]]>Ich finde es bedauerlich, dass der Innenminister die Polizei nun mittels Videoüberwachung vor Angriffen aus der Bevölkerung schützen will. Es entsteht der Eindruck, als halte die Polizei jeden für verdächtig. Vielfach erfolgen Angriffe gegen Polizeibeamte im Affekt, da kann eine Bodycam die Aggressivität des Angreifers auch noch steigern.
Für den als Test angekündigten Einsatz fehlen zudem noch viele Informationen. Der Test muss ergebnisoffen und unter echter wissenschaftlicher Leitung durchgeführt werden. Eine bloße wissenschaftliche Begleitung, wie sie bisher in Aussicht gestellt wurde, reicht da nicht. Wichtige Rahmenbedingungen, wie der Beginn und das Ende des Projektes, ebenso wie Vergleichsbereiche und Vorgaben für die Streifen, sind bislang völlig unbekannt. Einfach mal ausprobieren und am Ende sagen ´funktioniert gut´, das darf es nicht sein. Leider deuten 200 angeschaffte Geräte mit Gesamtkosten im Millionenbereich schon genau darauf hin.
Zudem stellt das Polizeigesetz klare Anforderungen an Video-Geräte: die Videos müssen verschlüsselt und manipulationssicher gespeichert werden. Dafür gibt es entsprechende Richtlinien des BSI. Innenminister Jäger muss nachweisen, dass die gekauften Geräte diese Anforderungen an die Datensicherheit und die Beweisfähigkeit erfüllen. Insbesondere die Anforderung der Manipulationssicherheit scheint durch die beschafften Geräte nicht gewährleistet. Ich fordere den Innenminister auf, die Geräte nicht einzusetzen, solange die gesetzlichen Anforderungen nicht öffentlich nachgewiesen wurden.
Nun rächt sich, was ich im Landtag schon seit Jahren immer wieder kritisiere. Die Forderung nach immer mehr Einstellungen bei der Polizei wirkt sich gleichzeitig negativ auf die Qualität der Polizeianwärterinnen und -anwärter aus, denn bei den seit Jahren kontinuierlich steigenden Einstellungszahlen hat sich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber dagegen kaum verändert. Immer nur mehr Polizei zu fordern geht am Ziel vorbei, wenn gleichzeitig die Qualität darunter leidet. Denn dies schadet letztlich nur dem Rechtsstaat, dem Image der Polizei und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere in einem derart sensiblen Bereich wie der inneren Sicherheit zurecht eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistung ihrer Polizei erwarten dürfen.
Die Leistung einer Polizeibewerberin bzw. eines Polizeibewerbers bemisst sich nach dem sogenannten Rangordnungswert (ROW). Je höher dieser ist, desto weiter oben wird die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber in eine Rangliste eingetragen. Werden, wie z.B. im Jahr 2016, 1.920 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, bekommen die ersten 1.920 Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste eine Einstellungszusage. Sagt jemand ab oder kann aus sonstigen Gründen doch nicht eingestellt werden, rückt die oder der Nächste auf der Liste nach.
Während im Jahr 2010 noch so gut wie alle letztlich eingestellten Bewerberinnen und Bewerber überdurchschnittliche Leistungen erbrachten, konnte im Jahr 2016 bereits ein knappes Drittel dieser Gruppe nur unterdurchschnittliche Leistungen vorweisen, und dies obwohl seit 2010 zusätzlich auch die durchschnittliche Leistung insgesamt signifikant gesunken ist.
Diese Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommt, dass auch die Anforderungen in sportlicher und medizinischer Hinsicht (Anforderungen, die nicht in den ROW mit einfließen) ebenfalls seit Jahren herabgesetzt werden. Während die Polizei vor einigen Jahren die sportliche Leistungsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern noch selbst feststellte, reicht heute der externe Nachweis des deutschen Sportabzeichens sowie des DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen jeweils in Bronze. Und selbst dort haben sich die Anforderungen immer weiter reduziert. Musste ein männlicher, 19-29 Jahre alter Bewerber beispielsweise im Jahr 2012 eine Laufstrecke von 3.000m noch in 13:00 Min. absolvieren, hat er heute, je nach Altersstufe (inwischen gibt es drei statt wie vorher nur eine Altersgruppe im Bereich zwischen 19 und 29 Jahren), zwischen 16:50 Min. und 17:20 Min. Zeit. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun, das ist 3.000m Spazierengehen. Es gibt Anwärterinnen und Anwärter, bei denen sich nach(!) der Einstellung herausstellt, dass sie nicht einmal ihren Kopf unter Wasser tauchen können. Da frage ich mich schon manchmal, welcher Onkel denen wohl das Schwimmabzeichen bescheinigt hat, ohne dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Die Landesregierung schafft es einfach nicht, eine ausreichende Zahl an Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren. Dies ist jedoch nicht verwunderlich. Schlechte Bezahlung, schlechte Aufstiegschancen sowie schlechte Voraussetzungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig immer mehr Belastung und Aufgaben. Unter solchen Bedingungen reicht das Argument des sicheren Arbeitsplatzes allein nicht mehr aus.
Wir müssen den Polizeiberuf attraktiv und modern gestalten, um mehr Menschen dafür zu interessieren. Außerdem könnte man, indem man auch Haupt- und Realschüler wieder für den Polizeidienst zulässt, die Zahl der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig und auf einen Schlag nahezu verdoppeln. Nur weil jemand kein Abitur hat, ist er nicht automatisch ein schlechterer Polizeibeamter, zumal auch die Bewerberinnen und Bewerber dieser Schulformen letztendlich dieselben Leistungen erbringen müssten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Abitur. Zunächst müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld der eigentlichen Ausbildung die Fachhochschulreife nachholen, da es sich bei der Polizeiausbildung in NRW um ein Fachhochschulstudium handelt. Dies wäre jedoch kein großes Problem, wie entsprechende Modelle anderer Bundesländer beweisen.
Die Landesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen müssen sich die Frage stellen, was für eine Polizei sie zukünftig haben möchten. Möchten sie Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die gerade noch soeben für den Polizeidienst geeignet sind oder möchten sie lieber solche einstellen, die im vorderen Drittel des Leistungsspektrums liegen? Die derzeitige Situation jedenfalls hat nicht mehr das Geringste mit Bestenauslese zu tun. Bei gerade einmal 2.625 geeigneten Bewerbern und knapp 2.000 Einstellungen im Jahr 2016 musste so gut wie jeder genommen werden, der gerade noch irgendwie geeignet war. Zumal 203 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung im Nachhinein von sich aus zurückgezogen haben. Ich befürchte, dass das ausgerechnet 203 aus dem oberen Leistungsdrittel waren, denn solche Bewerberinnen und Bewerber bekommen natürlich auch Stellen mit deutlich besseren Konditionen in der freien Wirtschaft.
Die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/14518 und wird ab dem 21.03.2017 in der Datenbank des Landtages NRW verfügbar sein.
]]>Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zur heutigen Sondersitzung des Innenausschusses:
„Die Fehleinschätzungen der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden unter Führung des Innenministers endeten im fatalen Anschlag in Berlin. Es hat sich nicht ausgezahlt, einen gewaltbereiten Gefährder an der langen Leine zu halten. Das war entweder naiv oder aber unnötig riskant.
Der Innenminister will – politisch vor der anstehenden Wahl noch nachvollziehbar, aber nicht in Ordnung – die Schuld dafür dem Bundesinnenminister bzw. dessen nachgeordneten Behörden zuschieben. Mit diesem erneuten Versuch qualifiziert er sich fürs Viertelfinale im ‚Verantwortungs-Pingpong‘. Das Bild, das er hierdurch im Bewusstsein der Menschen hinterlässt, ist jämmerlich.
Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen eine klare Sicherheitsstrategie, die klarmacht, dass wir Extremisten, wenn notwendig, mit der ganzen Härte der rechtlichen Möglichkeiten entgegen treten. Wir brauchen aber ebenso eine Sicherheitsstrategie, die früh auf Prävention setzt, um auch hier den Anfängen zu wehren.“
]]>Wer diese Fragen stellt, ist laut #NRW-Innenminister ein Verschwörungstheoretiker.#Amri #ltnrw @herrfrankmann pic.twitter.com/hiBRZiyOGS
— Piratenfraktion NRW (@20piraten) February 2, 2017
„Mittlerweile weiß jeder, der sich dafür interessiert, dass bei den Ermittlungsbehörden im Fall des Mörders Anis Amri Fehler gemacht worden sind. Auch dadurch konnte der Anschlag auf die Menschen auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz nicht verhindert werden. Für die Zukunft gilt es solche Fehler möglichst auszumerzen.
Was dabei aber auf keinen Fall hilft, ist das Verantwortungs-Ping Pong, das nun zwischen dem Innenminister hier und dem Bundesinnenminister in Berlin gespielt wird. Immer haben die anderen Schuld. Vom hasenherzigen Innenminister Nordrhein-Westfalens kennen wir das schon aus anderen Fällen, aber das macht es nicht besser.
Ich frage mich, wann es denn die Ministerpräsidentin bei irgendeiner seiner Ausweichmanöver trifft. Die baldige Ablösung des Innenministers könnte für diese pragmatischer Selbstschutz sein.“
]]>„Eine anlasslose, jeden betreffende Speicherung von Daten ist verfassungswidrig. Punkt. Aus.
Damit könnte diese Pressemitteilung eigentlich enden. Dass sie es nicht tut zeigt, dass das noch nicht bei jedermann angekommen ist – entweder, weil dieser jemand zu blöd oder aber, weil er böswillig ist.
Der EuGH hat am 21.12.2016 erneut geurteilt, dass eine anlasslose und flächendeckende Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten – eine Vorratsdatenspeicherung – mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar ist. Dieses Urteil steht in der Tradition vielen anderen Urteile zum selben Thema. Damit wäre eigentlich alles gesagt.
Die Bundesregierung hat aber schon vorher nicht interessiert, wie Gerichte urteilen, und sie hat ein neues Gesetz zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf den Weg gebracht. Einschließlich der Zustimmung des Bundesrates mit besonderem Einsatz unserer Ministerpräsidentin.
Es gibt da aber aktuell ein Problem: Da das deutsche Gesetz noch gilt, sind die Internet- und Telefon-Provider verpflichtet, die technischen Vorkehrungen für eine Umsetzung der Speicherung zu treffen. Es gibt eine Frist dazu bis zum 1.7.2017. Gerade für NRW wäre es aber ein großer Schaden, wenn hier ansässige Unternehmen nach einem erneuten, gleichlautendem Urteil mehrere hundert Millionen Euro als Verlust abschreiben müssten, nur weil eine Regierung zu blöde oder eben böswillig ist.“
]]>„Die Menschen in Nordrhein-Westfalen fragen sich, was noch geschehen muss, damit der Innenminister zurücktritt. Die Pannenserie in seinem Verantwortungsbereich hat nach Silvester in Köln, der Asylunterkunft in Burbach, den Vorfällen um HoGeSa und dem Polizeieinsatz auf Schalke mit dem Fall des Mörders Anis Amri einen traurigen Höhepunkt erreicht.
Der Innenminister wird von vielen als personifizierte Unsicherheit für dieses Land wahrgenommen. Seine Weigerung, dies auch zu erkennen, erntet allerorten Kopfschütteln. Das ist nicht nur für die Regierung, sondern für alle Politiker im Land ein Problem, da sie für diese Weigerung und diese Sturheit vor der anstehenden Wahl von Populisten in Mithaftung genommen werden.
