Zu Gast im WDR ,,eins zu eins” 19.03.2015 / 9:20 Uhr

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Hadmin-ajax.phpallo liebe Blogleser_innen,

ich möchte Euch auf die Fernsehsendung „eins zu eins“ im WDR aufmerksam machen. Diese wird am Donnerstag, den 18.03.2015 um 9:20 ausgestrahlt und ich bin als Gast eingeladen. Zu dem Thema „Flickenteppich statt Supernetz –W-EntwicklungsLANd NRW?“ werde ich mit dem Moderator Jürgen Zurheide ein Gespräch führen.

 

Die Sendung wird im Fernsehen, per Livestream und im Nachgang in der Mediathek ausgestrahlt.

Link zum Livestream: http://www1.wdr.de/mediathek/video/livestream/

Link zur Mediathek: erscheint hier nach der Veröffentlichung

Hintergründe und Erörterung zur öffentlichen Bekenntnisschule

Veröffentlicht am von unter Monika Pieper, Persönliche Blogposts, Schule und Weiterbildung (A15).

Der Landtag berät am 18.März 2015 das 11. Schulrechtsänderungsgesetz in zweiter Lesung und wird den Gesetzentwurf aller Voraussicht nach mit kleinen Korrekturen beschließen. Mit diesem Gesetz werden die Bedingungen zur Umwandlung von Schularten von Grund- und Hauptschulen geändert. Damit soll vor allem die Umwandlung öffentlicher Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen erleichtert werden. In den letzten Jahren gab es im Zusammenhang mit Bekenntnisgrundschulen einige Konflikte, öffentliche Debatten und Gerichtsverfahren. Im Aufsatz „Zur öffentlichen Bekenntnisgrundschule in Nordrhein-Westfalen“ stellt Johannes Clessienne, Referent für Schule und Weiterbildung der Piratenfraktion im Landtag NRW, die historische Entwicklung sowie die aktuelle rechtliche Verankerung von Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen dar und erörtert, ob mit den vorgesehenen Änderungen weitere Konflikten um die öffentlichen Bekenntnisschulen wirksam verhindert werden können. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass eine grundsätzlichere Reform notwendig ist, um dies zu erreichen.

Hier geht es zum ausführlichen Artikel

 

Links:
Gesetzentwurf zum 11. Schulrechtsänderungsgesetz (Drs. 16/7544)
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-7544.pdf?von=1&bis=0

Anhörungsprotokoll (Apr 16/819)
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F819|1|3&Id=MMA16%2F819|5|42

Beratungsverlauf und Stellungnahmen zum 11.Schulrechtsänderungsgesetz
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_II/II.2/Suche/Landtagsdokumentation_ALWP/Suchergebnisse_Ladok.jsp?view=berver&mn=14c270ae37e&wp=16&w=native%28%27id%3D%27%271606217%2F0100%27%27+%27%29

Jetzt bewerben für den Jugend-Landtag 2015

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Für Birgit Rydlewski und Torsten Sommer MdL aus dem Wahlkreis Dortmund ins Parlament? Jetzt bewerben für den Jugend-Landtag 2015

Debattieren, Ausschüsse und Anhörungen organisieren, Anträge formulieren, Politik machen – Drei Tage haben Jugendliche aus ganz NRW die Möglichkeit, auf den Plätzen der Abgeordneten der Piratenfraktion im Landtag NRW Platz zu nehmen. Jugendliche im Alter zwischen 16 bis 20 Jahren aus NRW können sich jetzt bewerben. Der 7. Jugend-Landtag Nordrhein-Westfalen ist vom 11. – 13. Juni 2015 in Düsseldorf geplant.

Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende oder junge Berufstätige direkt bei Birgit Rydlewski und Torsten Sommer von der Piratenfraktion NRW, E-Mail birgit.rydlewski@landtag.nrw.de bzw. torsten.sommer@landtag.nrw.de. Ausreichend für die Bewerbung ist eine E-Mail mit Adresse und Altersangabe sowie eine Erläuterung, warum man beim Jugend-Landtag mitmachen möchte. Bewerbungsschluss ist der 1. April 2015.

