Nazis in der Bundeswehr? Nein! Doch! Oooh!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Da führt einer das BAMF mit einem fingierten Asylantrag vor, dabei ist er eigentlich ein Rechtsextremist und noch dazu Mitglied der Bundeswehr und plötzlich werden alle ganz wuschig.
Wenn die oberste Chefin der Bundeswehr dazu Führungsschwäche auf mehreren Ebenen anmahnt, dann muss man sie schon fragen, warum sie sich selbst nicht davon betroffen fühlt. Sie scheint bisher selbst nicht auf diese Idee gekommen zu sein.

Die Kanzlerin verteidigt jetzt eilig die Verteidigungsministerin und spricht von „voller Unterstützung„. 

Volle Unterstützung, vollstes Vertrauen, da war doch was, oder? Ja, da war etwas. Schon lange, vor allem zum Amtsantritt von Ursula von der Leyen als Verteidigungsministerin im Jahr 2013. Denn nur wenige Monate vorher gab es viele Diskussionen zu Rechtsextremen in der Bundeswehr. Uwe Mundlos war schließlich auch „beim Bund“ gewesen. Ein Ergebnis des ersten NSU-Untersuchungsausschusses: Rechte Netzwerke aufdecken und Strukturen untersuchen, auch in der Bundeswehr. Der MAD, der Militärische Abwehrdienst, hat in seiner Statistik für das Jahr 2012 400 Extremisten ermittelt! 300 davon, also drei Viertel, waren Rechtsextreme! Wenige Medien haben das damals herausgestellt. Der Deutschlandfunk gehörte dazu und hat ein langes Interview mit dem Chef des MAD geführt.

Interessant war, das der Anstieg der Zahl der islamistischen Extremisten von 40 auf 50, oder aufmerksamkeitsstärker: „um 25%“, damals in der öffentlichen Verbreitung die größere Rolle gespielt hat. Zumindest waren es diese Zahlen, die für die Begründung der Notwendigkeit für ein neues Gesetz zur Erweiterung der Aufgaben des MAD immer wieder herangezogen wurden. Bereits 2013 sollte das MAD-Gesetz dann geändert werden, damit der Dienst schon die Bewerber für den Einstieg bei der Bundeswehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln durchleuchten darf. Das wurde damals vor der Bundestagswahl nichts mehr. Im letzten Jahr, 2016, wurde das Gesetz nun entsprechend geändert und ab 1. Juli 2017 dürfen Bewerber entsprechend überprüft werden. 

In dieser ganzen Zeit war Ursula von der Leyen Verteidigungsministerin und oberste Befehlshaberin der Bundeswehr. Sie ist damals, im Dezember 2013, als Reformerin Chefin der Bundeswehr geworden. Bei den vielen Verhandlungen mit der Rüstungsindustrie hat sie aber offensichtlich die Problematik ‚Rechtsextremismus in der Bundeswehr‘ übersehen. Sich jetzt als ‚Chef-Aufklärerin‘ zu präsentieren ist dann simple Vorwärtsverteidigung um von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. 

Und auch wenn es praktisch wäre, ist die Ministerin natürlich nicht alleine verantwortlich. Nein, es sind alle, die Gesellschaft insgesamt sogar, finde ich. Es muss hin geguckt werden, auf die rechte Seite. Denn Bekannt war das alles und regelmäßig, jedes Jahr aufs neue, sind die Zahlen der Rechtsextremisten um ein Vielfaches höher als die der islamistischen Extremisten. Und Anschläge von der rechten Seite sind ebenfalls häufiger als die mit islamistischem Hintergrund. Wenn nicht der Fall Marco A. wieder nur als Einzelfall behandelt wird, sondern als Zeichen für ein strukturelles Problem, dann wäre das ein wichtiger Schritt. Dann wäre vielleicht noch zu verhindern, dass es im Herbst heißt: Nazis im Bundestag? Nein! Doch! Oooh!

