Das Verantwortungs-Ping Pong der Innenminister

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Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zur Vorbereitung der Sondersitzung am kommenden Donnerstag:

„Mittlerweile weiß jeder, der sich dafür interessiert, dass bei den Ermittlungsbehörden im Fall des Mörders Anis Amri Fehler gemacht worden sind. Auch dadurch konnte der Anschlag auf die Menschen auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz nicht verhindert werden. Für die Zukunft gilt es solche Fehler möglichst auszumerzen.

Was dabei aber auf keinen Fall hilft, ist das Verantwortungs-Ping Pong, das nun zwischen dem Innenminister hier und dem Bundesinnenminister in Berlin gespielt wird. Immer haben die anderen Schuld. Vom hasenherzigen Innenminister Nordrhein-Westfalens kennen wir das schon aus anderen Fällen, aber das macht es nicht besser.

Ich frage mich, wann es denn die Ministerpräsidentin bei irgendeiner seiner Ausweichmanöver trifft. Die baldige Ablösung des Innenministers könnte für diese pragmatischer Selbstschutz sein.“

Wer entlässt endlich diese völlig inkompetente Bundesregierung und ihre politischen Beamten infolge der Causa #Landesverrat?

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Politik.

De Maizière und Maas müssen gehen. Das steht für mich außer Frage. Aber bitte erst, nachdem sie ihre politischen Beamten entlassen bzw. für ihren Ruhestand gesorgt haben.

Im Zentrum des Tollhauses Bundesregierung geht es – wie bereits ausgeführt – um folgende Haupt-Protagonisten in der Causa #Landesverrat: 3 Politische Beamte: Maaßen (Chef Bundesamt für den Verfassungsschutz), Range (Generalbundesanwalt), Dr. Haber (Staatssekretärin im Bundesinnenministerium). Die Bundesregierung (2 Minister): De Maizière (Bundesinnenminister) und Maas (Bundesjustizminister).

Die Deutsche Presseagentur berichtet heute, Generalbundesanwalt Range sehe sich zu Unrecht durch seinen Vorgesetzten Heiko Maas (Bundesjustizminister) angewiesen, ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten zur Frage des Vorliegens eines „Staatsgeheimnisses“, das Netzpolitik.org verraten haben soll, zu stoppen, weil es angeblich politisch nicht opportun sei. Er – Range – sehe darin einen unerträglichen Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz.

Range wird im Weiteren wie folgt zitiert: „Die Presse- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Dieses Freiheitsrecht gilt aber auch nicht im Internet schrankenlos. Es entbindet Journalisten nicht von der Einhaltung der Gesetze.“ Darüber zu wachen, sei Aufgabe einer freien Justiz, nicht der Politik, so der Generalbundesanwalt.

Hat dieser Generalbundesanwalt eigentlich den juristischen und politischen Knall noch nicht gehört? Er ist politischer Beamter und nicht Teil der Justiz; schon gar nicht Teil einer „unabhängigen“ oder „freien“ Justiz, die es in Deutschland nicht gibt. Unabhängig sind nämlich ausschließlich Richterinnen und Richter. Der Generalbundesanwalt ist weder „die Justiz“ noch ist er persönlich in seiner Funktion durch einen Unabhängigkeitsstatus geschützt. Er ist weisungsgebundener – wie gesagt – politischer Beamter. Steht so im Gesetz.

Als politischer Beamter untersteht er – das ist nunmal de lege lata so, solange nichts daran geändert ist (§§ 146, 147 Gerichtsverfassungsgesetz und Grundgesetz Artikel 97) – dem Weisungsrecht des Bundesjustizministers.

Bereits dieses Minimum an Rechtsverständnis scheint Range indessen zu fehlen, was ihn angesichts seiner jüngsten Äußerungen vom heutigen Tage per se disqualifiziert.

Erteilt nun dieser Justizminister die Weisung, ein Gutachten nicht einzuholen, hat er – Range – das nicht öffentlich zu bewerten, sondern der Weisung einfach zu folgen oder zurückzutreten bzw. um die Entlassung in den Ruhestand zu ersuchen. Andere Möglichkeiten bleiben ihm nicht.