Der Jugend-Landtag ist eine dreitägige Veranstaltung mit Übernachtung und Verpflegung. Sämtliche Kosten werden vom Landtag übernommen (Fahrtkosten werden anteilig erstattet).

Der siebte Jugend-Landtag wird sich mit aktuellen Themen beschäftigen. Die parlamentarischen Abläufe werden von Fraktionssitzungen über Ausschusssitzungen, öffentliche Anhörungen von Experten bis hin zur Plenarsitzung nachgestellt. Die Beschlüsse der „Jugend-Landtagsabgeordneten“ werden den Abgeordneten des realen Parlaments anschließend zur Kenntnis gegeben.

Seit 2008 findet jedes Jahr der dreitägige „Jugend-Landtag“ im Düsseldorfer Parlament statt. Mehr als 1250 Jugendliche konnten seitdem in die Rolle der Abgeordneten schlüpfen und den parlamentarischen Arbeitsalltag eines Politikers/ einer Politikerin selbst erleben. Ziel ist es, durch „learning by doing“ die Jugendlichen über die parlamentarische Arbeit zu informieren und zu langfristigem politischen Engagement zu ermuntern.

Informationen sowie Impressionen und Berichte der bisherigen Jugend-Landtage auf:

www.jugend-landtag.de

Rückfragen bitte an Telefon: 0211 884 46 67

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

24. März 2015: Nahverkehr neu denken: Das Solidarische Bürgerticket

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Ich möchte Euch – im Namen aller Veranstalter – zur Podiumsdiskussion “Nahverkehr neu denken: Das Solidarische Bürgerticket” in Wuppertal einladen. Zeit: Dienstag, 24.03.2015, 19:00 Uhr Ort: Forum der Bergischen VHS, Auer Schulstraße 20, 42103 Wuppertal Der Eintritt ist frei. Teilnehmende der Posiumsdiskussion: Prof. Dr.-Ing. Oscar Reutter, Wuppertal Institut Gregor Waluga, Wuppertal Institut Irene Schlünder, Rechtsanwältin aus […]

Besucht mich im Landtag am 18. März

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bell-276831_640Hallo liebe Blogleser,

als Landtagsabgeordneter darf ich regelmäßig Besuchergruppen in den Landtag einladen. Der nächste Termin dafür ist der 18. März. Das ist ein Plenartag, es gibt also die Möglichkeit, einer Plenarsitzung zuzuhören. Nach jetziger Planung wird zu dem Zeitpunkt unser Antrag “Autonomes Fahren: Chancen der Digitalisierung und des Wandels im Mobilitätsmarkt erkennen und für die Flexibilisierung des Öffentlichen Nahverkehrs nutzen” debattiert, auch wenn ich natürlich nicht versprechen kann, dass die Tagesordnung genau so eingehalten wird.

Folgender Ablauf ist vorgesehen:

12:00-12:15: Einlasskontrolle (Ihr müsst bitte pünktlich da sein – Personalausweise nicht vergessen!)
12:15-12:45: Einführung in den Landtag von einem Landtagsangestellten
12:45-13:45: Besuchertribüne im Plenarsaal
13:45-14:45: Diskussion mit mir
14:45-15:15: Kaffee und Kuchen in der Kantine

Anmeldungen bitte per Email an die Landtagsadresse:

daniel.schwerd ät landtag.nrw.de

damit wir wissen, wieviele Leute kommen, und es entsprechend organisieren können.

Es wäre toll, wenn Ihr bis zum 16.03. bescheidsagt, damit ich noch gegebenenfalls freie Plätze anderswo unter die Leute bringen kann.

Vielen Dank, ich freue mich auf Euch!

My short trip to Kurdistan

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

I’ll try to give a first short summary of my trip to Northern Iraq and Rojava/Northern Syria. In a few days I will be able to write more details.

I visited this area on the occasion of the International Women’s Day to learn more about the situation of women, especially kurdish women. Thanks to the women from Cenî and all the people who invited and accompanied us.

