Versteckte Kameras am Arbeitsplatz werden verboten. Darauf haben sich lt. Medienangaben die Regierungsparteien in Berlin verständigt. Frank Herrmann, Mitglied der Piratenfraktion im Landtag NRW und Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz, begrüßt zwar dieses Verbot – protestiert aber gegen die im Gegenzug ausgeweiteten Möglichkeiten der offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz:
„Schon bisher haben die Gerichte regelmäßig die aufgedeckten heimlichen Videoüberwachungen von Beschäftigten für illegal erklärt. Das in den Entwurf geschriebene ‚Verbot‘ der heimlichen Videoüberwachung ist daher nur eine konsequente Bestätigung der bisherigen Rechtslage.
Dagegen wird die offene Videoüberwachung explizit erlaubt und ermöglicht damit die Dauerbeobachtung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz, z. B. zur „Qualitätssicherung“. Damit wäre von der Restaurantküche über den Verkaufsraum bis zur Versandabteilung so ziemlich jeder Arbeitsbereich überwachbar.
Die im Gesetzentwurf festgeschriebene Erlaubnis für den Arbeitgeber über seine Angestellten im Internet zu recherchieren macht den Weg für hemmungslose Mitarbeiterbespitzelung frei. Auch wenn dieses Vorgehen von Seiten der Arbeitgeber schon heute praktiziert wird, und ein Verbot schwer kontrollierbar wäre, ist eine gesetzliche Erlaubnis das falsche Signal. Künftig kann damit jedes öffentliche Engagement eines Bürgers zum Nachteil bei der Suche nach einem Arbeitsplatz werden.
Dass Betriebsvereinbarungen zulässig bleiben und den bestehenden gesetzlichen Datenschutz nicht unterlaufen dürfen, ist eine der wenigen positiven Neuerungen die noch im Gesetzesentwurf enthalten sind.
Insgesamt macht das Papier den Eindruck, als würden hier für die Arbeitgeber die Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre der Arbeitnehmer geregelt. Pflichten des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern tauchen nur selten auf. Echter Beschäftigtendatenschutz sieht anders aus.“
Thor Hansen
Geklaut wird in allen Bevölkerungsschichten. Man muss das Übel wo anders packen (schwierig) z. B. untere Einkommensklassen von Abgaben und Steuern befreien. Wertschöpfende Arbeit bis 3000.-€ im Monat frei stellen! Arbeit wieder rentabel machen!
Nicht rumsitzen und im Parlament „gscheid“ daher reden.
Hahn, Helge (heh)
Ahoi Frank,
Deine Aussage:
„Dagegen wird die offene Videoüberwachung explizit erlaubt und ermöglicht damit die Dauerbeobachtung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz, z. B. zur “Qualitätssicherung”. Damit wäre von der Restaurantküche über den Verkaufsraum bis zur Versandabteilung so ziemlich jeder Arbeitsbereich überwachbar.“
Finde ich sehr zutreffend!
Liebe Grüße
Helge Hahn (heh) RTG-Breitscheid