Donnerstag, 18. Dezember 2014
Top 5. Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen – BauGB-AG NRW
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP
Drucksache 16/6131 (Neudruck)
Unser Redner: Oliver Bayer
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung
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Protokoll der Rede von Oliver Bayer:
Oliver Bayer (PIRATEN): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf den Tribünen! Ich hoffe, Sie haben mittlerweile gemerkt, worum es hier eigentlich geht. Wir haben landwirtschaftliche Betriebe, die sich nicht in sogenannten integrierten Lagen befinden. Das heißt, sie befinden sich irgendwo etwas weiter außerhalb. Wenn die dann irgendwann mal stillgelegt werden, dann stellt sich die Frage, was mit den Gebäuden passiert. Innerhalb von sieben Jahren kann man diese Gebäude umnutzen, es sei denn, man setzt diese Sieben-Jahres-Frist aus.
Wir haben jetzt eine befristete Aussetzung dieser Siebenjahresregel. Das heißt, wir haben nicht eine befristete Regelung. Ich bin immer für Befristungen. Befristungen sind erst einmal gut. Wir haben hier aber eine befristete Aussetzung der Regelung. Das heißt, eigentlich macht diese Sonderregelung am Ende alles einfacher.
(Christof Rasche [FDP]: Die Leute sollen es doch verstehen! – Heiterkeit)
– Ich habe es schlimmer gemacht, oder?
Bei der ersten Lesung – das hat Herr Schemmer gerade gesagt – fehlten noch die tiefgreifenden Erkenntnisse. Ich gebe zu, auch bei mir. Ich habe hier gesagt, ich weiß noch nicht, wovon wir eigentlich genau reden. Wir haben in der Vorbereitungszeit auch von den entsprechenden Stellen gar nicht gesagt bekommen können, wie viele Leute das denn betrifft. Ist das am Ende vielleicht einer in sieben Jahren, den das betrifft? Das ist nicht ganz der Fall. Wie ist das denn mit den integrierten Lagen und Innen- vor Außenentwicklung? Müssen wir uns da Sorgen machen?
Im Endeffekt kann ich sagen: Wir hatten eine Anhörung und hatten etwas mehr Zeit, uns mit Verbänden und anderen Leuten darüber zu unterhalten. Wir haben uns das Ganze genau angeschaut. Obwohl wir noch nicht so lange dabei sind und die unendliche Geschichte gar nicht so mitbekommen haben – das war ja in den letzten Legislaturperioden schon Thema –, haben wir es geschafft, uns dazu eine eindeutige Meinung zu bilden. Vor allem nach der Anhörung können wir sagen: Ja, es macht Sinn, diese Frist dauerhaft auszusetzen, so wie es FDP und CDU vorgeschlagen haben.
(Beifall von den PIRATEN und der FDP)
Ja, auch mir liegt die Einbindung vom ÖPNV dort am Herzen, wo gebaut wird und es noch keinen ÖPNV gibt. Das betrifft übrigens auch integrierte Lagen. Es handelt sich hier aber um einzelne Gebäude. Ich gehe nicht davon aus, dass da plötzlich in einer Scheune ein Media-Markt untergebracht wird. Das ist alles nicht der Fall.
Jetzt haben wir die Aussage von Rot-Grün, zumindest von Frau Philipp, es tue ja niemandem weh, man erkenne auch die Notwendigkeit der Aussetzung der Frist. Dann aber müsste man eigentlich auch dem Gesetzentwurf von FDP und CDU zustimmen.
Jetzt könnte man sagen: Es gibt einen guten Kompromiss – Frau Schneckenberger hat es „kluge Linie“ genannt –, weil man politisch nicht übereinkommt: Wir setzen den Gesetzentwurf noch einmal aus bis 2019; dann können wir uns im Jahre 2018 noch einmal darüber unterhalten. – Das ist zwar von meiner Seite aus nicht unbedingt notwendig, das kann man aber tun.
Leider liegt dahinter kein wirklich würdiges Verfahren. Hätte man den Änderungsantrag frühzeitig vorgelegt, so wäre das, denke ich, kein Problem gewesen. Der Änderungsantrag ist so beschaffen, dass ich ihn sofort nach der Anhörung hätte verfassen können. Wir hätten ihn auch gerne noch im Ausschuss besprechen können. Dann hätten wir sagen können: Okay, aus Kompromissgründen – alles klar, kein Problem. Vielleicht können wir uns verständigen, wir ändern das so und stimmen gemeinsam über den Antrag positiv ab. Das wäre schön gewesen.
Gut, jetzt haben wir alles auf den letzten Metern. Mark Twain würde sagen: Gäbe es die letzte Minute nicht, dann würde niemals etwas fertig werden. – Jetzt haben wir auf den letzten Metern einen Änderungsantrag. Ich würde eigentlich empfehlen, dem Änderungsantrag nicht zuzustimmen, weil grundsätzlich die komplette Aussetzung, die langfristige Aussetzung besser ist.
Andererseits könnte es sein, dass es der Sache auch dient, wenn der Änderungsantrag angenommen würde. Wir hätten dann ein so geändertes Gesetz. In der Sache würde es auch weiterhelfen, wenn wir dieses Gesetz geändert annehmen und dann 2018 wieder darüber sprechen würden. Egal ob das Gesetz geändert wird oder nicht, empfehle ich, dem zuzustimmen. Ich finde, das wäre auch ein weihnachtliches Ergebnis. Wir hätten etwas am letzten Tag vorzuweisen, was wir hier im Plenum verabschiedet haben. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN und Josef Hovenjürgen [CDU])