Politischer Frühschoppen am 4.10. in Köln: Mit dem Smartphone in den Überwachungsstaat?

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Was tun gegen Überwachung?

Diesen Sonntag, am 04.10. bin ich ab 11 Uhr im Wahlkreisbüro des Kölner Bundestagsabgeordneten der Linken, Matthias W. Birkwald, und rede gemeinsam mit Matthias Birkwald und dem Vorstandsmitglied der Kölner Linken Thomas Steffen mit den Besuchern über die Spionageaffäre durch westliche Geheimdienste, durch NSA, GCHQ und den BND – und was man dagegen tun könnte, wenn man das denn wollte. Ich freue mich auf Euch!

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Bitte plant wegen des gleichzeitig stattfindenden Köln-Marathon etwas mehr Zeit für die Anreise ein.

Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes

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CDU und FDP haben einen Eilantrag gestellt: „Massive verfassungs- und europarechtliche Bedenken nicht länger ignorieren – bürokratisches Tariftreue- und Vergabegesetz abschaffen“. Mein etwas turbulenter Redebeitrag dazu:

Herr Präsident! Aus zeitökonomischen Gründen stand ich hier oben schon einmal parat. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte wenige Menschen auf der Tribüne und – ich hoffe mehr – am Stream! Wir beschäftigen uns, wie Kollege Schmeltzer schon sagte, zum gefühlten 153. Mal, wenn ich die Zahl richtig in Erinnerung habe (Rainer Schmeltzer [SPD]: Genau!) – danke! – , mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz.

In den Zielen sind wir uns einig; das habe ich hier mehrfach gehört. Das finde ich auch toll; denn wenn wir uns in den Zielen nicht einig wären, würden wir den Lohndumpern und Menschenschindern das Wort reden, die Unternehmensgewinne auf dem Rücken der Mitarbeiter und durch Absenken von immer weiter nach unten driftenden Lohngruppen erwirtschaften möchten. Das würde unseren Unternehmen in NRW aber gar nicht gerecht. Unsere Unternehmen in NRW können durchaus einen fairen Wettbewerb gewinnen und auch betreiben. Das tun sie auch zum größten Teil.

Kollege Bombis sagte eben, 60.000 Unternehmen hätten laut Vorlage der Evaluation Probleme mit dem Vergaberecht. Kollege Schmeltzer wies darauf hin, das seien 8%. Sie hatten das umgedreht gesagt, 92% hätten keine Probleme. Das sind halt 8%. Da muss man Hilfestellung anbieten. Das muss man unkomplizierter regeln. Kein Ding! Das Ganze abzuschaffen, macht keinen Sinn; denn dann hat man das Ziel nicht mehr im Blick. Und im Ziel – das haben alle betont – sind wir uns einig. Also lassen Sie uns doch wirklich das Ganze sachlich angehen und danach fragen, wo denn wirklich die Haken sind. Die Haken liegen darin, dass kleine Unternehmen bei den Vergaben einfach überfordert sind. Also müssen wir es unkomplizierter regeln. Es wäre total sinnvoll, dazu einfach mal einen Vorschlag zu machen, aber nicht vorzuschlagen, das Ganze abzuschaffen.

Das Ganze ist für die Vergabestellen auch kompliziert. Auch kein Ding! Da muss man mal mit den kommunalen Spitzenverbänden sprechen und sie fragen: Liegt das einfach daran, weil ihr eure Vergabestellen nicht optimal aufgestellt habt, oder liegt es daran, dass es wirklich zu komplex ist? Und wie hättet ihr es gerne, dass es einfach zu machen ist? Heutzutage gibt es Best-Practice-Beispiele, es gibt Internetplattformen, es gibt alles Mögliche, um so etwas zu vereinfachen. Eine komplette Verabschiedung von den Zielen durch Abschaffung dieses Gesetzes würde uns dem Ziel insgesamt nicht näher bringen.

