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Die Abgeordneten der Piratenfraktion im Landtag NRW wählen am Dienstag, 18. August 2015, ab 10 Uhr, einen neuen Vorstand. Diese routinemäßige Wahl ist in der Fraktionssatzung in §15, Abs. 2, verankert [1].

Zur Wahl stehen alle fünf Vorstandsposten. Vor der Wahl soll die Satzung leicht modifiziert werden – fortan soll der Fraktionsvorstand aus dem Fraktionsvorsitzenden, dem parlamentarischen Geschäftsführer sowie drei gleichberechtigten Stellvertretern (m/w) bestehen.

Grundsätzlich ist jeder Abgeordnete wählbar. Wenn dies ein Abgeordneter nicht möchte, muss er das vor der Wahl deutlich machen.

Der Vorstand wird geheim in öffentlicher Sitzung gewählt. Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen, der Wahl im Fraktionssaal E1A17 beizuwohnen. Medienvertreter werden gebeten, sich rechtzeitig bei der Pressestelle per E-Mail an presse@piratenfraktion-nrw.de anzumelden.
[1] = https://www.piratenfraktion-nrw.de/satzung/

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