05.03. Flight to Sulaymaniyah together with a student/journalist from Berlin

06.03. Trip through Northern Iraq together with two kurdish women from Iran (I will decide later how many details I can give about these brave insprational women because their political activism is extremely dangerous for them. In Iran, the death penalty for offences is possible.)
In the evening (and after several passport controls all over the way through Northern Iraq) we arrived at the border to Syria. At Semalka the KDP affiliated forces told us that we were not allowed to cross the border at night. We met a group of women from Maxmur that night who also wanted to visit Rojava/canton Cizîre because of Women’s Day. Our driver hat to go back to Suleymaniyah and so we stayed in the little bus with the women from Maxmur for several hours. In the background the women from Sulaymaniyah and from Rojava try to speak to the authorities responsible for refusing the border crossing. http://www.jinha.com.tr/en/h/KDP_blocks_women%27s_delegation_from_going_to_Rojava

That night after several telephone calls we (16 women) slept in a very small room owened by a family in a town named Zakho. (I slept perhaps two hours.)

07.03. At the next day it took again several hours and interrogations till we finally were allowed to cross the border by ship. (They asked how we got together with the different groups of women (Germany, Iran, Maxmur travelling together)? What we want to do in Rojava? Why we are going there? What our jobs are? Over and over again…I probably will give more details later.) (The pontoon bridge is only open for some trucks which bring goods for humanitarian aid.)

While waiting at the border we took a look at some tents for refugees.

(null)

After we finally crossed the border we travelled to Qamişlo, where we stayed the night. 

08.03. In Qamişlo we met a man, who would become our interpreter for the next days. (He is the person, who has been in prison for some days together with Joakim Medin, the swedish journalist, in February.) First we went to the funeral of some YPG/YPJ fighters who had died fighting against IS.

(null)

Next we visited an office of Yekîtia Star (a womens organisation in Rojava).

(null)

After an interesting conversation about several topics, about their struggle to organize women and their achievements so far, we traveled to Amude to celebrate Womens Day.

(null)

(null)

On the way we took a short look at some ancient ruins near an academy (philosophy) for YPG/YPJ.
(I will write more about Yekîtia Star Organisation and the feminist struggle in Rojava in a separate essay.)
After some days it gets familiar to me that our driver has weapons in the car.

(null)

There are always people with weapons near us in Syria. Therefore I felt safe all the time. Interesting feeling. I never felt safe near people with weapons around me before. Here this became different. In this region there is the urgent need to be able to defend yourself or others. We also met several women and men with a past as guerilla fighters. We talked about killing people and what war does to people (especially women).
We stayed the night at some government building and filled the evening with conversations about their understanding and organisation of democracy so far. (I also will try to explain details later in a separate text.)

(To explain: Government in this case means government of Rojava. Nobody we meet there trusts the Syrian Government.)

09.03. We visited Newroz Refugee Camp.

(null)

(null)

After that we talked to a woman from the Rojova governement, visited a cooperative and a womens academy (Rimelan).

(null)

(null)

10.03. Travel back to Sulaymaniyah (with also another short interrogation at the border). We passed the long time in the car discussing several topics with our friends from Iran, such as socialism, capitalism and feminism. They explained more about the situation of women in Iran, about circumcision, marriage under age, about suicide, women burning themselves (fire is holy), but also about the dangerous situation of homosexual and transsexual/transgender people in the Middle East.

11.03. I had to leave. Alone at the airport a bearded man whose flight is delayed like mine addressed me because I obviously looked european. He told me about his life as a homosexual muslim and that only parts of his family know about this. If I understand correctly his boyfriend is from the USA and he has lived together with him for a while. He is afraid of IS so much (people there name them Daesh, nobody uses IS) and so he sent his partner back. European friends invited him to Europe, but he loves his country and likes to stay there. He studies economics and speaks five languages. On the airport he also told me, he misses his friend so much and that he is on the way to see him again.

In the families we stayed with we always felt such a warm welcome.

(null)

But also I made this experience with this complete stranger at the airport of Suleymaniyah. I miss this kindness and openness and hospitality in Germany. (Back at Munich Airport I am kind of shocked about the people being so busy and cold-hearted.)

