Veröffentlicht am von in Kommunalpolitik (A11), Reden, Torsten Sommer.

Mittwoch, 28. Januar 2015

 

TOP 5. Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/6091

2. Lesung

MdL Torsten Sommer | Foto Tobias M. EckrichUnser Redner: Torsten Sommer
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
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Protokoll der Rede von Torsten Sommer

Torsten Sommer (PIRATEN): Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren hier im Saal und auf der Zuschauertribüne sowie im Stream! Wir reden über ein Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Das hört sich erst einmal sehr verwaltungstechnisch und trocken an. Dahinter steht eine Änderung, die es kommunalen Unternehmen und den Kommunen, die dahinterstehen, gestatten soll, in der Besetzung der Aufsichtsratsmandate von einer Drittelparität auf eine Vollparität zu wechseln. Das finde ich so weit erst einmal gar nicht schlecht. Ich glaube auch, dass es ein Gewinn sein kann, wenn man mehr Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten hat.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Ein bisschen Sachverstand schadet nie!)

Es tut mir leid, das bringe ich manchmal mit ein. Ich bemühe mich auch, das zu lassen.

(Minister für Ralf Jäger: Er meinte die Arbeitnehmervertreter!)

Ich weiß das. Danke, Herr Minister. Alles gut! Bis dahin haben wir keinen echten Dissens. Was mich aber an dem Gesetzentwurf wirklich stört, ist die Möglichkeit, Externe in die Aufsichtsräte zu bringen.

(Sven Wolf [SPD]: Ab drei Mitglieder!)

Ja, ab drei Mitglieder aber wir bringen da Externe hinein. Und an der Stelle geht es eben nicht mehr um Mitbestimmung von Arbeitnehmern des Unternehmens. An der Stelle geht es darum, Externe in Aufsichtsräte kommunalbeherrschter Unternehmen zu bringen. Das hat mit Arbeitnehmermitbestimmung erst einmal nicht so viel zu tun. Arbeitnehmer dürfen dann den wählen oder auch nicht , wer da vorgeschlagen worden ist. Es sind aber nicht mehr originäre Vertreter aus dem Unternehmen. Und an der Stelle geht der Gesetzentwurf völlig fehl.

Wir haben die Gesetze zur Mitbestimmung in kommunalen Unternehmen deshalb, damit die Mitarbeiter in kommunalen Unternehmen ihre eigenen Kollegen in Aufsichtsräte wählen können, nicht aber, um Externe hineinzuwählen. Das ist nicht richtig, und das lehnen wir auch komplett ab. Dementsprechend kann ich meiner Fraktion auch nur empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Herr Abgeordneter, wären Sie bereit, eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Krüger zuzulassen?

Torsten Sommer (PIRATEN): Selbstverständlich.

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Bitte.

Mario Krüger (GRÜNE): Danke, dass ich die Möglichkeit habe, eine Zwischenfrage zu stellen. Herr Sommer, Sie hatten gerade darauf abgehoben, dass Sie deshalb nicht damit einverstanden seien, weil in diesem Zusammenhang Externe eingebunden werden können bzw. von den Arbeitnehmern vorgeschlagen würden. Ist Ihnen bekannt, dass die sogenannten Arbeitgebervertreter, sprich die aus dem Rat entsandten Mitglieder, im Einzelfall auch Externe sein können?

Torsten Sommer (PIRATEN): Das ist mir durchaus bekannt. Die Sache ist eben die, dass da durch den Rat, durch die politische Vertretung, jemand Externes entsandt wird.

(Mario Krüger [GRÜNE]: Aha!)

Kein Problem! Aber in dem Gesetzentwurf bzw. in der Änderung wird vorgespiegelt, dass es die Mitarbeiter und die Mitarbeitervertretung stärken würde. Und das tut es eben nicht, weil es eben kein Mitarbeiter dieses kommunalen Unternehmens schaffen wird, in diesen Aufsichtsrat on top zu kommen. Genau deshalb lehnen wir es ab. Das ist der Unterschied.

(Beifall von den PIRATEN)

Kollege Abruszat hat viele Kritikpunkte, die auch wir teilen, eben schon genannt. Dieser Gesetzentwurf ist nicht aus der kommunalen Familie entstanden. Er ist auch von dort nicht angeregt worden. Das in der Begründung des Gesetzentwurfes zu nennen, ist schon nicht richtig sagen wir es mal vorsichtig. Von daher finde ich es falsch.

Ich finde es auch falsch, dass das weiterhin da drin steht, obwohl die Anhörung ganz klar ergeben hat, dass das Begehren eben nicht aus der kommunalen Mitte kommt. Das ist nicht richtig, und das darf man dann auch so sagen.

Ich möchte dem Kollegen Abruszat in Folgendem beipflichten: Wem nützt also diese Regelung, Externe hinzuzuziehen? Es sind diejenigen, von denen es ursprünglich kommt: von den Gewerkschaften. Hier werden externe Gewerkschaftsvertreter in Unternehmen installiert, die in der Mitarbeiterschaft des Unternehmens anscheinend nicht den Rückhalt haben. Das ist falsch. Das ist faktisch nicht richtig. Das darf so nicht sein, das soll so nicht sein.

(Zuruf von Marc Herter [SPD])

Dementsprechend werde ich meiner Fraktion dringend empfehlen, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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