Jeder weiß, dass der Innenminister keine persönliche Schuld an dem Anschlag hat, aber fast jeder glaubt, dass der Anschlag hätte verhindert werden können, wenn die Sicherheitsbehörden die Mittel des Rechtsstaats ausgeschöpft hätten. Ich frage mich, ob der Innenminister noch mit sich selbst im Reinen ist.“
]]>Zur Einladung der Ministerpräsidentin an alle Fraktionsvorsitzenden des Landtags, zu einem Gespräch über eine externe Begutachtung zum Fall Amri zusammenzukommen, erklären der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Armin Laschet, und der Vorsitzende der Piratenfraktion, Michele Marsching:
Armin Laschet: „Wenn die Ministerpräsidentin weiter keinen Anlass sieht, am Nichthandeln ihres Innenministers zu zweifeln, machen Gespräche über eine unabhängige Begutachtung des Falles wenig Sinn. Wenn Frau Kraft doch Zweifel an der Darstellung ihres Innenministers hegt, sollten erst einmal die regierungsinternen Möglichkeiten genutzt werden, um diese Fehlentscheidungen klar zu benennen. Mit Blick auf mögliche Verbesserungen in landesrechtlichen Fragen stehen wir einem unabhängigen Gutachten – zusätzlich zu den Beratungen im Landtag – offen gegenüber. Klar ist aber: Der Landtag ist im Fall Amri der Ort der Aufklärung – und muss es auch bleiben. Kein unabhängiger Gutachter der Welt kann aufklären, warum Innenminister Jäger die Mittel, die er rechtlich hatte, nicht bereit war zu nutzen.“
Michele Marsching: „Bei solchen Vorkommnissen darf die parlamentarische Kontrolle durch den Landtag im Plenum nicht über einen weiteren ‚Runden Tisch‘ der Landesregierung auf die ‚Lange Bank‘ geschoben werden.“
]]>Als PDF herunterladen (Das Bild und das PDF sind unter Creative-Commons-Lizenz. Teilt es und tobt Euch aus)
„Die Ministerpräsidentin versucht – spät, aber immerhin – die Fehler nordrhein-westfälischer Behörden im Fall des Mörders Anis Amri zu relativieren. Das ist vor der anstehenden Landtagswahl politisch nachzuvollziehen, in der Sache aber untauglich. Die Sicherheitslage wird durch weiteres Kompetenzwirrwarr nicht besser. Die Vorschläge sind Unsinn.
Es fällt dabei auf, dass sie ihren Innenminister aus der Schusslinie der Kritik nehmen will, weil das missliche Handeln des Innenministers als politisch Verantwortlicher selbstverständlich auf die gesamte Landesregierung zurückfällt. Der Innenminister zeigt mehr Stärke im Krisenmanagement für seine eigene Person als in der Führung seines Verantwortungsbereichs.
Die Ministerpräsidentin erweist ihrem Innenminister durch dieses Beispringen allerdings einen Bärendienst, weil sie ihm damit der Möglichkeit beraubt, durch eigene Vorschläge und Aktionen zu beweisen, dass er für dieses Amt doch geeignet ist.
Sie macht den Innenminister vom Jäger zum Gejagten, dessen einzige Aufgabe zu sein scheint, sich bis zur Wahl im Mai zu retten. Die Ablösung des Innenministers nach der Wahl ist ohnehin unausweichlich.“
]]>„In Nordrhein-Westfalen gibt es ganz viele blinde Flecken“, sagte zum Beispiel Mimoun Berrissoun vom Projekt „180 Grad Wende“ während der Anhörung im Düsseldorfer Landtag. Und Prof. Dr. Andreas Zick von der Uni Bielefeld warb dafür, die Präventionsarbeit wissenschaftlich begleiten zu lassen. „Wir müssen wissen, warum einige die Radikalisierung abbrechen, andere nicht, dazu brauchen zuverlässige Daten über Jahre.“
Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani von der FH Münster machte zudem klar, dass das Land Konkurrenz-Angebote zu den Jugendveranstaltungen der Salafisten bieten müsse. Diese wirkten auf Jugendliche sehr attraktiv, und andere Muslimverbände wie Ditib könnten da nicht mithalten.
Statt sich aber den Forderungen der Experten anzunehmen, fordern die Analog-Parteien in NRW lieber Vereinsverbote – auch wenn sie dafür auf die Gewaltenteilung pfeifen müssen – und setzen halbgare Projekte wie „Wegweiser“ in die Welt, die alles andere als vertrauenserweckend wirken.
Die Regierung setzt stattdessen vor allem auf Repression: Zu den jüngsten Maßnahmen zählen etwa die Installation von Kameras mit Gesichtserkennung, die legale Überwachung von 14-Jährigen und die Ausstattung von Polizisten mit Maschinengewehren. Auch die Rhetorik von Innenminister Ralf Jäger passt ins Bild, wenn er vollmündig verkündet: „Wir trocknen diese Szene aus“ – während die Szene zwei Tage nach der Razzia schon wieder neue Vereine gründet, wie zum Beispiel in Wuppertal mit dem Namen „We love Mohammed“.
„‚Austrockenen‘ kann man die Szene nur, wenn es echte Angebote und Kommunikation auf Augenhöhe mit Muslimen gibt.“, sagt Frank Herrmann, innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. „Davon ist aber weit und breit nichts zu sehen.“ Die Landesregierung müsse endlich der Integration und Gleichbehandlung der Muslimen mehr Aufmerksamkeit widmen. „Sonst wird sich die Geschichte wiederholen.“
]]>Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zum Vorschlag von Bundesinnenminister und Justizminister zum Einsatz elektronischer Fußfesseln gegen mutmaßliche ‚Gefährder‘:
„Die Bundesregierung will offenbar endlich das tun, was wir PIRATEN schon lange fordern: so genannte Gefährder frühzeitig ansprechen.
Gab es bisher die Losung bei den Sicherheitsbehörden, Gefährder in Deutschland ‚in Sicherheit zu wiegen‘ und nur heimlich zu beobachten, scheint sich das nun ins Gegenteil zu drehen: der neue ‚heiße Scheiß‘ der Sicherheitsindustrie muss her: elektronische Fußfesseln.
Nur, eine Fußfessel kann man nun mal nicht heimlich anlegen. Dazu muss ein Gefährder angesprochen werden, muss informiert werden, dass man ihm etwas vorwirft und ihn für fähig und willens hält, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen.
Auf jeden Fall haben Innen- und Justizminister erstmal eine neue, vermeintliche Lösung und die Schlagzeilen für sich. Dass sie damit aber endlich das tun, was wir schon lange fordern, fällt fast unter den Tisch: die vermeintlichen oder möglichen Gefährder direkt anzusprechen.
Jetzt müssen wir nur noch über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Ansprache sprechen. Unser Vorschlag wäre, so früh wie möglich die Menschen anzusprechen, und zwar schon bevor sie als Gefährder eingestuft werden. Für die, die sich durch solche Maßnahmen nicht erreichen lassen, sieht unser Rechtssystem bereits eine breite Palette an Sanktionsmöglichkeiten vor, dazu gehören auch Meldeauflagen und weitere Sanktionen bei Verstößen dagegen.
Wir werden das Problem des Terrors nie lösen, wenn wir nur zugucken, wie sich Strukturen und Täter immer weiter entwickeln. Wir müssen mehr für Prävention tun. Ein neues Spielzeug wie die elektronische Fußfessel braucht es dabei nicht.“
]]>Zur Sondersitzung des Innenausschusses zum Fall des Anis Amri und der Frage, ob die Spur des Terroranschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt nach NRW führt, erklärt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:
„Nach dem, was wir bisher wissen, sind NRW-Sicherheitsbehörden nicht alleine für den Anschlag in Berlin verantwortlich, aber sie hätten ihn vermutlich durch frühzeitiges Handeln verhindern können. Weitere Aufklärung ist dringend notwendig.
Ich habe den Eindruck, dass Anis Amri von den Sicherheitsbehörden bewusst an der langen Leine gehalten werden sollte, um mehr über ein vermeintliches Umfeld erfahren zu können. Das ist offensichtlich voll danebengegangen.
Wir werden das Problem des Terrors nie gelöst bekommen, wenn wir nur zugucken, wie sich Strukturen und Täter immer weiter entwickeln. Ein frühes Eingreifen, eine frühzeitige Gefährderansprache, hätte möglicherweise 12 Tote verhindern können. Wir müssen mehr für Prävention tun.“
Simone Brand, Piratenfraktion NRW:
„Der Fall des Anis Amri und das Berliner Attentat zeigt: Bestehende Gesetze für echte Sicherheit müssen besser angewendet werden.
Außerdem muss die Effizienz der Kommunikation zwischen den Behörden dringend verbessert werden. Insgesamt 7 Mal haben sich die verantwortlichen Stellen über Anis Amri ausgetauscht. Aber worüber wurde sich dabei unterhalten? Warum wurden keine Konsequenzen gezogen?
Innenminister Jäger zeigt mit dem Zeigefinger nur nach Berlin. Aber das reicht nicht aus. Jäger konnte heute mit seinen Antworten auf die vielen offenen Fragen nicht überzeugen. Hier ist noch viel Aufklärung notwendig. Das sind wir den Opfern schuldig.
Der Fall Amri zeigt auch: immer nur mehr Überwachung bringt nichts. Anis Amri wurde laut Jäger lückenlos überwacht. Sein Gefährdungspotential war vollumfänglich bekannt – aber gebracht hat es nichts.“
]]>Jetzt ist also das passiert, was SPD, Grüne, FDP und CDU in NRW in ihrem Antrag (PDF) gefordert hatten: Das Bundesministerium hat den Verein „Lies!“ verboten (Pressemitteilung). Es gab 190 Razzien in 10 Bundesländern, darunter viele in NRW. Die Fraktionen im Landtag werden sich nun auf die Schultern klopfen, dass sie sich dafür stark gemacht haben. Doch wenn die Zuständigkeit für ein Verbot ganz klar bei Staatsanwaltschaft und Bundesministerium liegt, darf man sich fragen: Warum haben sie diesen Antrag überhaupt gestellt?
Seit mehr als zwei Jahren hat der Verfassungsschutz schon gegen den „Lies!“ ermittelt, und ja, es gab Hinweise auf gewaltbereite Strömungen, und es war klar: Wenn die Ermittler genügend Beweise zusammen getragen haben, werden sie den Verein als verfassungsfeindlich einstufen. Und doch – ohne große Not – schwangen sich die Analog-Parteien zu höchsten Richtern auf und stellten fest: „Lies! ist eine verfassungsfeindliche Kampagne“ und forderten das Bundesministerium auf, den Verein zu verbieten.
Woher nahm sich der Gesetzgeber – also die Legislative – das Recht über etwas zu entscheiden, dessen Entscheidungsgewalt vor allem bei Judikative und Exekutive liegt? Hatten die Fraktionen etwa mehr Informationen als der Verfassungsschutz? Wohl kaum. Es scheint eher so, als dass sie schon geahnt hatten, dass das Bundesministerium etwaige Schritte erwägt und sich schon mal in Position bringen wollten, um sich nachher selbst zu loben. Also wurde flugs ein alter Antrag der FDP (PDF) herausgekramt, in dem nur eine Überprüfung von „Lies!“ gefordert wurde, mit einer Verbotsforderung aufgepimpt und einfach mal auf die Gewaltenteilung gepfiffen.
Toll gemacht.
Signal an #Salafisten -Szene hätte viel früher erfolgen können. @JoachimStamp hat vor Monaten Verbots-Initiative im #ltnrw gestartet https://t.co/Yasr1PYTu2
— FDP-Fraktion NRW (@FDPFraktionNRW) November 15, 2016
Wenn die Fraktionen wirklich etwas gegen die Radikalisierung von Jugendlichen tun wollten, würden sie auf die Experten der jüngsten Anhörung zum Thema hören: „Die Jugendlichen haben Fragen wie ‚Warum interveniert der Westen hier und nicht da?'“, sagte etwa Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani von der FH Münster. „Doch die Antworten, die sie bekommen, sind oft zu allgemein – und deshalb suchen sie sich Antworten von den falschen Leuten.“
Zwar hat der Landtag NRW ein entsprechendes Handlungskonzept verabschiedet, geschehen ist jedoch wenig. Auf Antrag der Piratenfraktion NRW wurde das Thema jetzt noch einmal auf die Tagesordnung gehievt – aber wieder nur beschwichtigend abgewiegelt.
]]>
Wie kann man der Radikalisierung von Jugendlichen begegnen? Bei einer Anhörung im Landtag NRW wurde klar: Nicht nur Abgehängte wenden sich an Hass-Prediger, sondern auch intelligente Menschen, die Antworten suchen.
]]>
Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss, zur heutigen Auswertung der Anhörung der Sachverständigen zu dem Antrag der Piratenfraktion „Überwachungsgesamtrechung vorlegen: Transparenz über Situation der Freiheiten in unserer Gesellschaft schaffen!“:
]]>Die Sachverständigen haben die im Antrag der Piratenfraktion geforderte kritische Evaluation von Grundrechtseingriffen in NRW als notwendig erachtet.
