Veröffentlicht am von und in Das Neueste, Innenausschuss (A09), Pressemitteilungen.

Der Ruf einiger Politiker auf Bundes- und Landesebene nach mehr repressiven Überwachungsmaßnahmen und mehr Videoüberwachung nach den Bostoner Anschlägen findet der Sprecher im Innenausschuss der Piratenfraktion, Frank Herrmann, sehr bedauerlich:

„Immer wieder werden Terroranschläge instrumentalisiert, um mehr Überwachungs­gesetze durchzusetzen. Dass wir als Gesellschaft solchen menschenverachtenden Anschlägen immer in gewissem Maße machtlos gegenüber stehen werden, ist schwer zu akzeptieren. Fakt ist aber, dass wir eine hundertprozentige Sicherheit leider nie werden herstellen können – zumindest nicht ohne wesentliche Freiheiten gravierend einzu­schränken, und damit unsere friedliche und offene Gesellschaftsstruktur selbst zu zerstören.

Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die belegen, dass Videoüberwachung überhaupt einen signifikanten Sicherheitsgewinn mit sich bringt. Auch eine präventive Wirkung von Videoüberwachung konnte nicht nachgewiesen werden. Die Studien zeigen vielmehr, dass Verdrängungseffekte von Kriminalitätsschwerpunkten in andere Gebiete stattfinden. Und Täter, die im Affekt handeln, achten sowieso nicht auf Kameras.

Wir zweifeln die von CDU-Landtagsabgeordneten Biesenbach proklamierte Einsparung von polizeilichem Personal an. Der Bericht zur Evaluation des Polizeigesetzes (Vorlage 16/736) macht  deutlich, dass Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten, wie zum Beispiel in der Düsseldorfer Altstadt, nur mit Personal vor den Überwachungs­bildschirmen und ausreichend Personal in direkter Nähe des Schwerpunktes von Nutzen ist. Videoüberwachung an Kriminalitätsbrennpunkten kann somit nur ein zusätzliches Mittel im konkreten Einzelfall sein. Das hat Innenminister Jäger richtig erkannt.“

Die Forderung des Innenministers, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen, weist Herrmann allerdings entschieden zurück. „Die Überwachung der gesamten Bevölkerung ist kein Mittel, um Straftaten zu verhindern. Nach dem Urteil des Bundes­verfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung gehen wir auch davon aus, dass der Europäische Gerichtshof, die Unvereinbarkeit dieses Überwachungs­instruments mit der Europäischen Grundrechtecharta erklären wird. Damit sollte die Diskussion endlich erledigt sein. Es gibt ausreichend andere Methoden, um Täter zu belangen, wie die hohen Aufklärungsquoten im Bereich schwerer Straftaten immer wieder zeigen.“

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