Gesetzesentwurf erlaubt Mitarbeit aller Fraktionen am Kinder- und Jugendförderplan
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzesentwurf der Piratenfraktion zusammen mit den Fraktionen von CDU und FDP zum Kinder- und Jugendhilfegesetz verabschiedet. Der zuständige Ausschuss hat nun das Recht, an der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans mitzuwirken. Bisher wurde der Kinder- und Jugendförderplan ohne Beteiligung des Ausschusses im zuständigen Ministerium erstellt.
Daniel Düngel, Jugendpolitischer Sprecher:
Alle Fraktionen haben die Wichtigkeit erkannt, dass der Landtag frühzeitig über den Entwurf des Kinder- und Jugendförderplans informiert wird. Zu Beginn der Legislaturperiode haben wir diesen Mangel aufgegriffen und einen Gesetzentwurf erarbeitet. Wir sind dankbar, dass wir die regierungstragenden Fraktionen davon überzeugen konnten, dass die Debatte über den Förderplan möglichst frühzeitig im Ausschuss geführt werden sollte.
Gesetz zur Änderung des Dritten Ausführungsgesetzes des Kinder- und Jugendhilfegesetzes: Drucksache 16/3440
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Und hier die weiteren Anträge der Piratenfraktion:
Mehr Chancengleichheit durch verlässliche Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen Drucksache 16/5028
Schüler mit Teilleistungsschwächen müssen stärker gefördert werden. Es muss ein besseres Konzept erarbeitet werden, das den Betroffenen Möglichkeiten des Ausgleichs aufzeigt und ihnen Rechtssicherheit gibt. Außerdem sollen Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern über einen möglichen Nachteilsausgleich besser informiert werden. Für Schüler mit Teilleistungsschwächen ist die Gewährung von Nachteilsausgleichen notwendig, um Chancengleichheit zu gewährleisten. Die geltenden Regelungen reichen absolut nicht aus.
Monika Pieper, Sprecherin im Ausschuss für Schule und Weiterbildung:
Wir wollen, dass Unterrichtsausfall erhoben wird. Denn er ist ein wichtiger Indikator für die Lehrerversorgung an unseren Schulen. Vor allem aber müssen wir noch größere Anstrengungen unternehmen, die Lehrerversorgung an unseren Schulen weiter zu verbessern und die Kolleginnen und Kollegen zu entlasten.
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Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten Drucksache 16/5026
Das Archivgesetz NRW tritt Ende September 2014 außer Kraft. Um ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren zu gewährleisten, müssen Landesregierung und Landtag schnell mit der Evaluierung beginnen. Das Gesetz wurde im Jahr 2010 grundsätzlich überarbeitet und relativ kurz befristet, um nach wenigen Jahren die Erfahrungen zu evaluieren und ggf. Änderungen vorzunehmen.
Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher:
Wir dürfen nicht verschlafen, dass in ein paar Monaten ein wichtiges Gesetz zur Erhaltung des nordrhein-westfälischen Kulturguts außer Kraft tritt. Die Landesregierung muss sofort mit der Evaluation des Gesetzes beginnen, und zwar gemeinsam mit den kommunalen Partnern. Das Archivgesetz NRW ist ein wichtiger Baustein der Gesetzgebung zum Schutz unseres kulturellen Erbes in NRW. Wir dürfen nicht riskieren, dass die Archive in Nordrhein-Westfalen ab Oktober ohne eine rechtliche Arbeitsgrundlage dastehen.
Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten
Das Archivgesetz NRW tritt Ende September 2014 außer Kraft. Um ein geregeltes Gesetzgebungsverfahren zu gewährleisten, müssen Landesregierung und Landtag schnell mit der Evaluierung beginnen. Das Gesetz wurde im Jahr 2010 grundsätzlich überarbeitet und relativ kurz befristet, um nach wenigen Jahren die Erfahrungen zu evaluieren und ggf. Änderungen vorzunehmen.
Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher:
„Wir dürfen nicht verschlafen, dass in ein paar Monaten ein wichtiges Gesetz zur Erhaltung des nordrhein-westfälischen Kulturguts außer Kraft tritt. Die Landesregierung muss sofort mit der Evaluation des Gesetzes beginnen, und zwar gemeinsam mit den kommunalen Partnern. Das Archivgesetz NRW ist ein wichtiger Baustein der Gesetzgebung zum Schutz unseres kulturellen Erbes in NRW. Wir dürfen nicht riskieren, dass die Archive in Nordrhein-Westfalen ab Oktober ohne eine rechtliche Arbeitsgrundlage dastehen.“