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Plenarsitzung 14, 28. November 2012

TOP 4. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/57
2. Lesung

Mitschnitt der Rede von Oliver Bayer

Redeprotokoll:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Zuschauer hier und auch an den Displays, egal zu welcher Zeit! Seit der ersten Lesung zu diesem Gesetz ist einiges passiert, auch was das Gesetz betrifft. Wir hatten eine hervorragende Anhörung. Vielleicht fanden einige sie zu lang oder den Turm schriftlicher Statements zu hoch, aber wir hatten auch viele Fragen; Sie haben es vielleicht gesehen. Zumindest konnte ich neue Erkenntnisse zu dem ÖPNV-Gesetz und den beteiligten Akteuren der Anhörung mitnehmen. Nicht alles konnte diesmal in Änderungsanträge fließen. Wir werden noch viel zu tun haben, wie Herr Beu schon sagte.

Ich freue mich aber, dass wir gemeinsam die krasse Einschränkung parlamentarischer Mitwirkung revidieren konnten. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah nämlich vor, den Ausschuss nur per Benehmen zu beteiligen. Die nun in der Beschlussempfehlung des Ausschusses unter Punkt 4 vorgenommene Änderung von Benehmen in Einvernehmen begrüße ich ausdrücklich. Alle Fraktionen hatten das unabhängig voneinander gefordert.

Ich bedaure allerdings wie Herr Rehbaum und Herr Rasche, dass SPD und Grüne die Kürzung der Investitionsmittelpauschale in § 12 für unabdingbar halten und daran festhalten, auch wenn sich das unter anderem Herr Becker anders gewünscht hatte. Wir hatten zur Finanzierung bereits einen entsprechenden Änderungsantrag zum Haushalt eingebracht und im Ausschuss erneut gefordert, von den Kürzungen abzusehen.

Wir alle wissen, dass das Geld für Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur dringend benötigt wird. Der Bedarf für zunehmend notwendige Erhaltungsinvestitionen steigt, zum Beispiel durch sanierungsbedürftige Brücken, Tunnel und Trassen. Außerdem soll die Attraktivität des ÖPNV verbessert werden. Kommunen können kaum zusätzliches Geld aufbringen. Da gibt es eine Diskrepanz zwischen den Versprechen der Koalitionsfraktionen und ihrem Handeln. Das ist ein Punkt, den wir als Änderungsantrag vorgetragen hatten.

Ein weiterer Punkt ist die unzureichende Beachtung der Barrierefreiheit. Es genügt nicht, dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz noch das Behindertengleichstellungsgesetz NRW hinzuzufügen, wenn gleichzeitig der kleine, aber feine Unterschied zwischen „sollen“ und „müssen“ unbeachtet bleibt. Wir wollen, dass die Einhaltung der Barrierefreiheit bei allen Anlagen des ÖPNV realisiert wird. Dieses Anliegen sollte insbesondere für die regierungstragenden Fraktionen eine Selbstverständlichkeit sein.

Ein weiteres Thema ist die Transparenz und die Verfügbarkeit der in den Prozessen erhobenen Daten. Für die im Gesetz beabsichtigten Entwicklungen und Systemverbesserungen werden mit öffentlichem Geld Daten erhoben, Gutachten erstellt und Verfahren entwickelt, die der Öffentlichkeit gehören. Diese Daten könnten, sofern sie frei veröffentlicht werden, genutzt werden, um sinnvolle Zusatzangebote durch Dritte zu erstellen wie beispielsweise Apps für Smartphones à la „Öffi“. So kann nicht nur die Schnittstellenproblematik im Nahverkehr überwunden werden, es entstehen auch innovative Angebote aus frei verfügbaren Daten, wenn man die Entwickler nur lässt. Diese eleganten Effekte können nur entstehen, wenn man öffentliche Datenbestände auch tatsächlich veröffentlicht.

Ein weiterer Änderungsantrag betrifft die Sanktionsmaßnahmen. Die Idee eines Reizes zu der Bildung von Gemeinschaftstarifen begrüßen wir als Schritt in die richtige Richtung zu einem ticketfreien ÖPNV. Aber leider sind diese diffusen Sanktionsmöglichkeiten nicht zweckdienlich. Die schwebende Gefahr der nachträglichen Kürzung durch Rückforderung von 10 % der Mittel nimmt den Beteiligten die Planungssicherheit, wirkt daher kontraproduktiv und ist darüber hinaus mit der schwammigen Hinwirkungspflicht eigentlich inakzeptabel.

Ich persönlich werde daher dem Antrag nicht zustimmen und mich enthalten, auch wenn ich ganz klar für die Änderungen bin, die wir im Ausschuss vereinbart haben und die mehr als sinnvoll sind.

Was den Änderungsantrag der CDU betrifft, kann ich dem, was Sie auf Seite 1 wollen, zustimmen. Dem versteckten Hinweis in der Begründung, man soll das Sozialticket abschaffen, kann ich leider nicht zustimmen, sondern mich maximal enthalten. Sie sagen, die Ausgaben werden zur Verfügung stehen. Sie kommen aber eh aus dem Landeshaushalt, sind also ebenso zusätzlich, wie es bei den 30 Millionen der Fall sein könnte. Das ist kein Bundesgeld, das weitergeleitet wird wie der Rest. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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