Mittwoch, 18. März 2015
Top 9. Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetzes NRW
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/6088
2. Lesung
Unser Redner: Torsten Sommer
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Protokoll der Rede von Torsten Sommer
Torsten Sommer (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher und Besucherinnen hier im Saal und natürlich auch im Stream! Wir haben ein wirklich langes Gesetzgebungsverfahren hinter uns, was trotzdem nicht ganz alles abdecken kann, was es abdecken will, was aber auch verständlich ist. Wir sind verschiedene politische Kräfte. Dementsprechend kann man nicht immer alles unterbringen.
Dem großen Beteiligungsanspruch ist das Ministerium, finde ich, in vielen Teilen schon ziemlich gut gerecht geworden. Es haben viele Gespräche stattgefunden. Das ist hervorzuheben. Was man vielleicht noch besser machen kann, ist die Nachvollziehbarkeit von wem welcher Input gekommen ist. Das könnte man durchaus später noch einmal öffentlich machen. Das fände ich eine gute Geschichte. Da könnte man mehr Transparenz walten lassen. Das ist als Anregung zu verstehen, nicht als ganz schlimmer Kritikpunkt. Ich fände es gut, wenn man das noch machen könnte. Speziell die Treffen der Vertreter des Ministeriums mit Interessenverbänden könnten da sicherlich transparent dargestellt werden, schon alleine, weil das in meinen Augen ein ganz gutes Verfahren war. An der Stelle gibt es eigentlich gar nichts Negatives.
Jetzt noch einmal zum Inhalt des gesamten Gesetzes: Was wir sehr positiv sehen, was meine Fraktion sehr positiv sieht, ist, dass die Ausbildung der Notfallsanitäter jetzt nicht mehr von den Menschen, die das werden wollen, selber gezahlt werden muss, sondern dass es jetzt als grundgesetzliche Aufgabe des Rettungsdienstes gesehen wird und dementsprechend die Ausbildung von den Trägern des Rettungsdienstes geleistet wird. Das finden wir sehr gut.
Auch die Übergangsfrist, wann sich ein Assistent zum Notfallsanitäter ausbilden lassen muss, ist sehr üppig geraten. Das finde ich auch besonders gut; gut finde ich auch, dass jetzt eine Ärztliche Leitung festgeschrieben ist, dass die einheitliche Rufnummer möglich ist. Das finde ich alles gut.
Was wir vielleicht noch einmal angehen müssen allerdings nicht im Rahmen dieses Gesetzes , ist, den Menschen, den Rettungssanitätern, die wirklich viel in der Gesellschaft leisten, mehr Sicherheit für sich zu geben. Wir haben gerade im privaten Bereich Menschen, die dort arbeiten, die sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln. Da müssen wir bessere Rahmenbedingungen setzen, aber nicht im Rahmen dieses Gesetzentwurfes. Das müssen wir im Nachgang machen.
Was uns an dem Gesetzentwurf wirklich stört das habe ich auch schon in zwei Ausschusssitzungen gesagt, auch in der Obleuterunde : Ich sehe eine Regelungslücke im Gesetzentwurf in puncto Datenschutz. In § 7 a Abs. 1 steht im Gesetzentwurf: Daten dürfen erhoben, gespeichert und benutzt werden für 1. die Durchführung eines Einsatzes klar , 2. die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten oder 3. die Abrechnung eines Einsatzes.
In Abs. 2 wird das noch ergänzt um „zum Qualitätsmanagement“. Der Absatz ist länger. Deshalb lese ich ihn jetzt nicht vor. Da gibt es diese Öffnungsklausel, dass die Daten, die dort gespeichert werden, nicht automatisch nach drei oder sechs Monaten gelöscht werden, sondern dann, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Das ist aber zeitlich nicht eingeschränkt. Wann ist also beim Qualitätsmanagement der Datensatz nicht mehr erforderlich?
Das haben wir in unserem Änderungsantrag thematisiert. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Schließen Sie diese Lücke. Diese Regelungslücke muss geschlossen werden. Sonst kann ich meiner Fraktion leider nicht empfehlen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Schließlich wollen wir auch nicht, dass demnächst jemand, der die 112 anruft, als Erstes die automatische Ansage hört: Wir zeichnen Ihren Anruf aus Qualitätsmanagement-gründen auf; wenn Sie dem nicht zustimmen, legen Sie bitte auf. Das will ja keiner. Dementsprechend bitte ich noch einmal darum, unserem Änderungsantrag hier zuzustimmen.
Auch die Argumentation, die es bis jetzt oft gab, dass im Katastrophenschutzgesetz eine ähnliche Regelung steht wie in diesem Gesetzentwurf, stimmt nicht ganz. Ich zitiere aus dem Entwurf des Katastrophenschutzgesetzes § 46 Abs. 4:
„Gespeicherte Daten dürfen in anonymisierter Form auch zu statistischen Zwecken und zur Evaluation verarbeitet sowie zur Aus- und Fortbildung genutzt werden.“
Das hätte man genauso auch in diesem Gesetzentwurf schreiben können. Leider hat man das nicht getan. Wenn man immer eine Harmonisierung vor sich herträgt, sollte man die Gesetze auch möglichst gleichlautend abfassen.
Zum Änderungsantrag von CDU und FDP empfehle ich meiner Fraktion, sich zu enthalten.
Ansonsten bitte ich darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Dann können wir auch dem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)