Gerade ist wieder das Argument der verschiedenen Tarifverträge in einem Unternehmen genannt worden. – Meine Güte! Als Mensch, der sich ein wenig im Arbeitsrecht bewegt, weiß man, dass der Trend der letzten Jahrzehnte im Arbeitsleben in Deutschland dahin geht, dass es immer weniger Tarifverträge und noch viel weniger allgemeingültige Tarifverträge gibt. Der Trend geht seit Jahrzehnten zu Einzelverträgen, was zur Folge hat, dass in verschiedenen, auch größeren Unternehmen im Endeffekt Tausende von Einzelnormen gelten. Ich nenne jetzt keine Beispiele; sie alle dürften Ihnen aber hoffentlich auch bekannt sein. Sich dann aber hinzustellen und zu sagen, sie könnten keine zwei Tarife auseinanderhalten, wird den Unternehmen in diesem Land einfach nicht gerecht. Das können die, das können die sehr wohl. Das macht also keinen Sinn.
(Beifall von den PIRATEN)

Kommen wir jetzt zu den rechtlichen Bedenken. Das ist ein Punkt, liebe Kollegen der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, den ich bei Ihnen nicht ganz nachvollziehen kann.

[Vizepräsident Dr. Gerhard Papke]: Entschuldigen Sie die Unterbrechung, Herr Kollege. Würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Rehbaum zulassen?
[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Ja, natürlich.
[Vizepräsident Dr.Gerhard Papke]: Dann bitte, Herr Kollege.

[Henning Rehbaum(CDU)]: Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Frage zulassen. – Sie sagten gerade, dass die Unternehmen durchaus mit zwei Tarifverträgen arbeiten könnten und dies auch tun würden. Dann kennen Sie in diesem speziellen Fall den Mittelstand im ÖPNV sicherlich nicht. Dort ist es überhaupt nicht Usus, mit verschiedenen Tarifverträgen zu arbeiten.
Sagen Sie mir noch einmal, wie das ein Unternehmen regeln soll, das einen Altbestand an Linien hat und jetzt ein zusätzliches Linienpaket hinzubekommt, und die Busfahrer jetzt auf unterschiedlichen Linien mit unterschiedlichen Tarifverträgen bei gemischten Dienstplänen fahren. Und sagen Sie mir weiter, welchen Lohn die Leute in der Werkstatt und im Büro in diesen Fällen bekommen.

[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Danke für die Zwischenfrage, Herr Rehbaum. – Zum einen ist es sehr schön, dass Sie als Beispiel den ÖPNV nennen; denn sowohl bei den „echten“ – so nenne ich sie mal – privaten ÖPNV-Anbietern als auch bei den Ausgründungen der Kommunen gibt es regelmäßig mehr als einen Tarifvertrag. Das ist zum Beispiel der Tatsache geschuldet, dass kommunal ausgegründete Unternehmen ganz einfach ehemalige Kollegen aus dem kommunalen Bereich übernommen haben. Diese sind nach §613a BGB mit allen Rechten und Pflichten und auch ihren alten Arbeitsverträgen übernommen worden. Die Neueingestellten sind günstiger eingestellt worden – mit einem teilweise wirklich schlechteren Tarifvertrag, der mit einer sogenannten christlichen Gewerkschaft ausgehandelt worden ist, der GÖD, die bis heute den Nachweis schuldig geblieben ist, dass sie überhaupt eine Tarifmächtigkeit erwirken kann. Sie hat bis jetzt niemals nachgewiesen, dass eine Mitgliedschaft der 10.000 Menschen, die sie angeblich vertritt, wirklich zustande gekommen ist. Das ist schon sehr bitter.

Sie rekurrieren nun darauf, dass Aufgaben, die nicht direkt etwas mit den eigentlichen Fahrten zu tun haben, auch abgerechnet werden müssen. Schauen Sie sich die Tarife an. Sie unterscheiden sich gar nicht so viel. Sie machen einfach eine entsprechende betriebswirtschaftliche Rechnung auf und legen sie als Beweis dafür vor, dass sie über diesen Tarifen liegen. Gerade im Bereich der Verwaltung und der technischen Dienstleistung sind sie beim ÖPNV immer über dem Tarif der Gewerkschaft ver.di, der aktuell als allgemeinverbindlich erklärt wurde. Da kommen Sie gar nicht in die Bredouille, weil Sie ohnehin darüber liegen. Das macht fachlich also gar keinen Sinn. – Damit ist meine Antwort beendet.