Nazis in der Bundeswehr? Nein! Doch! Oooh!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Da führt einer das BAMF mit einem fingierten Asylantrag vor, dabei ist er eigentlich ein Rechtsextremist und noch dazu Mitglied der Bundeswehr und plötzlich werden alle ganz wuschig.
Wenn die oberste Chefin der Bundeswehr dazu Führungsschwäche auf mehreren Ebenen anmahnt, dann muss man sie schon fragen, warum sie sich selbst nicht davon betroffen fühlt. Sie scheint bisher selbst nicht auf diese Idee gekommen zu sein.

Die Kanzlerin verteidigt jetzt eilig die Verteidigungsministerin und spricht von „voller Unterstützung„. 

Volle Unterstützung, vollstes Vertrauen, da war doch was, oder? Ja, da war etwas. Schon lange, vor allem zum Amtsantritt von Ursula von der Leyen als Verteidigungsministerin im Jahr 2013. Denn nur wenige Monate vorher gab es viele Diskussionen zu Rechtsextremen in der Bundeswehr. Uwe Mundlos war schließlich auch „beim Bund“ gewesen. Ein Ergebnis des ersten NSU-Untersuchungsausschusses: Rechte Netzwerke aufdecken und Strukturen untersuchen, auch in der Bundeswehr. Der MAD, der Militärische Abwehrdienst, hat in seiner Statistik für das Jahr 2012 400 Extremisten ermittelt! 300 davon, also drei Viertel, waren Rechtsextreme! Wenige Medien haben das damals herausgestellt. Der Deutschlandfunk gehörte dazu und hat ein langes Interview mit dem Chef des MAD geführt.

Interessant war, das der Anstieg der Zahl der islamistischen Extremisten von 40 auf 50, oder aufmerksamkeitsstärker: „um 25%“, damals in der öffentlichen Verbreitung die größere Rolle gespielt hat. Zumindest waren es diese Zahlen, die für die Begründung der Notwendigkeit für ein neues Gesetz zur Erweiterung der Aufgaben des MAD immer wieder herangezogen wurden. Bereits 2013 sollte das MAD-Gesetz dann geändert werden, damit der Dienst schon die Bewerber für den Einstieg bei der Bundeswehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln durchleuchten darf. Das wurde damals vor der Bundestagswahl nichts mehr. Im letzten Jahr, 2016, wurde das Gesetz nun entsprechend geändert und ab 1. Juli 2017 dürfen Bewerber entsprechend überprüft werden. 

In dieser ganzen Zeit war Ursula von der Leyen Verteidigungsministerin und oberste Befehlshaberin der Bundeswehr. Sie ist damals, im Dezember 2013, als Reformerin Chefin der Bundeswehr geworden. Bei den vielen Verhandlungen mit der Rüstungsindustrie hat sie aber offensichtlich die Problematik ‚Rechtsextremismus in der Bundeswehr‘ übersehen. Sich jetzt als ‚Chef-Aufklärerin‘ zu präsentieren ist dann simple Vorwärtsverteidigung um von den eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken. 

Und auch wenn es praktisch wäre, ist die Ministerin natürlich nicht alleine verantwortlich. Nein, es sind alle, die Gesellschaft insgesamt sogar, finde ich. Es muss hin geguckt werden, auf die rechte Seite. Denn Bekannt war das alles und regelmäßig, jedes Jahr aufs neue, sind die Zahlen der Rechtsextremisten um ein Vielfaches höher als die der islamistischen Extremisten. Und Anschläge von der rechten Seite sind ebenfalls häufiger als die mit islamistischem Hintergrund. Wenn nicht der Fall Marco A. wieder nur als Einzelfall behandelt wird, sondern als Zeichen für ein strukturelles Problem, dann wäre das ein wichtiger Schritt. Dann wäre vielleicht noch zu verhindern, dass es im Herbst heißt: Nazis im Bundestag? Nein! Doch! Oooh!