Die durch den Bundestag und den Landtag NRW beschlossenen Anti-Terrormaßnahmen schränken die Grundrechte der Bürger in NRW immer weiter ein. Und das Fass ist bereits voll. Daher müssen wir alle Maßnahmen in ihrer Gesamtheit betrachten. Jede weitere Überwachungsmaßnahme bringt das Fass zum Überlaufen.
Mit der Überwachungsgesamtrechnung wollen wir den Pegel der aktuellen Überwachung feststellen. Ich bedauere, dass angesichts der Vorratsdatenspeicherung, umfassender Videoüberwachung und dem neuen BND-Gesetz die Fraktionen der SPD und der Grünen nicht einmal eine solche Bewertung befürworten. Stattdessen möchten sie sogar die Evaluation des Landesdatenschutzgesetzes streichen.
Am 17. März 2016 trat das „Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ in Kraft. Auch der Landtag NRW debattierte am 3. März aus Anlass des Piraten-Antrags „Schutzsuchende aufnehmen, nicht abwehren: NRW lehnt das Asylpaket II ab“ über das sogenannte Asylpaket 2. Die Fraktion der Piraten warnte neben vielen weiteren Verschlechterungen für Schutzsuchende insbesondere davor, dass die Einführung des Gesetzes dazu führen könne, dass die Zahl der Geflüchteten, die lediglich einen subsidiären Flüchtlingsschutz durch das BAMF erhalten, steige. Nicht zuletzt wurde von Rednern angemahnt, dass dies nicht zuletzt syrische Kriegsflüchtlinge treffen könne. Leider hat sich diese Annahme bewahrheitet, und immer mehr Menschen müssen die unerträgliche humanitäre Härte erleiden, dass sie getrennt von ihrer Familie leben müssen. Pro Asyl machte bereits im Mai auf die steigenden Fälle aufmerksam und schreibt: „Alleine im April wurden ca. 21.000 Entscheidungen zu Syrien getroffen, davon wurde in knapp 3.500 Fällen subsidiärer Schutz gewährt. Die aktuelle Tendenz zeigt, dass im Jahr 2016 mit deutlich mehr Entscheidungen über subsidiären Schutz zu rechnen ist als 2015. Die Folge: Betroffene SyrerInnen sind vom Familiennachzug Längerfristig ausgeschlossen.“ Im Jahr 2015 erhielten syrische Flüchtlinge hingegen in nahezu 100 Prozent der Fälle die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt. Seit April ist diese Zahl immer weiter gesunken: Im Juni 2016 erhielten 46 Prozent der syrischen Schutzsuchenden nur noch subsidiären Schutz und im August 2016 bereits rund 70 Prozent. Dabei hatte die SPD damals im Zusammenhang mit der Einführung des Gesetzes erklärt, dass syrische Flüchtlinge von diesem erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf Familie nicht betroffen sein sollten.
Es ist daher kein Wunder, dass immer mehr Betroffene gegen die BAMF-Entscheidungen klagen: Bundesinnenminister Thomas de Maizière gab im Oktober 2016 bekannt, dass ca. 19.500 Klagen von Syrerinnen und Syrern bei den Verwaltungsgerichtsgerichten eingegangen seien. Bisher wurden erst rund 1.900 Entscheidungen bei den Gerichten zu diesen Klagen getroffen, und in 1.400 Fällen bekamen die Kläger Recht. Das VG Trier legte vor kurzem ausführlich dar, wieso das BAMF mit den Entscheidungen gegen Menschenrechte verstoßt. Trotzdem beharrt das Bundesinnenministerium auf der aktuellen Praxis des BAMF.
Eine weitere Schande stellt zurzeit die Missachtung des Aufnahmeabkommens von September 2015 dar. Von insgesamt 27.485 Asylsuchenden, deren Aufnahme Deutschland zugesagt hatte, sind nur 216 Personen angekommen: 20 aus Italien und 196 aus Griechenland. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor.
II. Der Landtag stellt fest
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
Mitschnitt der kompletten Debatte:
Protokoll der Rede von Simone Brand:
Simone Brand (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Rennen Sie nicht alle raus, es geht um Menschenleben!
Ich möchte heute mit einem Zitat von Tucholsky beginnen:„Recht kann man nur in bedrohten Lagen erkennen. Wenn es da nicht gilt, dann taugt es nichts. Im Alltag, wo nichts vor sich geht, kann jeder ein Rechtsbewahrer sein.“
Genau das erleben wir gerade. Rechte werden gebeugt und so weit verstümmelt, dass sie faktisch nicht mehr gelten. Insbesondere unser Asylrecht wurde in den letzten Jahren so oft geändert und verschärft, dass sich jetzt nur noch wenige Experten mit dem Schutz für Asylsuchende auskennen. Mittlerweile sind wir so weit, dass wir nicht einmal mehr politisch Verfolgten Asyl nach Art. 16a Abs. 1 Grundgesetz gewähren. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns hier und heute im Landtag von Nordrhein-Westfalen diesem Anliegen widmen und uns mit echtem Schutz für politisch Verfolgte beschäftigen. Sie können Ihr Totschlagargument ruhig in der Schublade lassen: Dieses Thema läuft auf Bundesebene, das gehört nicht auf Landesebene. Zeitgleich mit uns bringen die rot-grünen Kollegen von Ihnen in Schleswig-Holstein einen ähnlichen Antrag ein, weil auch sie, genau wie wir, erkannt haben, wie wichtig es ist, dass man sich auf allen Ebenen gegen dieses Unrecht einsetzt.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren wurde eine zweijährige Wartefrist für den Familienzuzug für subsidiär geschützte Menschen eingeführt. Damals hieß es von seiten der SPD, dass diese Neuregelung nur ganz wenige Menschen betreffen würde. Wir Piraten lehnten das gesamte sogenannte Asylpaket II ab. Es ist inhuman, und es bedeutet eine Pervertierung des Asylrechts. Das machten wir auch hier im Landtag deutlich. Sie erinnern sich sicherlich an die Debatte. Insbesondere die rot-grünen Abgeordneten beteuerten, dass sie das Asylpaket II ebenfalls in großen Teilen ablehnen würden, aber doch leider nichts machen könnten, da es sich bei dem Gesetz lediglich um ein Einspruchsgesetz handle.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes gewähren die Entscheider des BAMFT ausenden Schutzsuchenden aus Eritrea, dem Irak und Syrien nicht mehr den vollen, sondern nur noch den subsidiären Flüchtlingsschutz. 2015 wurde noch bei nahezu 100% der syrischen Geflüchteten eine echte Flüchtlingseigenschaft anerkannt, im April 2016 noch bei 84%, im Juni bei 54%, im August nur noch bei 30%. 30% der syrischen Flüchtlinge – das heißt, 70% können ihre Familien nicht nachholen. Was steckt denn hinter dieser nackten Zahl? Das sind doch Menschen!
Viele von uns wissen, wie Menschen in Flüchtlingslagern außerhalb von Europa untergebracht sind, und über diejenigen, die sich in Kriegsgebieten aufhalten – davon gibt es sehr viele–, möchte ich gar nicht nachdenken. Sie sitzen nämlich nicht mit einem Schirmchen-Drink in der Hand im Tanga am Strand und warten darauf, dass sie geholt werden, sondern sie befinden sich in lebensbedrohlichen Situationen, in Todesgefahr – und das jeden Tag. Und diese Menschen lassen wir jetzt schon zwei Jahre warten.
Genau davor haben wir damals schon gewarnt. Meine Damen und Herren, Sie beteuern, Sie können dafür nichts, es war ja kein Gesetz, beidem eine Entscheidung des Bundesrats gewollt war, nur ein Einspruchsgesetz, weil es sich angeblich nicht auf die Länder auswirkt. Wir sehen: Das ist Quatsch. Und Sie haben noch nicht mal Einspruch erhoben; dafür sollten Sie sich schämen! Jetzt schlagen sich unsere Verwaltungsgerichte mit den Tausenden von Klagen von verzwei- felten Syrern um, allein 700 Klagen sind
beim Verwaltungsgericht Münsteranhängig. Die Verwaltungsgerichte geben den Menschenrecht und erkennen den grundsätzlichen Anspruch auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an, zumal viele von ihnen bei einer Rückkehr nach Syrien auch mit politischer Verfolgung durch das Assad-Regime rechnen müssen.
Das Bundesinnenministerium musste im Oktober 2016 bekannt geben, dass ca. 19.500 Klagen von Syrerinnen und Syrern bei den Verwaltungsgerichten eingegangen seien. Bisher wurden erst rund 1.900 Entscheidungen bei den Gerichten getroffen; davon bekamen 1.400 Kläger recht. Die aktuellen Zahlen von heute aus Berlin zeigen: Die Gerichte werden auf Jahre hin komplett blockiert sein, weil sie Entscheidungen zu treffen haben und nicht hinterher kommen – und das alles wegen diesem unsäglichen
(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)
–ich komme zum Ende –§104 Abs. 13 AufenthG. Deshalb bitte ich Sie: Setzen Sie sich mit uns auch auf dieser Ebene dafür ein, diese unselige Vorschrift abzuschaffen. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
]]>
NRW braucht ein ganzheitliches Handlungskonzept zur Prävention von Radikalisierungen. Dazu gehört der gewaltbereite Salafismus. Die heutige Anhörung im Innenausschuss zum Antrag der Piratenfraktion NRW hat bestätigt, dass endlich eine Aktivität der Landesregierung erforderlich ist.
Im Rahmen der Anhörung sprachen sich mehrere Sachverständige für die Forderungen des Antrages aus: es müsse je nach Fall ein praxisorientiertes ´Bündel´ an Handlungsoptionen geschnürt werden. Weiterhin sei es notwendig, situationsabhängig Netzwerke und Träger auszuwählen und sich dabei nicht nur auf religiöse Dach-Verbände zu stützen. Fachlichkeit stehe hier vor religiöser Zugehörigkeit der Akteure.
Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:
Die Sachverständigen fordern weitere Initiativen und vor allem Forschungsvorhaben. Es muss endlich ein Handlungskonzept vorgelegt werden.
Die Landesregierung hat für NRW wichtige Zielmarken nicht erreicht. Fast 50 Prozent der für 2016 geplanten lokalen Beratungsstellen in den Städten Aachen, Mönchengladbach, Essen, Münster, Ostwestfalen-Lippe sowie Köln sind bis jetzt nicht realisiert worden. In Köln wurde die Kooperation mit DITIP abgebrochen, aber auch bisher keine weiteren Partner für die Zusammenarbeit vorgestellt. Außerdem fehlt die Zusicherung von finanziellen Mitteln. Für ganz NRW wurden gerade mal 14 Halbtagsstellen geschaffen und für 2016 kamen zwei weitere Planstellen hinzu. Der Aufbau eines wissenschaftlichen Netzwerks blieb bisher aus und eine Zusicherung in Form einer Strukturförderung ist notwendig.
In der heutigen Anhörung wurde auch deutlich, dass eine Weiterbildung von Fachkräften in Bezug auf die Themen notwendig ist, welche die Jugendlichen wirklich interessieren. Außerdem fordern wir eine klare Trennung von den Sicherheitsbehörden. Nur so kann ein vertrauensvoller Umgang und die Zivilgesellschaft gestärkt werden. Die Beteiligung staatlicher Sicherheitsbehörden, fördert nicht das Vertrauen der einzelnen Bürger, sondern verunsichert.
Mehr:
]]>Der Innenausschuss des Landtags NRW war am 27.10.2016 fast vollständig in Piratenhand: Die Fachpolitiker behandelten an diesem Tag ganze sieben Anträge unser Fraktion – so viel wie noch nie in den letzten vier Jahren. Ansonsten bestand die Tagesordnung hauptsächlich aus Berichten der Landesregierung, zwei Gesetzesentwürfen und zwei Anträgen anderer Fraktionen.
