Veröffentlicht am von in Bürgerbeteiligung/Transparenz, Das Neueste, Innenausschuss (A09), Michele Marsching, Pressemitteilungen.

Der erste Schritt hin zu einem Transparenzgesetz für Nordrhein-Westfalen ist gemacht. Die Abgeordneten des Landtags NRW haben den Gesetzentwurf der Piratenfraktion einstimmig in die Ausschüsse überwiesen.

„Jetzt geht es darum, gemeinsam mit allen Fraktionen und den zahlreichen Initiativen für mehr Transparenz in NRW an einem Transparenzgesetz zu feilen, das dem Informationsbedürfnis der Menschen in Nordrhein-Westfalen am besten gerecht wird“, erklärt Michele Marsching, Abgeordneter der Piratenfraktion NRW. „Unser Entwurf ist eine Weiterentwicklung des Transparenzgesetzes, das in Hamburg bereits erfolgreich funktioniert. Aber damit ist der Stein der Weisen noch nicht gefunden. Für uns in NRW besteht die Herausforderung darin, die Erfahrungen des Stadtstaates Hamburg auf unser Flächenland zu übertragen.“

Zentrale Forderung des Gesetzentwurfs der Piratenfraktion ist, dass nicht nur die öffentlichen Stellen auf Landesebene künftig Daten offenlegen müssen. „Wir setzen uns für ein Gesetz ein, das auch die Kommunen einbezieht und sämtliche mit Steuermitteln finanzierten Informationen umfasst. Das beinhaltet die Vergabe von Fördermitteln und Baugenehmigungen ebenso wie Mietspiegel oder behördeninterne Gutachten“, erläutert Marsching. „Uns ist bewusst, dass dies anfangs mit Kosten verbunden sein wird. Aber wir sind uns sicher, dass diese Kosten später durch Routine und automatisierte Verfahren auf ein Minimum sinken werden.“

Im Gegensatz zu SPD und CDU sieht die Piratenfraktion keine ernsthafte Alternative zu einem Transparenzgesetz darin, lediglich das Informationsfreiheitsgesetz weiterzuentwickeln. „Wir fordern einen Paradigmenwechsel“, betont Marsching. „Das Transparenzgesetz soll Regierungen und Behörden verpflichten, alle ihnen zur Verfügung stehenden Informationen von sich aus zu veröffentlichen, solange keine Rechte Dritter entgegenstehen. Dem Informationsfreiheitsgesetz zufolge müssen öffentliche Stellen Daten nur auf Anfrage herausgeben. Das setzt jedoch voraus, dass die Bürger wissen, welche Informationen überhaupt existieren. Sonst kommen sie gar nicht auf die Idee, danach zu fragen.“

 

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