Donnerstag, 29. Januar 2015
TOP 4. Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) schnell und zielgerichtet vorantreiben – Nordrhein-Westfalens KWK-Potenziale nutzen
Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
direkte Abstimmung
Unser Redner: Hanns-Jörg Rohwedder
Abstimmungsempfehlung:
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Protokoll der Rede von Hanns-Jörg Rohwedder
Hanns-Jörg Rohwedder (PIRATEN): Herr Präsident! Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer draußen und drinnen! Wir debattieren heute über einen gemeinsamen Antrag von Regierungsfraktionen und CDU zur Kraft-Wärme-Kopplung. Es ist erfreulich, dass man zu einem gemeinsamen Antrag hat finden können. Das ist genauso erfreulich wie die Kraft-Wärme-Kopplung selbst.
Ich zitiere einmal aus unserem Wahlprogramm:
„Die PIRATEN NRW sehen im weiteren Fortbestehen der Förderung von insbesondere dezentraler KWK (Energieerzeugung in Bürgerhand: Kleinst-Blockheizkraftwerke) und dem Ausbau regionaler Wärmenetze einen direkten Weg, die effiziente Erzeugung und Nutzung von Energie sicherzustellen und zu verbessern. Grundsätzlich ist bei der Energieerzeugung, die thermische Prozesse nutzt, KWK vorzusehen. Ein entsprechender Ausbau ist auch eine Infrastrukturmaßnahme, die Aufgabe des Landes ist. Dabei ist eine enge planerische Zusammenarbeit mit regionalen Strukturen vorzusehen.“
Die Kraft-Wärme-Kopplung ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie die Energiewende kleinteilig, lokal und regional vorankommt. Sie hilft mit, auf Produzenten- und Anbieterseite weg vom schädlichen Oligopol und hin zum volkswirtschaftlich und ordnungspolitisch sinnvollen und erwünschten Polypol zu kommen.
Es ist richtig, dass Nordrhein-Westfalen große Potentiale hat und dass diese genutzt werden müssen. Unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen wird die Kraft-Wärme-Kopplung-Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 gegenüber dem heutigen Stand stagnieren. In der Kraft-Wärme-Kopplung-Studie der Landesregierung fällt auf, dass das Potential sehr sensibel auf die Rahmenbedingungen reagiert. Die Fördersituation spielt also eine zentrale Rolle. Wir brauchen Investitionssicherheit, was die Förderung im KWK-G nach 2016 angeht, denn das hat unmittelbar Einfluss auf die sich über Jahre hinziehende Ausschöpfung von KWK-Potentialen. Die von der Landesregierung angestrebte Verdoppelung der KWK-Nutzung scheint nach Aussage der Potentialstudie mittelfristig problemlos möglich zu sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.
Wichtig ist, dass KWK einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Das Öko-Institut berechnete im Jahr 2014 die CO2-Einsparungen, indem es die Emissionen der gekoppelten Erzeugung denen einer getrennten Strom- und Wärmeerzeugung gegenüberstellte. Es ergaben sich knapp 40 Millionen t Einsparungen von CO2-Emissionen. Das Erreichen hoher Anschlussgrade ist von essentieller Bedeutung, besonders um vorhandene Wärmesenken anzubinden. Dies erfordert eine entsprechende politische Flankierung.
Deshalb unser Änderungsantrag. In der Begründung des ursprünglichen Antrages werden Wärmespeicher und Verteilnetze erwähnt. In den Forderungen tauchen sie jedoch nicht ausreichend auf. Die Unterstützung von Nah- und Fernwärmenetzen ist schön und richtig; besser und genauer ist aber die Förderung von Nah- und Fernnetzen für Wärme und Kälte sowie die Förderung von Wärme- und Kältespeichern. Wir möchten das ergänzen, damit das insgesamt eine runde Sache wird. Mit diesem Zusatz ist der Antrag dann auch ohne Vorbehalte zustimmungsfähig. Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)