Kommen wir jetzt zurück zu den rechtlichen Dingen, die ich noch ansprechen wollte. Hier verstehe ich die Fraktionen von CDU und FDP überhaupt nicht, dass sie jetzt darauf gewartet haben, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf das beim Landesverfassungsgerichtshof vorlegt.

[Vizepräsident Dr.Gerhard Papke]: Es tut mir leid, Herr Kollege, Sie schon wieder unterbrechen zu müssen, aber es ist das gute Recht eines weiteren Abgeordnetenkollegen der CDU – Herr Kollege Hendriks –, Ihnen ebenfalls eine Frage stellen zu wollen.
[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Natürlich.
[Heiko Hendriks (CDU)]: Danke, Herr Sommer, dass Sie die Frage zulassen. – Nur, um das richtig verstanden zu haben: Sie plädieren also für Ausgründungen im ÖPNV, um das Gesetz zu erfüllen. Ist das so richtig?

[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Nein, da haben Sie mich nicht richtig verstanden. Ich kann es aber gerne noch einmal erläutern. Ich habe auf die Frage vom Kollegen Rehbaum, ob es im Bereich des ÖPNV Unternehmen mit unterschiedlichen Tarifverträgen gibt, gesagt: Ja, die gibt es durchaus, und die tun das seit Jahren. – Ich halte dieses System für komplett sinnfrei. Das haben Kommunen in den 80ern und 90ern getan, die ihre – ich sage es einmal so – Altmitarbeiter nicht mehr so hoch entlohnen wollten. Gleichwohl ist das ein Beispiel dafür, dass es Unternehmen gibt, die ÖPNV in NRW anbieten und durchaus mit mehreren Tarifverträgen arbeiten – und das schon lange vor dem Tariftreue- und Vergabegesetz. Damit rede ich der kommunalen Ausgründung nicht das Wort. – Vielen Dank.

Kommen wir jetzt noch einmal zu den rechtlichen Fragen zurück. Oder gibt es noch Fragen? Ich bin da offen.
[Vizepräsident Dr.Gerhard Papke]: Bisher nicht, Herr Kollege Sommer, aber ich sage Ihnen Bescheid; verlassen Sie sich darauf. Jetzt machen Sie aber ruhig erst einmal weiter.
[Torsten Sommer (PIRATEN)]: Sie sagen mir sonst Bescheid, super. Danke schön.

CDU und FDP, warum warten Sie jetzt auf das Verwaltungsgericht Düsseldorf? Sie hätten hier zusammen das Recht, eine Normenkontrolle beim Landesverfassungsgericht zu beantragen. Warum haben Sie das nicht getan? Wenn Sie sich so sicher sind, dass das alles verfassungswidrig ist, dann hätten Sie das schon lange tun können. Es macht jetzt keinen Sinn, auf das Verwaltungsgericht Düsseldorf zu warten.

Ich sage es einmal ganz vorsichtig – ich wollte es eigentlich nicht sagen, aber egal –: Beim Verfassungssymposium der Verfassungskommission, das in der Villa Horion durchgeführt wurde, war unter anderem auch der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Nach einer vielleicht nicht optimal gestalteten Zwischenfrage wurde ihm von Herrn Voßkuhle, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, in 20 Minuten noch einmal der Stoff des Staatsorganisationsrechts aus dem ersten Semester Jura erläutert. Sich auf dieses Verwaltungsgericht zu stützen, ist an der Stelle eventuell nicht unbedingt zielführend.