Entscheidend im Lichte des politischen Weisungsrechts dürfte jedoch folgendes sein:

Der Bundesjustizminister hat kläglich versagt, indem er den Generalbundesanwalt nicht angewiesen hat, Ermittlungen gegen die Journalisten von Netzpolitik.org nicht einzuleiten bzw. diese einzustellen.

Der Justizminister hat aufgrund eigener Prüfung und rechtlicher Güterabwägung zu entscheiden, was ihm politisch aufgetragen ist, nämlich gemäß seiner Aufsichts- und Leitungsverantwortung zu handeln. Zwar hat Maas eine eigene rechtliche Einschätzung vorgenommen, aber dann nicht danach gehandelt.

Er hat es aber nicht einfach nicht getan infolge seiner eigenen Güterabwägung, die ihn im Mai dazu veranlasste, den Generalbundesanwalt wegen der problematischen Situation im Lichte der Pressefreiheit in Hinblick auf ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrat zu warnen. Maas hatte vor diesem Hintergrund die politische und dienstliche Pflicht, den GBA anzuweisen, ihm also die Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu untersagen. Er hatte nicht zu warnen, sondern er hatte zu handeln.

Dass er es nicht tat, sondern sich stattdessen quasi verteidigend auf die „Unabhängigkeit der Justiz“ beruft, entlarvt wiederum die gleichermaßen Kompetenzlosigkeit und das völlig fehlende Rechtsverständnis dieses Justizministers. Damit hat sich dieser Justizminister Maas gleich dem GBA disqualifiziert. Ein gegen seine Rechtsauffassung handelnder Justizminister ist überflüssig! Kommt hinzu, dass dieses Unterlassen praktisch einen Gesetzesverstoß darstellt und sein politisches Versagen offenkundig wird. Denn der Verweis auf die tatsächlich nicht existierende Unabhängigkeit der Justiz ist eine Dreistigkeit in Hinblick auf die Nicht-Wahrnehmung seiner gesetzlichen Verpflichtungen als Minister.

Mit anderen Worten: Der Justizminister bricht das Recht, weil es ihm opportun erscheint. Nicht durch die Weisung in Hinblick auf ein Gutachten, welches der GBA stoppen soll, sondern vielmehr in Hinblick auf seine verfassungsgemäßen Pflichten als Bundesminister gegenüber seinem weisungsgebundenen Generalbundesanwalt, indem er ihn nicht anweist, das Verfahren einzustellen.

Das alleine muss seinen, Maas´ Rücktritt zur Folge haben! Einen solchen Justizminister braucht kein Rechtsstaat.

Ähnlich verhält es sich mit dem Bundesinnenminister, der seinen politischen Beamten Maaßen nach eingehender, eigener Prüfung hätte anweisen müssen, die Strafanzeige unter direkter Ansprache der Journalisten von Netzpolitik.org (Beckedahl und Meister) zu unterlassen. Nun, Maaßen hat sich darüber nicht beklagt. Warum auch, konnte er doch so seinem Unmut darüber, dass aus seinem politischen Umfeld geheime Dokumente durchgestochen (geleaked) wurden, Luft machen.

Nun kommt in Betracht, dass de Maizière möglicherweise von dem Vorgang durch seine Staatssekretärin Dr. Haber – so las man – nicht in Kenntnis gesetzt worden ist. Ja reden die eigentlich nicht miteinander? Sollte die Staatssekretärin ihren Chef über die Absicht des BfV-Chefs nicht informiert haben und auch keine eigene Prüfung angestellt haben, ist sie mit sofortiger Wirkung zu entlassen.

Das wiederum hat aber auch zur Konsequenz, dass anzunehmen ist, dass der Innenminister sein Ministerium und auch seine Spitzenbeamten – zu ihnen gehört neben der Staatssekretärin auch der Chef des Verfassungsschutzes Maaßen! – nicht im Griff hat.

Auch der Innenminister hat es demzufolge unterlassen, seinen politischen Beamten Maaßen anzuweisen, diese Strafanzeige nicht so zu entäußern oder sie zurückzuziehen, was er aber nach eigener Prüfung der Sach- und Rechtslage hätte tun müssen, weil er die Tragweite des Vorgangs im Lichte der Güterabwägung in Hinblick auf die Pressefreiheit hätte erkennen können und wiederum müssen. Auch der Innenminister des Bundes ist mithin seiner Aufsichts- und Weisungspflicht (folgend aus seinem verfassungsmäßig garantierten Recht) nicht nachgekommen. Und er hat seine Sorgfaltspflicht als weisungsbefugter Dienstvorgesetzter schleifen lassen.

