Die PIRATEN in NRW begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landesregierung in Sachen Dichtheitsprüfung endlich in die richtige Richtung bewegt. In der heutigen Sitzung des Umwelt-Ausschusses hat die Landesregierung bestätigt, dass sie keine weiteren landesgesetzlichen Vorgaben für Privathaushalte außerhalb von Wasserschutzgebieten machen will.
„Ich bin froh, dass die Landesregierung endlich den Nutzen einer bundeseinheitlichen Regelung einsieht“, sagt Hanns-Jörg Rohwedder, Umweltpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW und Mitglied im Arbeitskreis Umwelt der Piratenpartei NRW. Rohwedder macht sich schon lange für eine solche Regelung stark. „Die Bürger im Land haben ein Recht auf eine bessere Nachvollziehbarkeit der Regelungen in puncto Dichtheitsprüfung. Die Landesregierung kommt dieser Tatsache jetzt endlich durch deutliche und einfache Schadensklassen bei Abwasserrohren nach.“
Allerdings bleiben noch viele Fragen rund um die Prüffristen offen. „Natürlich sind wir als PIRATEN deutliche Befürworter davon, dass den Kommunen grundsätzlich Freiheit in Ihren Entscheidungen gelassen wird. Aber hier will die Landesregierung nur den Kommunen den Schwarzen Peter zuschieben.“
Verantwortlich für diese Pressemitteilung: Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de
Holger Krefting
Diese Regelung ist noch blödsinniger als die vorherige. Sie ist eine Täuschung. Mit dem Begiff „Wasserschutzgebiet“ soll rein emotional Akzeptanz erweckt werden, da die Menschen mit Wasserschutzgebiet Talsperren oder Trinkwassergewinnungsgebiete verbinden. – Sachargumente spielen keine Rolle.
Eine Ausweitung der Prüfpflicht auf Wasserschutzzonen der Klasse III a, b, setzt private Abwasserleitungen gleich mit schweren Chemieunfällen und radioaktiven Verseuchungen. Und dies, obwohl eine stattliche Reihe wissenschaftlicher Gutachten belegt, dass die Gefährdung durch private Abwasserleitung eine absolut vernachlässigenswerte Größe darstellt.
Die Begrenzungen der „Wasserschutzgebiete“ sind vielfach nicht unter hydrogeologischen Gesichtspunkten erfolgt, sondern unter sachfremden aber einfachen Gesichtspunkrten wie z.B. Strassengrenzen oder auch durch ausgewiesene Gewerbegebiete, die oft unverständlicherweise aber, politisch so gewollt, „außen vor“ bleiben.
Über die wahre Zahl der betroffenen Hauseigentümer wird ebenfalls getäuscht Wasserschutzbiete der Klasse III sind riesig. Als kleines Beispiel mag Sprockhövel gelten. Von der Mittelstrasse ab nordwärts wird Sprockhövel nahezu ganz erfasst. Dies ist in anderen Kreisstädten ähnlich. Niemand vermag mir zu erklären warum die Mittelstrasse auch unter hydrogeologischen Gesichtspunkte eine Grenze sein soll.
Unter juristischen Gesichtspunkten sind mehrere verfassungsrechtlich garantierte Grundsätze zu prüfen. Der Gleichbehandlungsgrungstz und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürften allemal verletzt sein.
Die potentielle Belastung der Mieter wird heruntergespielt. Auch wenn die Prüfung nicht auf die Miete umgelegt werden darf. – Faktisch wird sie Einfluss auf die Miethöhen nehmen, . Nahezu jeder Vermieter hat, dem Mietspiegel gem., eine gewissen Spielraum nach oben, früher oder später wird er gezwungen sein diesen auch zu nutzen.
Auch die neue Regelung zu Dichtheitsprüfung ist bürgerfeindlich, ökonomisch und ökologischer Unfug. Im Gegensatz zu unseren Kanälen stinkt die Sache zum Himmel.
MfG Holger Krefting
Siegbert Albers
Herr Krefting hat in jeder Hinsicht recht. Es ist noch zu ergänzen, dass die von der Staatskanzlei am 24.10.12 herausgegebene Pressemitteilung inhaltlich eine Verschärfung der Dichtheitsprüfung zum Inhalt hat:
-Verlagerung der Verantwortung auf die Kommunen bedeutet u.U. ein „Freifahrtschein“ für eine willkürliche Satzungspolitik
-Vorlage der Prüfbescheinigung bei jedem Hausverkauf.
Darüberhinaus sind trotz unterschiedlicher „Expertenmeinungen“ über Sinn oder Unsinn einer Dichtheitsüberprüfung(Funktionsprüfung) folgende Fakten immer noch außer Acht gelassen:
– Generalverdacht für alle Hausbesitzer sie seien „Brunnenvergifter“
– Verstoß gegen das EU-Recht „Vorsorgeprinzip“
– Verstoß gegen Grundgesetz Art 72 (3) Nr 5
– jegliche wissenschaftliche Beweisführung für eine Grundwassergefährdung fehlt
– nachweisbar ist lediglich, dass die Rot/Grüne Landesregierung als Arbeitsbeschaffungsinstitut der Kanalbranche fungiert und denen ein einträgliches Geschäft auf Jahrzehnte hinaus bescheren will!
Jedem anderen Handwerksbetrieb würde so eine Arbeitsbeschaffung mit Freuden entgegensehen, doch leider tragen sie Investitionen mit eigenem Unternehmerrisiko!
MfG Siegbert Albers