Veröffentlicht am von in Hauptausschuss (A05), Michele Marsching, Reden.

Donnerstag, 27. März 2014

Top 9. Die Kirchen als Diener am Gemeinwohl: Gesellschaftliches Engagement von Caritas und Diakonie anerkennen und unterstützen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 16/2632

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses:

Drucksache 16/5297

Unser Redner: Michele Marsching

Abstimmungsempfehlung: Ablehnung, unserem Entschließungsantrag zustimmen
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Protokoll der Rede von Michele Marsching

Michele Marsching (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren hier und Zuhause! Zunächst einmal muss ich meine Rede umschmeißen und einen kurzen Hinweis geben, nämlich darauf, worüber wir heute überhaupt reden. Herr Prof. Dr. Dr. Sternberg hat am Anfang gesagt, der Antrag wäre so allumfassend. Darin würde viel mehr vorkommen als nur das kirchliche Arbeitsrecht. Ich möchte den Hinweis darauf geben, dass wir uns im Hauptausschuss bei der Entscheidung, über welches Thema wir in der Anhörung reden, sehr schwer getan haben und dass es gerade aus Ihrer Fraktion, aus Ihrer Richtung hin und her ging. Anscheinend waren Sie sich nicht einig, um welches Thema es bei dem Antrag überhaupt geht. Erst hieß es, man müsse eine riesige Anhörung machen, es müsse über die Rolle der Kirchen generell geredet werden. Dann hieß es, nein, so groß, das wäre doch Verschwendung. Lassen Sie uns doch das Ganze kleiner machen. Lassen Sie uns über das kirchliche Arbeitsrecht reden. Ich finde es etwas komisch und habe ein komisches Gefühl im Bauch, wenn Sie hier sagen, ein Antrag nur zum kirchlichen Arbeitsrecht wäre vermessen. Bei der Anhörung haben wir Folgendes feststellen müssen: Erstens muss man die Frage stellen: Wer kann die Grundversorgung an den Leistungen, die Caritas und Diakonie auch erbringen, am besten ausfüllen? Wer kann das am besten sicherstellen? Wir haben unisono gesehen, dass sich die Fraktionen einig sind, dass die Kirchen wichtige Beiträge für das gesellschaftliche Leben leisten. Wir erkennen auch alle gemeinsam die diakonischen Leistungen der Kirchen an, denn sie sind sehr wichtig. Aber wir müssen in dem Moment, wo es tatsächlich ums kirchliche Arbeitsrecht geht, zwei verschiedene Verfassungsgüter gegeneinander abwägen. Wir müssen sehen, dass die Sonderstellung der Kirchen, dass der dritte Weg von den Grundrechten heutzutage so einseitig einfach nicht mehr getragen werden kann. Die besonderen Loyalitätsanforderungen, die an die Mitarbeiter gestellt werden, sind einfach nicht mehr zeitgemäß.

Das ist  das hat Kollege Sommer im Hauptausschuss schon zu Protokoll gegeben  ein Arbeitsrecht, das aus der Zeit gefallen ist. Das kann gerne im Kernbereich der Lehre, im Verkündungsbereich so bleiben. Aber sobald Caritas und Diakonie, sobald kirchliche Gesellschaften am Markt agieren, muss das Betriebsverfassungsgesetz gelten. Da müssen Mitarbeiter eine bessere Vertretung bekommen als sie im Moment haben. Und das haben sie bei den Kirchen erkannt. Auch das haben wir in der Anhörung gehört. Selbst die Kirchen sagen: Es besteht Modernisierungsbedarf. Wir müssen da ran. Die Evangelische Kirche hat sogar Reformen angestoßen. Als Piraten sagen wir nur eines dazu: Das finden wir sehr gut. Aber bitte, die Geschwindigkeit scheint uns etwas zu langsam. Vielleicht sind wir ungeduldig  das können Sie uns vorwerfen. Aber wir finden es gut, dass dieser Prozess angestoßen wurde. Wir würden uns mehr Geschwindigkeit in dem Bereich wünschen.

(Beifall von den PIRATEN)

Es ist immer schwierig, als Letzter zu reden. Ich möchte keine Argumente wiederholen. Deswegen versuche ich noch etwas zu dem rot-grünen Entschließungsantrag zu sagen. Wir finden die Grundrichtung gut. Das möchte ich hiermit betonen. Wir hätten uns allerdings etwas mehr „Pfeffer“ gewünscht. Sie hätten einige Dinge ruhig noch etwas klarer ausdrücken können. Das ist ein bisschen Wischiwaschi. Aber gut, wir können diesem Entschließungsantrag aus einem ganz bestimmten Grund nicht unsere Zustimmung geben. Ich schlage meiner Fraktion vor, dass sie sich der Stimme enthält. Da geht um den Feststellungsteil, Punkt 1. Da schreiben Sie  ich habe das Gefühl, Sie sind sich nicht ganz einig  auf der einen Seite:

„Die Kirchen … sind … unverzichtbar Bestandteil des Gemeinwesens“. Dies schreiben Sie sicherlich auch aufgrund der vorher angeführten entsprechenden philosophischen Betrachtungen. Dann schreiben Sie  das hat mich milder gestimmt  im letzten Teil des Punktes: „Als Träger der sozialen Daseinsvorsorge füllen sie direkt wie auch durch ihre Wohlfahrtsverbände  Diakonie und Caritas  das Sozialstaatsgebot mit aus.“ Dieses „mit“ hat mich wieder sehr fröhlich gestimmt. Aber der erste Satz  na, ja. Unserer Überzeugung nach sind die Kirchen nicht unbedingt unverzichtbar. Das können wir auch offen so vertreten. Wir werden uns also bei Ihrem Entschließungsantrag der Stimme enthalten. Wir haben unseren eigenen gestellt.

Abschließend möchte ich sagen: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Caritas und Diakonie leisten eine Superarbeit. Aber sie werden im Moment  das ist unsere Auffassung  durch das besondere kirchliche Arbeitsrecht an vielen Stellen diskriminiert. Die Kirchen arbeiten daran. Wir sollten auch sie darin unterstützen, dass das Arbeitsrecht außerhalb des Verkündungsbereiches reformiert wird. Dass das nicht mehr haltbar ist, haben anscheinend alle eingesehen. Wir werden die Entwicklung genau beobachten.  Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Vielen Dank, Herr Kollege Marsching.  Für die Landesregierung spricht Herr Minister Schneider.

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