Please feel invited to ask any kinds of questions. I would also appreciate your message if you’d like to learn some more details about parts of my journey.

SPD verunglimpft Cannabis-Konsumenten

Veröffentlicht am von unter Arbeit, Gesundheit, Soziales (A01), Daniel Düngel, Homepage, Persönliche Blogposts.

graspirin_fraktionDie aktuelle Debatte um eine moderne Drogenpolitik in NRW hat einen neuen Höhepunkt erreicht: Mit Beleidigungen und unsachlichen Äußerungen versuchen SPD-Abgeordnete, von den Argumenten ihrer Kontrahenten abzulenken. Wir hatten ja zwei Anhörungen zu unserem Antrag »Cannabis legalisieren – Drogenpolitik neu ausrichten« im Landtag NRW. Zahlreiche Sachverständige äußerten ihre Meinungen zu unseren Forderungen; heute stand dann die inhaltliche Auswertung im Gesundheitsausschuss des Landtags NRW auf der Tagesordnung.

Der SPD-Abgeordnete Roland Adelmann vergriff sich dabei allerdings mächtig im Ton. In meine Richtung sagte er wörtlich: »Herr Düngel, wenn ich höre, dass sie da reden von 800.000 Cannabispatienten. Wer sich solche Zahlen uneingeschränkt zu eigen macht, sollte sich fragen, ob er nicht vielleicht schon durch den Genuss irgendwelcher Drogen medizinische Aussetzer im kognitiven Bereich hat.« Damit nicht genug: Der Ausschussvorsitzende, Günter Garbrecht, ebenfalls SPD, stimmte den unsachlichen Einlassungen seines Fraktionskollegen zu.

Wenn der SPD sachlich nichts mehr einfällt, dann geht sie auf die persönliche Ebene. Der Anwurf ist lächerlich und soll ganz offensichtlich nur von der Sache ablenken. Weiterlesen »

Kein “MegaBits. MegaHerz. MegaStark” auf NRWs Straßen

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

Jetzt Landesmittel für Testregion ´Autonomes Fahren´ in NRW freimachen Auf den Autobahnen in NRW wird es keine Teststrecke für autonomes Fahren geben. Der Testrecke auf Autobahnen in NRW wurde durch Bundesverkehrsminister Dobrindt eine Absage erteilt. Das Bundesverkehrsministerium will ausschließlich in Bayern auf der A 9 ein „Digitales Testfeld Autobahn“ für das autonome Fahren schaffen. Mit […]

Generalangriff auf freie #WLAN-Netzwerke stoppen: Verschärfung der #Störerhaftung verhindern!

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

dead-end-206862_640Die von der Bundesregierung geplante verschärfte Störerhaftung schadet dem Internet-Standort NRW. Die neuen Regeln widersprechen dem gemeinsamen Entschlussstand im Landtag NRW. Ich fordere in der nächsten Plenarsitzung in einem Antrag die Landesregierung auf, sich gegen diese schädliche Neuregelung einzusetzen und die Verschärfung der Störerhaftung zu verhindern.

Die geplante Neuregulierung der Haftung von WLAN-Anbietern versetzt Freifunk-Initiativen den Todesstoß. Sie stellt eben keine rechtliche Klarstellung dar, sondern eröffnet neue Felder für die Abmahnindustrie. Der Entwurf ist ein Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft und steht dem digitalen Wandel im Weg. Das schadet dem Internet-Standort Deutschland und insbesondere NRW und passt so gar nicht zur gerade von der Landesregierung ausgerufenen ´Digitalen Reform´ NRW 4.0.

Dienstanbieter haften bislang nicht ohne Kenntnis

Im §8 des Telemediengesetzes (TMG) ist das sogenannte Providerprivileg von Internet-Diensteanbietern geregelt. Hierin ist niedergelegt, dass Dienstanbieter für fremde Informationen, die durch ihre Netze und Angebote durchgeleitet werden, ohne eigene Kenntnis oder Mitwirkung grundsätzlich nicht verantwortlich sind.