Gegen Fakenews: Piraten zum Flughafen Düsseldorf und zum Luftverkehr in NRW

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Spätestens seitdem die Piratenfraktion NRW im Februar 2015 „Planlos durch die Nacht“ titelte und sich zu Fluglärm positionierte und die Landesregierung für das fehlende Landesluftverkehrskonzept kritisierte, sollte klar sein, dass die Piraten in NRW eine klare Vorstellungen von den NRW-Flughäfen haben, SPD und Grüne aber nicht. Die Grünen haben erst zum Wahlkampf die Themen Flughäfen […]

Offener Brief an den Kulturrat NRW

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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Franke,

mit Bedauern und Bestürzung entnahmen wir Ihrem Antwortschreiben auf unsere Nachfrage zu unserer Beteiligung am kulturpolitischen Forum am 25.04.2017 im Kulturzentrum ZAKK in Düsseldorf, dass wir tatsächlich nicht eingeladen worden sind.

In Ihrer Begründung dazu „unterstreichen“ und würdigen sie einerseits die stetige „konstruktive Position“, die unsere Fraktion und Partei in der vergangenen Legislaturperiode „bezüglich der Förderung und Entwicklung von Kunst und Kultur“ eingenommen habe und versichern uns der „Wertschätzung“ durch den Kulturrat NRW.

Andererseits äußern Sie, dass es Ihnen auf dem angesprochenen kulturpolitischen Forum am 25.04.2017 „in erster Linie um die Sichtbarmachung der Positionen von Parteien“ geht, „aus deren Reihen vermutlich die künftig regierungsbildenden Fraktionen hervorgehen.“

Weiter heißt es in Ihrem Schreiben: „Deshalb haben wir uns auf die Parteien bezogen, die jetzt im Landtag vertreten sind und – soweit vorhersehbar – im kommenden Landtag mit Koalitionsgesprächen befasst sein könnten.“

Für uns passt das nicht zusammen.

Wir werten das als einen Schlag ins Gesicht all derjenigen von Ihnen vertretenen Kulturverbände und -institutionen, die jetzt und in der Vergangenheit auch auf frische kulturpolitische Impulse aus der Piratenfraktion gesetzt und diese, wie Sie ja selbst sagen, auch bekommen haben.

Kulturszenen und Kulturschaffende haben nach unserer Auffassung u.a. die gesellschaftliche Aufgabe, soziale, politische und kulturpolitische Prozesse immer wieder kritisch zu hinterfragen, zu reflektieren und entsprechende öffentliche Debatten zu fördern. Umso mehr gilt dies für den Gesamtverband.

Ihre „Einladungspolitik“ verengt die Debatte und folgt vorauseilend Machtinteressen und politischen Wasserstandsmeldungen, die selbst nachweislich und häufig interessengeleitet sind.

So wird nicht nur kulturpolitisches Innovationspotential grundlos verschenkt, vielmehr leidet die demokratische Debattenkultur insgesamt, und das zu einer Zeit der galoppierenden globalen, technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen einerseits und des teilweisen Rückfalls in nationalistische, rechtspopulistische und irrationale Argumentationsmuster andererseits.

Zu einer Zeit also, wo wir vielleicht nichts so sehr brauchen, wie einen öffentlichen Diskurs, der eine Vielfalt der kulturpolitischen Ideen und des Austauschs darüber in den Vordergrund stellt.

Eine andere Form der Teilnahme als auf dem Podium können wir als Landtagsabgeordnete nicht akzeptieren.
Wir werden daher der Veranstaltung auf Ihren Wunsch hin ganz fernbleiben, uns jedoch weiterhin für die Kulturschaffenden in unserem Land politisch einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Lukas Lamla MdL,
und Dr. Joachim Paul MdL,
ordentliche Mitglieder des Ausschusses für Kultur und Medien des Landtages NRW.

Drs.: 16/14867: Wann startet die Landesregierung die Benachrichtigung der Fußballfans über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?

