Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen – Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre

Veröffentlicht am von unter Anträge.

Artikel 1

Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 (GV. NRW. S.127), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 442), wird wie folgt geändert:

Artikel 31 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.“

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 15. Mai 2017 in Kraft.

Begründung

Art. 31 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen lautet:

„Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.“

Dadurch sind 16- und 17-Jährige von den Wahlen zum Landtag von Nordrhein-Westfalen ausgeschlossen. Dafür besteht kein überzeugender Grund mehr.

Demokratische Staaten sind u.a. durch den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass jeder das Recht hat, an Wahlen zu Parlamenten teilzunehmen. Der Ausschluss von Wahlen bedarf einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Eine solche ist aber beim Ausschluss der 16- und 17-Jährigen vom aktiven Wahlrecht zum Landtag nicht erkennbar. Weiterlesen »

Das BND-Gesetz ist verfassungswidrig: Klage

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Homepage, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen, uncategorized.

zitat-frank-richtig

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW im Innenausschuss, erklärt zum heute verabschiedeten BND-Gesetz:

„Dieses Gesetz ermächtigt den BND zur unkontrollierten Massenerhebung von Daten. SPD und CDU/CSU haben es geschafft, die feuchten Träume der Überwachungsfanatiker Gesetz werden zu lassen. Ich könnte kotzen.“

Weiterlesen »

Verfassungsreform: Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet

Veröffentlicht am von unter Homepage, Pressemitteilungen.

 

marsching-verfassungsreform

Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion NRW, erläutert die Position der PIRATEN in der heutigen Landtagsdebatte zur Verfassungsänderung:

„Die Verfassungskommission ist institutionell gescheitert. Durch den Versuch eine ‚große Lösung‘ zu finden, die alle Interessen berücksichtigt, mussten zu viele Kompromisse gemacht werden, so dass am Ende nur der kleinste gemeinsame Nenner übrig blieb.

Weiterlesen »

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Veröffentlicht am von unter Anträge.

Unser Antrag im Plenum:

Donnerstag, 05. November 2015, TOP 4, ca. 12.35 Uhr

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Drucksache 16/10057

Verbraucherschutz muss als Staatsziel in der Landesverfassung verankert werden. Verbraucherschutz ist Querschnittsthema, dass in viele politische Ressorts hinein wirkt. Die Aufnahme des Themas in die Verfassung soll dieser Bedeutung gerecht werden.


2015-11-05_Simone Brand Verbraucherschutz in Landesverfassung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Simone Brand, Sprecherin der Piratenfraktion für Verbraucherschutz

Verbraucherschutzpolitik hechelt den Skandalen hinterher. Dabei sollte sie proaktiv die richtigen Weichen stellen. Wir brauchen eine gute Verbraucherbildung, transparente Verbraucherinformationen, umfassenden Verbraucherschutz und effektive Lebensmittelsicherheit. Verbraucherschutz ist ein Querschnittsthema, welches nicht nur alle Ministerien, sondern auch alle legislativen Ebenen betrifft. Deswegen müssen wir mit der Verankerung des Verbraucherschutzes als Staatsziel in der Landesverfassung ein starkes Zeichen setzen.

Komplette Debatte zu diesem TOP:

Wir klagen gegen die Sperrklausel

Veröffentlicht am von unter Das Neueste, Homepage.

Mit der heutigen Einreichung eines Gesetzentwurfes von SPD, CDU und Grüne werden sich künftig die Gerichte beschäftigen, kündigt Torsten Sommer, Mitglied in der Verfassungskommission für die Piratenfraktion im Landtag NRW, an:

„Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine Frechheit. SPD, CDU und Grüne haben alle Mitglieder des Landtags belogen – nicht zu letzt haben sie die Menschen im Land betrogen. Eine Sperrklausel ist und bleibt verfassungswidrig. Die Verfassungsgerichtsurteile von 1999 und 2008 sprechen eine deutliche Sprache – diese zu ignorieren, ist arrogant.

Mit dieser heutigen Entscheidung erklären SPD, CDU und Grüne bereits im Vorfeld abgegenene Wählerstimmen für ungültig. Nur weil eine Stimme nicht mehr als 2,5 Prozent an Gleichgesinnten findet, wird sie bei künftigen Wahlen weggeschmissen. Dies ist demokratiefeindlich. Wenn das Interesse an Wahlen künftig noch weiter abnimmt, geht die sinkende Wahlbeteiligung auf das Konto von SPD, CDU und Grüne. Weiterlesen »

Am 20.11.2013 wieder Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses.

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Marc 'Grumpy' Olejak, Michele Marsching, Persönliche Blogposts, Petitionsausschuss (A13), Presse.

In Rücksprache mit dem Petitionsreferat möchten wir auf die wieder anstehende Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses hinweisen.

Sie fühlen sich durch Entscheidungen nordrhein-westfälischer Behörden oder anderer öffentlicher Einrichtungen unseres Landes benachteiligt oder ungerecht behandelt? Dann können Sie sich an den Petitionsausschuss des Landtags wenden. Über ihn können Sie erwirken, dass eine solche Entscheidung für Sie kostenfrei überprüft wird.

Die nächste Sprechstunde ist am Mittwoch, 20.11.2013, in der Villa Horion des Landtags, Johannes Rau Platz, 40213 Düsseldorf. Bürgerinnen und Bürger, die Probleme mit Behörden im Lande haben, können sich hierfür telefonisch unter der Rufnummer 0211/884-2506 jeweils in der Zeit von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr anmelden. Wichtig: Ohne vorherige Anmeldung ist die Teilnahme an der Sprechstunde leider nicht möglich.

In jedem Jahr machen schon rund 5.000 Menschen von ihrem Petitionsrecht Gebrauch und wenden sich mit einer Eingabe an das nordrhein-westfälische Landesparlament. Der Petitionsausschuss nimmt sich jeder einzelnen Eingabe an.

Weitere Informationen und Grundlagen zum Petitionsverfahren finden sich in den Seiten des Landtags NRW oder in der Broschüre des Ausschusses (PDF), die Ihnen der Landtag auch gerne postalisch zusendet (Bestellung per Mail).

Kontakt zum Petitionsausschuss: Telefon: (0211) 884-2143 oder -2259 oder -2299 oder -2506, Fax: (0211) 884-3004, E-Mail: petitionsausschuss@landtag.nrw.de

Pressemitteilung des Landtags NRW zum gleichen Thema: Petitionsausschuss – Anmeldung für Sprechstunde startet