Zum heute veröffentlichten EU-Rechtsgutachten, welches sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausspricht, sagen
Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz:
Die Feststellung des EU-Generalanwalts, dass schon die Speicherung der Verbindungsdaten einen massiven Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und damit in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt. Ich gehe davon aus, dass die Richter am Europäischen Gerichtshof diese Auffassung bestätigen. Dann muss nicht nur die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingestampft werden, auch die Überwachungen der NSA wären damit eindeutig als illegal festgestellt.
Weitere Fragen werfen die Einschätzung auf, dass die Schwere des Eingriffs in die Privatsphäre von der Dauer der Speicherung abhängig gemacht wird. Hier erwarte ich klare Worte des Gerichts, denn schon ein einzelnes Telefonat und die damit verknüpften Verbindungsdaten können den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen und müssen damit dem Grundrechtsschutz unterliegen.
Die kommende Regierung in Berlin muss nun endlich ihren Schutzauftrag für die Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und aufhören, den Überwachungsstaat immer weiter auszubauen. Wir müssen jetzt unsere bürgerlichen Grundrechte, allen voran Menschenwürde und Freiheit, für die digitale Welt definieren.
Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher:
Das heutige Gutachten des EU-Generalanwalts ist ein wichtiges Signal für den Schutz der Grundrechte in der Europäischen Union. Einer der zentralen Kritikpunkte des Gutachtens besteht darin, dass die Verbindungsdaten direkt bei den privaten Providern gespeichert werden sollen und nicht bei staatlichen Stellen. Zudem fehlen klare Regeln, wer wann wie auf die Daten zugreifen darf. Ein effektiver Schutz der Daten ist auf diese Weise nicht gegeben. Das Missbrauchspotenzial ist enorm.
Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, keine weiteren Anstrengungen zur Umsetzung dieser offenkundig grundrechtswidrigen EU-Richtlinie zu unternehmen.
Menschenrechtsaktivist
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen hätte sich das Deutsche Volk das Grundgesetz gegeben (vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland ). Es ist nicht wahr, dass über das Grundgesetz das Volk abgestimmt hätte. Auch Gott wird wie bei der angeblich „heiligen Inquisition“ nicht sein Einverständnis gegeben haben und die Verfasser des Grundgesetzes werden auch nicht die göttliche Macht gehabt haben, die z.B. von der Geschichte bekannten Interessen an Unterjochung und auch Tötung von Mitmenschen sowie die Bildung von Seilschaften dazu zu beseitigen. Tötung unter „Obhut“ herrschender Organe gibt es offenbar noch, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Oury_Jalloh .
Das Grundgesetz beginnt somit mit Irreführung. Dies ist nicht verwunderlich, denn Macht verändert den Charakter (vgl. z.B. http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/psychologie-was-macht-aus-uns-macht-1590134.html ). Das kann man auch beobachten, wenn ein einfacher Arbeiter oder Angestellter zum Vorgesetzten gemacht wird. Auch über Menschenrechte wird sich hinweggesetzt. Beispiel: Obama nimmt öffentlich das Recht für sich in Anspruch, amerikanische Staatsbürger ohne Anklage zu töten. Das heißt, jemand, der den Friedensnobelpreis bekam, der Professor für Verfassungsrecht war, besteht darauf, gleichzeitig Ankläger, Richter, Geschworener und Henker seiner eigenen Bürger zu sein. Ohne ihnen ein Verbrechen nachzuweisen (vgl. http://www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/hr/sendung_vom_13102013-106.html )… und Obama ist Christ und findet Rat in der Bibel (http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/3705596/der-heimliche-christ.html#.UupNzj15P7U).
Die Gebote Gottes sind Appelle an das Verhalten der Menschen. Die Schutzgesetze für die Bürger wie das Grundgesetz oder die Verfassungen sind nicht als Gebote, sondern so formuliert, als wäre das Verhalten der Herrschenden damit festgelegt. Man stellt sich also über Gott. Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes der BRD lautet z.B.: Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Daraus geht hervor, dass alle Richter rechtliches Gehör gewähren. Art 20 Abs. 3 GG lautet z.B.: Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Auch mit diesem Text soll das Verhalten der Herrschenden vorbestimmt sein. Das Grundgesetz und andere Schutzbestimmungen sollen so verstanden werden und sie werden auch von Unerfahrenen so verstanden. Nachteiliges Verhalten (vgl. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Milgram-Experiment ) gibt es nicht. Schon Kinder werden in Schulen darauf getrimmt.
Die angeblich funktionierende Gesetzgebungs- und Gerichtspraxis ist die schlimmste Lebenslüge … Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen Verdrehungsabsicht zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte… (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html ).