Die Piratenfraktion hat heute einen Änderungsantrag zum Gesetz zur Anpassung des Gesetzes über die NRW.BANK an die Gewährträgerstruktur sowie zum Prüfungsrecht des Landesrechnungshofs bei der NRW.BANK zur Behandlung im Plenum eingereicht.
Bereits vergangene Woche landete der Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss. Dort wurde er von den Vertretern der Fraktion nach Diskussion und Äußerung rechtlicher Bedenken seitens der anderen Fraktionen zunächst zurück genommen.
Das Finanzministerium hatte eine Prüfung der Sache zugesagt. Das Ergebnis liegt inzwischen vor. Auch nach weiterer Eigenprüfung bestehen an der Formulierung – wie folgt – keine rechtlichen Bedenken: „Die NRW.Bank ist verpflichtet nach jedem Treffen des Risikoausschusses der NRW.Bank das Parlament in Form des Haushalts- und Finanz- sowie des Haushaltskontrollausschusses in einem vertraulichen Bericht über die aktuelle Lage des Unternehmens zu unterrichten. Bei nicht turnusgerechten Treffen hat die Unterrichtung unverzüglich zu erfolgen.“
Dietmar Schulz, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion erklärt dazu: „Hierdurch wollen wir ein Mindestmaß an interfraktionell akzeptabler Transparenz bei der NRW.Bank herstellen, in deren Verwaltungsrat nicht alle parlamentarischen Fraktionen vertreten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die NRW.Bank auch nach der Urteilsbegründung des Verfassungsgerichtshofs NRW in einem Urteil vom 13.12.2011 einen beträchtlichen Schattenhaushalt darstellt. Dieser umfasst aktuell 152,5 Milliarden Euro. Durch die Berichtspflicht wird das sogenannte ‚Königsrecht‘ des Parlaments zur Kontrolle des Haushalts und der Finanzen des Landes hergestellt.“
Im Risikoausschuss werden wesentliche Geschäftsvorfälle der NRW.Bank geprüft, um sie Verwaltungsrat und Vorstand zur Beschlussfassung zu unterbreiten.
Heute haben wir erfahren, dass SPD und BÜNDNIS 90/Die Grünen ihrerseits einen Änderungsantrag eingebracht haben. Durch diesen soll ein „Parlamentarischer Beirat“ aus 12 Mitgliedern des Landtages installiert werden. Diesem Beirat soll der Vorstand der NRW.Bank mindestens 2 Mal jährlich über die Risiko- und Geschäftslage der NRW.Bank berichten.
„Ganz offensichtlich reagiert die Regierungskoalition damit auf die Transparenzforderung der Piratenfraktion der vergangenen Woche, um zu vermeiden, im Plenum dem Antrag der PIRATEN zustimmen zu müssen. Ob der von der Regierungskoalition eingebrachte Antrag jedoch den Anforderungen der PIRATEN genügt, bleibt einer eingehenden Prüfung vorbehalten“, so Schulz weiter.
Auch wenn die Koalition mit ihrem eigenen Antrag deutlich hinter der noch in der vorletzten Legislaturperiode selbst eingebrachten Forderung zurück bleibt, den Verwaltungsrat um Mitglieder sämtlicher Fraktionen des Landtags zu erweitern, (Drucksache 14/10697), dürfen die PIRATEN den jetzigen Vorstoß der Koalition als ihren Erfolg verbuchen, indem sie die Koalition in Ansehung ihres vormaligen Oppositionsverhaltens in Zugzwang bringen konnten.