Nicht auszudenken, was dieser Innenminister am Ende in Richtung auf seinen Verfassungsschutz-Chef sonst noch unterlässt, wenn es darum geht, die Bevölkerung vor ausufernden Überwachungsmaßnahmen zu schützen.

Auch der Rücktritt des Bundesinnenministers ist aus meiner Sicht unumgänglich!

3 Politische Beamte drehen frei. 2 Politisch Verantwortliche glänzen durch Nichtstun und schieben nun die Schuld auf ihre politisch und dienstrechtlich Untergebenen.

Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf.

Der Rücktritt bzw. die Entlassung der beiden Bundesminister (Maas und De Maizière) ist „alternativlos“, Frau Dr. Merkel, die Sie letztlich als Bundeskanzlerin für das Versagen ihrer Minister einzustehen haben!

Das wird auch die Bundeskanzlerin erkennen müssen, sonst kann sie gleich selbst ihren Hut nehmen.

Von wegen Landesverrat durch Netzpolitik.org! Der Angriff auf die Demokratie und die Grundwerte kommt aus Regierungskreisen! – Teil 2/2 –

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Bürgerrechte, Dietmar Schulz, Persönliche Blogposts, Presse, Pressemitteilungen, Rechtsausschuss (A14).

Ich fordere, was wir Piraten fordern und setze noch eins drauf:

tl;dr: Unabhängigkeit Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei maximaler parlamentarischer Kontrolle sowie politische Weisung nur mit qualifizierter parlamentarischer Mehrheit.

Und nun im Langtext:

Auch die aktuelle „Affäre“ um die Strafanzeige und das Ermittlungsverfahren gegen Journalisten von „netzpolitik.org“ zeigt, dass es im politischen Raum eine unheilige Allianz von Weisungsgebundenheit auf der einen und Abhängigkeit von höchstrangigen Beamten von Bundesbehörden auf der anderen Seite gibt. Folge: Gefährdung unserer Verfassung und der aus ihr fließenden Grundrechte und Gefährdung der Demokratie an sich.

I. Ausgangslage: Gegen Journalisten eines Internetblogs – netzpolitik.org – wird wegen Landesverrats ermittelt, weil die, Ihnen zugespielte Dokumente veröffentlichen (Snowden lässt grüßen!).

Da existiert ein Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz; operativer Leiter an der Schnittstelle zwischen Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst) und politischem Raum und weisungsgebunden von Seiten des Bundesinnenministers.

Da existiert ein Chef der Generalbundesanwaltschaft; operativer Leiter von strafrechtlichen Ermittlungen im Interesse von Staatsschutz, Verfassungsschutz und Geheimdiensten und gleichermaßen weisungsgebunden. Weisungen erteilt ihm der Bundesjustizminister. Hier soll es keinerlei Weisungen von Seiten des BMJV gegeben haben.

Da gibt es einen Bundesinnenminister, der über Staatssekretäre verfügt, die ihn – glaubt man den Berichten – nicht über den Umstand informieren, dass der Chef des Verfassungsschutzes eine Strafanzeige erstattet oder dies nur beiläufig geschieht, sofern nicht eine Sache „von Gewicht“ vorliegt.

Tatsächlich obliegt es dem Generalbundesanwalt in eigener Kompetenz zu entscheiden, ob nach Prüfung von einem Anfangsverdacht auszugehen ist, der die Einleitung eines gegen Journalisten gerichteten Ermittlungsverfahrens rechtfertigt.

Eine Strafanzeige, welche unter völliger Ignoranz oder gar Missachtung des Grundrechts auf Pressefreiheit, sodann ein Ermittlungsverfahren durch den Generalbundesanwalt auslöst, das seit 50 Jahren, seit der „Spiegel-Affäre“ seinesgleichen nicht kennt und lautere Journalisten unter den Verdacht des „Landesverrats“ stellt wäre demzufolge nur dann denkbar, wenn eine vorherige rechtliche Überprüfung stattgefunden hätte, ob ein Staatsgeheimnis vorlag, welches die Journalisten verraten haben und dies auch subjektiv den Tatbestand deckt, um die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in Ansehung durch eine ausländische Macht zu gefährden.

