Freitag, 30. Januar 2015
TOP 7. Aufbau und Erhalt von Studienplätzen ist Länderaufgabe – welche Pläne hat die Landesregierung beim Ausbau der Masterstudienplätze?
Antrag der Fraktion der CDU
Drucksache 16/5041
Redner: Oliver Bayer
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
Audiomitschnitt der Rede von Oliver Bayer anhören
Audiomitschnitt der Rede von Oliver Bayer als Download
Protokoll der Rede von Oliver Bayer
Oliver Bayer (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Studierende! Herr Schultheis hat bereits einen historischen Überblick gegeben, und Herr Berger hat die Geschichte des Antrags dargelegt. Deshalb muss ich nicht alles wiederholen oder den Antrag erklären. Der Antrag ist vielleicht durchaus überholt. Aber damit wird die CDU niemanden mehr überholen. Denn der Antrag kommt an dieser Stelle viel zu spät. Ob der Antrag Druck ausgeübt hat, lasse ich an der Stelle einmal offen. Dass es diesen Effekt natürlich gibt, das wissen wir.
(Dietmar Bell [SPD]: Haben Sie sich unter Druck gesetzt gefühlt?)
Der Antrag ist jetzt passé, weil die Landesregierung gemeinsam mit dem Bund den Hochschulpakt III aufgelegt hat, indem er den Ausbau von Masterplätzen bereits beschlossen hat. Insgesamt sollen 60.000 neue Masterplätze bis 2020 entstehen. Frau Seidl sprach von 65.000 und hat dieses Programm bereits ausreichend erläutert.
Die Erhöhung bedeutet allerdings keine Masterplatzgarantie so, wie wir sie fordern. Es ist keine Garantie für alle Studierenden. Diese Studierenden sind übrigens wie viele Wirtschaftsvertreter zu der Einsicht gelangt, dass der Bachelortitel allein keinesfalls ausreicht, weshalb sie den Master als nächsthöheren Abschluss anstreben.
Die Aussage eines Personalers: Wenn sich jemand bewirbt, der nur den Bachelorabschluss hat, frage ich mich natürlich, warum er oder sie das Studium abgebrochen hat. Diese Aussage sagt viel über die Absicht und dann auch über die Realität von Bologna aus. Frau Freimuth hat es bereits gesagt: Das Nachfrageverhalten wurde falsch eingeschätzt, weil das ergänze ich der Bachelorabschluss nicht das ist, was er sein sollte. Auch hat Frau Freimuth bereits angedeutet: Hinzu kommt, dass die Mittel nicht verstetigt, sondern wiederum nur Programmmittel sind. Wir wissen, auch die besten Programme laufen irgendwann aus. Das bedeutet, dass nach 2020 nicht klar ist, ob es die Finanzierung weiterhin geben wird.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass wir bis 2020 wieder zu Diplom und Magister zurückkehren. Der Masterabschluss muss deswegen zwingend ein Erfolgsmodell werden. Ich meine, dass dem Bachelor nun der nötige Glanz verliehen werden muss,
(Zuruf von den GRÜNEN: Ihrer Rede merkt man das aber nicht an!)
vor allem aus der Fragestellung heraus: Wie können wir qualifizierten Nachwuchs für die Forschung und die Wissenschaft gewinnen? Nichts verleiht dem Bachelor so viel Glanz und auch Berechtigung wie die Masterplatzgarantie. Es müssen genügend Masterplätze zur Verfügung stehen. Wir sehen da zwar mittlerweile Teilerfolge, wir begrüßen auch das Verhandlungsergebnis, aber wir stellen eine andere Frage dann reichen die Plätze rechnerisch nicht mehr aus : Warum soll den Studierenden, die bereits zwei Jahre studiert haben und sich weiter qualifizieren möchten und den Masterabschluss anstreben, gesagt werden: „Wir haben keine Studienplätze für euch! Verlasst die Hochschule! Hier ist kein Platz für euch!“? Das geht so nicht. Aus Piratensicht sind Sie gegenüber den Studierenden, die keinen Masterplatz bekommen, aber weiterhin in der Pflicht, zu erklären, warum ausgerechnet an diesem Punkt, also nach Erwerb des Bachelors, ihr Recht auf Bildung enden soll.
Ich finde es fahrlässig, in einer Arbeitswelt, die möglichst hohe Qualifikation voraussetzt, vielen Studierenden aus haushalterischen Gründen die Chance zu verbauen. Na gut, das ist eine grundlegende Frage, auf die Sie, Frau Ministerin, antworten müssen. Eben sprach ich von Programmtiteln. Bevor hier Missverständnisse aufkommen: Das Programm ist erst einmal okay; es ist allerdings nicht perfekt. In der Anhörung haben besonders die Fachhochschulen im Ausbau der Masterkapazitäten einen Vorteil ausgemacht, da sie dann ihren Forschungsanteil deutlich erhöhen können.
Interessant ist der Aspekt des Übergangs zwischen Bachelor und Master, wenn der Hochschultyp gewechselt wird. Dazu hat Prof. Sternberg von der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen Folgendes gesagt: „Bei diesem Übergang zwischen Hochschultypen, darf es nicht um den Hochschultyp gehen. Es muss um die fachliche Qualifikation gehen. … Es ist durchaus in Ordnung, wenn man für einen Masterstudiengang gewisse Zugangsqualifikationen fordert. Das darf aber nicht davon abhängen, an welchem Hochschultyp man den Bachelor plus erworben hat. Das gilt umgekehrt natürlich auch für die Fachhochschulen. … In diesem Zusammenhang kann man dann diskutieren, wie viel Volkswirtschaft ein Bachelorabsolvent der Betriebswirtschaft können muss, damit er einen Masterstudiengang an den Universitäten machen darf.“
Das unterschreibe ich so. Ich finde, auch diese Form der Diskriminierung muss endlich angegangen werden. Aber das ist natürlich nicht Sache dieses Antrags.
Wir haben den Antrag im Ausschuss abgelehnt. Ich empfehle dies auch heute so zu tun, weil er eben überholt ist, sich überlebt hat und in klassischer Weise das Thema verfehlt. Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)