Frank Herrmann, Sprecher für Datenschutz, zu dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches ein Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA für ungültig erklärt:
Die Datenschutzbehörden, insbesondere die Landesbeauftragte für den Datenschutz in NRW, sind jetzt gefordert, Datenübermittlungen an US-Behörden zu überprüfen. Der Verfassungsschutz und die Polizei NRW müssen die direkte oder indirekte Übermittlung und Weitergabe von personenbezogenen Daten an US-Behörden aussetzen, solange ungeklärt ist, ob die Daten überhaupt übermittelt werden dürfen. Minister Jäger muss die Datenlecks heute noch schließen.
Diese Entscheidung ist wichtig für den Schutz der Privatheit deutscher und europäischer Bürger. Es reicht nicht aus, dass US-Unternehmen nur die Behauptung aufstellen, dass Daten europäischer Bürger in einem sicheren Hafen lagern. Das Urteil stellt klar, dass der Grundrechtsschutz in den USA eben nicht gewährleistet ist. In Zukunft müssen die Unternehmen nun einzeln für die Verwendung der Daten einstehen und sind direkt verantwortlich. Diese Entscheidung des Gerichts muss zu einem neuen Verständnis für den Schutz und den Umgang der Unternehmen mit persönlichen Daten der Menschen führen. Das Verfahren zeigt auch, dass das Engagement Einzelner Großes bewirken kann. Max Schrems hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Millionen Europäern gestärkt.