Zur Beschwerde der Arbeitsgemeinschaft Fananwälte gegen den bidirektionalen Austausch der Polizei mit den Vereinen bei den Datenschutzbeauftragten der Bundesländer sagt Frank Herrmann, Sprecher für Privatsphäre und Datenschutz:
Wir begrüßen ausdrücklich die Beschwerde der Fananwälte. Schon länger wurde vermutet, dass es eine systematische Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten von allen Fans gibt und die Polizeibehörden diese Daten mit Unternehmen, z. B. mit der Deutschen Bahn AG, austauschen. Bisher war das allerdings nur eine Vermutung, die sich nun aber wohl bestätigt.
Dieser Wildwuchs im Verborgenen zeigt einmal mehr, dass die Polizei kein Unrechtsbewusstsein hat. Daten werden nach Belieben ausgetauscht. Und wenn die Polizei meint, rechtmäßig gehandelt zu haben, dann müssen jetzt alle Gesetze und Verordnungen zur Weitergabe von Daten auf den Prüfstand. Bürgerrechte gelten auch für Fußballfans, und nur die Gerichte dürfen Urteile fällen.
Auch in unserem Antrag Realistische Erfassung von Sicherheitsproblemen – Reform der Datenerfassung und -auswertung der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) fordern wir die Landesregierung auf, darauf zu drängen, dass bei der Informationsbeschaffung die Persönlichkeitsrechte sowie das Prinzip der Verhältnismäßigkeit beachtet werden.