Die Liberalisierung des Gigaliner-Verkehrs zwischen zwei EU-Ländern darf nicht auch zu einer Zulassung in NRW führen. Nach der heutigen Anhörung im Landtag NRW zur Zulassung von sogenannten Gigalinern im europäischen grenzüberschreitenden Verkehr sieht die Piratenfraktion ihre Befürchtung bestätigt, dass es durch die Änderungsrichtlinie und einen Legislativvorschlag aus Brüssel über kurz oder lang auch zu einer Erlaubnis der überlangen und überschweren LKWs in NRW kommt.
Dazu sagt Nico Kern, Europapolitischer Sprecher und Vorsitzender des Ausschusses „Europa und Eine Welt“:
Wir lehnen jeden Versuch der Europäischen Kommission ab, geltende europäische Rechte und Gesetze auf Druck interessierter Lobbyverbände umzuinterpretieren. An der Nichtzulassung von Lang-LKWs in Deutschland darf nicht gerüttelt werden. Die Kommission hat weder eine gerade für NRW wichtige Folgenabschätzung vorgelegt noch den Verdacht der Zwangsliberalisierung ‚durch die Hintertür‘ entkräften können.
Stefan Fricke, Verkehrspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:
Ein möglicher Effizienzvorteil der Gigaliner kann niemals zu Lasten der Sicherheit der Infrastrukturen und der Menschen in Nordrhein-Westfalen gehen. Ganz abgesehen davon, dass die Einführung dieses Transportmittels eine klare Abkehr vom Bekenntnis wäre, den Gütertransport von der Straße weg und auf die Schiene zu verlagern, stellen Gigaliner ein hochgradiges Sicherheitsrisiko vor allem für die Menschen dar, welches wir nicht akzeptieren können. Unfälle mit diesen Mega-LKWs sprechen für sich: in Finnland zum Beispiel wurden 24 Menschen getötet und 14 zum Teil schwer verletzt bei nur einem einzigen Unfall. Wenn man nun die Bevölkerungsdichte von Finnland mit der von Nordrhein-Westfalen vergleicht, sollte sich jede weitere Diskussion erübrigen.
Oliver Bayer, Sprecher im Verkehrsausschuss:
Wir stehen als einzige für eine konsequente Verkehrswende, was bedeutet weg von der Straße, hin zur Schiene. Steuergelder, die in den Ausbau der Infrastrukturen fließen, um den Einsatz von Gigalinern zu ermöglichen, fehlen an anderen Stellen, z.B. für den Erhalt und Ausbau des ÖPNV oder des Schienengüterverkehrs und der Wasserstraßen.