Mittwoch, 28. Januar 2015
TOP 6. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/6090
2. Lesung
Unser Redner: Torsten Sommer
Abstimmungsempfehlung: Enthaltung
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Protokoll der Rede von Torsten Sommer
Torsten Sommer (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und im Livestream! Wohlwollende Enthaltung da kann ich mich gut anschließen. Auch wir sehen viele gute Punkte in dem Gesetzentwurf keine Frage. Ich möchte als Beispiel die Experimentierklausel nennen. Dies ist, wie wir finden, eine hervorragende Idee, weil nicht alle Kommunen direkt einen großen Zweckverband gründen möchten mit der ganzen Sperrigkeit, die Kollege Abruszat gerade genannt hat. Das ist, finde ich, eine hervorragende Geschichte, um auch kleinere Kommunen daran zu führen, die das große Bürokratiemonster noch nicht schaffen wollen. Das ist eine schöne Sache.
Auch ist es sehr sinnvoll, dass Kommunen ihre Aufgaben zusammen wahrnehmen. Gerade die Neugestaltung oder etwas präzisere Gestaltung des ersten Paragrafen im Gesetz bringt da etwas mehr Verfahrenssicherheit. Das ist sehr zu begrüßen.
Was extrem gut ist, finde ich, ist, dass das Kündigungsrecht erstmals bei Zweckverbänden überhaupt erwähnt ist. Dass man das besser ausgestalten kann keine Frage. Vielleicht muss man da aber auch noch Erfahrungen sammeln, wenn man das Ganze flexibilisieren will. Dass man in den Kommunen durch die Zusammenarbeit Synergien nutzen will alles gut. Das muss auch so sein. Gerade IT bietet da hervorragende Möglichkeiten.
Was ich nicht gut finde, was dann nur zu einer Enthaltung führen wird, ist, dass die Verbandsversammlungen, die mit den Zweckverbünden einhergehen, nicht besonders gut geregelt sind. Es gibt keine Regelungen dazu, wie sich die Verbandsversammlungen nach außen darstellen sollen. Es gibt keine Regelungen dazu, wie offen sie kommunizieren. Es gibt keine Regelungen dazu, ob es da überhaupt Protokolle geben wird, wenn diese Verbandsversammlungen tagen. Es gibt keine Regelungen dazu, wie der Minderheitenschutz in diesen Verbandsversammlungen auszusehen hat.
Das sind alles Punkte, die ich für extrem wichtig halte, die im Gesetzentwurf leider nicht wiederzufinden sind. Dementsprechend ist das ein Mangel an Transparenz, den ich auch in den Ausschusssitzungen angesprochen habe, der leider nicht behoben worden ist. Von daher wäre das jetzt schon eher eine nicht so wohlwollende Enthaltung. Gleichwohl sehe ich den Gewinn, den die kommunale Zusammenarbeit grundsätzlich bringen kann.
Was ich auch nicht so sehe wie die regierungstragenden Fraktionen, auch nicht wie die CDU-Fraktion, ist dieses hochgelobte Kompetenzzentrum. Meiner Ansicht nach ist in der Anhörung herausgekommen, dass wir mit unseren kommunalen Spitzenverbänden schon gute Ansprechpartner haben und dass wir mit ihnen zusammen weiter entwickeln müssten. Das müsste nicht ein Kompetenzzentrum sein, das von außen quasi draufgesetzt wird. Das finde ich nicht ganz optimal.
Auch finde ich es nicht ganz so schön, dass wir das Gesetz jetzt hier so schnell durchwinken, bevor wir beim RVR zu einer tragfähigen Lösung gekommen sind. Da wäre es meiner Ansicht nach sehr sinnvoll gewesen, wenn man auf eine gemeinsame Lösung gesetzt hätte, weil wir da ähnliche Problematiken haben. Da wäre es schon sinnvoll gewesen, beides zusammen abzuhandeln.
Also: Nachteile und Vorteile heben sich so ein bisschen auf. Ich tendiere dazu, positiv zu denken und zu hoffen, dass es dann doch besser wird, als sich der Gesetzentwurf erst einmal liest. Von daher: positiv geneigte Enthaltung da kann ich mich anschließen. Das empfehle ich auch meiner Fraktion. Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)