Von daher empfehle ich meiner Fraktion, diesen Eilantrag abzulehnen. Sie bringen das bestimmt wieder ein. Ich freue mich darauf und tippe auf den Wahlprüfungsausschuss. Dort war er noch nicht. – Danke schön

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge

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Zum Antrag der FDP, „Stärkung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge – Entlastung bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung“ habe ich folgendes gesagt:

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Tribüne und auch im Livestream! Ich kann mich der Kollegin Maaßen in Bezug auf die handelsbilanziellen Effekte nur anschließen. Das muss natürlich entschärft werden. Lieber Uli Alda, das ist ein Punkt, den wir direkt unter „Zustimmung“ abhaken können.

Insgesamt geht es aber bei der Altersvorsorge im Moment wirklich turbulent zu. Wir sollten uns jetzt nicht nur diesen einen Part heraussuchen, den dieser FDP-Antrag beleuchtet. Ich denke, wir müssen, was die Renten- und Pensionsansprüche angeht, das Ganze wirklich groß denken, weil die Säulen zwei und drei, die private und die betriebliche Altersvorsorge, ein wenig darben. Bei der betrieblichen Altersvorsorge geht es noch; aber bei der privaten Altersvorsorge sieht es wirklich bitter aus. Die Nullzinspolitik ist hier eben genannt worden. Es ist vor allem eine dauerhaft anhaltende Niedrigzinspolitik. Ob sie so einfach vorbeigeht, wird sich zeigen. In Japan haben wir sie seit 30 Jahren.

Daher brauchen wir meines Erachtens neue Ansätze, wie wir das Ganze regeln können.

Ein Punkt, der mir in der Diskussion fehlt: Wir sagen, dass wir eine private Altersvorsorge brauchen, und schicken dann die Leute los, um sich am Aktienmarkt Pakete zu kaufen, bei denen es sich immer um hoch volatile Anlagemöglichkeiten handelt. Das müssen wir nicht unbedingt machen. Vielleicht ist es gar nicht schlecht, wenn wir kommunale Anleihen ausgeben. Es wäre gar nicht schlecht, wenn unsere Bürger einfach in die eigene Infrastruktur investieren würden. Das wäre durchaus einen Gedanken wert und meines Erachtens auch sinnvoller.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge finde ich es ärgerlich, dass dort Rückstellungen gebildet werden, die dann nicht unbedingt dem Unternehmen und auch nicht dem Einzelnen zur Verfügung stehen. Auch wenn ich die amerikanischen Rentenversicherungsmodelle sicherlich nicht loben will, sehe ich die Möglichkeit, dass man betriebliche Anteile des eigenen Unternehmens, in dem man arbeitet, als Altersvorsorge erwerben kann, als bedenkenswerten Part an.

Da sollte das Ganze breiter geöffnet werden. Da müssen wir unsere Arbeitgeber ein bisschen in Bewegung bekommen. Das wäre klasse.

Jetzt komme ich zu einem Punkt, der auch auf Bundesebene – es ist eigentlich auch ein sehr bundesaffines Thema – sehr wichtig ist. Das ist die Scheinselbstständigkeit, die aktuell durch die sogenannte Arbeit 4.0 und den digitalen Wandel befördert wird. Wir haben über den Missbrauch der Werkverträge schon Probleme. Das Ganze wird sich in Zukunft noch exponenzieren, wenn alles digital abläuft, wenn alles an Aufgaben im Prinzip ohne eine unternehmerische Hülle ablaufen kann.

Da zitiere ich Joachim Möller vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Expertengespräch des Bundestagsausschusses Digitale Agenda: Da tickt eine Zeitbombe. Das sind überhaupt nicht abgesicherte Scheinselbstständige.

Dieser Punkt stellt sogar noch die Handelsbilanzdefizite gnadenlos in den Schatten. Insofern werden wir das Ganze viel umfangreicher besprechen müssen.

Dass wir das hier im Landtag auch tun, finde ich übrigens gar nicht schlimm. Selbstverständlich muss es bundesgesetzlich geregelt werden. Gleichwohl bewegt sich ohne regelmäßige Antreiberei aus den Ländern auf Bundesebene sehr wenig.

Daher freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir werden allerdings auch für Renten- und Pensionssicherungen und -regelungen in Zukunft noch eigene Anträge einbringen. Ich freue mich auch auf diese Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

Torsten Sommer - Bürgerrechte muss man wählen!

