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Bereits im Vorfeld der diesjährigen Herbstkonferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern wurde angekündigt, dass u.a. über Abschiebungen nach Afghanistan beraten werden sollte. Bundesinnenminister Thomas de Mazière drängt schon lange darauf, möglichst viele Menschen in das Krisengebiet zurückzuschieben.

Zu diesem Zwecke hat die Bundesregierung am 02. Oktober 2016 eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration zwischen Deutschland und Afghanistan unterzeichnet. In der Pressemitteilung des BMI heißt es dazu: „Damit besteht nunmehr eine klare und verlässliche Arbeitsgrundlage für die künftige Zusammenarbeit beider Länder insbesondere in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung der jeweiligen Staatsangehörigen in ihr Heimatland.“

Spätestens seit dem jüngsten Anschlag auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-i-Sharif im Norden Afghanistans ist auch einer breiteren Öffentlichkeit bewusst, dass Afghanistan für Geflüchtete nicht sicher sein kann. Dennoch forderte de Maizière die Länder auf, das Abkommen „zügig mit Leben zu füllen“. Ein Blick auf die landesweit zunehmend eskalierende Gewalt in Afghanistan reicht allerdings aus, um zu begreifen, dass „Rückführungen“ mit unkalkulierbaren Risiken für die Betroffenen einhergehen. Anlässlich der Übergabe der Erkenntnissammlung „Erkenntnisquellen zur Sicherheits- und Gefährdungslage in Afghanistan“ von offiziellen Stellen und Nichtregierungsorganisationen zur prekären Rückkehrsituation versprach der Innenminister von Schleswig-Holstein, sich bei der Innenministerkonferenz gegen Abschiebungen nach Afghanistan auszusprechen. Die Position der nordrhein-westfälischen Landesregierung ist bislang nicht bekannt – weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit.

Afghanische Flüchtlinge haben in Deutschland schon jetzt mit enormen Nachteilen zu kämpfen. Sie dürfen z. B. während der laufenden Asylverfahren nicht an Integrations- und Sprachkursen teilnehmen. Das ist verwunderlich angesichts der relativ hohen Schutzquote von Afghanen.

Das Land NRW sollte dafür sorgen, dass die Einschätzungen von Menschenrechtsorganisationen über die Sicherheitslage in Afghanistan gleichberechtigt in die Beurteilung, ob nach Afghanistan abgeschoben werden kann, einbezogen werden. Bis dahin sollte NRW vom Landesrecht Gebrauch machen, einen Abschiebstopp zu verhängen. Dieser kann auch wiederholt erlassen werden. Das wurde von mehreren rechtlichen Stellungnahmen zum § 60a Abs.1 AufenthG festgestellt.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 

  1. durch einen sofortigen Abschiebestopp nach §60a Abs. 1 AufenthG sicherzustellen, dass in den nächsten Monaten keine Personen nach Afghanistan abgeschoben werden.
  2. sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass der Bundesinnenminister die Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen nach § 23 Abs. 1 AufenthG für Flüchtlinge aus Afghanistan ermöglicht, so dass NRW die entsprechende Regelungen anordnen kann.

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