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Kleine Anfrage 5877 vom 13. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3773, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans“ (LT-Drucksache 16/9709), gab die Landesregierung erstmalig öffentlich bekannt, das nordrhein-westfälische Polizeibehörden Erkenntnisse zu Ereignisdaten sowie zu Personen, die bei Sportveranstaltungen anlassbezogen in Erscheinung getreten sind, in einer Datei vorhalten.

Der genaue Umfang und die Art der gesammelten Daten ist jedoch bis heute geheim. Zwar schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 4049, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans – Nachfragen“ (LT- Drucksache 16/10462), das Szenekundige Beamtinnen und Beamte „lediglich Erkenntnisse zu solchen Personen, die aus Anlass von Sportveranstaltungen als Störer oder Tatverdächtiger einer Straftat auffällig waren“ speichern, an anderer Stelle im gleichen Dokument heißt es jedoch, dass sie auch „die Aufgabe [haben],… Erkenntnisse zu beschaffen, zu sammeln, zu strukturieren, auszuwerten und fortzuschreiben“. Das geht über die Speicherung der Personalien im Rahmen einer Identitätsfeststellung weit hinaus.

Bei der Speicherung von personenbezogenen Daten handelt es sich immer um einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Noch intensiviert wird dieser Grundrechtseingriff, wenn die betroffene Person keine Kenntnis von der Speicherung hat und noch dazu Daten immer weiter ergänzt werden, u.a. zur Profilbildung. Neben der notwendigen gesetzlichen Normierung dieses Grundrechtseingriffes ist die Information der Betroffenen über die Speicherung und über die bisherige Nutzung daher zwingend notwendig.

Mit Beschluss vom 28.03.2017 (Annahme der LT-Drucksache 16/14646 (EA)1S.14) fordert der Landtag Nordrhein-Westfalen nun die Landesregierung auf, betroffene Personen grundsätzlich über den Umstand der Speicherung ihrer Daten und deren Nutzung in der Datei ”Szenekundige Beamte” zu informieren. Im März 2017 sollen dort ca. 3650 Personen erfasst sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann startet die Landesregierung die erstmalige Benachrichtigung der z.Z. ca. 3650 betroffenen Personen über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?
  2. Wird den betroffenen Personen auch die bisherige Nutzung der über sie gespeicherten Daten vollständig dargelegt?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig erstmalig in den Dateien erfasste Personen umgehend über ihren Eintrag zu unterrichten?
  4. Wie plant die Landesregierung, nach einer erstmaligen Benachrichtigung, betroffene Personen über die Art und Weise der fortgesetzten Nutzung bzw. die Löschung ihrer Daten zu unterrichten?
  5. Wie plant die Landesregierung den Prüfauftrag aus dem Entschliessungsantrag Drucksache 16/146462, „ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei ”Gewalttäter Sport” gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte…[und]…ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, umzusetzen?

Anfrage als PDF: MMD16-14867.pdf

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5877 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wann startet die Landesregierung die erstmalige Benachrichtigung der z.Z. ca. 3650 betroffenen Personen über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?
  2. Wird den betroffenen Personen auch die bisherige Nutzung der über sie gespeicherten Daten vollständig dargelegt?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig erstmalig in den Dateien erfasste Personen umgehend über ihren Eintrag zu unterrichten?
  4. Wie plant die Landesregierung, nach einer erstmaligen Benachrichtigung, betroffene Personen über die Art und Weise der fortgesetzten Nutzung bzw. die Löschung ihrer Daten zu unterrichten?
  5. Wie plant die Landesregierung den Prüfauftrag aus dem Entschliessungsantrag Drucksache 16/146462, „ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei ”Gewalttäter Sport” gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte…[und]…ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, umzusetzen?

Die Fragen 1 bis 5 werden nachfolgend im Zusammenhang beantwortet.