Persönliche Erklärung: Antifaschistischen Widerstand leistet man auf der Straße

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Der Landtag NRW hat die Immunität eines Kollegen augehoben, dem ein Verstoß im Zusammenhang mti der Blockade einer Nazi-Demonstration vorgeworfen wird. Ich bin gegen eine solche Aufhebung, und möchte mich mit meinem Kollegen solidarisch erklären. Ich habe dazu die nachfolgende Erklärung zum Abstimmverhalten abgegeben:


Daniel Schwerd: Persönliche Erklärung zum Abstimmverhalten,
Top 25 am 30. September 2015,
Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten

Sehr geehrter Herr Präsident/Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

Bei der Abstimmung zur Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten konnte ich der Abstimmempfehlung des Rechtsausschusses nicht folgen.

Wenn wir eines aus dem dunklen Kapitel der Nazi-Diktatur gelernt haben sollten, dann jenes: Es ist dringend notwendig, sich der braunen Brut frühzeitig und entschlossen entgegenzustellen! Wenn rechte Demagogen Arm in Arm mit Rechtsextremen und Rechtsterroristen kommen, muss sich jeder Demokrat ihnen entgegenstellen und sagen: Nicht in unserer Stadt! Nicht durch unsere Straße! Unsere Nachbarn bedrohst Du nicht!

Allenthalben fordert man mehr Zivilcourage – und dann schützt man braune Horden, die Hitlergrußzeigend durch unsere Straßen ziehen, während Gegendemonstranten mit Mitteln des Strafrechts verfolgt werden. Welch fatale Fehleinschätzung der Gefahren!

Das Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut, doch was ist mit der Meinungsfreiheit der Menschen im Land, die das Nazigift in ihrer Nachbarschaft nicht verbreitet sehen wollen? Zählt das automatisch weniger? Was ist mit der wehrhaften Demokratie, die sich den Antidemokraten in den Weg stellt, gilt das nicht mehr?

Verstehen Sie mich nicht falsch: Hier geht es nicht darum, einen Kollegen vor der Durchsetzung einer gerechten Strafe zu schützen – hier geht es darum, alle Menschen zu schützen, die sich Nazis in den Weg stellen – egal ob sie als Abgeordneter privilegiert sind oder nicht. Denn antifaschistischen Widerstand leistet man nicht mit Lichterketten oder Online-Petitionen – Widerstand leistet man aktiv auf der Straße.

Und nachher soll bitte keiner erzählen, er habe von nichts gewusst.

Danke für die Aufmerksamkeit.

Diesel-Skandal: Politikversagen konterkariert Klima- und Umweltschutzbemühungen

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Wenn sich die Hersteller die Grüne Plakette praktisch selber zuteilen, können auch unsere Umweltzonen nicht funktionieren. „Atemlos durch Politikversagen“ war der Arbeitstitel unserer Aktuellen Stunde für den Landtag NRW diese Woche. Die Landtagspräsidentin lehnte unseren Antrag ab, doch die Versäumnisse der Politik und die Auswirkungen der in der Realität viel zu hohen Abgaswerte sind bei […]

Flüchtlingen in NRW ein festes Dach über den Kopf!

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„Ein Haus ist eine Arche, um der Flut zu entrinnen.“ – Katherine Mansfield

Die zahlreichen flüchtenden Menschen, die zur Zeit zu uns nach Nordrhein-Westfalen kommen, werden teils notdürftig in Turnhallen, teils in Zelten unter freiem Himmel untergebracht. Beides kann nur eine Notlösung sein, und der Winter naht. Unter den Flüchtlingen sind Kinder, Kranke und alte Leute, denen solche Provisorien nicht zugemutet werden dürfen.

Langfristig ist die dezentrale Unterbringung in Wohnungen „mitten im Leben“ die beste Lösung, damit geflohene Menschen möglichst schnell zur Ruhe finden, und sich in die Gesellschaft einfügen können. Aber auch eine kurzfristige Unterbringung muss in einer sicheren und angemessenen Wohnstätte sein.