In der deutschen Rechtsprechung gab es bisher unterschiedliche Interpretationen, ob derjenige, der einen drahtlosen Netzwerkzugang bereitstellt, ebenso als Internet-Diensteanbieter zu gelten hat, und inwieweit er von der Haftung für fremde Inhalte freigestellt ist. Aufgrund dieser Unklarheiten hat sich eine Abmahnindustrie darauf spezialisiert, Betreiber von WLAN-Netzwerken abzumahnen, indem ihnen Verantwortung für fremde Inhalte aufgrund einer angenommenen Störerhaftung zugewiesen wird.

Die Bundesregierung plant, den §8 des Telemediengesetzes zu überarbeiten. Es sollen zwei weitere Absätze hinzugefügt werden, die zur rechtlichen Klarstellungen dienen sollen. Ein entsprechender Entwurf ist an die Öffentlichkeit gelangt. Dieser gibt Anlass zu Besorgnis, denn er führt zu einer Verschlechterung der Lage von WLAN-Anbietern und ruft neue rechtliche Unsicherheiten hervor.

Zwar wird im Entwurf die Haftungsfreistellung explizit auf Betreiber von WLAN-Netzwerken ausgedehnt. Gleichzeitig wird dem Netzwerkbetreiber auferlegt “zumutbare Maßnahmen” zu ergreifen, um Missbrauch zu verhindern. Es soll, so der Entwurf, “in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen” verhindert werden, dass sich “außenstehende Dritte” unberechtigten Zugriff auf das jeweilige WLAN verschaffen.

Auferlegte Maßnahmen sabotieren Freifunk

Damit ist der Betrieb eines echten Freifunknetzes nicht mehr möglich. Dieses richtet sich ausdrücklich an jedermann im Netzbereich, ohne dass die Identität jedes Nutzers bekannt ist. Gerade durch den Verzicht auf Verschlüsselung oder Zutrittskontrolle steht ein solches Netz jedem Menschen im Einzugsbereich zur Verfügung, auch Passanten und Besuchern. Es ist schlichtweg nicht möglich, jeden im Einzugsbereich eines Freifunknetzes zu registrieren und zu identifizieren. Der “digitale Schluck Wasser”, den man seinen Nachbarn und Passanten seines Hauses anbieten möchte, wird dadurch faktisch ausgeschlossen.

Dies ist ein fatales Signal für den Standort Deutschland: In nahezu allen Ländern Europas ist ein freier WLAN-Zugang an allen Orten eine Selbstverständlichkeit. Man kann sich überall in den Städten und öffentlichen Verkehrsmitteln bewegen und findet an vielen Orten freie Netzwerkzugänge ohne Registrierung und Namenspflicht. Nur in Deutschland kann es solche Zugänge dann nicht mehr geben. Damit schließt sich Deutschland selbst vom digitalen Fortschritt, Partizipation und Teilhabe im Netz aus. Die Breitbandstrategie von Bund und Ländern wird konterkariert. Breitbandzugang, der laut Bundesgerichtshof Teil der materiellen Lebensgrundlage der Menschen ist, wird verkompliziert und verwehrt.

Aber selbst ein verschlüsseltes WLAN mit Zutrittskontrolle ist nicht sicher darstellbar. Wie Passanten eines WLANs in zumutbarer Weise identifiziert werden sollen, ist vollkommen unklar und wird auch wieder Gegenstand von juristischer Klärung und neuen Abmahnwellen sein. Die Erfassung und Speicherung von Nutzern stellt ihrerseits ein Datenschutzrisiko dar. Durch die Identifikation und Vorratsdatenspeicherung innerhalb der WLANs werden Bewegungsprofile möglich. Eine solche Speicherung auf Ebene der Netzwerke ist mit dem Gebot der Datensparsamkeit nicht zu vereinen.

Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Nutzer des WLAN explizit einwilligen sollen, in der Nutzung des Dienstes keine Rechtsverletzungen zu begehen. Eine solche Einwilligung ist ein rein formaler Akt und bestätigt eine Selbstverständlichkeit, welche niemand von Rechtsverletzungen abhält, der solche zu begehen plant. Sie ist inhaltlich unwirksam und stellt Zugangsanbieter vor Probleme, eine solche Zustimmung rechtssicher einzuholen und zu dokumentieren. Die Probleme der Störerhaftung werden mit den vorgesehenen Änderungen nicht aus dem Weg geräumt, sie werden verschärft.