Deswegen erklärten wir ganz offiziell diesen Tag zum #Piratentag. Um immer auf dem Laufenden zu bleiben, konnte man uns auf Twitter folgen. Hier kann man den Live-Ticker noch einmal nachlesen:
#Piratentag – Curated tweets by 20piratenUnd hier sind alle unsere Anträge in der Übersicht:
#1 Lobbyismus transparent machen – Einführung eines Lobbyregisters in NRW
Die Einführung eines Lobbyregisters dient dem Zweck, Kontakte und Einflussnahmen von Lobbygruppen auf die Landesregierung oder/und den Landtag transparent zu machen und somit die Nachvollziehbarkeit des Regierungshandelns und von Parlamentsbeschlüssen zu erhöhen. Unser Antrag fordert die Landesregierung auf, bis Ende 2016 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters in den Landtag einzubringen.
#2 Aus der Vergangenheit lernen: Nordrhein-Westfalen muss sich der politischen Verantwortung als Aufnahmeland stellen!
Die Politik der Abschreckung und Abwehr von Migration und Flucht nach Deutschland und NRW ist gescheitert. Die Abschreckungspolitik hat dazu beigetragen, dass sich Teile der deutschen Öffentlichkeit mental und organisatorisch nicht auf steigende Zuwanderungs- und Flüchtlingszahlen vorbereitetet haben. Viele der jetzigen Probleme stehen im Zusammenhang mit der lange währenden negativen Einstellung der Politik zu Zuwanderung und Flucht nach Deutschland und NRW. Einwanderung hat NRW und Deutschland vorangebracht.
In diesem Antrag fordern wir unter anderem eine interministerielle Arbeitsgruppe zu gründen, die dafür sorgt, dass zum Beispiel die Unterbringung in Zelten und Turnhallen ab 2017 unterbleibt, Sozialwohnungen – über die beschlossenen hinaus – geschaffen werden, auch für Notunterkünfte Mindeststandards gelten, dieser Prozess transparent für jeden zugänglich gemacht wird und dem Landtag vierteljährlich über Fortschritte Bericht erstattet wird.
#3 Keine Obergrenzen für Flüchtlingsaufnahme, keine Massenabschiebungen. Asylverfahren durch Einführung von Altfallregelungen und Wegfall von bürokratischen Hürden entlasten
Die restriktiven Maßnahmen der Asylrechtsverschärfungen, insbesondere das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“, führen lediglich zur Bestätigung und Erstarkung rechtspopulistischer und rassistischer Kräfte. Sie sind kein geeignetes Mittel um logistische Probleme bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu lösen.
Unser Antrag fordert die Landesregierung unter anderem dazu auf, von Massenabschiebungen abzusehen und keine unangekündigten Abschiebungen durchzuführen sowie sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass alle Dublin-III-Verfahren sofort eingestellt werden.
#4 Informationsfreiheit darf nicht an der Universitätstür Halt machen! – Landesregierung muss endlich für Transparenz sorgen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat geurteilt, dass die Herausgabe des Forschungskooperationsvertrages zwischen der Bayer AG und der Universität Köln nicht im Zuge des Informationsfreiheitsgesetzes nötig ist. Dies halten wir für falsch und fordern, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit für den Bereich Forschung und Lehre geöffnet wird.
#5 Transparenz über staatliches Handeln im Internet: Nachhaltige Online-Verfügbarkeit für NRW schaffen
Das Land Nordrhein-Westfalen sollte seine Daten nicht auf den diversen Websites verstecken. Informationen, die nur über Suchmaschinen nicht gefunden werden können, helfen niemandem. Wir brauchen ein verbindliches Konzept für die Internetauftritte des Landes, das die Informationsfreiheit und die Möglichkeiten zur Recherche sicherstellt.
Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, Informationen auf Webseiten dauerhaft bereitzustellen und diese nicht später zu löschen. Staatliches Handeln sollte nachvollziehbar sein, und daher müssen Berichte, PMs und Artikel archiviert werden.
#6 Informationsfreiheit schützen – Transparenz und einfachen Zugang zu staatlichen Informationen sicherstellen
Die Landesregierung hat Bedenken bezüglich der Rechtsverbindlichkeit von über fragdenstaat.de gestellten Informationsfreiheitsanträgen geäußert und damit Landesbehörden und Kommunen verunsichert. Um eine Einschränkung des Rechts auf Informationsfreiheit in der Praxis zu verhindern, fordern wir den öffentlichen Stellen ein Informationsblatt über die Webseite ‚FragDenStaat.de‘ zur Verfügung zu stellen und darin klarzustellen, dass per Email eingegangene Informationsfreiheitsanträge auch als solche zu behandeln sind.
Die Freiheit des Zugangs zu Informationen ist essentiell für eine moderne Demokratie. Information ist Wissen und Wissen ist Macht, die Position der Informationshohiet der Regierung soll gebrochen werden. Bürgerbeteiligung und Partizipation kann nur funktionieren, wenn jeder Person die Informationen transparent und offen zugänglich sind.
#7 Digitale Gefahrenabwehr – Sicherheitslücken entdecken und schließen
Viele Unternehmen und auch öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder jüngst nordrhein-westfälische Ministerien waren schon Opfer von Angriffen auf ihre Netzinfrastruktur. Kriminelle
führen mit komplexen und höchstmodernen Mitteln Online-Erpressungen durch und demonstrieren, dass sie sogar Industriesteuerungen für Hochöfen kontrollieren können.
Wenn dem Land Informationen und Kenntnisse über Sicherheitslücken vorliegen, muss es darüber informieren, damit sich die Bevölkerung schützen kann. Wir fordern die Landesregierung daher auf, noch in dieser Legislaturperiode für die öffentliche Hand in Nordrhein-Westfalen ein verbindliches Verfahren zu Veröffentlichung von Sicherheitslücken basierend auf den „Responsible disclosure“-Prinzipien einzuführen.
]]>Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW im Innenausschuss, erklärt zum heute verabschiedeten BND-Gesetz:
„Dieses Gesetz ermächtigt den BND zur unkontrollierten Massenerhebung von Daten. SPD und CDU/CSU haben es geschafft, die feuchten Träume der Überwachungsfanatiker Gesetz werden zu lassen. Ich könnte kotzen.“
Herrmann weiter: „Nicht nur, dass dies Gesetz Ausländern in Deutschland Grundrechte abspricht, dürfte verfassungswidrig sein. Auch die Auswirkungen des Gesetzes auf unsere Pressefreiheit, die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse anlasslos auf jedermann sowie die unzureichende Kontrolle des BND durch die Parlamente lassen sich mit dem Grundgesetz nicht in Einklang bringen.
Ich werde daher mit einigen anderen Landtagsabgeordneten die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen.“
Zum Hintergrund:
Nach der BND-Reform darf Geheimdienst nun Internetkknotenpunkte in Deutschland anzpafen, über die der weltweite Datenverkehr abgewickelt wird, und darf seine Daten an ausländische Dienste wie den NSA weitergeben. Außerdem darf er schon zur Überwachung greifen, um „sonstige Erkenntnisse“ von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung zu gewinnen. Ein sehr dehnbarer Begriff.
]]>Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zur heutigen Landtagsdebatte „Digitale Gefahrenabwehr – Sicherheitslücken entdecken und schließen“:
„Der Staat muss sich dafür einsetzen, dass digitale Infrastruktur und elektronische Kommunikation sicher ist. Die Beseitigung der Schäden würde das Land viele Millionen Euro kosten.
Viele Unternehmen und auch öffentliche Einrichtungen wie Krankenhäuser oder jüngst nordrhein-westfälische Ministerien waren schon Opfer von Angriffen auf ihre Netzinfrastruktur. Kriminelle führen mit komplexen und höchstmodernen Mitteln Online-Erpressungen durch und demonstrieren, dass sie sogar Industriesteuerungen für Hochöfen kontrollieren können.
Überhaupt ermöglicht werden Angriffe dadurch, dass Softwaresysteme niemals fehlerfrei sind. IT-Systeme stürzen ab oder tun manchmal nicht das, was von ihnen erwartet wird. Viele dieser Fehler lassen sich dann dazu nutzen, ein System zu kompromittieren, um Schadsoftware einzuschleusen und zu installieren.
Mit unserem Antrag soll Hintertüren und Generalschlüsseln eine klare Absage erteilt werden, das Land NRW soll sich auf allen Ebenen gegen solche Pläne wenden. Zudem sollen alle öffentlichen Stellen Sicherheitslücken verantwortungsbewusst kommunizieren und veröffentlichen, um so den Entwicklern und Herstellern die Möglichkeit zu geben, diese Lücken zu schließen.
Der geplante Zwang zu Hintertüren ist Beihilfe zum digitalen Einbruch – denn nicht nur Strafverfolgungsbehörden nutzen Hintertüren, sondern vor allem auch Kriminelle. Das Land muss also alles dafür tun, dass ihm bekannte Sicherheitslücken auch geschlossen werden.“
]]>]]>Videoüberwachung ist ein untaugliches Instrument um mehr Sicherheit zu schaffen! Sie auszuweiten ergibt daher keinen Sinn.
Tatsächlich ist sie nur ein vergleichsweise billiges Mittel, um den Menschen im Land Aktivität und Handlungsfähigkeit der Verantwortlichen vorzugaukeln. Wirkliche Prävention ist komplex und vielschichtig. Das beginnt bei der Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen, bei der Schaffung von echten Perspektiven und endet nicht bei der ebenfalls notwendigen Möglichkeiten der Teilhabe, bis hin zu einfachen Dingen wie Beleuchtung und Raumgestaltung.
Fakt ist: Der Vandalismus in den S-Bahn-Linien ist nicht aufgrund der eingesetzten Videoüberwachung zurückgegangen, sondern wegen der durchgehenden und hellen Innenraum-Gestaltung. Wir wollen keine Terror- und Angst-Politik der Sicherheitsbehörden mit einem schleichenden Weg hin zur vollständigen Überwachung. Diese Behörden haben eigentlich die Aufgabe unsere Rechte und unsere Freiheit zu schützen. „Freiheit statt Angst“ sollte der Wahl- und Leitspruch – und nichts anderes.
I. Sachverhalt
Mit Beschluss des Antrages „Forderung nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur internationalen Initiative Open Government Partnership“ (Drucksache 16/4437) der Fraktion der PIRATEN hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in seiner 45. Sitzung eine mögliche Mitgliedschaft Deutschlands in der Open Government Partnership initiiert.
Die Forderung, die Bundesrepublik Deutschland solle sich in der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ zur Konkretisierung eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns engagieren, wurde von der Landesregierung zeitnah im Rahmen einer Bundesratsinitiative aufgegriffen und im Bund vertreten.
Der Bundesrat hat die Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalens zum Beitritt Deutschlands an der internationalen Initiative Open Government Partnership unterstützt und die Bundesregierung hat die Initiative aus den Bundesländern aufgegriffen. Am 7. April 2016 erklärte die Bundesregierung anlässlich des Deutsch-Französischen Ministerrats:
„Deutschland und Frankreich haben sich verpflichtet, die demokratischen Praktiken zu erneuern, indem sie die Transparenz und Beteiligung der Staatsbürger erhöhen. In diesem Sinne hat Deutschland beschlossen, seine Kandidatur für die Partnerschaft für eine offene Regierung („Open Government Partnership“) einzureichen, deren Vorsitz Frankreich ab Oktober 2016 innehaben wird.“
Eine Kandidatur und eine Mitgliedschaft setzen eine aktive Arbeit und Weiterentwicklung eines offenen Regierungs- und Verwaltungshandelns voraus. Die Entwicklung eines nationalen Aktions- und Umsetzungsplanes bedarf auch der Unterstützung der Länder und Kommunen, hierbei sollte das Land Nordrhein-Westfalen den Bund nach Kräften unterstützen.
Die Open Government Partnership Initiative hat dazu ein „Subnational Government Pilot Program“ etabliert, das sich gezielt an regionale und lokale Gebietskörperschaften richtet. Hier bietet sich für Nordrhein-Westfalen die Chance, neue Maßstäbe bei der Erneuerung und Modernisierung der Verwaltung in Stadt und Land zu setzen und damit auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Verwaltung zu stärken.