Die Landesregierung NRW ist aufgefordert, alle eigenen Möglichkeiten zur menschenwürdigen Unterbringung auszuschöpfen. Dazu eignen sich grundsätzlich auch eigene Immobilien, sowie die des Bundes in NRW, mindestens jedenfalls, wenn sie derzeit ungenutzt sind. Dazu sind insbesondere auch leerstehende Kasernen des Bundes ins Auge zu fassen, die Baumärkten und Turnhallen sowie Zeltstädten vorzuziehen wären, zumindest soweit damit aus Kriegsgebieten geflohene Menschen nicht zusätzlich traumatisiert werden können.

Auch in Gästewohnungen des Landes, seiner Behörden und landeseigener Betriebe können Flüchtlingsfamilien wohnen. Solche Wohnungen des Bundes in NRW sind dafür ebenfalls geeignet. Die Unterbringung von Flüchtlingen hat dabei sicher Vorrang vor der von solchen Gästen, die sich auch eine Hotelunterbringung leisten könnten.

Gleichzeitig stehen in NRW zahlreiche Gewerbeimmobilien, Büroetagen und –Gebäude leer. Die Leerstände ziehen sich oft schon seit Jahren hin, und eine Unterbringung unter einem festen Dach ist allemal besser als in einem zugigen Zelt. Wasseranschlüsse und Elektrizität sind vorhanden, sanitäre Einrichtungen lassen sich schneller hinzufügen.

Ich habe drei kleine Anfragen gestellt, die das Land auffordern, die beschriebenen Formen der Unterbringung zu prüfen und stärker zu nutzen. Diese findet ihr hier:

Damit ist diese kleine Serie von Anfragen sicher nicht abgeschlossen, da gibt es gewiss noch sehr viel mehr geeignete, tolle Ideen. Gerne nehme ich weitere Anregungen entgegen.

Aktuelle Stunde abgelehnt

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Atemlos durch Politikversagen Leider wurde heute unser Antrag auf eine Aktuelle Stunde am 01.10.2015 zu Herstellerangaben bei Abgaswerten abgelehnt. Aber das Thema beschäftigt uns trotzdem und wir werden es in der nächsten Zeit bei unserer politischen Arbeit weiter verfolgen. Oliver Bayer, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr: „Da bleibt einem glatt […]

StopTTIP-Demo in Düsseldorf in Tweets

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Am 26. September 2015 fand in Düsseldorf eine Demo gegen TTIP, CETA und TISA statt. Die sogenannten „Freihandelsabkommen“, die unsere individuelle Freiheit aber in Wirklichkeit gegen die Freiheit internationeler Konzerne eintauschen. Freier Handel ist nur dann frei, wenn auch kleine Unternehmen und Menschen davon profitieren. Ganz wichtig bei dem Erfolgsmodell Freiheit ist außerdem die Transparenz […]

Wie sollte der WDR-Rundfunkrat künftig arbeiten?

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Wie sollte der WDR-Rundfunkrat künftig arbeiten?
Ein Gastbeitrag für das „Meinungsbarometer Digitaler Rundfunk“.

Aktuelle Ereignisse wie der Skandal um den Vertrag zu „Gottschalk live“ und die Löschung der Hart-aber-fair-Sendung „Nieder mit den Ampelmännchen“ aus der WDR-Mediathek haben die Arbeit des Rundfunkrates in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Diese beiden Ereignisse sind unterschiedlich zu bewerten und betreffen verschiedene Bereiche der Kompetenzen des Rundfunkrates.

