Mittwoch, 29. April 2015
2. Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz)
Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/8441
Unser Redner: Michele Marsching
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Überweisung
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Protokoll der Rede von Michele Marsching
Michele Marsching (PIRATEN): Vielen Dank. Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Drei Regelungen in einen Topf geworfen und kräftig umgerührt das macht noch lange kein leckeres Gericht. Wir Piraten begrüßen, dass Sie sich so schnell an die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Kopftuchverbot machen. Da wird die Gleichheit zwischen den Religionen wieder hergestellt. Das sollte in unserem Land einfach eine Selbstverständlichkeit sein. Wir können Nordrhein-Westfalen nicht allein aus einer christlich-jüdischen Tradition sehen, sondern wir müssen uns mit einer in vielerlei Hinsicht heterogenen und vor allen Dingen auch muslimischen Gegenwart auseinandersetzen.
Wir Piraten begrüßen auch, dass sich die Schulkompromissfraktionen hier im Landtag an das Problem der fehlenden Bildungsabschlüsse im Bereich „Wegfall von Hauptschulen“ gemacht haben und dass sie die Schullaufbahn von Hauptschülern sichern wollen. Die Regelung zum Bildungsgang der Hauptschulen an Realschulen schließt eine Lücke. Allerdings wird uns von Teilnehmern der Bildungskonferenz zugetragen, dass die Regelungen, die hier getroffen werden, hinter den Empfehlungen dieser Bildungskonferenz zurückbleiben. Frau Beer, Sie haben gerade das Zitat gebracht, dass Schule Verantwortung für die Schüler an der Schule übernehmen soll. Da wird durchaus Kritik geäußert, dass der hier vorgelegte Gesetzentwurf diese Kriterien nicht erfüllt.
So sehr wir die Richtung des Antrags als korrekt und als richtig ansehen, können wir nicht vorbehaltlos zustimmen. Wenn es berechtigte Zweifel an Regelungen gibt, dann werden wir sicherlich dazu in der Anhörung etwas hören.
Wir Piraten würden auch begrüßen, wenn Sie die Vorgaben zur Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern genauso schnell angegangen wären wie die Regelungen beim Kopftuchverbot. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist aus dem Jahre 2008. Warum wird diese Änderung jetzt in diesen Topf geworfen und soll hier jetzt so im Vorbeilaufen mitberaten werden? Allein das muss aufmerksam machen.
Zum anderen werden auch die Mitwirkungsrechte der beteiligten Lehrer, Schüler, Eltern nicht verfassungskonform eingeschränkt, wie das Urteil vermuten ließe, sondern sie werden glatt wegrasiert. Wir fragen uns: Ist es wirklich notwendig, so weit in Mitwirkung hineinzugrätschen und Regelungen, die so weitreichend sind, dass sie die Demokratie einschränken, zu erlassen? Frau Hendricks, ist das wirklich alternativlos?
Ihre Versorgungsfallregelung birgt doch eine reale Gefahr. Wir haben gerade in Nordrhein-Westfalen mehrere Schulen, die wortwörtlich den Bach heruntergehen, weil Schulleiter kurz vor der Pensionierung noch an die Schule versetzt werden und in bisher funktionierende Systeme eindringen. Sie haben keine Lust mehr, sitzen ihre Zeit nur noch ab und wollen sich nicht mehr engagieren. Hier müssen Sie nachbessern. So geht es nicht. Regelungen mit Findungskommissionen wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Bremen zeigen auch, wie man Mitwirkung verfassungskonform umsetzen könnte.
Drei Regelungen in einen Topf geworfen und gerührt das ergibt kein gutes Gericht. So wie wir der schnellen Reaktion auf die Kritik des Bundesverfassungsgerichts zustimmen können, so haben wir an den anderen beiden wesentlichen Änderungen selber Kritik. Unter dem Radar „Änderungen mit beschließen“ das geht mit uns nicht. Wir freuen uns auf die Anhörung. Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)