sprachlichen Einschreibungsweisen der westlichen Schriftkultur aus ganz prin­zipiellen Gründen nicht enthalten sein kann. Mit dem Mathematiker Engelbert Kronthaler (1986) ist zu sagen, dass in der technikorientierten westlichen Zivili­sation „hauptsächlich nur ein Aspekt gesehen“ wird, der der „Wiederholung als Wiederkehr des ewig Gleichen“, der Aspekt der Iteration. Jenseits davon gibt es aber noch einen zweiten oft vernachlässigten Aspekt, den der Akkretion oder der Wiederholung des Neuen, dessen erste Ansätze in der zweiten Negation Hegels zu finden sind und die Gotthard Günther zum Anlass nahm, daraus einen Forma­lismus abzuheben.

Mit der Referenz auf die Leibniz’sche characteristica universalis und ihre Ermöglichungs-bedingungen ist parallel auch der Bogen zurück ins Po­litische geschlagen, denn: „Darin besteht heute in einer Welt, die ökonomisch, verkehrstechnisch und weltpolitisch zu einer eng vernetzten Einheit zusammen­gewachsen ist, die Aktualität des Leibnizschen Universalismus. Wir müssen ler­nen, aus verschiedenen Ursprüngen gewachsene Kulturen ineinander übersetzbar – oder genauer: aufeinander abbildbar – zu machen, gerade auch dann, wenn wir sie in ihrer Besonderheit nicht nivellieren, sondern ihre Vielfalt als den geistigen Reichtum unserer Welt erhalten wollen“ (Holz 1997, S. 122).

Der Beginn einer planetaren Zivilisation – mit anderen Worten der Geschichte der Menschheit als eines Ganzen – fiele also mit dem ersten Abschluss der Kon­struktion einer Kunstsprache zusammen, die nicht ausschließlich dem hierarchi­schen Gesetz der Serie verpflichtet ist. Denn dieses reicht, wie schon gezeigt, strukturell nicht aus. Und diese Sprache sollte in der Lage sein, strenges Denken, wie es Heidegger nennt, gleichzeitig exaktes Denken sein zu lassen. Bislang ken­nen wir nur das exakte Denken der Mathematik und der Naturwissenschaften, das jedoch nicht streng ist, im Gegensatz zu philosophischem Denken, das aber, wie Gotthard Günther es ausdrückt, zu früh von der Exaktheit dispensiert (vgl. Gün­ther 1978, S. 170).

Die Konstruktion einer solchen Kunstsprache setzt jedoch als Basis ein Vor­dringen mit dem Tastsinn des Geistes in den Raum des Nicht- oder Vorsprachli­chen voraus, in jene Räume, in denen Sprache verstummt. Hierzu bedarf es des Auslotens von Möglichkeitsräumen. Dies leisten nach Kenntnis des Verfassers bislang nur die Günther/Kaehr’schen Konzeptionen von Polykontexturalität, Kenogrammatik und Negativsprache (vgl. Günther 1973, 1979; Kaehr 2001), als konkludente Fortsetzung des Leibniz’schen Vorhabens und als notwendige Be­dingung für eine – diesmal konstruktive – Inangriffnahme des Projekts Transhu­manismus.

Literatur

Alsberg, Paul: Der Ausbruch aus dem Gefängnis. Zu den Entstehungsbedingungen des Menschen. In: Das Menschheitsrätsel. (1922) Bearb. Neuaufl., hrsg. von Dieter Claes­sens, Gießen 1979.

Bense, Max: Kybernetik oder Die Metatechnik einer Maschine. (1951) In: Pias, Claus, et al.: Kursbuch Medienkultur, Stuttgart 1999, S. 472-484.

Bostrom, Nick; David Pearce: Interview von Andrés Lomeña, 2007, http://www.hedweb.com/transhumanism/deutsche.html.

Cassirer, Ernst: Axel Hägerström. Eine Studie zur schwedischen Philosophie der Gegen­wart, Göteborgs Högskolas Årsskrift XLV (1939) 1.

Chua, Leon O.: Memristor – The Missing Circuit Element; IEEE Transactions on Circuit Theory, Vol. ct-18 (1971) 5, S. 507-519; http://ieee-ghn.org/wiki/images/b/bd/Memris­tor_chua_article.pdf.

Derrida, Jacques: Grammatologie. Frankfurt a. M., 1974.

Elsasser, Walter M.: A Form of Logic Suited for Biology. In: Progress in Theoretical Bio­logy, Ed. Rosen, Robert; Vol 6 (1981), S. 23-62, http://www.vordenker.de/elsasser/we_logic-biol.pdf.

Flusser, Vilém: Die Informationsgesellschaft, Phantom oder Realität? Vortrag auf der Cul­Tec, Essen, 23.11.1991, Köln 1999, timecode 00:40:00ff.

Fredkin, Edward: Finite Nature. Proceedings of the XXVIIth Rencotre de Moriond (1992).

Gehlen, Arnold: Der Mensch. Seine Natur und seine Stellung in der Welt. Berlin 1940.

