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Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion NRW, erläutert den Gesetzentwurf am Beispiel des Volksbegehrens zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8‘:

„Dieser Gesetzentwurf soll die Beteiligung der Bürger am politischen Geschehen fördern. Die Dauer der amtlichen Listenauslegung beträgt 18 Wochen, während die freie Unterschriftensammlung 12 Monate dauert. Das ist nach Ansicht der PIRATEN ein unbegründetes Missverhältnis.

Erfahrungsgemäß erfolgt die amtliche Listenauslegung eher zum Beginn eines Volksbegehrens, während sich aber viele Menschen erst zum Ende des Volksbegehrens in die Unterschriftenlisten eintragen. Das haben wir bei der Vorbereitung des Volksbegehrens zu G9 erlebt.

Die Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 beschäftigt ja nicht nur die Politik im Landtag. Die beschäftigt ganz viele Menschen in Nordrhein-Westfalen, weil sie über Familie und Beruf damit täglich zu tun haben. Das erkennt man auch daran, dass dann doch innerhalb allerkürzester Zeit 3000 Unterschriften gesammelt wurden, um damit einen Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens stellen zu können.

In einer Zeit in der wir uns darüber Gedanken machen, in Einkaufszentren oder über mehrere Tage zu wählen, sollte eine Anpassung der Auslegungszeiten von Listen eine Selbstverständlichkeit sein.“

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