Jener Innenminister will von all dem nichts gewusst haben, liest man. Macht aber nichts, denn der Verfassungsschutzchef hat ja nichts Schlimmes gemacht, sondern nur seinen Job, weil er nicht für die Öffentlichkeit vorgesehene Dokumente als aus dem politischen Raum an die Presse durchgestochen weiß, was ihn massiv ärgert und von ihm in der Strafanzeige als „Staatsgeheimnisse“ klassifiziert werden. Nur so kann an ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats überhaupt nur gedacht werden; anderenfalls aber eher an nichts außer an eben jenes Ärgernis, welches den Verfassungsschutzchef umtreibt, dass der Politische Raum Dienst- oder Staatsgeheimnisse an die Presse und damit die Öffentlichkeit durchsticht.

Kommt hinzu, dass in den Dokumenten nichts anderes steht als das, was der Verfassungsschutzchef schon in zahlreichen öffentlichen Reden und Dossiers als unumgänglich bezeichnet, nämlich: Den Verfassungsschutz mit weitreichenden Möglichkeiten der flächendeckenden Überwachung von Kommunikation der in Deutschland und auch außerhalb Deutschlands lebenden Menschen auszustatten und hierfür auch die operativen Instrumente verfügbar zu machen oder zu halten.

Jener Justizminister, der angeblich den Generalbundesanwalt in Kenntnis dieser Strafanzeige und ihrer Problematik (Pressefreiheit) gewarnt haben will, dass ein solches Ermittlungsverfahren problematisch sei. Nein, dieser Justizminister hat keine eigene Prüfung der Rechtsfragen vorgenommen und dann den Generalbundesanwalt angewiesen, das Verfahren sofort einzustellen. Nein, er hat den Dingen ihren Lauf gelassen oder möglicherweise – auch das ist zurzeit noch nicht bekannt – den Generalbundesanwalt machen lassen, was auf´s Gleiche hinaus läuft.

Hat Maas (BMJV) den Generalbundesanwalt damit sogar bestärkt, ihn am Ende gar durch Unterlassen politischer Intervention und damit durch Unterlassen der Anwendung seines Weisungsrechts indirekt angewiesen, das Ermittlungsverfahren fortzusetzen?

Warum verkündet jener Justziminister nicht in diesen Tagen, dass er bereits seit Mai über die Strafanzeige und die Bedenken des Generalbundesanwalts im Bilde ist? Und doch – so zeigt die heutige Bundespressekonferenz – soll Maas, also der BMJV davon gewusst haben.

Stattdessen wiegelt Maas ab und behauptet wahrheitswidrig, er habe den Generalbundesanwalt angewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten Beckedahl und Meister „ruhen“ zu lassen. Etwas, was untechnisch gesprochen der Generalbundesanwalt schon selbst seit Mitte Mai tut, will also der BMJV nun veranlasst haben. Tatsächlich ruhen die Verfahren indessen nicht, sondern werden nur deshalb zurzeit nicht weiter betrieben, weil ein Rechtsgutachten, welches bereits im Mai vom Generalbundesanwalt in Ansehung der Strafanzeige seitens des Verfassungsschutzchefs in Auftrag gegeben wurde, aussteht.

Nun hört man in der Bundespressekonferenz, dass bereits Maaßen, also der Chef des Bundesamts für den Verfassungsschutz vor seiner Strafanzeige eine rechtliche Begutachtung vorliegen gehabt haben soll. Ein Gutachten, das selbst unter Geheimschutz-Verschluss gehalten wird. Hört! Hört!

Die Frage muss gestellt werden: Warum geht der Staat, warum gehen die Ministerien nicht offensiv TRANSPARENT mit der später ohnehin herauskommenden Tatsachenlage und Erkenntnislage um und veröffentlichen dieses Gutachten?