II. Der Landtag stellt fest
III. Der Landtag beschließt
Mitschnitt der kompletten Plenardebatte:
Protokoll der Rede von Frank Herrmann:
Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Das Beste kommt zum Schluss, und es trägt den Titel – ich sage es noch einmal – „Die Zukunftsfähigkeit von Politik und Verwal-tung in Nordrhein-Westfalen stärken – Engagement für die Initiative Open Government Part-nership aufnehmen“. Mit unserem Antrag wollen wir anregen, dass sich die Landesregierung aktiv an der Initiative Open Government Partnership beteiligt und die Kommunen im Land ebenfalls dazu auffordert.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie erinnern sich: Der Beschluss dieses Landtags vom November 2013 und die von der Landesregierung gestartete Initiative im Bundesrat haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die Bundesregierung nun eine Mitgliedschaft Deutsch-lands in der internationalen Initiative Open Government Partnership anstrebt. Offiziell hat die Bundesregierung beim Treffen des Deutsch-Französischen Ministerrats in Metz am 7. April dieses Jahres bekannt gegeben, die Kandidatur für die Mitgliedschaft Deutschlands einzu-reichen.
Aber was ist die Open Government Partnership überhaupt? – Diese Initiative befördert Trans-parenz, bestärkt bürgerschaftliches Engagement, bekämpft Korruption und nutzt neue Tech-nologien, um die öffentliche Verwaltung zu stärken. Wie macht sie das? – Durch gegenseiti-gen Austausch von Best Practices, das Lernen von- und miteinander. Das sind doch die Kern-elemente des Handelns.
Mehr als 60 Staaten haben sich im Rahmen der Initiative bereits organisiert, tauschen sich über Projekte aus, verpflichten sich öffentlich zu weiteren Maßnahmen hin zu einer offenen und modernen Regierungsführung. Mit dem Einzug von modernen Technologien in den öf-fentlichen Sektor haben einige Staaten schon gezeigt, wie man bisherige Verfahren, staatli-che Aufgaben effizienter und besser als bisher gestaltet, und das ist nicht nur Estland.
Dass die Öffnung der Verwaltung und die Bereitstellung von offenen Daten und Dokumenten ein Wissensgewinn für die Bevölkerung und die Verwaltung ist, das ist auch hier in Nordrhein-Westfalen bekannt, wenn auch noch lange nicht durchgängig gelebt.
Die Open.NRW-Initiative der Landesregierung hat viele Elemente von Open Government übernommen, aber wir sollten hier nicht im eigenen Saft schmoren. Bei den Initiativen geht es ja um das Miteinander, es geht um den Austausch. Wir könnten viele gute Ideen und Pro-jekte aus den anderen Ländern aufgreifen. Der Blick über den Tellerrand ist wichtig, wenn man als Land im globalen Wettbewerb steht; denn die Standortfaktoren von morgen sind eine moderne, offene und bürokratiearme öffentliche Hand und ein gutes digitales Ökosystem.
(Beifall von den PIRATEN)
Das zu realisieren braucht allerdings Zeit, und es muss daher zeitnah in Angriff genommen werden.
Der Bund steht jetzt vor der Aufgabe, sich bei der Initiative Open Government Partnership zu bewerben, und benötigt dazu einen nationalen Aktionsplan mit einer Liste von Vorhaben, die er vorhat umzusetzen. Der Bund hat dazu öffentlich die Länder gebeten, sich aktiv zu beteili-gen und ihn bei seiner Kandidatur zu unterstützen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Bewerbung angestoßen. Dann sollten wir uns jetzt auch aktiv an der Bewerbung beteiligen.
Die Teilnahme an der Open Government Partnership und ihren Arbeitsgruppen kann sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einen Anschub und einen Zugriff auf notwendiges Know-how bedeuten, das wir im Rahmen der Digitalisie-rung des Landes und der Kommunen dringend benötigen. Eine neu eingerichtete Arbeits-gruppe für Regionen bietet für die Kommunen eine gute Möglichkeit, sich in der Open Govern-ment Partnership einzubringen, sich auszutauschen und mutig Standortmarketing zu betrei-ben. Denn auch die Wirtschaft wird dahin schauen, wo öffentliche Verwaltung aktiv ist, und zeigen, dass sie die Entwicklung unserer Zeit nicht verschlafen hat.
Wir hoffen, dass Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser Anliegen unterstützen und wir mit einer positiven Abstimmung nach der Beratung im Ausschuss ein starkes Signal für Nord-rhein-Westfalen senden. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den PIRATEN)
]]>]]>Fahrradstreifen der Polizei Köln haben illegal mit Helmkameras ihre Einsätze gefilmt. [1] Dies ausgerechnet unmittelbar bevor im Landtag über ein entsprechendes Gesetz diskutiert wird. Für den Einsatz von Bodycams gibt es in Nordrhein-Westfalen keine Rechtsgrundlage. Klarer kann ein gesetzwidriges Verhalten nicht sein. Das sollten Polizeibeamte in NRW wissen.
Dass die Polizei es nicht schafft, sich an das Polizeigesetz zu halten, ist schon ein starkes Stück. Minister Jäger muss umgehend sicherstellen, dass die Polizei Recht und Gesetz beachtet. Damit fällt die Kölner Polizei auch gleich noch dem rot-grünen Regierungsbündnis mit ihren innenpolitischen Sprechern Thomas Stotko und Verena Schäffer in den Rücken, die heute per Pressemitteilung erklärt haben ´Wir schaffen die gesetzliche Grundlage für Bodycams´. Wieder einmal hat sich gezeigt: Es wird alles gemacht, was möglich ist – ganz egal, was im Gesetz steht.
„Es ist bedauerlich, dass selbst nach Erfolgen der Sicherheitsbehörden, die immergleichen Forderungen aus der immergleichen Ecke kommen. So fordert die CDU-Fraktion, dass der Verfassungsschutz NRW Kinder und Jugendliche in Terrorlisten speichern soll.
Im aktuellen Fall hatten sich die Eltern eines der mutmaßlichen Täter bereits im Vorfeld an die Sicherheitsbehörden gewandt, seine Ansichten verschärften sich und er wolle nach Syrien ausreisen. Statt der Familie nun direkt Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zukommen zu lassen, hat man den Jugendlichen schlankweg an eine Terrorliste des Bundesamtes für Verfassungsschutz gemeldet.“
Während in Großbritannien bereits 4jährige von ihrer KITA an die Polizei gemeldet werden können, darf der Verfassungsschutz in NRW Minderjährige nur sehr begrenzt erfassen. Die CDU fordert nun, dass der Jugendliche neben der Terrorliste im Bund auch auf einer Terrorliste in NRW hätte stehen sollen.
Frank Herrmann: „Ich weiß nicht, ob das besser gewesen wäre, wenn der Jugendliche statt in einer in zwei Terrorlisten gestanden hätte. Sicher ist aber, die Eltern haben keine Hilfe bekommen, als sie sie brauchten.“
Hintergrund: Die Piratenfraktion kritisiert die Durchführung von Aussteigerprogrammen durch den Verfassungsschutz und favorisiert Programme zivilgesellschaftlicher Initiativen. Experten befürchten, dass bei den Programmen des Verfassungsschutzes nicht der Ausstieg von Personen im Zentrum stehe und viele Ausstiegswillige Hemmnisse hätten, sich an den Verfassungsschutz zu wenden.
]]>]]>Am Donnerstag fasste die Verkehrsministerkonferenz den Beschluss zur Einführung der flächendeckenden Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Gleichzeitig verspricht die Landesregierung im Rahmen der Beratungen zum Nachtragshaushalt die Videoüberwachung ausdrücklich nur an einzelnen wenigen Orten einzusetzen und nur dann, wenn wiederholt Straftaten begangen wurden und die Beschaffenheit der Orte die Begehung von Straftaten begünstigt. Wenn nun der Verkehrsminister die Einführung der flächendeckenden Videoüberwachung fordert, legt die Landesregierung hier ihre Pläne offensichtlich nicht offen. Wir erwarten von der Landesregierung für das offenbar nicht abgestimmte Handeln des Ministers schlüssige Erklärungen!
Nutzer des ÖPNV haben sowohl ein Recht auf Sicherheit wie ein Recht auf Privatsphäre. Wenn man zwischen den Zeilen liest, dann sind Sicherheitskonzepte der Landesregierung immer gleichgestellt mit Videoüberwachung. Das ist alles. Grundsätzlich bleibt festzuhalten: eine anlasslose, flächendeckende Videoüberwachung lässt sich nicht verfassungskonform umsetzen. Immer und überall überwacht zu werden ist völlig unverhältnismäßig. Ein solcher massiver Eingriff in die Grundrechte der Nutzer des öffentlichen Personenverkehrs muss strikt abgelehnt werden. Und Sachbeschädigung kann sicher kein Grund dafür sein.“
]]>Wir begrüßen, dass auch die Grünen der Stelle eines Polizeibeauftragten in Nordrhein-Westfalen positiv gegenüberstehen. Nach den sehr positiven Stellungnahmen der Sachverständigen zu unserem Antrag ist ein Austausch und ggf. ein weiteres gemeinsames Vorgehen nur folgerichtig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Grünen bei diesem Thema parteitaktisch verhalten. Gerade in einer Zeit starker Beanspruchung der Polizistinnen und Polizisten, soll eine Beauftragtenstelle eine Hilfe auch für die Polizei darstellen. Wir verstehen diese neu einzurichtende Stelle des Polizeibeauftragten nicht als Gegner der Polizei, sondern als Partner der unsere Polizei stärkt.
Zu der Forderung von Ministerpräsidentin Kraft nach Wohnsitzauflagen für anerkannte Schutzsuchende sagt Simone Brand, Flüchtlingspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:
]]>Mit ihrer Forderung nach Wohnsitzauflagen für anerkannte Schutzssuchende vollzieht Ministerpräsidentin Kraft eine 180-Grad-Kehrtwende. Mit dem Ruf nach mehr restriktiven Maßnahmen gegen Schutzsuchende steigt die SPD in einen rechten Überbietungswettbewerb mit der AfD ein.
Letzte Woche wurde in der Plenarsitzung am Donnerstag über Wohnsitzauflagen für anerkannte Asylbewerber diskutiert. Der Redner der SPD-Fraktion warf der CDU in diesem Zusammenhang zu Recht Rechtspopulismus vor. Dabei verbietet geltendes Recht solche Maßnahmen. Das Mittel der Wohnsitzauflage ist nicht mit internationalem Recht wie dem UN-Zivilpakt und der Genfer Flüchtlingskonvention vereinbar und diskriminiert Menschen aufgrund ihrer Herkunft, da diese Beschränkungen nur ´ausländische´, nicht aber deutsche Staatsbürger betreffen sollen.
Wir dürfen keinem hier lebenden Menschen vorschreiben, wie und wo er zu leben hat. Ausgrenzung und Sonderbehandlungen sind keine Lösungen. Stattdessen verhindern sie Integration.
]]>Wir brauchen keinen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Innenminister Jäger muss weg. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss verzögert die notwendigen Konsequenzen aus dem Versagen in Köln und den vielen anderen Skandalen in der Dienstzeit von Herrn Jäger. Leider haben CDU und FDP es nicht für nötig befunden, andere Fraktionen an der Festlegung der Untersuchungsinhalte zu beteiligen. Das zeigt: CDU und FDP machen Wahlkampf. Die Opfer aus der Silvesternacht dürfen nicht zu Wahlkampfzwecken missbraucht werden.
Im Rahmen der Debatte über die Ereignisse in der Silversternacht in Köln sagen Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Das Totalversagen von Minister Jäger erreicht zum dritten Mal diese internationale Tragweite: Loveparade, Burbach, jetzt der Kölner Hauptbahnhof. Die Jäger-Bilanz ist vernichtend! Wer seine eigene Polizei öffentlich an den Pranger stellt, der klammert sich an den letzten Strohhalm! Ich fordere Herrn Jäger hiermit klipp und klar auf: Treten Sie zurück!
Mit Ressentiments wird keinem Opfer geholfen. Wir brauchen Lösungen: Die Finanzierung für Frauenhäuser stehen seit Jahren auf einem unsicheren Fundament. Opferberatungsstellen sind chronisch unterfinanziert. Die Sensibilisierung von Polizeikräften für sexualisierte Gewalt ist kaum bis gar nicht vorhanden und ein Fortbildungskonzept gibt es nicht, trotz grüner Genderregierung!“
Dietmar Schulz, Rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:
„Diese Landesregierung verletzt in zahlreichen Positionen ihren Amtseid. Die Sicherheit im Land, auf den öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden und in Verkehrsmitteln bedarf einer dringenden Stärkung. Sie kann ganz offensichtlich durch die hierfür zuständige verantwortliche Truppe von Innenministerium und Landesregierung nicht mehr gewährleistet werden. Versagen in der Präventionspolitik, mangelhafte Integrationspolitik, Fehler in der Exekutive – dies alles kann nicht durch Bauernopfer, wie dem Polizeipräsidenten Albers, wieder wett gemacht werden. Was hier vonnöten ist, ist die Entlassung des Innenministers Jäger.
