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Wahlrecht: Absurder Angriff der CDU auf das Verfassungsgericht

Mit einer Grundgesetzänderung möchte die Union erreichen, dass auch im zukünftigen Wahlrecht Überhangmandate möglich werden. Durch Ausgleichsmandate könnte ein Bundestag im Extremfall auf fast 900 Abgeordnete anwachsen.

Daniel Schwerd, Abgeordneter der Piratenfraktion im Landtag NRW, lehnt diesen Vorschlag von CDU-Politiker Günter Krings kategorisch ab, der Regelungskompetenzen beim Wahlrecht vom Verfassungsgericht zum Bundestag übertragen will. „Der CDU ist das Verfassungsgericht wohl zu anstrengend geworden. Was Krings hier andeutet, ist nichts anderes als eine unsägliche Attacke auf ein politisch bewährtes System“, sagt Schwerd mit Blick auf zahlreiche Entscheidungen der Karlsruher Richter gegen Gesetze der Bundesregierung.

„Gerade im Wahlrecht ist es unverzichtbar, dass Kontrolle bei einer neutralen Stelle wie dem Verfassungsgericht liegen. Dass Karlsruhe wiederholt die in Berlin verfassten Regelungen als verfassungswidrig abgelehnt hat, beweist dies.“ Auch die jüngst durch die schwarz-gelbe Bundesregierung erfolgte Revision des Wahlrechts wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft.

Schwerd fordert die Berliner Bundestagsparteien auf, endlich ein verfassungskonformes Wahlrecht zu erarbeiten. „Krings‘ Idee ist völlig absurd. Man kann nicht die Verfassung ändern, damit sie zu einem völlig misslungenen Wahlrecht passt – um damit Überhangmandate mit negativem Stimmrecht erlauben. „Wenn man auf einem toten Pferd sitzt, hilft es nicht, ihm Räder zu montieren“, so Schwerd.

Ein Wahlrecht ohne Überhangmandate wäre verfassungskonform und würde einen aufgeblähten Bundestag verhindern – ganz ohne Verfassungsänderung. Konstruktive Vorschläge dazu liegen vor, beispielsweise vom Verein „Mehr Demokratie e. V.“ mit dessen Vorschlag zum Bundeswahlrecht „Wählen ohne Überhang„. „Dieser Vorschlag ist deutlich zu unterstützen“, so Schwerd.

Verantwortlich für diese Pressemitteilung: Piratenfraktion im Landtag NRW, Pressesprecher Ingo Schneider, presse [ at ] piratenfraktion-nrw.de

2 Kommentare an “Pressemitteilung”

  • Thorsten Sterk

    Hinweis: Die Regelungskompetenz liegt bereits ausschließlich beim Bundestag. Das Verfassungsgericht hat nur ein Prüfrecht ;o)

  • Oppi

    Kann man die CDU nicht endlich mal wegen offensichtlicher verfassungsfeindlicher Tendenzen der gesamten Führungsriege verbieten lassen ?

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