Die proaktive Benachrichtigung von in der SKB-Datei gespeicherten Störern durch die Polizei bedarf vor der praktischen Umsetzung sowohl der strukturellen, inhaltlichen als auch ablauforganisatorischen Vorbereitung der beteiligten Polizeibehörden, um einheitliche Standards und Verfahrensregularien zu schaffen, diese landesweit zu etablieren und zum Zwecke der Qualitätssicherung überprüf- und auswertbar zu gestalten. Hierbei ist insbesondere festzulegen, ob eine landeszentrale Zuständigkeit einer Behörde der dezentralen Benachrichtigung durch die speichernden Behörden vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung der Verfahrensweise vorzuziehen ist.

Neben der Erstellung einer Prognose hinsichtlich des durch die Benachrichtigung über die Speicherung und Löschung entstehenden Verwaltungsmehraufwandes sowie der prognostizierten Aufwände zur Erwiderung und Begleitung etwaiger Verwaltungsgerichtsverfahren, sind auch in technischer Hinsicht Veranlassungen im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei erforderlich, um die einheitliche Durchführung der Benachrichtigungen durch die Entwicklung entsprechender Formblätter zu gewährleisten. Zur Qualitätssicherung ist die Etablierung eines Berichtswesens erforderlich.

Sobald die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen und entsprechende Detailregelungen festgelegt und beschrieben sind sowie die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind, werden die in NRW für das Verfahren zuständig erklärten Behörden in Abstimmung mit dem LKA NRW und LZPD NRW beauftragt,
• bereits in der SKB-Datei gespeicherte Störer,
• zukünftig zu speichernde Störer und
• zur Löschung aus der SKB-Datei anstehende Störer,
zu benachrichtigen.

Der Dialog mit anderen Ländern erfolgt im Rahmen der länderübergreifenden polizeilichen Gremienarbeit. Detailliertere Auskünfte hierzu sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Antwort als PDF: MMD16-15049.pdf

Drs.: 16/14867: Wann startet die Landesregierung die Benachrichtigung der Fußballfans über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Kleine Anfrage 5877 vom 13. April 2017 (beantwortet am 19. Mai 2017)

Mit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3773, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans“ (LT-Drucksache 16/9709), gab die Landesregierung erstmalig öffentlich bekannt, das nordrhein-westfälische Polizeibehörden Erkenntnisse zu Ereignisdaten sowie zu Personen, die bei Sportveranstaltungen anlassbezogen in Erscheinung getreten sind, in einer Datei vorhalten.

Der genaue Umfang und die Art der gesammelten Daten ist jedoch bis heute geheim. Zwar schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 4049, „Geheime Amtsdateien von Szenekundigen Beamten (SKB) über Fußballfans – Nachfragen“ (LT- Drucksache 16/10462), das Szenekundige Beamtinnen und Beamte „lediglich Erkenntnisse zu solchen Personen, die aus Anlass von Sportveranstaltungen als Störer oder Tatverdächtiger einer Straftat auffällig waren“ speichern, an anderer Stelle im gleichen Dokument heißt es jedoch, dass sie auch „die Aufgabe [haben],… Erkenntnisse zu beschaffen, zu sammeln, zu strukturieren, auszuwerten und fortzuschreiben“. Das geht über die Speicherung der Personalien im Rahmen einer Identitätsfeststellung weit hinaus.

Bei der Speicherung von personenbezogenen Daten handelt es sich immer um einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Noch intensiviert wird dieser Grundrechtseingriff, wenn die betroffene Person keine Kenntnis von der Speicherung hat und noch dazu Daten immer weiter ergänzt werden, u.a. zur Profilbildung. Neben der notwendigen gesetzlichen Normierung dieses Grundrechtseingriffes ist die Information der Betroffenen über die Speicherung und über die bisherige Nutzung daher zwingend notwendig.