Wir erwarten zudem Präventionskonzepte, die jenseits des Schürens von Fremdenhass liegen und die deutlich jenseits des Fischens am rechten Rand, auf den Minenfeldern des rechten Mobs von Pegida und AfD angesiedelt sind.“
]]>
Marc „Grumpy“ Olejak, Parlamentarischer Geschäftsführer der Piratenfraktion NRW, zu den Vorfällen am Kölner Hauptbahnhof in der Silvetsernacht und der Sondersitzung des Innenausschusses:
„Die heutige Sondersitzung des Innenausschusses beweist erneut: Innenminister Jäger muss weg. Er zeigt weder Aufklärungswillen noch räumt er eigene Fehler ein. Seine Strategie ist nicht neu: Loveparade, HoGeSa, Burbach und die Silvesternacht – es sind immer die anderen Schuld.
Gleichzeitig betätigt er sich als Brandbeschleuniger. Durch seine starke Betonung der ethnischen Herkunft der Täter befördert er auch Rassismus. Auch die rassistischen Ausschreitungen in der vergangenen Nacht zum Montag (10./11.01.2016) in Köln gehen damit auch auf sein Konto.
Herr Jäger ist der Komplexität der Situation nicht gewachsen. Er darf die verständliche Aufgeregtheit in der öffentlichen Diskussion nicht noch befeuern. Das hilft den Opfern nicht. Die politische Instrumentalisierung der Opfer von sexueller Gewalt aus der Silvesternacht muss ein Ende haben. Auch die Forderungen nach einer weiteren Verschärfung des Asylrechts ist die Bekämpfung von Feuer mit Feuer. Straftäter müssen bestraft werden – unabhängig von ihrer Herkunft.
Wir fordern eine ehrliche Aufarbeitung, die sich mit den Ursachen sexueller Übergriffe und Sexismus beschäftigt. Es bedarf eines wirksamen Schutzkonzeptes für Frauen in den vielen Notunterkünften des Landes NRW. Die Zusammenarbeit der Ministerien ist jetzt entscheidend. Neben dem Innenministerium müssen das Ministerium für Emanzipation (MGEPA) und das Integrationsministerium dabei sein.“
]]>
Mittwoch, 02. Dezember 2015, TOP 17, ca. 19.05 Uhr – geschoben auf 2. Dezember-Plenum –
Abschiebung in Verfolgung, Hunger, Kälte und Not stoppen – NRW muss die Abschiebung von Flüchtlingen in den Westbalkan über den Winter aussetzen
Drucksache 16/10297
NRW muss die Abschiebung von Flüchtlingen in den Westbalkan über den Winter aussetzen. Für verfolgte oder diskriminierte Minderheiten wie zum Beispiel Roma, Ashkali oder Ägypter stellen Abschiebungen in den Westbalkan eine Gefahr für Leib und Leben dar. In den letzten Jahren haben deshalb verschiedene Bundesländer beschlossen, zumindest in den Wintermonaten auf Abschiebungen zu verzichten. Die Situation hat sich in den Herkunftsländern Serbien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Bosnien-Herzegowina und Albanien nicht im Geringsten verbessert.
]]>„Mehr Polizeibeamte, mehr Überwachungstechnologien, mehr Repressionen – die Forderungen von CDU und FDP sind so alt, wie ausgelutscht und strotzen nur vor Hilflosigkeit.
Wir können den internationalen Terrorismus sicher nicht mit noch mehr Überwachung bekämpfen. Dieses fatale Katz-und-Maus-Spiel mit den Extremisten können wir nur verlieren. Während die Sicherheitsbehörden ihre intransparenten Überwachungssysteme auf Kosten der Bürgerrechte ausbauen, treffen sich Terroristen wieder ‚analog‘ im persönlichen Gespräch. Unsere Gesellschaft gewinnt damit keine Sicherheit, aber verliert ihre Grundrechte und Werte wie Freiheit, die Unschuldsvermutung und Privatsphäre.
Wir müssen dafür sorgen, dass sich niemand mehr radikalisieren lässt! Zur Radikalisierung ist man bereit, wenn sonst die Ziele und Perspektiven im Leben fehlen. Deshalb sollten wir alles daran setzen, den Menschen echte Perspektiven in Schule, Ausbildung und Beruf zu geben und damit einer Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken. Eine Gesellschaft, die sich zu Offenheit, Freiheit und Respekt gegenüber jedermann bekennt, ist die größte Gefahr für den Terrorismus, denn es fehlen die Angriffspunkte.
Stattdessen plant Minister Jäger lediglich sechs neue Stellen für die beim Verfassungsschutz angesiedelten Aussteigerprogramme ein. Das ist ein kläglicher Versuch, von seiner Untätigkeit in Sachen Salafismus und Rechtsextremismus abzulenken. Wir warten noch immer auf ein Handlungskonzept präventiver und repressiver Maßnahmen gegen Salafismus, welches der Landtag im Januar von der Landesregierung angefordert hat.“
]]>
Zur Aktuellen Stunde über die Asylpolitik der Landesregierung sagt Frank Herrmann, Flüchtlingspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:
„Die etablierte Politik hat sich von der Wahrnehmung und Behandlung der realen Probleme in der Flüchtlingsaufnahme offensichtlich verabschiedet. Die großen Fraktionen diskutieren hier im Landtag lieber über Transitzonen außerhalb von NRW und lassen die Probleme in unseren eigenen Notunterkünften unangetastet. Helfer und Flüchtlinge stehen weiterhin im Regen.
Wir fordern:
– keine weiteren Massenabschiebungen
– jeder Flüchtling, der länger als ein Jahr auf eine Asylentscheidung wartet, soll automatisch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
– sofortige Einstellung aller Dublin III-Fälle.“
Simone Brand, Integrationspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:
]]>„Wir brauchen eine schnelle, gemeinsame Lösung. Die Zentralisierung der Aufgaben bei der Ankunft der Flüchtlinge ist richtig, wochenlanges Debattieren darüber aber fatal und gefährlich. Wir haben uns mit den Helfern in den Flüchtlingsunterbringungen unterhalten. Die Ergebnisse unserer Helferkonferenz:
– es fehlen vor Ort Informationen zu aktuellen Entwicklungen und rechtlichen Rahmenbedingungen
– der Flüchtlingsrat muss dringend mehr Ressourcen erhalten
– wir brauchen ein überregionales Beschwerdemanagement
– die Helfer müssen dabei unterstützt werden, sich vor Ort besser vernetzen zu können; es fehlen Regionalkonfernenzen.Wir alle müssen konstruktiv nach vorne blicken und endlich handeln.“
Simone Brand, Integrationspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW zum Flüchtlingsgipfel in NRW:
Seit dem letzten Flüchtlingsgipfel ist viel auf den Weg gebracht worden. Angesichts der großen aktuellen Herausforderungen ist das ein erster Schritt, aber der Weg ist noch weit.
Es ist gut, dass gewisse Qualitätsstandards in den Regelunterkünften laut Frau Kraft umgesetzt werden. Aber obwohl die Kommunen 833 Euro pro Flüchtling erhalten, gibt es immer noch keine von uns seit langem geforderten Mindeststandards, die verpflichtend eingehalten werden müssen.
Außerdem reicht es nicht aus, den vielen ehrenamtlichen Helfern immer wieder aufs neue Danke zu sagen. Eine Million Euro für die Unterstützung der Ehrenamtler sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die ehrenamtlichen Helfer vor Ort fordern mehr Unterstützung unter anderem auch durch eine landesweite Koordination.
Ein grundsätzlichen Widerspruch hat Ministerpräsident Kraft ebenfalls nicht aufgelöst. Während sie beim Flüchtlingsgipfel betonte, dass es keine Transitzonen geben soll, wird zeitgleich auf Bundesebene die Einrichtung solch unsäglicher Zonen von der Regierungskoalition diskutiert. Das zeigt, dass NRW offensichtlich wenig Einfluss auf die Flüchtlingspolitik hat.“
]]>
Rund 100 Flüchtlingshelfer aus ganz NRW waren gestern bei der Helferkonferenz der Piratenfraktion NRW im Landtag NRW zu Gast. Aus erster Hand berichteten sie von der aktuellen Situation vor Ort in Flüchtlingsheimen und Unterbringungseinrichtungen. Diskutiert wurden Probleme und Lösungen bei der alltäglichen Arbeit in der Flüchtlingshilfe.
In kleinen Workshops ging es um die Themen Freifunk in den Unterbringungseinrichtungen, Integration durch Sprache, Kinder und Schulen, Arbeit sowie Abschiebung. Spontan wurden auf Anregung der Teilnehmer noch die Themen Vernetzung zwischen Helfern und Kommunen und die Bedeutung des Ehrenamts in der Flüchtlingshilfe besprochen.
Alle Teilnehmer betonten, wie wichtig eine Plattform für den landesweiten Austausch und die Vernetzung innerhalb der Helfercommunity ist. Diesen Wunsch nehmen wir auf und werden eine zweite Helferkonferenz veranstalten.
Als ein erstes und direktes Ergebnis aus der Helferkonferenz wird die Piratenfraktion NRW beim nächsten Plenum Anfang November einen Antrag mit Themen aus der Helferkonferenz einbringen.
Simone Brand, Integrationspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW:
]]>Die Helferkonferenz hat gezeigt, dass alle Helferinnen und Helfer anpacken und Flüchtlingen in NRW mit viel Herz und Tatkraft helfen. Schnell war auch klar, dass Vernetzung und Erfahrungsaustausch in der Flüchtlingshilfe wichtig ist und oft zu kurz kommt. Ich freue mich, dass wir dafür nun eine erste Plattform im Landtag NRW geboten haben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten von den Erfahrungsberichten viele Informationen für die tägliche Arbeit mitnehmen.
Aber die Helferkonferenz hat auch gezeigt, dass es nach wie vor Probleme bei der Versorgung der Flüchtlinge gibt. Hier ist besonders auch die Politik gefordert. Als erste unmittelbare Aktion werden wir daher einen Antrag mit Aspekten aus der Helferkonferenz heraus in das nächste Plenum einbringen.
]]>Die Warnung vom BKA ist längst überfällig. Die Gefahr aus der rechten Ecke war lange absehbar. Eine frühzeitige Sensibilisierung vor mehr als einem Jahr wäre notwendig gewesen.
Dazu kommt, dass die Angreifer sich durch Hassposts in den sozialen Medien und durch das verbale Zündeln auch von Politikern mehr und mehr bestätigt fühlen. Die verabscheuungswürdigen Taten werden aus ihrer Sicht von einer gefühlten ´Mehrheit´ akzeptiert.
Fast täglich wird von brennenden Flüchtlingsheimen und Angriffen auf schutzsuchende Menschen berichtet, aber von aufgeklärten Fällen hört man so gut wie nichts. Auch das vermittelt den Eindruck, dass rechte Gewalt ´sicher´ ist und es kaum Aufklärung gibt.“
Dass die Bundeskanzlerin und die Redner der Regierungsfraktionen heute von ‚Hilfe für Flüchtlinge‘ sprechen, muss bitter klingen für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die vor Ort die echte Hilfe für die Menschen in Not leisten. Statt dort massive Unterstützung zu leisten, wird Abgrenzung und Abwehr von Flüchtlingen betrieben. Ob verfassungswidrige Versorgungskürzungen, ‚Transitlager‘ oder die besonders perfiden Änderungen in letzter Minute im gestrigen Innenausschuss: dort wurde z.B. ergänzt, dass nur noch Hilfsprojekte durch den Bundesfreiwilligendienst gefördert werden, die sich an ‚bleibeberechtigte‘ Flüchtlinge wenden. Hier wird eine latente Fremdenfeindlichkeit offiziell bis in die Hilfsstrukturen vor Ort getragen. Das ist unverantwortlich!
Dabei haben die Menschen im Land Fragen nach der Zukunft und dem Miteinander, aber die Politik in Berlin liefert nur leere Worthülsen!
