Die Piratenfraktion im Landtag NRW fordert in ihrem heutigen Antrag die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Abschaffung der Störerhaftung einzusetzen. „Die derzeitige Gesetzeslage zur Haftung von Betreibern offener WLAN-Netze ist weder gerecht noch verhältnismäßig“, so der Medienpolitische Sprecher der Piratenfraktion, Daniel Schwerd. Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen Betreiber eines geteilten Internetzugangs als sogenannte Mitstörer selbst dann für Rechtsverstöße von Mitnutzern haften, wenn sie hiervon keine Kenntnis hatten. Demgegenüber haften kommerzielle Internet-Zugangsprovider für Verstöße erst ab Kenntnis.
„Diese rechtliche Benachteiligung führt dazu, dass die Menschen davor zurückschrecken, ihren Internetzugang zu teilen. Gerade finanzschwachen Menschen würde dies jedoch ungemein helfen – in den aktuellen Regelsätzen der sozialen Sicherung ist keine ausreichende finanzielle Berücksichtigung eines Internetzugangs enthalten. Ein Internetzugang ist heute jedoch eine Grundvoraussetzung für gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“, erklärt Marc Olejak, Sprecher der Piratenfraktion für Bürgerbeteiligung. „Darüber hinaus würde das Teilen von Internetzugängen dazu beitragen, auch Menschen und Firmen in Gebieten mit Breitband-Unterversorgung einen Zugang zum Internet zu ermöglichen.“
Schwerd ergänzt: „Auch wirtschaftlich wäre die Abschaffung der Störerhaftung sinnvoll. Aktuell begeben sich Cafés, Veranstaltungszentren, Jugendtreffs, Hotels und Co-Working-Spaces in die Gefahr, mittels Abmahnung zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie Kunden und Besuchern offene WLAN-Netze zur Verfügung stellen.“ Die aktuelle Rechtslage nützt aus Sicht der Piratenfraktion allein der Abmahnindustrie. Diese verschickt im Jahr Rechnungen im dreistelligen Millionenbereich – mehr als 100.000 Menschen in Deutschland erhielten im vergangenen Jahr entsprechende Abmahnungen.
„Wir fordern die Landesregierung auf, sich für die Abschaffung dieser Rechtsunsicherheit einzusetzen, damit noch mehr Menschen einen Zugang, und damit zur vielfältigen Teilhabe an Kultur, Wissen, Unterhaltung, Bildung und Arbeit im Internet bekommen“, resümiert Schwerd.
Der Antrag der Piratenfraktion trägt die Drucksache 16/2284 und wurde heute in die Ausschüsse verwiesen.
Max
„Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen Betreiber eines geteilten Internetzugangs als sogenannte Mitstörer selbst dann für Rechtsverstöße von Mitnutzern haften, wenn sie hiervon keine Kenntnis hatten. Demgegenüber haften kommerzielle Internet-Zugangsprovider für Verstöße erst ab Kenntnis.“
Den ISP sind aber ihre Kunden immer namentlich bekannt. Das heißt, die können belangt werden. Nicht so bei öffentlichen WLANs. Das ist ein fundamentaler Unterschied, der ihr hier einfach ignoriert.
aendern
Hallo,
bitte bringt das zu fuenft als Wahlprogrammantrag fuer BPT1013.1 ein !!
oder tragt euch als Antragstelle + Mitbeantrager in
http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP122
Abmahnungen gegen Privatpersonen und unentgelliche Anbieter von WIFI/TK abschaffen
ein damit er noch heute vor Antragsschluss gueltig wird !!
Danke !!
sagichnichoeffentlich
Bitte beantragt das heute noch ( Antragsschluss ) als Wahlprogrammergaenzungsantrag fuer den BPT 2013.1
oder tragt euch zu fuenft als Antragsteller in den Antrag
http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/WP122
Abmahnungen gegen Privatpersonen und unentgelliche Anbieter von WIFI/TK abschaffen
ein damit er noch rechtzeitig gueltig und damit auf dem BPT abstimmbar wird.
DANKE !!