Vorratsdatenspeicherung bei privat betriebenen WLAN

Im vorliegenden Entwurf findet sich ein Formulierungsvorschlag, der Anbietern, die den Zugang nicht “anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen”, auferlegt, auch den Namen des Nutzers zu kennen. Dies beträfe dann neben allen Privatleuten auch alle Freifunk-Anbieter. Wie Privatleute und Freifunk-Anbieter den tatsächlichen Namen aller ihrer Besucher feststellen und speichern sollen, ist vollkommen unklar und technisch sowie rechtlich nicht sicher darstellbar.

Im Übrigen kann ein Rechtsverstoß ohnehin nicht einer einzelnen Person zugeordnet werden, da alle Nutzer in einem WLAN-Netzwerk unter derselben IP im Internet unterwegs sind, und die Aufzeichnung, wer dieser Benutzer wann, welche Inhalte im Netz abgerufen hat, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Benutzer verstößt.

Zur rechtssicheren Erfüllung dieser Auflage wären sonst ausgerechnet gerade die privaten Betreiber von WLAN-Netzwerken zu einer sogenannten „Deep Packet Inspection“ sowie einer vollständigen Vorratsdatenspeicherung genötigt. Unter Deep Packet Inspection ist zu verstehen, Datenpakete inhaltlich zu überwachen und zu filtern. Es müssten sowohl der Datenteil als auch der Headerteil des Datenpaketes untersucht werden, um festzustellen und zu speichern, wer welche Inhalte wann aufgerufen hat. Ein tatsächlicher, vom Nutzer beabsichtigter Missbrauch eines offenen Netzzuganges würde damit in keinem Fall verhindert.

Spezialgesetz für Filehoster

§10 des Telemediengesetzes regelt, wann Provider für Daten haften, die sie für einen Nutzer speichern. Bislang tritt diese Haftung erst nach Kenntnis eines rechtswidrigen Vorgangs ein, auch hier profitiert der Provider von einem Haftungsprivileg für fremde Inhalte.

Dieses Privileg soll nun eingeschränkt werden. Der Entwurf sieht vor, “besonders gefahrgeneigte Dienste” zu definieren, auf die das Privileg nicht anzuwenden ist. Ein solcher Dienst sei dadurch gekennzeichnet, dass

• “die Speicherung oder Verwendung der weit überwiegenden Zahl der gespeicherten Informationen rechtswidrig erfolgt”,
• “der Diensteanbieter durch eigene Maßnahmen gezielt die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert”,
• “in vom Diensteanbieter veranlassten Werbeauftritten mit der Nichtverfolgbarkeit bei Rechtsverstößen geworben wird” oder
• “keine Möglichkeit besteht, rechtswidrige Inhalte durch den Berechtigten entfernen zu lassen”.

Was eine “weit überwiegende Zahl” ist, wie diese festgestellt wird und welches eigene Maßnahmen sind, eine solche Gefahr zu fördern, ist vollkommen unklar und wird Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen und neuen Abmahnungswellen sein. Prinzipiell kann jeder Speicheranbieter genutzt werden, auch illegale Inhalte abzuspeichern – es kann aber nicht die Lösung sein, ganze Dienstklassen zu kriminalisieren.

Gerade Anbieter von Cloud-Dienstleistungen in Deutschland werden sich mit Problemen der Auslegung auseinandersetzen müssen, welches den digitalen Gründerstandort Deutschland erneut schwächt. Eine Haftung für fremde Inhalte auch ohne Kenntnis davon macht den Betrieb eines solchen Dienstes unmöglich.

