Donnerstag, 25. April 2013
TOP 10. Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern – Paare mit unerfülltem Kinderwunsch auch in NRW unterstützen!
Daniel Düngel (PIRATEN): Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will es einfach mal so formulieren: ein guter Antrag, zumindest in der Überschrift und in der Beschlussfassung. Dazwischen wird eine ganze Menge „wild reingeworfen“, um es vorsichtig auszudrücken. Darüber können wir uns im Ausschuss unterhalten. Ich glaube, dass wir da nicht sehr weit voneinander entfernt sind.
Ich will kurz auf die momentane Rechtslage eingehen. Wir haben gerade gehört, 2004 ist diese geändert worden: Die Patienten zahlen bei der Kinderwunschbehandlung 50 % selber. – Wir können uns darüber unterhalten, ob das, was damals geändert wurde, gut ist. Wir können uns auch fragen, warum Schwarz-Gelb – seit einiger Zeit hat Schwarz-Gelb die Mehrheit im Bund – das nicht geändert hat oder warum die CDU die seinerzeit getroffenen Kompromisse mitgetragen hat. Ich will nicht ausführlich darauf eingehen.
Aktuell haben wir folgende Situation: Vor einem Jahr ist diese Förderrichtlinie herausgekommen, die, wie ich finde, den richtigen Weg geht. Damit besteht die Möglichkeit, dass 75 % der Kosten durch den Staat, durch Bund, Land, Kasse, übernommen werden und – in Anführungszeichen – „nur“ noch 25 % vom Patienten zu tragen sind.
Das ist den Piraten längst nicht genug. Für uns ist eine hundertprozentige Kostenerstattung wünschenswert. Aber mit einem zwischenzeitlichen Kompromiss kann man durchaus leben. Von der Zielrichtung gehen wir also bei dieser Regelung mit.
Die Förderrichtlinie beinhaltet, dass sich das Land an der Bereitstellung der Mittel beteiligen muss. Darüber müssen wir uns hier unterhalten. Ich hoffe, dass wir von der Landesregierung entsprechende Signale bekommen, um das Bundesprogramm in Nordrhein-Westfalen anzuwenden.
Um es noch mal ganz klar zu sagen: Unser Ziel sind 100 %. Im Antrag ist erläutert, wie die Eigenbeteiligung aussieht: zwischen 6.000 und 10.000 € je nach Umfang der Behandlung. Bei einer Reduzierung des Zuschusses des Patienten auf 25 % sind wir immer noch bei 3.000 bis 5.000 €. Das ist für eine Familie immer noch wahnsinnig viel Geld und wird immer noch viele Menschen daran hindern, diese Kinderwunschbehandlung vorzunehmen. Bitte lassen Sie uns daher das Ziel nicht aus den Augen verlieren!
Bei der Recherche zu dem Antrag ist mir noch einiges aufgefallen. Frau Paul hat es eben schon kurz angesprochen, Sie hatten in der letzten Legislaturperiode eine Kleine Anfrage zu der Thematik bei lesbischen Paaren gestellt. Das Gesundheitsministerium hat damals, wenn ich es recht in Erinnerung habe, geantwortet. Mich interessiert – Frau Steffens ist gerade nicht hier, vielleicht kann Frau Ministerin Schäfer etwas dazu sagen –, ob Gespräche mit den Ärztekammern geführt wurden oder ob möglicherweise noch gar nichts passiert ist.
Mich interessiert auch der Bundesratsbeschluss aus März 2012. Der Antrag liegt jetzt so im Bundestag rum. Er sieht auch 75 % vor, aber ohne zwingende Beteiligung der Länder. Warum hält der Bundesrat mit rot-grüner Mehrheit nicht weiter an diesem Antrag fest?
Ein weiterer Antrag der grünen Bundestagsfraktion, der die von Frau Paul eben schon angesprochene Problematik mit aufgreift, liegt seit knapp zwei Jahren im Bundestag. Für unsere weitere Beratung würde mich auch der Stand bei diesem Antrag interessieren. Vielleicht können Sie Ihre Kontakte nutzen, damit wir auch darüber reden können, warum bei diesem wichtigen Thema auf Bundesebene nichts weiter passiert.
Ich will es dabei belassen. Ich freue mich sehr auf die weitere Beratung im Ausschuss. Ich bin gespannt, ob wir zu dem Antrag eine Anhörung machen. Es ist ein sehr wichtiges Thema, zu dem wir wohl gemeinsam etwas hinkriegen. – Vielen Dank.
(Beifall von den PIRATEN)
Präsidentin Carina Gödecke: Vielen Dank, Herr Kollege Düngel. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Schäfer das Wort.