Veröffentlicht am von in Kommunalpolitik (A11), Reden, Stefan Fricke.

Mittwoch, 29. April 2015

 

4. Zweites Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP
Drucksache 16/8458

MdL Stefan Fricke, Foto: Anke KnipschildUnser Redner: Stefan Fricke
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
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Protokoll der Rede von Stefan Fricke

Stefan Fricke (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer am Stream und auf der Tribüne! Wir begrüßen den hier vorliegenden Gesetzentwurf der FDP-Fraktion und wundern uns. Worüber? Offensichtlich hat jetzt die FDP in Nordrhein-Westfalen die Regierung übernommen, zumindest wenn man sich diesen Gesetzentwurf ansieht. Der hätte nämlich eigentlich von der Landesregierung kommen müssen.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

Eigentlich wobei zu fragen ist, ob damit die Landesregierung nicht ein Eingeständnis ihrer eigenen Untätigkeit geliefert hätte. Eigentlich schon. Also, liebe Landesregierung, Sie sind nach wie vor im Amt. So etwas würden Sie nie, aber auch niemals tun.

Fakt ist: In zwei Jahren seit dem entsprechenden Beschluss vom Juni 2013 hat es die Landesregierung nicht auf die Reihe bekommen, trotz diverser Ermahnungen, unter anderem der Ermahnung meines Fraktionskollegen Bayer vor ziemlich genau einem Jahr, im April 2014, einen erneuerten Entwurf des Landesentwicklungsplan vorzulegen. Wie üblich also großes Getöse, viele große Versprechungen und keine Ergebnisse. Diesmal sogar gar keine im Vergleich zu der heißen Luft, die in anderen Bereichen produziert wird.

Das muss man wohl aber auch positiv sehen. Immerhin trägt die Regierung von Frau Kraft wenigstens hier nicht zur Erderwärmung bei. Legen wir dies also als einen zu vernachlässigenden Fall ab. Zur Planungssicherheit in diesem Bundesland trägt sie allerdings auch nichts bei. Das ist leider nicht zu vernachlässigen, sondern aufs Schärfste zu kritisieren.

Ein Hinweis noch an die Kollegen der FDP. Sie schreiben in Ihrer Begründung des Gesetzentwurfs: „… und es ist absehbar, dass bis Ende des Jahres 2015 ein Aufstellungsbeschluss für einen Regionalplan durch den RVR nicht gefasst werden wird.“ Das ist etwas missverständlich formuliert und kann sehr unterschiedlich verstanden werden. Vielleicht möchten Sie diese Passage ja umformulieren.

Dieser Gesetzentwurf wird aber wie üblich in die Ausschüsse verwiesen. Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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