Mit Beschluss vom 28.03.2017 (Annahme der LT-Drucksache 16/14646 (EA)1S.14) fordert der Landtag Nordrhein-Westfalen nun die Landesregierung auf, betroffene Personen grundsätzlich über den Umstand der Speicherung ihrer Daten und deren Nutzung in der Datei ”Szenekundige Beamte” zu informieren. Im März 2017 sollen dort ca. 3650 Personen erfasst sein.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wann startet die Landesregierung die erstmalige Benachrichtigung der z.Z. ca. 3650 betroffenen Personen über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?
  2. Wird den betroffenen Personen auch die bisherige Nutzung der über sie gespeicherten Daten vollständig dargelegt?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig erstmalig in den Dateien erfasste Personen umgehend über ihren Eintrag zu unterrichten?
  4. Wie plant die Landesregierung, nach einer erstmaligen Benachrichtigung, betroffene Personen über die Art und Weise der fortgesetzten Nutzung bzw. die Löschung ihrer Daten zu unterrichten?
  5. Wie plant die Landesregierung den Prüfauftrag aus dem Entschliessungsantrag Drucksache 16/146462, „ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei ”Gewalttäter Sport” gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte…[und]…ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, umzusetzen?

Anfrage als PDF: MMD16-14867.pdf

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5877 mit Schreiben vom 19. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wann startet die Landesregierung die erstmalige Benachrichtigung der z.Z. ca. 3650 betroffenen Personen über ihren Eintrag in die SKB-Dateien?
  2. Wird den betroffenen Personen auch die bisherige Nutzung der über sie gespeicherten Daten vollständig dargelegt?
  3. Beabsichtigt die Landesregierung zukünftig erstmalig in den Dateien erfasste Personen umgehend über ihren Eintrag zu unterrichten?
  4. Wie plant die Landesregierung, nach einer erstmaligen Benachrichtigung, betroffene Personen über die Art und Weise der fortgesetzten Nutzung bzw. die Löschung ihrer Daten zu unterrichten?
  5. Wie plant die Landesregierung den Prüfauftrag aus dem Entschliessungsantrag Drucksache 16/146462, „ob und inwieweit im Dialog mit allen Bundesländern gemeinsam die Datei ”Gewalttäter Sport” gemäß den aktuellen Anforderungen eine entsprechende Anpassung erfahren sollte…[und]…ob ein bundesweit einheitlicher Umgang mit den dort gespeicherten Daten sinnvoll ist“, umzusetzen?

Die Fragen 1 bis 5 werden nachfolgend im Zusammenhang beantwortet.

Die proaktive Benachrichtigung von in der SKB-Datei gespeicherten Störern durch die Polizei bedarf vor der praktischen Umsetzung sowohl der strukturellen, inhaltlichen als auch ablauforganisatorischen Vorbereitung der beteiligten Polizeibehörden, um einheitliche Standards und Verfahrensregularien zu schaffen, diese landesweit zu etablieren und zum Zwecke der Qualitätssicherung überprüf- und auswertbar zu gestalten. Hierbei ist insbesondere festzulegen, ob eine landeszentrale Zuständigkeit einer Behörde der dezentralen Benachrichtigung durch die speichernden Behörden vor dem Hintergrund der Vereinheitlichung der Verfahrensweise vorzuziehen ist.

Neben der Erstellung einer Prognose hinsichtlich des durch die Benachrichtigung über die Speicherung und Löschung entstehenden Verwaltungsmehraufwandes sowie der prognostizierten Aufwände zur Erwiderung und Begleitung etwaiger Verwaltungsgerichtsverfahren, sind auch in technischer Hinsicht Veranlassungen im Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei erforderlich, um die einheitliche Durchführung der Benachrichtigungen durch die Entwicklung entsprechender Formblätter zu gewährleisten. Zur Qualitätssicherung ist die Etablierung eines Berichtswesens erforderlich.

Sobald die grundsätzlichen Entscheidungen getroffen und entsprechende Detailregelungen festgelegt und beschrieben sind sowie die technischen Voraussetzungen abgeschlossen sind, werden die in NRW für das Verfahren zuständig erklärten Behörden in Abstimmung mit dem LKA NRW und LZPD NRW beauftragt,
• bereits in der SKB-Datei gespeicherte Störer,
• zukünftig zu speichernde Störer und
• zur Löschung aus der SKB-Datei anstehende Störer,
zu benachrichtigen.