Gleichzeitig wissen aber alle Beteiligten (Verfassungsschutz-Chef, Innenministerium, Generalbundesanwalt, Justizministerium), dass es sich bei den von netzpolitik.org und also den beiden Journalisten Beckedahl und Meister veröffentlichten Dokumenten zwar um sog. „Verschluss-Sachen“ (für den internen Dienstgebrauch) handelt, die zwar Dienstgeheimnisse sein mögen, aber keinesfalls Staatsgeheimnis sind. Lediglich die Klassifizierung in einem geheimen Gutachten soll die Annahme eines Staatsgeheimnisses rechtfertigen. Möglicherweise ist dem aber nicht so, weshalb die Bewertung der Vorgänge noch eine weitere Wendung wird erfahren müssen, sobald das Gutachten öffentlich sein wird.

Kurze Zeit nachdem diese Umstände bekannt werden und auch, dass der Generalbundesanwalt entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben hat (der Tagesspiegel.online berichtete am Sonntag, 2.8.2015 unter Verlinkung auf die Seite des Generalbundesanwalts) passiert in der Nacht vom 2.8. auf den 3.8. plötzlich ein angeblicher Hackerangriff auf die Homepage des Generalbundesanwalts, in dessen Folge sämtliche Pressemitteilungen des Generalbundesanwalts von der Seite verschwinden!

Nun könnte man allerlei Vermutungen darüber anstellen, wem solche Verfahren politisch oder sonstwie nutzen. Man könnte Mutmaßungen über Weisungen anstellen. Man könnte sogar so weit gehen, dass aus den genannten und relevanten politischen Kreisen – das können solche der Regierung sein und auch solche der nicht mehr parlamentarischen Opposition (FDP) – unter gleichzeitiger Instrumentalisierung von Verfassungsorganen (Verfassungsschutz, Generalbundesanwalt) ein Staatsstreich geplant ist und durchgeführt werden soll, der die Schwächung der aktuellen Bündnis-Regierung aus CDU/CSU und SPD zum Inhalt hat; mit der Folge, dass infolge Koalitionszerwürfnis Neuwahlen erzwungen würden, in deren Folge die CDU/CSU als möglicherweise mit absoluter Mehrheit ausgestattete Alleinregierung hervor geht; ob nun mit einer wiedererstarkenden FDP im Parlament oder ohne sie. Es wäre gleich.

Und wie selbstverständlich betont das BMJV bzw. sein Pressesprecher, dass der BMJV bislang keine politische Weisung ausgebracht hat, weil nur dann eine Weisung erfolge, wenn ein Ermittlungsorgan (hier: Generalbundesanwalt) in strafrechtlich relevanter Weise von seinem Ermittlungsrecht Gebrauch macht oder keinen Gebrauch macht.

Mit anderen Worten soll hier vermittelt werden: Der Gelackmeierte ist immer der Generalbundesanwalt, weil nur der es in der Hand hat!

Wer soll das glauben, wenn man hört, dass Maas, also der BMJV schon im Mai den Generalbundesanwalt angewiesen hat, darauf zu achten, dass Ermittlungen gegenüber Journalisten im Lichte der Pressefreiheit problematisch seien und warum lässt der BMJV dann den Ermittlungen freien, weiterhin ungeprüften Lauf?

Prüft der Weisungsberechtigte und Dienstherr also nicht, wie weiter mit dem durch Strafanzeige veranlassten Ermittlungsverfahren umgegangen wird?

Das wäre lächerlich und entlarvte – falls – die völlige Inkompetenz eines Justizministers und seines gesamten Apparates in Hinblick auf die in seinem Beritt liegende Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wozu auch die Wahrung von Grundrechten durch Behörden gehört.

II. Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaften und des Verfassungsschutzes bei größtmöglicher parlamentarischer Kontrolle unerlässlich

Über einen Umstand darf aber letztlich kein Zweifel bestehen:

Es ist zwingend erforderlich, dass in der Bundesrepublik endlich eine völlige Unabhängigkeit der Justiz und vor allem auch der Staatsanwaltschaften einschließlich der Generalbunesanwaltschaft gesetzlich fundiert hergestellt werden muss.

Das gleiche gilt hinsichtlich des Verfassungsschutzes.

Außerdem ist es unerlässlich, eine weitest gehende parlamentarische Kontrolle der Staatsanwaltschaften herzustellen.

Eine ebenso weitest gehende parlamentarische und vor allem uneingeschränkte Kontrolle des Verfassungsschutzes und der Geheimdienste ist ebenfalls herzustellen.