Gerade das Zustandekommen des Vertrages mit Thomas Gottschalk und die Diskussion im Anschluss an die Absetzung der Sendung zeigen, wie wichtig und sinnvoll die Arbeit des WDR-Rundfunkrates sein könnte. An dieser Stelle benutze ich ganz bewusst den Konjunktiv, da diese Verträge am Rundfunkrat vorbei geschlossen worden sind und damit die Kontrollfunktion des Rundfunkrates ausgehebelt wurde. Man sollte also eher dafür plädieren, die Befugnisse des Rundfunkrates auszubauen, statt seine Arbeit in Frage zu stellen. Bis zur Gottschalk-Affäre musste von den Gremien keine Zustimmung eingeholt werden, wenn es sich um werbefinanzierte Produktionen gehandelt hat. Hier ist die Sachlage mittlerweile eine andere, denn in der Folge wurde mit den ARD-Intendanten eine Ausweitung der Kompetenzen vereinbart, so dass solche Geschehnisse in Zukunft vermieden werden sollen. Das ist begrüßenswert.

Die Verbannung der Plasberg-Sendung aus der WDR-Mediathek dagegen zeigt ein Defizit anderer Art auf. Die mediale Kritik, die im Anschluss an die Löschung losgetreten wurde, und die dem Rundfunkrat eine Form der Zensur vorgeworfen hat, geht in dieser Hinsicht meiner Meinung nach ins Leere, sowohl auf struktureller sowie auch auf rein inhaltlicher Ebene. Zunächst einmal muss festgehalten werden, dass es sich bei der Empfehlung des Rundfunkrates, die Sendung aus der Mediathek zu entfernen, tatsächlich um nichts weiter als eine reine Handlungsempfehlung gehandelt hat. Der Rundfunkrat besitzt keinerlei Befugnis, die Umsetzung seiner Empfehlung zu erzwingen, die Entscheidungsgewalt liegt allein beim Intendanten. Man kann also nicht von einem Eingriff in die Programmhoheit seitens des Rundfunkrates sprechen.

Inhaltlich lässt sich über die Entfernung der Sendung aus der Mediathek streiten. Zwar handelt es sich nicht, wie in einigen Printmedien zu lesen war, um einen Akt der Zensur, trotzdem hat die ARD in dieser Angelegenheit keine gute Figur abgegeben und alles andere als überlegt gehandelt. Das Verhalten des Senders lässt sich als eine Art missglückter, negativer Qualitätssicherung beschreiben. Die Sendung kann man am ehesten, um es freundlich auszudrücken, als qualitativ schlecht bezeichnen. Und diese Einsicht schien sich nach entsprechenden Protesten auch innerhalb des Senders durchzusetzen. Die sicherlich kurzsichtige Entscheidung, die Sendung dann aus der Mediathek zu entfernen, betrachte ich als problematisch. Meines Erachtens wäre das richtige Vorgehen hier gewesen, die Sendung in kommentierter Form und mit einer entsprechenden Gegendarstellung weiterhin für die Zuschauer bereitzustellen. Dies wäre die journalistisch korrekte und dem berufsspezifischen Ethos entsprechende Vorgehensweise gewesen. Auch lässt sich in der heutigen Zeit eine Sendung auch gar nicht mehr einfach „löschen“. Das Internet vergisst nichts: Die Sendung ist weiterhin auf YouTube abrufbar. Die Wirkung der Verbannung aus der Mediathek war somit konträr zu dem, was eigentlich intendiert war. Letztlich zeigt sich an dieser Stelle das Eintreten des sogenannten Streisand-Effekts, also des Phänomens, dass gewisse Informationen und Zusammenhänge gerade dann besondere Aufmerksamkeit erlangen, wenn man sie zu unterdrücken versucht.

Im vorliegenden Fall lag meiner Meinung nach der Rundfunkrat mit seiner Empfehlung falsch, dennoch würde ich weiterhin dafür plädieren, die Kompetenzen und Befugnisse des Gremiums eher zu stärken als zu beschneiden. Allerdings sollte dann auch dafür Sorge getragen werden, dass inhaltliche Expertise angewendet wird. Darum haben wir uns auf politischer Ebene stets dafür eingesetzt, dass die Mitglieder des Rundfunkrates in Zukunft nicht länger aus den Reihen der parlamentarischen Fraktionen generiert, sondern analog zu unserer Vorgehensweise per öffentlicher Ausschreibung möglichst nach qualitativen Gesichtspunkten staatsfern ausgewählt werden.