Der Dialog mit anderen Ländern erfolgt im Rahmen der länderübergreifenden polizeilichen Gremienarbeit. Detailliertere Auskünfte hierzu sind zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Antwort als PDF: MMD16-15049.pdf

Drs.: 16/14866: Meldeauflagen und Gefährderansprachen im Zusammenhang mit Fußballspielen

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Kleine Anfrage 5876 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden oftmals Meldeauflagen ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Meldeauflagen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  2. Wie viele angedachte Meldeauflagen wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  3. Wie viele Meldeauflagen wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  4. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
  5. Wie viele Gefährderansprachen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)

Anfrage als PDF: MMD16-14866.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5876 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Meldeauflagen wurden in Nordrhein- Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen festgesetzten Meldeauflagen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 121 13
    2. Bundesliga 2 0
    3. Liga 0 1
    Regionalliga West 0 0

    Für die Spielzeiten 2013/14 un 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Meldeauflagen aus Anlass von Fußballspielen retrograd hündisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.

  2. Wie viele angedachte Meldeauflagen wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  3. Wie viele Meldeauflagen wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  4. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
    Die tatbestandliehen Voraussetzungen für die Festsetzung einer Meldeauflage sind im § 8 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. ln diesem Zusammenhang wird ferner auf die Befassung des Landtags zum Gesetzentwurf der CDU-FRAKTION zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens vom 11. Februar 2014 (LT-Drucksache 16/5038) verwiesen, insbesondere die Sitzungen des Innenausschusses am 13. März 2014, am 16. September 2014 sowie am 22. Januar 2015 sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses vom 4. März 2015 (LT-Drucksache 16/8073).
  5. Wie viele Gefährderansprachen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen durchgeführten Gefährderansprachen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 612 375
    2. Bundesliga 1043 83
    3. Liga 0 250
    Regionalliga West 509 682

    Für die Spielzeiten 2013/14 und 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Gefährderansprachen aus Anlass von Fußballspielen retrograd händisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.

Antwort als PDF: MMD16-15032.pdf

Drs.: 16/14866: Meldeauflagen und Gefährderansprachen im Zusammenhang mit Fußballspielen

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Kleine Anfrage 5876 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden oftmals Meldeauflagen ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Meldeauflagen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  2. Wie viele angedachte Meldeauflagen wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  3. Wie viele Meldeauflagen wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  4. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
  5. Wie viele Gefährderansprachen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)

Anfrage als PDF: MMD16-14866.pdf

 

Antwort der Landesregierung:

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5876 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Meldeauflagen wurden in Nordrhein- Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen festgesetzten Meldeauflagen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 121 13
    2. Bundesliga 2 0
    3. Liga 0 1
    Regionalliga West 0 0

    Für die Spielzeiten 2013/14 un 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen ausgesprochenen Meldeauflagen aus Anlass von Fußballspielen retrograd hündisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.

  2. Wie viele angedachte Meldeauflagen wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  3. Wie viele Meldeauflagen wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  4. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Meldeauflagen in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
    Die tatbestandliehen Voraussetzungen für die Festsetzung einer Meldeauflage sind im § 8 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. ln diesem Zusammenhang wird ferner auf die Befassung des Landtags zum Gesetzentwurf der CDU-FRAKTION zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens vom 11. Februar 2014 (LT-Drucksache 16/5038) verwiesen, insbesondere die Sitzungen des Innenausschusses am 13. März 2014, am 16. September 2014 sowie am 22. Januar 2015 sowie die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses vom 4. März 2015 (LT-Drucksache 16/8073).
  5. Wie viele Gefährderansprachen wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen in den ersten vier Spielklassen durchgeführten Gefährderansprachen sind der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 612 375
    2. Bundesliga 1043 83
    3. Liga 0 250
    Regionalliga West 509 682

    Für die Spielzeiten 2013/14 und 2014/15 müsste die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Gefährderansprachen aus Anlass von Fußballspielen retrograd händisch erhoben werden. Dies ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen Zeit mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich.