´Wir schaffen das´ ist richtig, aber der Satz alleine ist kein Plan. So demonstriert die Bundeskanzlerin, dass sie überfordert ist und ihr ganzer Regierungsapparat nur die alte Abschottungsstrategie beherrscht. Dabei braucht es seit langem massive Investitionen in Wohnungsbau und echte Integrationsmassnahmen. Außerdem muss den Menschen die Angst vor neuen Nachbarn genommen werden. Ein bis zwei Prozent neue Einwohner in jeder Stadt und jedem Dorf dürfen nicht zu einem ‚Problem‘ aufgeblasen werden. Genau das versucht aber die Union seit Wochen mit dem Herbeireden einer ‚Belastungsgrenze‘ für die Kommunen. Hier werden von den Koalitionsfraktionen die Wurzeln für neue Fremdenfeindlichkeit gelegt.
Die Beschlussfassung über die Asylrechtsverschärfung heute in Berlin ist eine Schande für Deutschland.
]]>
Die Datenschutzbehörden, insbesondere die Landesbeauftragte für den Datenschutz in NRW, sind jetzt gefordert, Datenübermittlungen an US-Behörden zu überprüfen. Der Verfassungsschutz und die Polizei NRW müssen die direkte oder indirekte Übermittlung und Weitergabe von personenbezogenen Daten an US-Behörden aussetzen, solange ungeklärt ist, ob die Daten überhaupt übermittelt werden dürfen. Minister Jäger muss die Datenlecks heute noch schließen.
Diese Entscheidung ist wichtig für den Schutz der Privatheit deutscher und europäischer Bürger. Es reicht nicht aus, dass US-Unternehmen nur die Behauptung aufstellen, dass Daten europäischer Bürger in einem sicheren Hafen lagern. Das Urteil stellt klar, dass der Grundrechtsschutz in den USA eben nicht gewährleistet ist. In Zukunft müssen die Unternehmen nun einzeln für die Verwendung der Daten einstehen und sind direkt verantwortlich. Diese Entscheidung des Gerichts muss zu einem neuen Verständnis für den Schutz und den Umgang der Unternehmen mit persönlichen Daten der Menschen führen. Das Verfahren zeigt auch, dass das Engagement Einzelner Großes bewirken kann. Max Schrems hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Millionen Europäern gestärkt.
]]>
Torsten Sommer, Sprecher der Piratenfraktion NRW in der Verfassungskommission, zum Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und wahlrechtlicher Vorschriften (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz):
Das vorgelegte Gesetz ist ein Demokratieabbaugesetz. Damit werden auch noch die letzten Wähler vergrault. Die Demokratie bleibt auf der Strecke und wertvolle Wählerstimmen werden entwertet, aber das ist den Politik-Schacherern selbst bei einer Wahlbeteiligung von zuletzt um die 40 Prozent egal. Es muss darum gehen, die Beteiligung an Wahlen zu erhöhen und nicht von vornherein Menschen und ihre Stimmen auszuschließen. Stattdessen ist nach den nächsten Wahlen das Gejammer wieder groß, dass niemand mehr in der Demokratie mitmacht.
Die großen alten Parteien, SPD, CDU und Grüne, möchten die kleinen jungen Parteien rausdrängen. Dabei sind es genau die Neuen, die frischen Wind in die kommunalen Vertretungen bringen. Sie stellen die dringend benötigte Transparenz in der Kommunalpolitik wieder her. Landesweit würde es beispielsweise längst nicht so viel kommunale Unterstützung für die Freifunkinitiativen geben, wenn kleine Parteien in den Räten sich nicht darum kümmern würden. Vielfach sind es erst die kleinen Parteien, die, wie in Bielefeld, eine konstruktive Ratsarbeit nach jahrelangem Stillstand erst wieder ermöglichen.
Alle politischen Argumente sprechen gegen eine Sperrklausel. Wir werden dieses Gesetz bis auf das letzte Wort bekämpfen, sei es durch Änderungsanträge zu notfalls jedem einzelnen Wort des Entwurfs oder außerparlamentarisch durch eine Klage.
Wir haben Passanten in Düsseldorf befragt, was sie von der Sperrklausel halten.
SPD, CDU und Grüne fordern eine 2,5% Hürde für kommunale Wahlen und berufen sich auf den Schutz der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen.
Fakt ist: Sperrklauseln verhindern, dass kleinere Parteien in die Parlamente einziehen. Die Frage ist: was ist an Meinungsvielfalt und Initiativen von kleineren Parteien auszusetzen?
Die Landtagspiraten sehen in dem Gesetzentwurf der Altparteien die Absicht, die eigenen Pfründe undemokratisch zu sichern und Andersdenkende aus den Parlamenten rauszuhalten. Dass die Sperrklausel zudem nicht verfassungskonform ist, hält Torsten Sommer, Mitglied der Verfassungskommission für die Piratenfraktion im Landtag NRW, fest:
„Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Frechheit. SPD, CDU und Grüne haben alle Mitglieder des Landtags belogen – nicht zuletzt haben sie die Menschen im Land betrogen. Eine Sperrklausel ist und bleibt verfassungswidrig. Die Verfassungsgerichtsurteile von 1999 und 2008 sprechen eine deutliche Sprache – diese zu ignorieren, ist arrogant.
Nur weil eine Stimme nicht mehr als 2,5 Prozent an Gleichgesinnten findet, wird sie bei künftigen Wahlen weggeschmissen. Dies ist demokratiefeindlich. Wenn das Interesse an Wahlen künftig noch weiter abnimmt, geht die sinkende Wahlbeteiligung auf das Konto von SPD, CDU und Grüne.“
]]>„Der Flüchtlingsgipfel bringt viel Licht, aber auch viel Schatten. Die Länder haben die Not der Flüchtlinge und die Last der Kommunen für ein kurzfristiges Aufatmen der Finanzminister regelrecht verkauft. Das Gipfelergebnis kann nur ein erster Anfang sein. 670 Euro pro Flüchtling für die ersten fünf Monate sind der wichtige Einstieg in eine strukturelle Finanzierung dieser großen Aufgabe durch den Bund. Die Frage, was nach diesen fünf Monaten passiert, bleibt aber völlig offen. Dennoch müssen die jetzt verabredeten Gelder schnellstens dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden: in den Kommunen. Wir fordern schon lange einheitliche Standards für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge – Zuwendungen müssen an diese Standards geknüpft werden. Sonst machen Pauschalen keinen Sinn.“
Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:
]]>„Wir befinden uns in der bisher größten humanitären Notlage in Europa in diesem Jahrtausend. Bund und Länder stellen aber lediglich eine Portokasse zur Verfügung. Das Ergebnis des Gipfels ist eine Pleite für die Landesregierung. Für die Kommunen bleibt völlig offen, wie aktuell die Lasten weiter geschultert werden sollen. Die weitere für das Jahr 2015 angekündigte Milliarde vom Bund bedeutet für NRW nach Königsteiner Schlüssel rund 217 Millionen Euro. Diese Zahlung muss vollständig an die Kommunen ausgezahlt werden und zwar zusätzlich zu den vom Land bereits angekündigten 217 Millionen Euro. Alles andere wäre ein Vertrauensbruch gegenüber den Kommunen.“
„Auch in der heutigen Innenausschusssitzung wollte die Landesregierung die Widersprüche zwischen Polizeibericht und Augenzeugenberichten nicht auflösen und Fehler einräumen. Sie hält an dem widersprüchlichen Bericht fest. Wieder einmal zeigt sich, dass die Polizei eine selbstkritische Auseinandersetzung mit Einsätzen nicht kann oder will. Die Polizei muss endlich ehrlich agieren und eine faire Fehlerkultur fördern. Die Landesregierung muss dafür sorgen, dass sich eine Fehlerkultur bei der Polizei überhaupt entwickeln kann. Ansonsten bleibt bei den Menschen im Land nicht nur ein schaler Beigeschmack bei solchen Einsätzen zurück, sondern auch Misstrauen in Polizeiarbeit und Politik.
Es ist ein Unding, dass sich die Landesregierung weiterhin ihren beschönenden Bericht hochhält. Zu zahlreichen Vorwürfen von Journalisten und Demonstranten will die Landesregierung nicht ihre Position kritisch überdenken:
Es ist starker Tobak, dass Minister Jäger diese Vorwürfe einfach ignoriert bzw. herunterspielt. Hat er den Ernst der Lage nicht erkannt? Dass „vorgetragener Kritik am Polizeieinsatz konsequent nachgegangen würde“, ist in der Realität nicht zu spüren. Wir fordern objektive Aufklärung des Sachverhaltes. NRW braucht dringend eine unabhängige Ermittlungsbehörde. Die Fehlerkultur bei der Polizei und im Innenministerium ist inakzeptabel!“
]]>Dietmar Schulz, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion zum jetzt vorgelegten 3. Nachtragshaushalt:
Warum legt die Landesregierung den 3. Nachtragshaushalt für Flüchtlinge erst Ende September 2015 vor? Die Zahlen waren Mitte August klar; die hieraus resultierenden Anforderungen auch, nämlich hochgerechnet am Prognose-Volumen 800T Flüchtlinge. Der 3. Nachtragshaushalt hätte Anfang September im letzten Plenum vorgelegt werden können und müssen, falls die Landesregierung ihre Hausaufgaben rechtzeitig gemacht hätte. Stattdessen gab es viele Worte der Absichtserklärungen, um diese Untätigkeit zuzuschütten. Wollte oder konnte die Landesregierung nicht?
Den Preis für dieses kalkulierte Hinterherhinken zahlen die schutzbedürftigen Flüchtlinge, die völlig überlasteten Kommunen und die ehrenamtlichen Helfer. Die rd. 900 Mio. Euro für die Gegenfinanzierung befinden sich längst in der Kasse des Finanzministers; in Form von Steuermehreinnahmen und vor allem auch ohne Bundesmittel. Nachdem die Landesregierung bereits einen Monat sinnfrei verschenkt hat, ist völlig unklar, ob es ihr gelingt, noch in diesem Jahr das notwendige Fachpersonal zu gewinnen. 900 Integrationslehrer mit den benötigten Qualifikationen („DaZ/DaF“) zu besetzen oder weitere 1.700 Lehrerstellen und erst Recht 250 Polizeianwärterstellen halte ich für außerordentlich ambitioniert. Ein großes Fragezeichen steht hinter den Anforderungen an die Integration. Jetzt notwendig gewordene Abkürzungen im Haushaltsberatungsverfahren strapazieren Zugeständnisse der Opposition an das Trödeln der Landesregierung maximal und können alleine im Interesse der Flüchtlinge und des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts befürwortet werden.
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„IT-Sicherheit ist kein Selbstzweck – es geht um unsere Daten, die geschützt werden müssen.
Minister Jäger führt die Menschen an der Nase herum. Noch im vergangenen Jahr strich er 10 Millionen Euro aus dem IT-Budget. Heute feiert er sich, weil er 8,3 Millionen Euro wieder in das Budget einführt. Wer rechnen kann, wird erkennen: unterm Strich sind es 1,7 Millionen Euro weniger, als noch vor zwei Jahren.
Die IT-Sicherheit in der öffentlichen Verwaltung ist katastrophal, das ist allen bekannt. Ob in den überlasteten Kommunen oder in hastig eingeführten IT-Verfahren im Land – Datenschutz und Sicherheit wird oft vergessen.
Was hier im Bereich eGovernment und IT-Sicherheit fehlt, sind klare Vorgaben und einfache Regeln, an denen sich auch technisch weniger versierte Mitarbeiter in der Landesverwaltung orientieren können. Die Landesregierung muss endlich das eGovernment-Gesetz einbringen, Verschlüsselung der E-Mail-Kommunikation einführen und sichere, freie Formate als Standard für die Landesverwaltung definieren.“
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Eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Herrmann bestätigt: die Polizei in Nordrhein-Westfalen legt geheime Datensammlungen von Fußball-Fans an.
Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz:
„Die Polizeibehörden speichern Daten von 6.500 Fussballfans in geheimen Dateien und die Landesregierung gibt gleichzeitig keine Auskunft warum die Eintragungen überhaupt erfolgen – das ist ein Skandal.