Der NRW-Landtag ist gegen Störerhaftung

Mit Drucksache 16/4427 hat der Landtag NRW in einem gemeinsamen Antrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piratenpartei die Landesregierung aufgefordert, auf die Beschränkung des Haftungsrisikos für die Betreiberinnen und Betreiber offener WLANs durch eine Ausweitung der Haftungsprivilegierung für Access-Provider gemäß §8 Telemediengesetz hinzuwirken sowie die stärkere Verbreitung offener Zugänge zum Internet zu fördern.

Der derzeitige Entwurfsstand des Telemedien-Änderungsgesetzes erfüllt diese Forderungen nicht nur nicht, er sorgt sogar für eine Verschlechterung der Lage. In ihrer Regierungserklärung vom 29.01.2015 hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft die Bedeutung des digitalen Wandels herausgestellt und erklärt, den notwendigen Beitrag leisten zu wollen, diesen Wandel zum Wohle des Landes, seiner Wirtschaft und seiner Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. Gerade die konsequente Hinwendung zur Digitalisierung bietet Chancen für unsere Wirtschaft, wie sie die Ministerpräsidentin in ihrer Rede betonte. Auch die Bedeutung von frei zugänglichen WLAN für unser Land hat sie herausgestellt.

Der vorliegende Entwurf stellt einen Rückschritt auf dem Weg zur Informationsgesellschaft dar und steht dem digitalen Wandel im Weg.

Ich habe beantragt, dass der Landtag NRW folgende Feststellungen trifft:

• Der unbeschränkte Zugang zu freien Netzen an möglichst vielen Orten ist Voraussetzung eines erfolgreichen Wandels zur Informationsgesellschaft. So wird das Grundrecht auf breitbandigen Internetzugang unterstützt, welcher zur materiellen Daseinsvorsorge aller Menschen gehört.
• Betreiber offener Netzzugänge müssen dem Providerprivileg unterliegen, ganz gleich ob der Zugang per WLAN oder kabelgebunden erfolgt, ganz gleich ob der Zugang aus kommerziellen oder nicht geschäftsmäßigen Gründen zur Verfügung steht.
• Der Landtag begrüßt die Absicht, das Providerprivileg in §8 TMG grundsätzlich auch auf WLAN-Betreiber auszudehnen.
• Die vorgesehenen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs- und Aufzeichnungspflichten stellen Betreiber vor neue Haftungsrisiken und ungeklärte technische und rechtliche Probleme, ohne dass sie zu zusätzlicher Sicherheit vor Rechtsverletzungen führen.
• Hürden und Einschränkungen von offenen Netzwerkzugängen sind kontraproduktiv für den digitalen Wandel.
• Innovative Anbieter neuer Cloud-Dienstleistungen dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden.

Folgende Aufforderungen an die Landesregierung soll der Landtag NRW richten:

• sich auf allen politischen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Änderung des Telemediengesetzes auf die Klarstellung beschränkt bleibt, dass die Haftungsfreistellung gem. §8 TMG auch für Anbieter von WLAN-Zugängen gilt,
• sich gegen Kontroll-, Identifikations-, Belehrungs- und Aufzeichnungspflichten einzusetzen, die WLAN-Betreibern auferlegt werden sollen,
• sich gegen die Einführung neuer “besonders gefahrgeneigter Dienste” in §10 TMG einzusetzen, welche für gespeicherte Inhalte ihrer Nutzer auch ohne Kenntnis haften sollen.


#Netzneutralität: Oettinger sieht Taliban-ähnliche Entwicklung

Veröffentlicht am von unter Persönliche Blogposts.

In einer Diskussionsrunde der Reihe „BMF im Dialog: Wachstumstreiber Digitalisierung” des Bundesministerium für Finanzen sprach der EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Günther Oettinger über Netzneutralität, Telemedizin und intelligente Verkehrssicherheitssysteme in einem Podium mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Kampeter (CDU) und dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Telekom AG Timotheus Höttges. Oettinger stellte darin die These auf, dass es zugunsten von Telemedizin und Verkehrssicherheitssystemen geboten sei, auf Netzneutralität zu verzichten, er deutete an, dass es Leben gefährde, wenn solche Systeme nicht mit Vorrang im Internet bedient werden. Die Bemühungen (speziell auch aus Deutschland), Netzneutralität gesetzlich zu sichern, nannte er “Taliban-ähnliche” Entwicklungen.