Alles unter Klarstellung, dass keine Regierung und vor allem kein einzelnes Regierungsmitglied zur Weisung gegenüber Staatsanwälten, dem Generalbundesanwalt, dem Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und ihren jeweiligen Chefs befugt sein dürfen.

Wir brauchen keine Staatlichen Behörden, die es nicht schaffen, Deutschland vor staatsfeindlichen Bestrebungen wie den NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) oder den Auswüchsen rechter (neo-nationalsozialistischer) Gesinnung, fremdenfeindlichen und damit verfassungsfeindlichen Übergriffen auf Menschen, die in unserem Land um Asyl und Schutz nachsuchen zu schützen.

Auch brauchen wir keine Staatsbehörden, die stattdessen – ob nun von einzelnen Politikern so gefordert oder operativ bzw. exekutiv von anderen Chefs von Behörden erwünscht (wie hier: Chef des BfV) – offen anstreben, flächendeckende Überwachungsmaßnahmen anlasslos und unter generalverdächtigender Weise zu implementieren.

Dies, um auf die Menschen durch die Regierungen, die sie demokratisch legitimiert haben im Endeffekt in ihren Freiheitsrechten zu beschneiden und dabei nicht davor haltzumachen, unter Inkaufnahme der Verletzung elementarer, unveränderbarer Grundrechte (u.a. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des Kommunikations- und Postgeheimnisses, der Privatsphäre, der informationellen Selbstbestimmung, der Pressefreiheit und am Ende der Versammlungsfreiheit) Machtstrukturen zu begründen oder zu fördern, die im besten Fall als autokratisch, im worst case-Szenario als totalitär zu bezeichnen sind; aber in keinem Fall demokratisch. Demokratie würde in diesem Fall nur noch zur Goutierung allen staatlichen Handelns nach einer Wahl mutieren und damit einer vollständigen Entdemokratisierung hoheitlicher Exekutive degradiert; nichts anderes zeichnet insoweit einen jeden Polizeistaat aus.

Was wir zurzeit erleben ist ein Missbrauch staatlicher Weisungsbefugnisse und damit staatlicher Gewalt oder die nachgerade blinde Außerachtlassung staatlicher, demokratisch legitimierter Weisungsrechte, um bloß nicht dem Verdacht zu erliegen, politisch angewiesen zu haben, wo politische Weisung erlaubt und auch im Lichte der Verfassung angezeigt ist.

Dabei weisen sich nun die Protagonisten wechselseitig die Verantwortlichkeiten zu und können dies ungehindert tun, weil es an eindeutigem Regelungswerk fehlt.

Genau dieses Vakuum in der öffentlichen Wahrnehmung, das daraus entsteht, dass Weisungsrechte zwar bestehen, diese aber angeblich nie ausgeübt werden – wer auch immer das glauben soll?! – gilt es zu schließen und damit solchen Weisungsrechten ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Dazu gilt es, dieser Möglichkeit der politischen Weisung im Interesse des Rechtsstaats unumwunden Einhalt zu gebieten.

Eine deutsche Regierung, die nicht Verfassungskonformität und jeden Verdacht, gegen die Verfassung zu verstoßen unmissverständlich geißelt und auch personell Zug um Zug bekämpft, ist anderenfalls der Stimmen nicht wert, die sie in diese Machtstellung brachten.

III. Wir brauchen eine Therapie:

Die Therapie lautet: Stärkung der Demokratie durch Transparenz politischen – auch parlamentarischen und vor allem exekutiven – Handelns und optimale (gesellschaftliche und soziale) politische Teilhabe unter größtmöglicher Wahrung von Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung und der Gewährleistung unabdingbarer Gewaltenteilung.

Optimierung der Gewaltenteilung haben wir Piraten herzustellen versucht; im Kleinen als Anfang … und ohne politischen Erfolg, weil der politische Wille der in Regierung verantworteten Parteien fehlt: Durch Anträge auf Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, respektive der Staatsanwaltschaften. Durch Initiativen im Landtag Nordrhein-Westfalens und im Landtag von Schleswig-Holstein. Erfolglos, weil wortreich von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen niederargumentiert und niedergestimmt.

Fragt sich, warum das so ist. Es ist eine Frage der Zementierung von Macht! Keine Frage.

