Veröffentlicht am von in Daniel Düngel, Familie, Kinder, Jugend (A04), Reden.

Mittwoch, 03. Dezember 2014

 

Top 2. Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

(Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetz – AG SchKG)

Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/6095
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 16/7342
Daniel Düngel Foto A. Knipschild 2013-03-21-3Unser Redner: Daniel Düngel
Abstimmungsempfehlung: Enthaltung
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Protokoll der Rede von Daniel Düngel

Daniel Düngel (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich versuche, mich einigermaßen kurzzufassen. Herr Hafke hat den einen oder anderen kritischen Punkt gerade schon genannt. Ich möchte auf drei Punkte eingehen und vorwegnehmen, dass wir uns als Piratenfraktion bei der Abstimmung gleich ebenfalls enthalten werden und dem Gesetz nicht zustimmen können.
Erster Punkt. Wir sehen kritisch die unterschiedliche Punktbewertung für Erst- und Folgeberatungstermine. Die Punktbewertung führt dazu, dass der Fokus in Richtung der Erstgespräche geht. Das ist auch bei der Anhörung letzten Endes erwähnt worden. Unter anderem ist es von den kommunalen Spitzenverbänden kritisiert worden.

Wir sehen bei dieser Bepunktung eine Benachteiligung hinsichtlich der präventiven Gruppenarbeit der Beratungsstellen. Dort ist es so, dass es neben Beratungsgesprächen auch Gruppenveranstaltungen mit bestimmten Zielgruppen zur präventiven Sexualaufklärung gibt. Dazu gehören Kinder, junge Erwachsene, Mütter, Väter und Multiplikatoren, welche geschult werden müssen. Hiermit wird die Arbeit in den Beratungsgesprächen an sich sinnvoll ergänzt. Beratungsstellen allerdings, die einen Schwerpunkt auf solche Gruppenveranstaltungen legen, haben durch die Bepunktung, wie sie hier aufgeführt wird, einen entsprechenden Nachteil zu erwarten.

Zweiter Punkt. Wir teilen die Bedenken der Freien Wohlfahrtspflege aus der Anhörung. Ich darf die Freie Wohlfahrtspflege zitieren:
„Die bisher gute und konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Ratsuchenden wird dadurch durchaus belastet, weil man ungern die Zahlen an andere Beratungsstellen abgeben möchte, auch wenn sie fachlich einen anderen Schwerpunkt setzen und eigentlich besser helfen könnten.“
Wir möchten letzten Endes für alle Hilfesuchenden die bestmögliche Versorgung sichern. Eine Benachteiligung der Klienten aufgrund von finanziellen Interessen der Beratungsstellen, die dort entstehen können, ist bedenklich.

Drittens. In der jetzt vorliegenden Form entspricht das Ausführungsgesetz den unteren Standards des Bundesgesetzes, nach dem mindestens eine Beratungskraft für 40.000 Einwohner zur Verfügung stehen muss. Frau Kopp-Herr hatte das eingangs auch erwähnt. Bei Bedarf sollten mehr Fachkräfte eingesetzt werden. Wir würden begrüßen, wenn die Beratungs- und Präventionsangebote an dieser Stelle ausgebaut würden.
Wir haben am 25. September 2014 hier gemeinsam die Experten angehört. Es gab keinen Sachverständigen, der dem Gesetzentwurf komplett zustimmen konnte. Alle Experten haben Kritik an verschiedenen Punkten geäußert, unter anderem an den drei von mir eben erwähnten.

Wir begrüßen jedoch den Entschließungsantrag. Ihm werden wir zustimmen, weil wir es für sinnvoll halten, die Situation weiter zu überprüfen. Dann können wir uns zu gegebener Zeit wieder darüber unterhalten und schauen, ob das Gesetz in der Form, in der wir es heute mit der Mehrheit des Hauses verabschieden werden, auch tatsächlich sinnvoll ist.  Vielen Dank und einen schönen Abend.
(Beifall von den PIRATEN)

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