Antwort als PDF: MMD16-15032.pdf

Drs.: 16/14865: Bereichbetretungsverbote im Zusammenhang mit Fußballspielen

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Kleine Anfrage 5875 vom 13. April 2017 (beantwortet am 9. Mai 2017)

Im Rahmen von präventiven Maßnahmen der Sicherheitsbehörden bei Fußballspielen werden immer öfter Bereichsbetretungsverbote, auch Betretungs- oder Stadtverbote genannt, ausgesprochen. Von öffentlich verfügbaren Quellen liegen leider keine belastbaren Zahlen vor, die für eine sachliche Betrachtung der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen geeignet wären.
Nach Auskunft der Landesregierung berichten jedoch die nordrhein-westfälischen Kreispolizeibehörden (KPB) seit dem 18. Januar 2011 im Rahmen des standardisierten Informationsaustauschs Fußball nach jeder Fußballbegegnung der ersten vier Spielklassen an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) über die Anzahl der ausgesprochenen Bereichsbetretungsverbote.
Der Antwort der Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf die Kleine Anfrage KA 7/423 von zwei sachsen-anhaltinischen Abgeordneten (Landtag von Sachsen-Anhalt, Drs. 7/830) ist zu entnehmen, das es einen Austausch, auch im einzelnen, zwischen den Polizeibehörden der einzelnen Bundesländer zu Bereichsbetretungsverboten gibt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie vielen Personen aus Nordrhein-Westfalen sind Bereichsbetretungsverbote für Städte in anderen Bundesländern zu Auswärtsspielen ’ihrer‘ Fußballmannschaft ausgesprochen worden? (Bitte für die 1. und 2. Liga je Saison ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  2. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
  3. Wie viele angedachte Bereichsbetretungsverbote wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  4. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
  5. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Bereichsbetretungsverbote in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)

Anfrage als PDF: MMD16-14865.pdf

 

Antwort der Landesregierung

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5875 mit Schreiben vom 9. Mai 2017 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie vielen Personen aus Nordrhein-Westfalen sind Bereichsbetretungsverbote für Städte in anderen Bundesländern zu Auswärtsspielen ’ihrer‘ Fußballmannschaft ausgesprochen worden? (Bitte für die 1. und 2. Liga je Saison ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Zu Maßnahmen außerhalb des eigenen Geschäftsbereichs nimmt die Landesregierung keine Stellung.
  2. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016, und nach Herkunftslandkreis und Vereinspräferenz aufschlüsseln)
    Die Anzahl der von nordrhein-westfälischen Polizeibehörden aus Anlass von Fußballspielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga festgesetzte Bereichsbetretungsverbote ist der nachfolgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

    Saison 2013/14 Saison 2014/15 Saison 2015/16 Saison 2016/17
    (bis Dezember 2016)
    Bundesliga 633 811 978 142
    2. Bundesliga 422 85 366 231
  3. Wie viele angedachte Bereichsbetretungsverbote wurden nach einer Anhörung nicht ausgesprochen? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  4. Wie viele Bereichsbetretungsverbote wurden durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben bzw. auf anderem Weg für rechtswidrig erklärt? (Bitte je Saison und Liga ab 2013/2014, bis Dez. 2016 aufschlüsseln)
    Diese Daten werden landesweit statistisch nicht erfasst.
  5. Welche Voraussetzungen müssen sowohl für die Umsetzung der erteilten wie auch der vollzogenen Bereichsbetretungsverbote in Nordrhein-Westfalen erfüllt sein? (bitte nennen Sie die Rechtsgrundlagen)
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Bereichsbetretungsverbotes sind im § 34 Abs. 2 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Antwort als PDF: MMD16-15031.pdf