Gleichermaßen verhält es sich mit den Bestrebungen des BfV, die massenhafte, selektorengesteuerte Kommunikations-Überwachung Deutschlands und der hier lebenden Menschen zu implementieren. Und selbstverständlich ist da die Vorratsdatenspeicherung nur ein Anfang.

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Allein das 20. Jahrhundert kennt in Deutschland zwei Diktaturen, deren Schrecken wesentlich durch den fehlenden Respekt vor dem einzelnen Menschen und durch allgegenwärtige Kontrolle gekennzeichnet war. Von den technischen Mitteln heutiger Zeit haben aber die Diktatoren aller Zeiten nicht einmal zu Träumen gewagt. Die überwachte Gesellschaft entsteht momentan allein dadurch, dass sie technisch möglich geworden ist und den Interessen von Wirtschaft und Staat gleichermaßen dient. Die Piratenpartei sagt dieser Überwachung entschieden den Kampf an. Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein, doch wir Europäer wissen aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt, und dahin wollen wir auf keinen Fall.

Eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat erachten wir Piraten als absolut notwendig. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

Wir Piraten sind überzeugt, dass die Gemeinschaft einzelne Mitbürger nicht bevormunden darf. Damit der Bürger eine wohl überlegte Entscheidung treffen kann, benötigt er eine gute, dezentrale, möglichst unabhängige, vielstimmige und stets wachsame Publikative aus Presse, Blogs und anderen Formen von medialer Öffentlichkeit. Sie ist daher für das einwandfreie Funktionieren der Demokratie unabdingbar. Diese kritische Publikative zu ermöglichen und vor Einschränkungen zu schützen, sehen wir als wichtige Aufgabe des Staates und eines jeden Demokraten an.

Im Gegensatz zu Bevormundung ist es die Aufgabe des Staates, die Grundrechte des Einzelnen zu achten und zu wahren und ihn vor Grundrechtseinschränkungen, auch gegenüber der Mehrheit, zu schützen. Die Freiheit des Einzelnen findet selbstverständlich dort ihre Grenzen, wo die Freiheit eines anderen unverhältnismäßig beeinträchtigt wird.

Piraten fordern daher die Herstellung und Bewahrung einer völlig politisch unabhängigen Justiz und besonders der Staatsanwaltschaften einschließlich des Generalbundesanwalts und der Verfassungsschutzbehörden.

Gleichzeitig fordern Piraten eine unverzügliche Stärkung der parlamentarischen Kontrolle von Justiz und Verfassungsschutz. Bereits die Möglichkeit des Verdachts von Einflussnahme durch die Politik ist zu beseitigen. Eine Kontrolle ist unterdessen unerlässlich.

Soweit dennoch an politische Weisungen zu denken ist, müssen politische Weisungen in diese Richtung (Justiz, Staatsanwaltschaftn etc., Verfassungsschutz, Nachrichten-/Geheimdienst) auf Länderebene und auf Bundesebene dort, wo dies aus Gründen der Staatssicherheit oder zum Zweck der Wahrung von Grundrechten unerlässlich ist, einer qualifizierten Mehrheit in den Parlamenten im Sinne von Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz unterworfen werden und dürfen keiner Einzelverantwortung (keinem Einzelweisungsrecht z.B. eines Ministers) anheim gestellt sein.

Menschen in Deutschland! Wehret den Anfängen von Unfreiheit durch staatliche Gewalt und durch die Schaffung von Instrumenten staatlicher Überwachungsmaßnahmen und ihre flächendeckende, verdachtsunabhängige Anwendung!

Was muss ich da noch anfügen?

Richtig: Wählt und fördert ‪#‎Piraten‬! Denn die ‪#‎Piratenpartei‬ ist nach nunmehr als Totalausfall in punkto Bürgerrechte zu konstatierender FDP die einzige bürgerrechtliche Bewegung und politische Kraft, die im Zeitalter der digitalen Revolution glaubhaft mit Antworten auf die vielen Fragen von Freiheit und Teilhabe aufwarten kann und die freiheitlichen Interessen der Menschen in unserem Land und in Europa unvorbelastet vertreten kann. Alle anderen Parteien haben sich systematisch und politisch in den vergangenen Jahrzehnten als untauglich erwiesen, jene Antworten ernstlich suchen und geben zu wollen.