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Mittwoch, 16. Oktober 2013

TOP 12.  Landesregierung muss für kommunale Verteilungsgerechtigkeit bei den Bundesmitteln des Bildungs-und Teilhabepakets sorgen

Antrag der Fraktion der CDU
Unser Redner: Torsten Sommer
Unsere Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung

Audiomitschnitt der Rede von als Download Torsten Sommer


Protokoll der Rede von  Torsten Sommer

Vielen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe verbliebenen Zuschauer auf der Tribüne und natürlich im Livestream! Man darf das Bildungs- und Teilhabepaket ruhigen Gewissens als Mogelpackung bezeichnen. Ursprünglich gut gemeint, bleibt es in der Praxis mit vielen, oft kaum behebbaren Konstruktionsfehlern auf der Strecke.

Das Bildungspaket wurde ebenso wie das Hartz-IV-System auf eine schiefe Ebene gesetzt und hat wenig auf der Haben-, jedoch viel auf der Sollseite zu verbuchen. Nicht die Belange der Kinder und der Leistungsberechtigten stehen im Mittelpunkt, sondern die finanziellen und machtpolitischen Interessen der drei staatlichen Ebenen Bund, Länder und Kommunen.

In diesem Geflecht aus Verwaltungs-, Aufsichts- und Finanzinteressen kommen berechtigte sozial- und bildungspolitische Anliegen schnell unter die Räder. Fachpolitisch sinnvolle Lösungen, von der alle Kinder profitieren würden, sind in diesem Konstrukt nicht möglich.

Erschwerend kommen verfassungsrechtliche Hindernisse wie das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungswesen oder die fehlende Möglichkeit der direkten Aufgabenübertragung vom Bund an die Kommunen hinzu. Hierdurch wird eine zielgerichtete Zusammenarbeit der staatlichen Akteure unmöglich gemacht. Die Leidtragenden an dieser Stelle sind wie bei vielen weiteren Vorhaben, Gesetzen etc. unsere Kinder.

Doch die Lösung dessen ist nicht Ziel des Antrags der CDU. Die CDU-Fraktion möchte eine generelle Abrechnung der Leistungen aus dem Bildungspaket auf den letzten Cent einführen.

Interessant ist: Eine ähnliche Forderung hat das Land NRW an den Bund gerichtet, als dieses Paket verhandelt wurde. Der Bund hat allerdings unter Federführung einer CDU-Regierung in seiner Ausgleichsregelung auf die centgenaue Erstattung verzichtet und weist seit der Einführung des Paketes den Ausgleich für die Kosten pauschal zu, wohl auch in der Absicht, in den Kommunen eine größere Akzeptanz zu erhalten.

Es muss den Kommunen, die über den geschätzten Bedarf hinaus Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verteilt haben, natürlich möglich sein, nachweislich erhöhte Bedarfe aus dem Gesamttopf erstattet zu bekommen. Aber das ist ja schon jetzt durchaus möglich.

Eine grundsätzliche und allgemeine centgenaue Abrechnung würde hier allerdings einen deutlichen behördlichen Mehraufwand bedeuten. Der daraus resultierende Nutzen für Empfänger und Kommunen darf bezweifelt werden. Um dieses Instrument überhaupt weiterhin sinnvoll einzusetzen, sollte der Aufwand für die Kommunen nicht zu weiteren teuren Verwaltungsakten führen. Einer bedarfsgerechten Nachfinanzierung stehen wir als Piraten allerdings positiv gegenüber.

In seiner derzeitigen Form weist das Bildungspaket jedoch ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Ob das jetzige Werkzeug „Bildungs- und Teilhabepaket“ sozialpolitisch überhaupt Sinn macht, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht debattieren. Das würde den Rahmen einer Block‑I-Rede definitiv sprengen, und über eine finanzielle Verteilung müssten wir uns hinterher wahrscheinlich gar nicht mehr unterhalten.

Zum Schluss noch eine Zahl zum Nachdenken: In Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2012 rund 633.000 Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit leben mindestens 633.000 Kinder an der Armutsgrenze. Denn hier handelt es sich nur um die Antragszahlen; die Gesamtzahl dürfte sogar bei 1,2 Millionen Kindern liegen. Hier sind wirkliche Lösungen für die Familien und vor allen Dingen für die Kinder gefordert und nicht nur eine neue Finanzverteilung.

Von daher freue ich mich auf eine angeregte Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

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