I. Sachverhalt
Der öffentliche Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen befördert jährlich 2,2 Milliarden Fahrgäste. In den Ballungsräumen ist dieser für die ansässige sowie einpendelnde Bevölkerung ein unverzichtbarer Bestandteil der Mobilität. Viele Menschen sind auf einen funktionierenden ÖPNV angewiesen.
Um seit den 1960er-Jahren das Leitbild der autogerechten Stadtentwicklung besser verwirklichen zu können, wurden in den Innenstädten große Teile der ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur in den Untergrund verlagert. Möglich war dies durch die Förderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GvfG). Das GvfG förderte Neubaumaßnahmen, jedoch nicht die Instandhaltung der baulichen Infrastruktur. Für diese sind die Eigentümer der Infrastruktur verantwortlich. Eine Rücklagenbildung für eine regelmäßige, grundlegende Sanierung der Tunnelanlagen bzw. der Infrastruktur erfolgte oft aus unterschiedlichen Gründen nicht.
Die bauliche und technische Infrastruktur ist mittlerweile vielerorts stark sanierungsbedürftig, ohne, dass entsprechende Finanzmittel auch nur ansatzweise in Aussicht stünden. Die Infrastruktur entspricht nicht mehr den modernen Sicherheitsanforderungen. Inzwischen belaufen sich die Kosten für die Sanierung allein der Stadtbahnsysteme in NRW auf 3,1 Milliarden Euro.
Die Kommunen bzw. die kommunalen Verkehrsbetriebe sind auf Grund ohnehin angespannter finanzieller Rahmenbedingungen nicht in der Lage, diese Sanierung aus eigener Kraft zu stemmen. Auch eine Öffnung des GvfG für Instandhaltungsmaßnahmen wird den immensen Sanierungsstau angesichts der insuffizienten Finanzausstattung nicht in absehbarer Zeit auflösen können.
Dies geht zu Lasten der Zuverlässigkeit des ÖPNV sowie der Sicherheit der Fahrgäste: In Duisburg stand wegen veralteter Sicherungstechnik ein Kommunalgrenzen überschreitendes Nahverkehrsangebot vor dem Aus und konnte nur durch ein Notprogramm gerettet werden. In Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Essen, Dortmund und anderen Kommunen sind Fahrzeugausfälle und Verspätungen Alltag. Teilweise mussten Linien auf Busbetrieb umgestellt werden. Ein Gutachten am Beispiel Mülheim an der Ruhr zeigt jedoch, dass eine vollständige Aufgabe des Stadtbahnbetriebs gesamtwirtschaftlich keinen Sinn macht.
Der Sanierungsstau gefährdet die Sicherstellung eines zuverlässigen ÖPNV-Angebots mit der leichten Schiene als Rückgrat des Nahverkehrs. Damit gefährdet er die Ziele der Bundes- sowie der Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes. Ferner sind die kommunalen Luftreinhaltepläne nicht einzuhalten, wenn die elektrobetriebenen Stadtbahnen durch Busse mit Verbrennungsmotor ersetzt werden müssten.
Schlussendlich liegt die Lösung des Dilemmas in einer Entschuldung der Kommunen bzw. der Verkehrsbetriebe von der Sanierungs-Altlast. Die Ertüchtigung der baulichen Infrastruktur – die nachholende Sanierung – muss unabhängig vom Regelerhalt, Ausbau und Betrieb des Nahverkehrs finanziert werden, d. h. die nachholende Sanierung darf nicht zu Lasten des vorhandenen Finanzierungsvolumens für den ÖPNV-Betrieb und bestehender Ausbauvorhaben finanziert werden.
Die Trennung von Regelerhalt, Ausbau und Betrieb des Nahverkehrs sowie der nachholenden Sanierung wurde von der Enquetekommission “Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels” empfohlen.
II. Der Landtag stellt fest:
In den letzten Jahrzehnten wurden in vielen Städten in NRW keine ausreichenden Instandhaltungsrücklagen für die Infrastruktur – insbesondere Tunnelbauwerke – der Stadtbahnen gebildet; regelmäßige Erhaltungsmaßnahmen wurden vernachlässigt.
Dies wirkt sich zunehmend zu Lasten des gegenwärtigen Verkehrsangebotes aus und gefährdet damit die Klimaschutzziele der Bundes- und Landesregierung sowie die Erfüllung der kommunalen Luftreinhaltepläne.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- in Ministerkonferenzen, bei der Bundesregierung, den Bundesministerien und im Bundesrat auf die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für eine Sanierung alter ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur (u. a. Stadtbahntunnel) hinzuwirken. Die Finanzmittel müssen unabhängig bestehender Finanzierungselemente gewährt werden und in ihrer Höhe geeignet sein, die nachholende Sanierung vollständig durchführen zu können.
- darauf aufbauend ein entsprechend zweckgebundenes Landesprogramm zur flächendeckenden Ertüchtigung kommunaler ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur aufzulegen.