Veröffentlicht am von in 20 Piraten, Kai Schmalenbach, Persönliche Blogposts, Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (A18).

Die Kritik der Expertenkommission Forschung und Entwicklung (EFI) am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kommt nicht überraschend, fällt sie doch in eine Zeit, in der von Seiten der großen Energiekonzerne alles versucht wird, die Energiewende auszubremsen. Wenn sich in der großen Koalition die Bergbaupartei SPD mit der Konzernpartei CDU zusammenschließt, scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, den Motor der Energiewende, das EEG, abzuwürgen.

 

Fest steht: Den großen Energiekonzernen bricht nach dem endgültig beschlossenen Aus für die Atomkraft und dem starken Anstieg des Marktanteils der Erneuerbaren das Geschäftsmodell weg. Statt aber ein Neues zu entwickeln, soll es die Politik richten. Sich dabei jedoch auf das Kapitel A7 des Jahresgutachtens 2014 der EFI zu beziehen ist unseriös. Es ist schlichtweg ungeeignet, die Forderung nach der Abschaffung des EEG zu begründen. Dabei stellen wir die Richtigkeit der darin genannten Fakten nicht in Frage.

 

Auf gerade einmal zwei Seiten befasst sich das Gutachten mit dem Thema und kommt zu dem Fazit:
„… Die Expertenkommission kommt zu dem Schluss, dass das EEG weder ein kosteneffizientes Instrument für Klimaschutz ist noch eine messbare Innovationswirkung zu entfalten scheint. Aus diesen beiden Gründen ergibt sich deshalb keine Rechtfertigung für eine Fortführung des EEG… “ [1]

 

Diese Schlussfolgerung stützt sich auf zwei Annahmen. Erstens wird das EEG im Hinblick auf seine Wirkung auf den Klimaschutz, das heißt die Minderung der CO2 Emissionen, bewertet und zweitens wird die Bedeutung für technologische Innovationen betrachtet.

 

Beides waren nicht primäre Ziele des EEG. Das EEG sollte Bedingungen schaffen unter denen die erneuerbaren Energieträger auf dem Strommarkt konkurrenzfähig sind. Ziel war die Einführung in den Massenmarkt. Dazu wurden feste Vergütungssätze pro Kilowattstunde bestimmt sowie der Einspeisevorrang garantiert. Gleichzeitig wurde eine Degression bei den Vergütungen vorgegeben, die mehrfach, völlig zu Recht, angepasst wurde.

 

Das Ergebnis ist der Anstieg des Anteils der Erneuerbaren im Strommarkt von rund 7% auf rund 24% seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2000. Dabei sind die Gestehungskosten für den Strom bei der Windenergie um rund 30% und bei der Fotovoltaik um rund 80% gesunken. Ein voller Erfolg also, den zu bestreiten schon ein hohes Maß an Ignoranz voraussetzt.

 

Wenn im Gutachten auf die mangelnde Wirkung im Hinblick auf den Klimaschutz hingewiesen wird, so ist dies dem Europäischen Emissionshandelssystem anzulasten. Wenn hier keine automatische Anpassung, d.h. Verringerung der Menge der Emissionsrechte, parallel zum Ausbau der Erneuerbaren erfolgt, so entfällt auch die positive Wirkung. Dies jedoch dem EEG anzulasten ist verfehlt, die Kritik trifft den „Falschen“.

 

Die Auswirkungen auf die Innovation im Wesentlichen an der Anzahl der angemeldeten Patente in der Branche festzumachen ist ebenso eine verzerrende Betrachtungsweise. Innovation ist kein Selbstzweck, sie dient primär dazu Produkte besser oder billiger zu machen. Zweifellos ist, wie oben geschrieben, der Strom aus erneuerbaren drastisch billiger geworden, während im gleichen Zeitraum andere Primärenergieträger deutlich teurer geworden sind. So hat Strom aus Wind die Schwelle zur Konkurrenzfähigkeit  bereits überschritten. Die Bewertung der Innovationskraft aufgrund der Zahl der Patente zu beurteilen ist einseitig und offenkundig falsch. Entscheidend für die Preisreduktion war und ist der Ausbau der Fertigungskapazitäten, eben der Einstieg in die industrielle Massenproduktion. Auch hierbei hat sich das EEG bewährt.

 

Dennoch steht selbstverständlich eine Reform des EEG an. So könnten die umzulegenden Kosten deutlich gesenkt werden, wenn der erzeugte Ökostrom auch als sauberer Strom vermarktet werden dürfte und nicht als „Grauer“ an der Börse erscheint. Die Kriterien für die Befreiung von der EEG-Umlage müssen dringend überprüft werden und die Überförderung eines Teils der Anlagen muss standortabhängig beendet werden. Die entscheidenden Pfeiler, feste Tarife und Einspeisevorrang dürfen jedoch auf keinen Fall angetastet werden, denn das zu tun, bedeuet die Energiewende teurerzu machen als notwendig, oder sie sogar abzuwürgen..

 

Ergänzend muss dringend das Europäische Emissionshandelssystem reformiert werden und, ebenso wichtig, muss ein der heutigen Realität angepasstes Strommarktdesign umgesetzt werden. Entscheidend sollte dabei sein, dass die sinkenden Börsenpreise endlich auch den Tarifkunden zu Gute kommen.
Wer das EEG insgesamt in Frage stellt, der hat die Zielsetzung des Gesetzes entweder nicht verstanden oder er will eben genau diese Ziele verhindern. Dies aber bedeutet das Ende der Energiewende und den Ausstieg aus dem Klimaschutz.

 

 

[1] http://e-fi.de/fileadmin/Gutachten_2014/EFI_Gutachten_2014_A7.pdf

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