Sixtus verweist hier sehr schön auf die rechtlich problematische Lage des Persönlichkeitsrechts im Öffentlichen Raum – also auf der Straße. Hiervon zunehmend betroffen ist natürlich die künstlerische Straßenfotografie, wie sie schon immer üblich war. Die Praktikabilität des momentan geltenden deutschen Rechts ist eindeutig nicht mehr gangbar. Hier braucht es eine Grundsatzentscheidung – vielleicht dann doch auch gerne auf internationalem Recht beruhend – alles außer „my home is my castle“? Warum eigentlich nicht?
Source: grumpyoldman