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Auf meine Kleine Anfrage zum Thema „Homepageüberwachung: Haben Polizeibehörden mehr Fahndungsseiten überwacht als bisher bekannt“ hat das Innenministerium NRW nun Antwort gegeben.

Tatsächlich haben seit 2001 die Polizeibehörden in NRW in 19 Fällen sogenannte Homepageüberwachungen vorgenommen und mit dem Instrument Ermittlungen durchgeführt. Dabei wurden bei entsprechenden Zugriffen auf Fahndungsseiten die Anschlussinhaber hinter den zugreifenden IP-Adressen ermittelt. Mit technischen Maßnahmen, wie z.B. Cookies und Web Bugs, wurden bei ausgewählten Fahndungsseiten die Zugriffe von Internetnutzern so registriert, dass man daraus erkennen kann, ob von einem bestimmten Computer oder Anschluss aus auffällig oft eine bestimmte Fahndungsmeldung abgerufen wurde. Durch die dabei erfolgende Registrierung der zugreifenden IP-Adresse und die sich anschließende Bestandsdatenauskunft konnten Name und Anschrift des jeweiligen Anschlussinhabers ermittelt werden.

Besonders prekär ist an den Fällen, dass auch nach dem Verbot durch das Bundesjustizministerium im Februar 2009 eine Homepageüberwachung durchgeführt wurde. 2010 führte das Polizeipräsidium Mönchengladbach im Mordfall „Mirco“ eine Homepageüberwachung durch.

Ich halte die Homepageüberwachung generell für rechtswidrig. Der Einsatz von neuen Ermittlungsinstrumenten ist zwar grundsätzlich völlig in Ordnung, aber hierfür muss es dann eine eigene Rechtsgrundlage geben. Da es diese für die Überwachung von Homepages nicht gibt, ist sie demnach auch nicht zulässig. Zwar wird in der Antwort auf die Kleine Anfrage auf den §100g StPO als Rechtsgrundlage verwiesen. Aber auch dieser ist meines Erachtens unzureichend, da er sich explizit auf „Beschuldigte“ bezieht. Die Durchführung einer Homepageüberwachung beschränkt sich aber nicht nur auf Beschuldigte, sondern richtet sich aufgrund der Art der Durchführung fast nur gegen unschuldige Personen. Mit Bezug auf die aktuelle Rechtslage plädiere ich für die Einhaltung des Verbots von Homepageüberwachungen bzw. für die Schaffung einer soliden rechtlichen Grundlage. Die Frage, ob dieses neue Ermittlungsinstrument wirklich sinnvoll und verhältnismäßig ist und dementsprechend zum Einsatz kommen sollte, muss dann in der sich anschließenden Diskussion geklärt werden. Ich persönlich halte dieses Instrument zum jetzigen Zeitpunkt für unverhältnismäßig und  nicht zielführend.

Dirk Schatz, Innenpolitischer Sprecher

Zum Hintergrund:

Hier geht es zur Kleinen Anfrage http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-859.pdf

Hier geht es zur Antwort http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1128.pdf

Ein Kommentar an “Polizeibehörden in NRW haben Homepages überwacht”

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