Julia Reda hat den bemerkenswerten Monolog von Oettinger hier hochgeladen, und dazu hier einen lesenswerten Blogpost verfasst.

Oettinger stößt damit argumentativ in das gleiche Horm wie Angela Merkel vergangenen Dezember auf einem Vodafone-Kongress, was ich im Handelsblatt online hier kommentiert hatte: “Frau Merkel, sie spielen falsch!”

Ich frage mich, wie man Telemedizin und Verkehrssicherheitssysteme gestalten will, die auf eine permanente Internetverbindung angewiesen sind, wo es doch bekannt ist, das Internet mobil nicht überall zur Verfügung stehen kann, und man mit Verbindungsabbrüchen auch im stationären Internet rechnen muss. Unverständlich ist auch, wie eine Aufhebung der Netzneutralität dieses Problem lösen soll. Am unverständlichsten ist es für mich allerdings, warum der Parlamentarische Staatssekretär Kampeter und der Vorstandsvorsitzende der Deutsche Telekom AG Höttges ihm diesen Unsinn nicht achtkantig um die Ohren geschlagen haben.

“Wenn man in die falsche Richtung läuft, hat es keinen Zweck, das Tempo zu erhöhen.”
Birgit Breuel, dt. Politikerin u. Managerin, bis 1995 Präsidentin der Treuhandanstalt

Ich kenne keine konkreten Produkte, Anwendungen, Dienste oder Forschungen aus den Bereichen Telemedizin oder intelligenter Verkehrssicherheit, deren verlässliches Funktionieren von einem Echtzeit-Internetzugang einerseits, und der Abwesenheit von Netzneutralität andererseits angewiesen sind. Ganz im Gegenteil: Lebenswichtige oder lebensbedrohliche Systeme, wie die Tele-Operation im Organbereich oder die Kollisionswarnung im Straßenverkehr dürfen sich nicht auf Echtzeit-Internetkommunikation verlassen. Das Internet ist prinzipbedingt nicht zu 100% ausfallsicher, und das mobile Internet erst recht nicht überall lückenlos verfügbar, man denke z.B. an Unterführungen oder abgelegene Bereiche. Kein lebensgefährliches System darf sich in solchen Situtationen auf Internet verlassen müssen.

Aber vielleicht liege ich ja falsch. Inspiriert von vergleichbaren Fragen, die Julia Reda an die EU-Kommission geschickt hat, werde ich die Landesregierung in einer kleinen Anfrage folgendes fragen:

  1. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich Telemedizin sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut oder Krankenhaus und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  2. Welche konkreten Produkte, Anwendungen und Forschungen aus dem Bereich intelligenter Verkehrssicherheit und Mobilität (wie etwa Kollisionswarner) sind der Landesregierung bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte, Anwendungen und Forschungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  3. Sind der Landesregierung sonstige Produkte bekannt, deren verlässliches Funktionieren von der Abwesenheit von Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist? Nennen Sie für jeden einzelnen Fall das Produkt, jeweiliges Unternehmen bzw. Institut und Anwendungsbereich. Bitte nennen Sie nur konkrete Produkte mit deren (Marken-)Bezeichnungen, keine Cluster oder generelle Debatten.
  4. Wie bewertet die Landesregierung lebenswichtige bzw. lebensbedrohliche Systeme (wie zum Beispiel Tele-Operationen im Organbereich bzw. Kollisionswarner im Strassenverkehr), deren einwandfreies Funktionieren von Abwesenheit der Netzneutralität sowie von einem Echtzeit-Internetzugang abhängig ist?
  5. Welche Schritte ergreift die Landesregierung, um Netzneutralität auf Bundes-, Landes- und Europaebene im Sinne des Landtagsbeschlusses „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!” mit der Dokumentennummer 16/5777 voranzutreiben?

Auf mein Betreiben hin gibt es einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenfraktion „Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben!” mit der Dokumentennummer 16/5777 Jetzt ist die Landesregierung gefordert, diesem Beschluss Leben zu verleihen.