Günther, Gotthard: ‚Life as Poly-Contexturality‘, in: H. Fahrenbach (Hrsg): Wirklichkeit und Reflexion, Festschrift für Walter Schulz. Pfullingen 1973, S. 187-210. Abgedruckt in: Günther, Gotthard; Beiträge zur Grundlegung einer operationsfähigen Dialektik, Bd. 2, Hamburg 1979, S. 283-306, http://www.vordenker.de/gg- philosophy/gg_life_as_polycontexturality.pdf.

Günther, Gotthard: Idee und Grundriß einer nicht-Aristotelischen Logik, 2. Aufl. Meiner, Hamburg 1978.

Günther, Gotthard: Identität, Gegenidentität und Negativsprache, Vortrag, Int. Hegel-Kon­gress, Belgrad 1979, Hegeljahrbücher 1979, S.. 22-88, http://www.vordenker.de/gg-philosophy/gunther_identitaet.pdf.

Holz, Hans-Heinz: Characteristica universalis und Yijing in metaphysischer Perspektive. In: Wenchao Li & Hans Poser (Hrsg.): Das Neueste über China: G.W. Leibnizens No­vissima Sinica von 1697; Int. Symp, Berlin, 4.-7.10.1997, S. 105-124.

Holz, Hans-Heinz: Leibniz. Das Lebenswerk eines Universalgelehrten. Hrsg. von Jörg Zimmer, Darmstadt 2013.

Kaehr, Rudolf: Neue Tendenzen in der KI-Forschung. Metakritische Untersuchungen über den Stellenwert der Logik in der neueren Künstlichen-Intelligenz-Forschung, Stiftung Warentest, 1980, online: http://www.vordenker.de/ggphilosophy/rk_meta.pdf.

Kaehr, Rudolf: SUFI’S DRAI: Wozu Diskontexturalitäten in der AI? ÖGAI-Journal (Ta­gung der Österreichischen Gesellschaft für Künstliche Intelligenz) Bd. 8, Wien 1989, S. 31-38, http://www.vordenker.de/sufi/sufi.htm.

Kaehr, Rudolf: Skizze eines Gewebes rechnender Räume in denkender Leere. Glasgow 2001, http://www.thinkartlab.com/pkl/media/SKIZZE-0.9.5-Prop-book.pdf.

Kaehr, Rudolf: Memristik. Zur Technologie des Posthumanen? Ankündigungstext zur Keynote auf der Tagung der HfG Karlsruhe „Was wird Denken heißen?“ – Kognition und Psyche im Posthumanen Zeitalter,16.-18.07.2010 (a), http://www.hfg-karlsruhe.de/Memristik.

Kaehr, Rudolf: Memristics: Why memristors won’t change anything. Remarks to Todd Hoff’s „How will memristors change everything?“ Glasgow 2010 (b); http://memris­tors.memristics.com/Why-Not/Why-Not.pdf.

Kronthaler, Engelbert: Grundlegung einer Mathematik der Qualitäten – Zahl, Zeichen, Spur, Tao. Bern, New York 1986.

Nancy, Jean-Luc: Destruktion als Erinnerung oder Struktion der Techné, Vortrag am Bo­chumer Kolloquium Medienwissenschaften, 08.12.2008, http://www.ruhr-uni-bochum.de/bkm/archivseiten/12_nancy.html, Video timecode 01:15:00ff.

Nancy, Jean-Luc: Von der Struktion. In: Erich Hörl (Hrsg.), Die technologische Bedin­gung: Beiträge zur Beschreibung der technischen Welt. Berlin 2011.

Paul, Joachim: Medienphilosophie – ein interdisziplinäres Thema? (2005) In: ders., TRANS – Reflexionen über Menschen, Medien, Netze und Maschinen. Berlin 2013 (a), S. 120-139.

Paul, Joachim: Zugänge – oder: Das Wir und unsere Technik. In: ders., TRANS – Reflexi­onen über Menschen, Medien, Netze und Maschinen. Berlin 2013 (b), S. 16-38.

Paul, Joachim: Denken denken. In: ders., TRANS – Reflexionen über Menschen, Medien, Netze und Maschinen. Berlin 2013 (c), S. 225-391.

Toulmin, Stephen E.: Kosmopolis, Die unerkannten Aufgaben der Moderne; Frankfurt 1994.

Williams, Roger J.: Biochemical Individuality; Univ. of Texas Press 1979, Neuauflage 1998.

Wolfram, Stephen: A New Kind of Science. UK 2002.

Forschungsförderung bei Tierversuchen und Alternativen

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Dies ist meine Antwort auf eine Frage bei Abgeordnetenwatch zur Forschungsförderung bei Tierversuchen im Münsteraner Labor der Firma Covance: Als Abgeordneter der Opposition und vor allem auch als Mitglied er Piratenfraktion ist es mir sehr daran gelegen, Missstände im Parlament zu thematisieren ..und aufzudecken, was womöglich unter dem Schleier des „weiter so“ seit Jahren oder Jahrzehnten schief läuft […]