Mit diesen Daten werden Fans davon abgehalten, zu Auswärtsspielen zu fahren, es werden Meldeauflagen ausgesprochen oder es wird der Kauf eines Tickets verhindert. Wenn aber die Existenz der Datensammlungen gar nicht bekannt ist, kann sich der Fan auch nicht gegen eine Eintragung wehren oder sein Auskunftsrecht in Anspruch nehmen. Solche Dateien widersprechen sämtlichen rechtsstaatlichen Prinzipien und sind ein schwerer Verstoss gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen.
Offensichtlich sind auch noch wesentlich mehr Personen gespeichert als bisher in den Berichten der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS). Dort sind knapp 4.700 Personen als ‚gewaltgeneigt/gewaltsuchend‘ registriert, hier sind es 6.500. Wieviele Daten pro Person registriert werden ist außerdem unbekannt.
Bei der Polizei scheint sich ein Datensammel-Wildwuchs breit zu machen, der dringend besser kontrolliert werden muss. Wir werden dazu eine Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten einholen und erwarten von der Landesregierung, dass alle Fragen vollständig beantwortet werden.“
„… Frau Ministerin Löhrmann, Frau Vizeministerpräsidentin, einen schönen Gruß an die Ministerpräsidentin, die offenbar einen anderen Termin hat. Sie hat ja eben kräftig gegenüber Herrn Marsching ausgeteilt – leider Gottes nur in einem recht untergeordneten, aber zumindest aus unserer Sicht durchaus wichtigen Punkt – in Bezug auf die Vorgänge in Garzweiler. Da hat sie ihn regelrecht gemaßregelt – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – und dabei Innenminister Jäger in Schutz genommen. Das kann man natürlich tun, aber eins muss man wissen: Journalisten wurden festgesetzt. Friedliche Demonstranten wurden eingekesselt, durch Werkschutzleute in Kooperation mit der Polizei bedrängt. Insofern müssen wir Augenzeugenberichten Glauben schenken, solange keine Aufklärung, insbesondere seitens der Fach- und Dienstaufsicht des Innenministeriums, geleistet worden ist.
(Minister Ralf Jäger: Das war alles im Rahmen eines Hausfriedensbruchs!)
– Herr Innenminister, es steht Ihnen nicht zu, juristisch zu beurteilen, welche Taten hier vorgelegen haben.
(Minister Ralf Jäger: Wieso das denn nicht?)
–
Ihre Aufgabe ist es, die Aufklärung im Hinblick auf die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zu betreiben.
(Beifall von den PIRATEN)
Wir haben Gott sei Dank noch Gewaltenteilung in Nordrhein-Westfalen, sodass die Frage der Beurteilung in juristischer Hinsicht Ihnen sicherlich nicht zusteht.
(Minister Ralf Jäger: Wem denn sonst?
– Das möchte ich gerne im Protokoll haben. Ich hoffe, es wird protokolliert, dass die Frage der juristischen Beurteilung von Handlungen von Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes Sache des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen ist. Das muss man sich einfach auf der Zunge zergehen lassen.
(Minister Ralf Jäger: Dann darf die Polizei bei Straftaten nicht mehr einschreiten?)
– Herr Innenminister Jäger, die Polizei darf selbstverständlich bei Straftaten jedweder Art eingreifen. Ob hier jedoch Straftaten vorgelegen haben, ist eine Beurteilung, die Ihnen gar nicht zusteht…
Wenn die Polizei gemeinsam mit dem Werksschutz gegen Demonstranten oder Aktivisten, gegen Umweltschützer vorgeht, die unter anderem durch die Grüne Jugend aufgerufen worden sind, die gegen die Vorgänge in Garzweiler protestieren, und dabei gleichzeitig die darüber berichtenden Journalisten festgesetzt werden, dann kann diese Landesregierung nur in einem Atemzug mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes und anderen Protagonisten auf Bundesebene genannt werden, die gerne gegen Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland vorgehen und die Pressefreiheit mit Füßen treten…“
Mit dieser Äußerung – Wem denn sonst, außer ihm, dem Innenminister, steht die strafrechtliche Beurteilung von Verhalten zu – hat sich der Innenminister als nichts mehr oder weniger entlarvt hat, als ein Wortführer einer vermeintlich allmächtigen Polizeistaatsideologie, bei der die kodifizierte Gewaltenteilung zur Makulatur wird. Derselbe Innenminister NRW´s propagiert im Übrigen die Notwendigkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung! Dieser Innenminister ist als Bestandteil einer mutmaßlich auf dem Boden freiheitlicher, demokratischer Grundordnung agierenden Landesregierung nicht weiter tragbar.
]]>Ende Juli gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass sich die Anzahl der rechtsextremen Übergriffe in NRW fast verdoppelt hat. NRW ist somit von den alten Bundesländern das Land mit der höchsten Quote an Übergriffen. Aber in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage wiegelt Innenminister Jäger ab, dass es sich bei den in 2015 registrierten Straftaten in NRW überwiegend um Propagandadelikte, Volksverhetzungen sowie Sachbeschädigungen handelt.
Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:
„Die hohe Steigerung rechtsextremistischer Übergiffe wird von der Landesregierung nicht ernst genommen. Während das BKA alle Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte gesondert erfasst, setzt die Landesregierung auf veraltete Einzelmaßnahmen.
Extremismusforscher sprechen von einer rechtsterroristischen Mentalität, die sich aus Pegida und anderen rechtspoulistischen und rechtsextremistischen Strömungen entwickelt hat. Aber die Landesregierung sieht lediglich einige kleine Einzelgruppen die an der Schwelle zum Rechtsterrorismus stünden. Damit unterschätzt sie das Problem.
Außerdem müssen die Opfer rassistischer Übergriffe schnell und unbürokratisch vor Ort betreut werden. Dass die Landesregierung hier eine Einzelfallprüfung voranstellt, ist bürokratisch und damit völlig unangemessen.“
Antwort auf die Kleine Anfrage 3745
„Was unternimmt die Landesregierung gegen rechtsextremistische Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte“
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Zu der heutigen Debatte um die aktuelle Flüchtlingspolitik in NRW sagt Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW:
„Die Landesregierung macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Seit 2012 fordern wir den migrationspolitischen Rettungseinsatz – doch von der Landesregierung kommen lediglich warme Worte, statt notwendige Taten:
Frau Kraft sagt: Die anderen EU-Mitgliedstaaten sollen ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir sagen: Auch mit Verteilungsschlüssel würde NRW ähnliche Aufnahmezahlen verzeichnen.
Frau Kraft sagt: Der Bund muss seinen Verpflichtungen nachkommen.
Wir sagen: Geld steht heute schon zur Verfügung. Das Land NRW hat im ersten Halbjahr 2015 rund 2,2 Milliarden Euro mehr Steuern eingenommen. Frau Kraft soll dieses Geld nehmen und in eine humane Flüchtlingsaufnahme in NRW investieren. Welchen Deal man mit dem Bund macht, ist den Menschen und den Kommunen erstmal egal.
Frau Kraft sagt: Mit diesen Flüchtlingszahlen konnte niemand rechnen.
Wir sagen: Doch! Wir haben seit Jahren genug Beweise dafür, dass mehr Menschen zu uns kommen werden.“
Frank Herrmann, Flüchtlingspolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:
„Das Gebot der Stunde heißt ‚Taten statt schwafeln!‘. Angesichts der vielen Krisen und Kriege in und um Europa werden in den nächsten Monaten weiter Menschen zu uns kommen. Die Landesregierung hat sich auf diese Herausforderung nicht vorbereitet. In NRW stehen nur deshalb mittlerweile dutzende Zeltstädte. Der einzige Hoffnungsschimmer ist die enorme Hilfsbereitschaft der Bevölkerung. Diese Menschen müssen gefördert werden! Mit ihrer Untätigkeit und Unfähigkeit setzt die Landesregierung auch das aufs Spiel. NRW ist ein Aufnahmeland. Wir fordern, dass sich Frau Kraft der politischen Verantwortung stellt. Wir brauchen ein Ministerium für Integration, Flucht und Einwanderung, damit endlich an einer humanen, dezentralen und nachhaltigen Flüchtlingsaufnahme gearbeitet wird.“
Antrag der Piratenfraktion: Aus der Vergangenheit lernen: Nordrhein-Westfalen muss sich der politischen Verantwortung als Aufnahmeland stellen!
]]>Zur Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge sagt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:
„Endlich bekommen Flüchtlinge in NRW grundsätzlich die Möglichkeit, ohne bürokratische Hürden zum Arzt zu gehen. Wir haben mit unserem Antrag die Einführung einer flächendeckenden Krankenkarte gefordert, damit alle Flüchtlinge medizinisch versorgt werden können. Die Landesregierung hat sich dieser Idee angenommen und sich heute mit den Krankenkassen auf die Einführung einer Gesundheitskarte verständigt.
Leider macht sie das stümperhaft – sie war nicht verhandlungsstark. Da es den Kommunen vor Ort freigestellt wird, ob sie diesem Rahmenvertrag beitreten, werden Flüchtlinge diskriminiert, nur weil sie in unterschiedlichen Unterbringungen wohnen. Ihre medizinische Versorgung hängt von dem Wohlwollen einer jeden Kommune ab.
Dass sich nun die Landesregierung feiert, können wir nicht nachvollziehen. Verantwortung und Kosten bleiben an den Kommunen hängen. Den Flüchtlingen wird – zumindest landesweit – nicht geholfen.“
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Der WDR berichtete am 19.08.2015, dass die Polizei NRW und RWE ungewöhnlich eng bei den Protesten im Tagebau Garzweiler zusammengearbeitet haben sollen. RWE-Mitarbeiter sollen dabei aktiv bei polizeilichen Maßnahmen mitgeholfen haben. So sollen sie an Einkesselungen von Demonstranten und der Festsetzung von Demonstranten beteiligt gewesen sein. Vereinzelt soll es auch zu Übergriffen des Werkschutzes gegen Demonstranten gekommen sein.
Die Landesregierung wird um einen mündlichen Bericht gebeten, in dem sie zu der Zusammenarbeit von Polizei und RWE Stellung nehmen soll. Dahingehend soll beantwortet werden, inwieweit RWE-Mitarbeiter bei der Einkesselung der Demonstranten geholfen haben, ob sie bei der Festsetzung von Demonstranten beteiligt waren und ob sie die Polizei dabei unterstützt haben, Pressevertreter vom Tagebaugelände zu transportieren.
Ebenfalls soll beantwortet werden, welche Absprachen im Vorfeld der Demonstration von der Polizei mit dem RWE und den vor Ort verantwortlichen getroffen wurden und ob der Kräfteansatz der Polizei aus Sicht der Landesregierung angemessen und ausreichend war.
]]>Die Forderung von Armin Laschet ist respektlos. Er unterstellt den Flüchtlingen, dass sie wegen 143 Euro Taschengeld pro Monat aus ihrem Heimtland fliehen. Die Menschen flüchten aus ihrer Heimat, weil ihre Häuser ausgebombt und ihre Angehörigen ermordet werden.
Das Geld ist zur eigenen Verfügung der Asylsuchenden. Es dient ihnen zum Erhalt ihres Existenzminimums und sichert ihnen einen gewissen Grad der Selbstbestimmung. Die Leistung schützt die Menschen davor, in eine würdelose Abhängigkeit von Sachleistungen und Flüchtlingsheimbetreibern zu stürzen. Diese Grundrechte, gerade gegenüber Menschen, die unsere Hilfe brauchen, dürfen nicht verletzt werden. Die Forderung von Herrn Laschet, eine Planwirtschaft für die Beschaffung und Verteilung von Gütern für den persönlichen Bedarf zu errichten, wäre nicht nur deutlich teurer, sondern ist auch völlig praxisfern.
Herr Laschet fischt mit seinem unwürdigen Vorschlag bewusst am rechten Rand und betreibt geistige Brandstiftung. Davon sollte sich nicht nur die CDU deutlich distanzieren. Die Landesregierung muss der Debatte ein Ende machen und per Erlass dafür sorgen, dass alle Flüchtlinge in NRW unterschiedslos das ihnen per Gesetz Zustehende erhalten.
Update: Die CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen hat uns darauf hingewiesen, dass Herr Laschet in den Agenturmeldungen falsch zitiert wird. Er habe nicht die Geldleistungen streichen wollen, sondern möchte »verstärkt auf Sachleistungen setzen«.
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