Antrag für ein Sperrklauselverbot im Kommunalwahlgesetz zurückgezogen

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Kommunales, Kommunalpolitik (A11), Persönliche Blogposts, Politik.

Unser Antrag auf eine Gesetzesinitiative zur Verankerung eines Sperrklauselverbots im Kommunalwahlgesetz sollte mit einer Anhörung von externen Verfassungs- und Bürgerrechtsexperten im Februar des nächsten Jahres hier im Landtag NRW beraten und dann bis April/Mai abgestimmt werden. Diesen Verfahrensablauf hatten wir in der letzten Sitzung des Ausschuss für Kommunalpolitik so beantragt, denn es ist das Recht der antragsstellenden Fraktion, den Verfahrensablauf vorzuschlagen. Für die kommende Kommunalwahl hätte der Antrag im übrigen keine Auswirkungen, da das Kommunalwahlgesetz bereits jetzt keine Sperrklausel kennt.

Bei einem Organisations-Treffen der Sprecher des Ausschuss für Kommunalpolitik gestern wurde jedoch gegen die Stimmen der Piratenfraktion ein frühzeitiger Anhörungstermin noch in diesem Jahr und eine Frist zur Vorbereitung der Anhörung und Auswahl der Sachverständigen bis morgen, Freitag, den 8. November, festgelegt. Eine solch kurzfristige Zeitplanung für die Beratung zu einem Antrag, gegen die Stimmen der antragsstellenden Fraktion, ist sehr ungewöhnlich. Es wurde auch keine Begründung für diese eilige Zeitplanung gebracht.

Wir sehen unter diesen Umständen eine ordnungsgemässe Beratung zu unserem Antrag nicht gewährleistet und haben uns daher entschlossen, den Antrag zurückzuziehen. Eine beabsichtigte Zustimmung der anderen Fraktionen zu dem Antrag kann nach unserer Auffassung ausgeschlossen werden!

Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Veröffentlicht am von unter Gesetzesentwürfe, Kommunalpolitik (A11).

Antrag

34. Plenarsitzung, Donnerstag, 20.6.2013, TOP 12, ca. 19:10 Uhr

Aktives und passives Wahlrecht angleichen

Mit unserem Gesetzentwurf haben wir uns dafür eingesetzt, dass im Kommunalwahlgesetz aktives und passives Wahlrecht gleichgestellt wird. Bei Wiederholungswahlen sind derzeit neue Kandidaten und Parteien ausgeschlossen, während die Wählerverzeichnisse an den aktuellen Stand angepasst werden. Unsere Initiative hat dazu geführt, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen wird, der eine Angleichung zwischen aktivem und passivem Wahlrecht bei Wiederholungswahlen vorsieht.

Urheber: Piraten

Drucksache 16/120